An
17.08.20001
Antenne Ruhr
BI Hund, Mülheim
NRZ Mülheim
Mülheimer Woche
WAZ Mülheim
Günter Riedel über
Herrn Oberbürgermeister Dr. Jens Baganz
Fraktionen im Rat der
Stadt Mülheim an der Ruhr
Pressemitteilung
der BürgerInitiative Hund: Chaos im Ordnungsamt
Zu Beginn darf ich Ihnen
kurz einen Auszug aus einem Zeitungsinterview mit dem stellvertretenden
Leiter des Mülheimer Ordnungsamtes in Erinnerung rufen:
... WAZ:
Und wie steht es mit dem von Bernhard Meyer
beschriebenen Verwaltungschaos?
Riedel:
In meinem Amt herrscht kein Chaos! ... (WAZ, Lokalausgabe Mülheim
vom 7.7.2001)
Zu dem nicht existenten
Chaos im Mülheimer Ordnungsamt, haben wir folgende Ergänzungen zu
machen:
- Laut
LHV NRW sind Hunde der Kategorie 20/40 ab
dem 06.07.2001, dem zuständigen Ordnungsamt anzuzeigen. Es war
schon erstaunlich, dass kurz vorher in der örtlichen Presse zu lesen
bzw. im Lokalrundfunk zu hören war, dass bei einer Nichtanzeige bis
zum 6.7.2001 ein Bußgeld von 300 DM gegen säumige Hundehalter
verhängt wird. Wir gehen davon aus, dass es sich hier um eine
bewusste Fehlinformation des Ordnungsamtes handelte, da wir sonst
annehmen müssen, dass in dem Amt ohne Chaos die Unwissenheit regiert.
Noch erstaunlicher war, dass der Mülheimer Hartmut H. bei der zuständigen
Sachbearbeiterin Frau Hecker im Ordnungsamt erschien, um mitzuteilen,
dass er seinen Hund nicht anmeldet und nun gerne seinen Bußgeldbescheid
hätte, um juristisch dagegen vorgehen zu können (Zeugen Frau Tanja
L. (Adresse bekannt), Herr Jan-Claudius Salewski). Dieser Aufforderung
wurde seitens des Ordnungsamtes nicht entsprochen. Chaos?
- Füllt
man nun den Meldebogen für 20/40er Hunde korrekt aus, wie die Mülheimer
Hundehalterin Frau C.(in diesem Fall die Mülheimer Steuerberaterin
Frau C., Adresse bekannt, sämtliche Unterlagen liegen uns in Kopie
vor), so könnte man der irrwitzigen Meinung sein die Sache hätte
sich erledigt. Aber nein, Frau C. bekam wieder Post vom Ordnungsamt,
mit der Aufforderung sämtliche Angaben (Nummer der
Haftpflichtversicherung, Nummer des Chips) erneut anzugeben. Auf
telefonische Nachfrage seitens Frau C. wurde ihr mitgeteilt, dass
dieses so üblich sei, da man die eingehenden Meldebögen erst gar
nicht auf die erforderlichen Angaben prüft, sondern lediglich die
Adresse aufnimmt und die notwendigen Angaben erneut anfordert. Auf den
Hinweis, dass diese Angaben vorliegen wurde barsch reagiert, indem das
Ordnungsamt sagte, sie solle die Angaben halt erneut machen. Wenn nun
alle Hundehalter mit korrekt ausgefüllten Bögen erneut angeschrieben
werden, darf die Effektivität der Arbeit dieses Amtes mehr als
bezweifelt werden. Darüber hinaus geben wir zu bedenken, dass alleine
das zusätzlich verursachte Porto seitens des Ordnungsamtes für diese
unnötige Post eine nicht zu tolerierende Steuerverschwendung
darstellt. Chaos?
- Die
Kenntnis von relevanten Zusammenhängen der LHV NRW seitens der
Mitarbeiter des unchaotischen Ordnungsamtes ist de facto nicht
gegeben. Als Beispiel sei hier der Nachweis über die Sachkunde zur
Haltung eines 20/40er Hundes angeführt. Laut LHV NRW gilt ein
Hundehalter als sachkundig, wenn er länger als 3 Jahre einen 20/40er
Hund hält. In dem Brief des Ordnungsamtes an Frau C. ist eine Möglichkeit
des Nachweises die Vorlage der Hundesteuerbescheide der letzten 3
Jahre. Dieses spottet jeglicher Kompetenz der zuständigen Abteilung
des Mülheimer Ordnungsamtes aus den folgenden Gründen:
a)
Die Stadt Mülheim verschickt überhaupt keine jährlichen
Hundesteuerbescheide, sondern lediglich einen Hundesteuerbescheid bei der
Anmeldung zur Hundesteuer oder einen modifizierten Hundesteuerbescheid bei
einer gravierenden Änderung der Hundesteuersatzung.
b)
Wenn ich z.b. als Halter eines Dackels einen Hundesteuerbescheid
besitze und diesen Hund nach seinem Ableben nicht beim Stadtsteueramt
abmelde, sondern mir umgehend oder Monate später einen 20/40er Hund
zulege, so kann ich diesen Hundesteuerbescheid als Nachweis über meine
Sachkunde verwenden.
Dieser Umstand ist jedem
Hundebesitzer in Mülheim bekannt, nur nicht der für Hunde zuständigen
Abteilung des Mülheimer Ordnungsamtes. Chaos?
- In
einem Schreiben an die BI Hund vom 10.8.2001 teilte Herr Riedel mit,
dass die Vermittlung von Anlage 1 Hunden aus dem Tierheim schon seit
Mitte Juli 2001 praktiziert werde. Somit führt die Pressemitteilung
der Stadt Mühlheim vom 9.08.2001, die besagt, dass die Vermittlung
aufgrund der nun festgestellten Rechtssicherheit beginnen kann, zu
Irritationen. Wir können aufgrund der Diskrepanz dieser Aussagen nur
davon ausgehen, dass entweder die Stadtspitze Mülheims oder das
Ordnungsamt der Stadt Mülheim keinerlei Kenntnis von dem tatsächlichen
Sachverhalt besitzt. Chaos?
- Die
Antwort von Herrn Riedel auf die Anzeige eines 20 / 40 Hundes durch
den Mülheimer Rechtsanwalt Lars W., in der Herr W. die Rechtmäßigkeit
und die Verfassungsmäßigkeit von Teilen der Landeshundeverordnung
anzweifelte, gipfelte in der Empfehlung ein Normenkontrollverfahren
gegen die LHV anzustreben. Es muss, vor allem in Anbetracht der
Position, die Herr Riedel bekleidet, selbst ihm bekannt sein, dass
Normenkontrollverfahren in NRW nach § 47 Abs. 1
Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) nur dann möglich sind, wenn das
Landesrecht dies bestimmt. In NRW ist dies aber nur für Bebauungspläne
vorgesehen und nicht für andere im Rang unter Landesgesetzen stehende
Rechtsvorschriften. Es darf nicht wahr sein, dass der stellvertretende
Leiter des Ordnungsamtes mit seiner fachlichen Inkompetenz bei einem
Fachanwalt für Verwaltungsrecht hausieren geht. Chaos?
Zusammenfassend
stellen wir fest, dass den zuständigen Mitarbeitern des Ordnungsamtes die
für die tägliche Arbeit erforderlichen Kenntnisse fehlen. Wir stellen
weiterhin fest, dass die unökonomische Arbeitsweise des Ordnungsamtes
eine Verschwendung von steuerfinanzierter Manpower darstellt. Wir stellen
fest, dass die Verschwendung von Portokosten, Verschwendung von
Steuergeldern ist. Schließlich bleibt die traurige Erkenntnis, dass doch
Chaos im Mülheimer Ordnungsamt herrscht.
BürgerInitiative
Hund, Mülheim an der Ruhr
Jan-Claudius
Salewski
Willi Scherer
Animal Health Online schrieb:
AHO Aktuell - Informationen zur Tiergesundheit
Bissiger Hund: Gericht bestätigt Tötungsanordnung (15.08.2001)
-----------------------------------------------------------
(aho) - Erweist sich ein Hund aufgrund konkreter Vorfälle als besonders
gefährlich, kann die zuständige Ordnungsbehörde unter Umständen die
Tötung des Tieres anordnen. Dies bestätigte das Oberverwaltungsgericht
Rheinland-Pfalz in einer jetzt veröffentlichten Eilentscheidung.
Der Staffordshire-Bullterrier war in Neustadt an der Weinstraße mehrmals
durch Beißattacken gegen Menschen auffällig geworden. So hatte er in der
Neustadter Bahnhofshalle plötzlich und ohne ersichtlichen Grund eine
Reisende ins Bein gebissen. Zwei ähnliche Vorfälle ereigneten sich später
in einer Gaststätte sowie in einem fahrenden Zug. In allen Fällen mussten
die Opfer ärztlich behandelt werden. Der vom Ordnungsamt eingeschaltete
Amtstierarzt stellte bei dem Tier eine erhebliche Verhaltensstörung fest,
die auf mehrjährige falsche Erziehung zurückzuführen und nicht therapierbar
sei. Daraufhin ordnete die Behörde ein Einschläferung des Hundes an. Dessen
Halterin begehrte dagegen vorläufigen gerichtlichen Rechtsschutz. Das
Verwaltungsgericht Neustadt lehnte den Eilantrag jedoch ab, und auch das
Oberverwaltungsgericht entschied jetzt in demselben Sinne.
Offenkundig sei dieser Hund besonders gefährlich, befanden die Richter.
Aufgrund der vom Amtstierarzt festgestellten Verhaltensanomalie gewannen
sie die Überzeugung, dass es auch künftig zu Beißattacken kommen werde,
und zwar selbst dann, wenn der Hund an einen anderen, zuverlässigen Halter
abgegeben werde. Unter diesen Umständen sei die Tötungsanordnung
rechtmäßig.
Unberührt von der hier umstrittenen Tötung eines konkret gefährlichen
Hundes bleibt die grundsätzliche Frage, ob die in der "Gefahrenabwehr-
verordnung - Gefährliche Hunde" getroffenen allgemeinen Regelungen über
den Umgang mit Hunden bestimmter Rassen rechtens sind. Die Entscheidung
hierüber wird der Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz voraussichtlich
Anfang September bekannt geben.
Aktenzeichen: 12 B 11190/01.OVG
Die Entscheidung kann beim Oberverwaltungsgericht angefordert werden.
Oberverwaltungsgericht
56068 Koblenz
Rheinland-Pfalz
Deinhardplatz 4
Pressestelle
Telefon: 0261/1307-217
Telefax: 0261/1307-350
Pressemitteilung Nr. 30/2001
Oberverwaltungsgericht Rheinland - Pfalz
Pressemeldung vom 13.08.2001
Liebe Hundefreunde von "maulkorbzwang.de",
ich habe heute euren Bericht vom 15.08.2001 in der Rubrik "Briefe/Presse"
gelesen, in dem ein Artikel aus dem "Mannheimer Morgen" abgedruckt ist, in
dem ich zitiert werde. Meine Meinung ist in dem Artikel unmissverständlich
wiedergegeben. Ich sagte dort, dass das Tierschutzgesetz ganz eindeutig die
Tötung eines gesunden, friedlichen Tieres verbietet. Das wäre aus unserer
Sicht eine Straftat. Zu dieser Aussage stehen wir mit aller Konsequenz. Wir
versichern euch, dass im Tierheim Mannheim kein einziges Tier getötet wird,
das nicht unheilbar krank oder nicht resozialisierbar ist. Ende 2000 habe ich
bei der Stadt Mannheim selbst die Gespräche wegen der Unterbringung der Hunde
geführt. Man wollte uns erklären, dass ein "vernünftiger Grund" i.S. des § 17
TSchG zum Töten der Hunde dann vorliege, wenn "die Kosten der Unterbringung
den Wert des Tieres überschreiten".
Zum einen haben wir den Vertretern unserer Kommune klar machen können, dass
Tiere gem. § 90a BGB keine Sachen mehr sind und demzufolge ein Einschläfern
nicht an irgendwelchen Sachwerten festzumachen ist. Zum andern haben wir klar
gestellt, dass in dieser Richtung nicht mit uns zu verhandeln ist. Aktueller
Stand ist, dass wir im Tierheim Mannheim zurzeit 36 Hunde haben, die unter
die sog. "GefahrhundeVO" fallen. Unsere Gassigeher, denen ich an dieser
Stelle ausdrücklich danke, kümmern sich mit viel Engagement um die Hunde. Für
uns ist schon der Umstand, dass die Tiere hier u.U. dauerhaft in den Zwingern
sitzen müssen, eine Tierquälerei. Wir haben zweimal den Antrag gestellt, dass
unsere Tiere wenigstens beim Gassigehen gem. § 9 unserer städt. Verordnung
eine Ausnahme vom Maulkorbzwang erhalten. Wir hätten hierzu jede Auflage in
Kauf genommen. Das Tierheim liegt ganz abgelegen. Unserer Gassigeher machen
bei uns alle einen Eignungstest und wir würden nur mit als nicht aggressiv
getesteten Tieren ohne Maulkorb gehen. Leider wurden beide Ersuchen
abgelehnt. Wir versuchen zurzeit über die beiden Fraktionen der SPD und der
CDU im Gemeinderat einen neuen Vorstoß. Damit es in punkto Tierheim Mannheim
mit euch nicht noch einmal Missverständnisse gibt, würde ich mich freuen,
wenn meine Stellungsnahme zu eurem Artikel bei euch zu lesen wäre. Zu dem
Aufruf, mir Briefe zu schreiben, kann ich nur sagen, spart euch die
Briefmarke, ruft mich einfach unter 0177-6666800 an oder schickt mir ein mail
unter TIERHEIMMA@aol.com. Ich werde versuchen, alle Anfragen zu beantworten
und lade hiermit jeden, der kommen möchte, zu einem Besuch ins Tierheim
Mannheim ein.
Mit freundlichen Grüßen
Herbert Rückert
Tierschutzverein Mannheim
Anbei eine typische Politikerantwort nach
dem Sprichwort "Wasch mir den Pelz, aber mach mich nicht nass".
Gruß
----- Original Message -----
Sent:
Friday, August 17, 2001 9:05 AM
Subject:
Wolnow 010808 / Hunde
Sehr geehrte Frau
Wolnow, sehr geehrter Herr Wollnow,
vielen Dank für Ihre Mail und Ihr
Interesse an der Politik der SPD.
Die Hundeverordnungen fallen in die
Zuständigkeit der Bundesländer. Der SPD Parteivorstand hat keinerlei
Möglichkeit der Einflußnahme.
Nachdem im vergangenen Sommer zahlreiche
Bundesländer nach langer Diskussion untereinander - nicht überstürzt,
wie häufig angenommen - Verordnungen zum Verbot bestimmter Hunderassen
erlassen haben, besteht nun die dringliche Aufgabe darin, diese
einzelnen Verordnungen zu harmonisieren. Die Bundesregierung hat in
einem Gesetz zur Bekämpfung gefährlicher Hunde, dass am 21. April 2001
in Kraft trat, entsprechende Richtlinien vorgegeben. (Sie können das
unter folgendem Link nachlesen: http://www.bundesregierung.de/dokumente/Artikel/ix_36684_2543.htm)
Die
Innenministerkonferenz hat einen Arbeitskreis damit beauftragt, die
Koordinierung der Landesverordnungen vorzunehmen und für eine
entsprechende Harmonisierung zu sorgen. Dieser Prozess ist noch nicht
abgeschlossen.
Gleichzeitig hat die
Agrarministerkonferenz den Arbeitskreis Tierschutz damit beauftragt bis
zur nächsten Innenministerkonferenz im November 2001 entsprechende
Empfehlungen zum Umgang mit gefährlichen Hunden zu erarbeiten.
Es geht darum,
vernünftige und verlässliche Regeln zu schaffen, die dem
Schutzbedürfnis der Bevölkerung sorgen ohne dabei Hundehalter zu
kriminalisieren und zu diskriminieren. Ich bitte Sie zu verstehen, dass
nicht die Politiker eine Garantenstellung dafür haben dass Bürger ihre
Hunde und zwar alle ohne Ausnahme der Rasse so halten dass eine
Gefahrenlage für uns vermieden wird. Diese gesetzliche Pflicht gab es
schon immer.
Zucht- und
Importbeschränkungen für bestimmte Hunde beseitigen nur einen Teil des
Problems. Die weitergehende Verpflichtung für die Haltung von Hunden
bleibt uneingeschränkt bestehen.
Wer nicht in der Lage ist, verantwortlich
mit einem Hund umzugehen hat sich für ein Fehlverhalten zu
verantworten.
Nicht das Tier wird schuldig sondern der Mensch. Weder Politiker,
Gerichte oder Polizeibeamte können den Bürger aus seiner Verantwortung
entlassen. Sie sind gar nicht in der Lage auch zukünftig solche
grauenhaften Vorfälle zu verhindern. Auch Strafverschärfungen sind
kein Allheilmittel.
Notwendig ist eine
eindeutige Aufklärung an Bürger die Hundehalter werden über ihre
Verantwortung und auch über die Folgen von Fehlverhalten an jeden der
sich einen Hund anschaffen will . Kinder haben ein Anrecht auf ein
Umgang ohne Angst wie das für jeden Bürger gilt. Diesem Gebot
haben sich auch Hundhalter unterzuordnen.
Mit freundlichen Grüßen
Peter Treichel
__________________________________________________________
Peter Treichel
SPD Parteivorstand
Bürgerservice
Willy-Brandt-Haus
Wilhelmstraße 141
10963 Berlin
Tel.: +49 (0)30 25991
335
FAX: +49 (0)30 25991 346
mailto:peter.treichel@spd.de
http://www.spd.de/
Neu für
SPD-Mitglieder:
http://www.spd-online.de
Sehr geehrte Damen und Herren,
nach dem Tod des kleinen Volkan
im vergangenen Jahr vermissen wir bei ähnlichem Vorfall in
diesem Jahr nach dem Erlass der Hundeverordnungen den
Lärm der Medien und das populistische
Geschrei der Herren Politiker nach neuen Gesetzen.
Warum ist dieser nicht weniger tragische Vorfall keine
große Überschrift in Ihren Blättern wert? Oder ist der
Tod eines deutschen Kindes durch einen Deutschen
Schäferhund nicht so wichtig für die Öffenliche
Sicherheit ???? Wir denken, es ist an der Zeit, eine reale
Sicherheit für uns Bürger und keine
Scheinsicherheit durch Rassendiskriminierung zu
schaffen. Dabei sind Sie als Politiker und Sie, die Medien
mehr denn je gefragt.
Tun Sie etwas für
die unbescholtenen Opfer Ihrer Verordnungen!
Kersti und Wassili Wolnow
Schäferhund biss
Elfjährige tot
Lutzhorn - Ein elf Jahre altes Mädchen ist vom
Schäferhund seines Vaters totgebissen worden. Das Unglück
ereignete sich nach Angaben der Polizei bereits am
Montagnachmittag auf dem Grundstück der Familie in Lutzhorn
(Kreis Pinneberg).
Die elfjährige Kristina hatte mit Zora, dem
drei Jahre alten Schäferhund, im Garten gespielt. Sie kannte
das Tier schon von klein auf. Ein lieber, ruhiger Hund. Die
neue Lebensgefährtin von Kristinas Vater, Wolfgang S., hatte
das Mädchen noch gegen 16 Uhr im Garten mit dem Hund
herumtollen sehen.
Die Elfjährige, die mit ihrer Mutter in der
Nähe von Elmshorn lebte, besuchte ihren Vater regelmäßig in
Lutzhorn. Stets spielte sie mit Zora.
Als Wolfgang S. am Montag gegen
16.15 Uhr nach dem Rechten sehen wollte, lag das Mädchen
leblos im Gartenteich. Kristina wies tiefe Fleischwunden an
Kopf und Hals sowie an Brust und Armen auf. Nach Aussage der
Polizei muss sich das Tier regelrecht in das Kind verbissen
haben. Der Notarzt konnte nur noch den Tod des Kindes
feststellen. Der Vater und seine Lebensgefährtin stehen unter
Schock.
Sie hatten seit kurzem noch einen zweiten
Schäferhund. Tierexperten vermuten, dass das neue Tier für
Zora möglicherweise eine Konkurrenz darstellte.
Zora wurde kurz nach dem Unglück
eingeschläfert. Der zweite Schäferhund, der nicht
eingegriffen hatte, kam in das Tierheim Elmshorn. (kol)
|
Hallo!!!
Ich suche Leute die schlechte Erlebnisse mit Gutachtern im
Land Hessen hatten!
Jeder der sich angesprochen fühlt kann sich gerne melden!
Bitte melden unter:
sabrina@maulkorbzwang.de
Hier einige Antworten zu dem
Schreiben von Herrn Reissdorf aus dem letzten Letter:
sehr geehrter herr Reissdorf,
es ist schon komisch das der
deutsche Schäferhund nur unfälle mit kindern hat,
sogenannte listenhunde,die nur
vielleicht mal zwicken wird gleich geschrien
kampfhund biss zu ,man sollte
mal klarstellen das mehr menschen durch den deutschen schäferhund
getötet wurden als alle andere rassen zusamen
warum wird der deutsche schäferhund
in süd afrika auf menschen gehetzt
warum in israel warum auf der
ganzen welt.wenn doch die bösen kampfhunde alles killer
sind und so eine ernorme beisskraft besitzen.weil alles eine
ganz große
lüge ist was über sogenannte
kampfhunde erzählt wird.die blöd zeitung hat vor jahren
einen killerhund erfunden, das sie ihre verkaufszahlen erhöhen.
blödleser wie schröder und
sein kasperltheater lassen sich von der zeitung die einem
cdu mann gehört diktiren bravo blöde dich durch bild.
hundehalter a.schramm
------------------------------------------------------
sehr geehrter herr reissdorf,
mit interesse habe ich ihren
brief gelesen. ich verstehe nur nicht, warum sie nicht schon
letztes jahr, als die volksverdummung begann, sich für die
ausländischen hunderassen eingesetzt haben.
unser bullterrier EDDY musste
durch diese schwachsinnigen verordnungen sterben.
er war unser bester freund und
hatte auch noch nicht, vor den dummen deutschen gesetzen und
verordnungen gewusst, dass er als "kampfhund"
abgestempelt wird. ebenfalls wurde er von deutschen beamten
und vom mob seelisch fertiggemacht.
als "dickstes ei"
finde ich allerdings ihre bemerkungen über die juden.sie
sollten sich einmal in ihr hirn brennen, dass die juden in den
kz's DEUTSCHE waren.
schon mal darüber nachgedacht?
shalom
peter böttcher
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sehr geehrter herr reissdorf,
im grunde stimmen wir ihnen zu
und haben zu diesem thema auch schon unsere fragen bei
maulkorbzwang hinterbracht. auch wir sind der meinung, daß
hier nicht jeder schäferhunde verteufelt werden kann.
aber genausowenig darf jeder
am.staff, pitbull, bullterrier und staffordshire-bullterrier
verurteilt werden oder dessen halter.
es gibt bei jeder hunderasse
solche und solche halter und dann müssen kriterien für alle
halter gelten.
it freundlichen grüßen für
unsere kampfschmuser
marita redemann, sprecherin der
ig zu schutz und rettung bedrohter hunderassen
-----------------------------------
Ich
denke die Fakten die es gibt, reichen doch vollkommen aus.
Das Kind hatte zahlreiche Bißwunden und ist tot. Selbst eine
Klärung, ob das
Kind nun wirklich in den Teich fiel oder nicht, helfen auch
keinem weiter.
Und für Eltern, die das gelesen oder gehört haben, spielt
das auch keine
Rolle.
Sie schreiben, ein Unfall müße erst eindeutig geklärt
werden, ehe man einen
Hund zum Killer abstempeln dürfe. Dann frage Ich Sie, was
passiert den mit
den ganzen Bullterriern, Pitbulls und American Staffordshire
Terriern und
sonstigen verurteilten Hunderassen? Unsere Hunde sind sogar
per Gesetz als
von Geburt an "potenziell gefährlich" deklariert
!!!!! Ich denke da fängt das
ganze doch schon an. Da brauch man sich nicht wundern, das
jetzt auf dem
Deutschen Schäferhund herrumgehackt wird, von dem nun mal
nachweislich die
meisten tödlichen Beißunfälle verursacht worden sind.
Das mußte Ich los werden.
Mfg
AmStaff-Halterin Anja Krause
--------------------------------------
Sehr geehrter Herr Reissdorf!
Ich habe Ihren Brief gelesen, der über
"Maulkorbzwang" verbreitet wurde.
Ich kopiere ihn hier noch mal in mein Mail, damit Sie
überprüfen können, ob das Ihr Originalmail ist.
Ich habe dazu eine grundsätzliche Frage an Sie:
Haben Sie selber dazu recherchiert und können Sie
vielleicht noch mit Infos dienen?
Ich recherchiere hier in Schleswig-Holstein, weil dieser
Fall offensichtlich absolut von der üblichen Presse
unterdrückt werden soll.
Und auch wir stellen uns die gleichen Fragen wie Sie!
Fakt ist, dass die Staatsanwaltschaft keine Obduktion des
Kindes angeordnet hat, weil sie keinerlei Strafverfolgung
gegen die Eltern (Vater + Lebensgefährtin) einleiten will.
Das will keinem von uns so recht in den Kopf, dass es sich
hier nur um eine "Todesermittlungssache" handeln
soll!!!
Ich komme da außerdem an einem Punkt nicht weiter:
Hat der Rüde, der gebissen haben soll, eine Schutzhunde-Ausbildung?
Es waren 3 Hunde vorhanden!)
Ist Ihnen irgendetwas bekannt?
Da ja niemand dabei war (Nur Aussagen des Vaters und seiner
neuen Lebensgefährtin), ergeben sich ja eben viele Fragen.
Die Ermittlungen sind aber wohl noch nicht abgeschlossen,
waren sie jedenfalls am Freitag letzter Woche noch nicht.
Ich werde nächste Woche bei der Staatsanwaltschaft Itzehoe
noch einmal nachfragen.
Mit freundlichen Grüßen
Iris Strassmann
Hundemagazin WUFF Deutschland-Redaktion
Nerongsallee 48
24939 Flensburg
Tel/Fax:0461/51386
Hier nochmals die Mail:
Betr.: Schäferhund biß 11jährige tot
Sehr geehrter Herr Weber,
zum o. g. Vorfall möchte ich nachstehendes loswerden und
zum Überdenken anregen, da meiner Ansicht nach so einiges
nicht hinterfragt wird.
Es wird immer behauptet, der Schäferhund habe das Kind
totgebissen, wobei die Eltern "davon ausgehen", der
Hund habe das Kind retten wollen.
Im ersten Fall ist doch die Frage zu stellen, wieso der
Vater nichts gehört hat (Anzeige wegen Vernachlässigung der
Aufsichtspflicht) und erst nach 15 min. das tote Kind fand?
Ich kann mir nicht vorstellen, daß das Kind nicht ein
einziges Mal geschriehen haben sollte, oder gibt es da die
Möglichkeit einer Schockreaktion, oder war der erste Biß des
Hundes sofort tödlich???
Im zweiten Fall hätte doch geklärt werden
müssen/können, ob der Hund tatsächlicht versucht hat, daß
Kind aus dem Wasser zu ziehen und, da es zu schwer war, so
fest hat zubeißen müssen um zu versuchen, es aus dem Wasser
zu ziehen. Denn dann hat der Besitzer ein unschuldiges Tier
""ermordet"" Alles in allem eine bisher
unbefriedigende Berichterstattung.
Ich kann mich weiterhin an ein Urteil erinnern, das sich
auf einen tödlichen Unfall in einem Gartenteich bezog. Hier
waren Nachbarskinder über den Zaun gestiegen und ein Kind im
Teich verunglückt. Der Eigentümer wurde bestraft, weil sein
Teich nicht so abgesichert war, daß keiner darin ertrinken
konnte. So die deutsche Rechtsprechung, und was passiert mit
dem Vater in diesem Fall? Wäre er der Nachbar, würde er
verurteilt. So wird ihm zugute gehalten, daß er durch den Tod
des Kindes ja schon genug gestraft sei.
Ich bin kein Schäferhundliebhaber, finde aber, daß die
Sache erst eindeutig geklärt werden sollte, ehe der Hund als
Killer dargestellt wird. Ich finde es außerdem der Rasse
gegenüber äußerst unfair, ihn, wie immer wieder von
derselben Ecke zitiert, als Hitlerhund zu bezeichnen, nur weil
der diese Rasse bevorzugte. Dafür kann der Hund nicht,
dagegen konnte er sich nicht wehren.
Die Hunde zur KZ-Bewachung konnten sicherlich auch nicht
unterscheiden, ob sie jetzt einen Juden oder einen Deutschen
(auch diese waren im KZ) gebissen haben.
Wenn wir schon für die Hunde eintreten und gegen
Rasselisten sind, dann doch bitte fairerweise für alle und
nicht jetzt, wie die Bloed-Zeitung, neue Feindbilder schaffen.
Das haben die Hunde (alle) nicht verdient.
Das mußte ich endlich mal loswerden. Vielleicht sehen Sie
die Möglichkeit, meinen Beitrag ebenfalls unter die Leute zu
bringen, ich hätte nichts dagegen.
Mit freundlichen Grüßen
Oskar Reissdorf
RUNDBRIEF VOM BERLINER HUNDEPARLAMENT
Vor kurzem tauchten zwei Rundbriefe auf,
die im Namen des Berliner Hundeparlaments geschrieben wurden.
(Einladung Autokorso Berlin)
Anmelder und Versammlungsleiter des
Korsos ist der Mitunterzeichner Andreas Lehmann. Sein
Arrangement für die Hunde durch zahlreiche Demos ist hoch
anzurechnen und keinesfalls Gegenstand der folgenden
Klarstellung:
Verfasser und Versender der E-Mails ist
Werner Bresching, der schon einmal E-Mails im Namen des
Berliner Hundeparlaments versand hat und dabei sehr unangenehm
aufgefallen ist.
Seine Reaktionen auf die Aktivitäten
des Berliner Hundeparlaments (die übrigen Mitglieder und mich
als Mitbegründer) haben in letzter Zeit einen rüden und
beleidigenden Ton angenommen.
Sollten in Zukunft Meldungen des
Berliner Hundeparlaments mit dem Unterzeichner Werner
Bresching auftauchen, bitte ich zur Kenntnis zu nehmen, daß
diese nicht mit Absprache und Zustimmung aller Mitglieder des
Berliner Hundeparlaments erfolgten.
Guido Zörner
www.hundeinberlin.de
Newsletter
Rottis in Bayern Liebe Freunde, jetzt ist die Zeit der
Lippenbekenntnisse vorbei. Ihr könnt (so fern ihr nicht wie
ich im Urlaub
seid) alle beweisen, was euch eure Rottweiler wert sind! Unter
dem
Arbeitstitel Rottweiler nicht auf die Kampfhundeliste
was sind das für
Leute, die Rottweiler haben wird es am 25. 08. 2001 ab
12.00 Uhr auf dem
Marienplatz in München einen Informationsstand geben. Dort
sollen die
Passanten über unsere Hunde informiert werden. Jede Hand und
jeder Mund
werden gebraucht! Aber nicht jede Pfote! Vernünftigerweise müssen
unsere
Hunde daheim bleiben (stellt euch vor irgendein Idiot
provoziert ganz bewusst
einen Hund ...). Roswitha Messinger (die 1999 den Charity
Bambi bekam) wird
mit ihrem Rettungsrotti da sein und einige Vorführungen
machen. Also
bietet eure Mithilfe ganz schnell an bei H.-J. Teichmann unter
annika2403@aol.com.
Hallo Achim,
leider ist der zugehörige Pressetext aus unserem Lokalradio verschwunden. Kurzzusammenfassung:
Die SPD-Mülheim schlägt vor, "ungefährlichen" Hunden Pflegestellen zu vermitteln. Dies soll mit 15 DM/Tag und Hund von der Stadt gesposort werden, die Stadt hat nämlich kein Geld das Tierheim artgerecht auszubauen.
Unsere Antwort an die Fraktion der SPD im Rat der Stadt Mülheim:
An die 17.08.20001
Fraktion der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands BI Hund, Mülheim
im Rat der Stadt Mülheim an der Ruhr
Per Email
Vorstoß der Fraktion der SPD bezüglich Pflegestellen für Tierheimhunde / Bericht von Antenne Ruhr am 17.08.2001
Sehr geehrte Damen und Herren,
zum o.a. Bericht nehmen wir wie folgt Stellung und haben folgende Fragen:
Es wundert uns doch sehr, dass die SPD mit dem Vorschlag an die Öffentlichkeit tritt, das Mülheimer Tierheim zu entlasten indem externe Pflegestellen geschaffen werden sollen. Auch der Vorschlag, diese mit DM 15 / Tag zu sponsern hat unsere Verwunderung nicht gemindert.
Wenn Sie der Realität ins Auge sehen können so müssen Sie sich eingestehen, dass es die Schuld der nordrhein-westfälischen SPD ist, dass auch das Mülheimer Tierheim aus allen Nähten platzt. Denn es waren Sie, die diese Landeshundverordnung getragen haben und immer noch tragen. Es waren Sie, die eine Kampfhundesteuer für Mühlheim unterstützten. Soweit wir informiert sind, haben Sie es nicht einmal für nötig befunden sich mit Betroffenen zu unterhalten, es könnte ja unangenehm werden.
Möchten Sie nun die Allgemeinheit mit 15 DM / Tag belasten, weil Sie die Überfüllung zu verantworten haben? Oder gehen Sie in sich und finanzieren den dann fälligen Betrag aus Ihrer Parteikasse? Nach dem Verursacherprinzip wäre dies selbstverständlich. Sie können doch nicht immer den Steuerzahler die Suppe auslöffeln lassen, die Sie ihm eingebrockt haben.
Haben Sie eigentlich auch vor, den Mitbürgern, die eine solche Pflegestelle annehmen, die Hundesteuer zu erlassen, oder sollen diese eventuell die Mülheimer Kampfhundesteuer bezahlen?
In Ihrer Stellungnahme sagen Sie, dass Sie Pflegestellen für ungefährliche Hunde suchen. Was sind Ihrer Meinung nach denn ungefährliche Hunde? Richtet sich Ihre Antwort nach dem nordrhein-westfälischen-rot-grünen Rassedenken? Oder ziehen Sie Beißstatistiken und den tödlichen Beißunfall aus Schleswig-Holstein in Ihre Überlegungen mit ein und sagen dann, wir vermitteln Pflegestellen für alle Hunde, nur nicht für den Deutschen Schäferhund?
Wollen Sie sich eventuell auch für Ihre Mitbürger einsetzen, die aufgrund der von Ihnen veranlassten Landeshundeverordnung seit über einem Jahr einer umfassenden Diskriminierung ausgesetzt sind?
Setzen Sie sich auch dafür ein, dass diese Landeshundeverordnung durch ein Gesetz ersetzt wird, dass auf wissenschaftlich-kynologischen Tatsachen beruht, oder reicht Ihnen eine Verordnung, die auf einer persönlichen Meinung einer Person aus Oberhausen basiert?
Wann verschärfen Sie eigentlich mal ein Gesetz, da wo Handlungsbedarf existiert, oder reicht es Ihrer Partei, allen Halter von Hunden die Unverletzlichkeit der Wohnung zu nehmen?
Vielleicht sollten Sie einmal mit betroffenen Personen reden. Wir stehen jedenfalls für eine sachliche Diskussion bereit.
Mit freundlichen Grüßen
Jan-Claudius Salewski Willi Scherer
BürgerInitiative Hund, Mülheim BürgerInitiative Hund, Mülheim
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