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+++ Newsletter von Maulkorbzwang.de und den Dogangels +++

18.08.2001

Heute mit diesem:

* Pressemitteilung der BürgerInitiative Hund: „Chaos im Ordnungsamt“

* Bissiger Hund: Gericht bestätigt Tötungsanordnung (15.08.2001)

*  Liebe Hundefreunde von "maulkorbzwang.de",

* Anbei eine typische Politikerantwort nach dem Sprichwort "Wasch mir den Pelz, ..

* Ich suche Leute die schlechte Erlebnisse mit Gutachtern im Land Hessen hatten!

* einige Antworten zum Brief des Herrn Reissdorf zum Thema Schäferhund

* RUNDBRIEF VOM BERLINER HUNDEPARLAMENT

* Newsletter Rottis in Bayern 

* Unsere Antwort an die Fraktion der SPD im Rat der Stadt Mülheim:


An                                                                                                                   17.08.20001

Antenne Ruhr                                                                                                   BI Hund, Mülheim

NRZ Mülheim 

Mülheimer Woche

WAZ Mülheim

Günter Riedel über Herrn Oberbürgermeister Dr. Jens Baganz

Fraktionen im Rat der Stadt Mülheim an der Ruhr

 

 

Pressemitteilung der BürgerInitiative Hund: „Chaos im Ordnungsamt“

 

Zu Beginn darf ich Ihnen kurz einen Auszug aus einem Zeitungsinterview mit dem stellvertretenden Leiter des Mülheimer Ordnungsamtes in Erinnerung rufen:

 

„... WAZ:
 Und wie steht es mit dem von Bernhard Meyer
beschriebenen Verwaltungschaos?

 Riedel:
 In meinem Amt herrscht kein Chaos! ...“ (WAZ, Lokalausgabe Mülheim vom 7.7.2001)

 

Zu dem nicht existenten Chaos im Mülheimer Ordnungsamt, haben wir folgende Ergänzungen zu machen:

 

  1. Laut LHV NRW sind Hunde der Kategorie 20/40 ab dem 06.07.2001, dem zuständigen Ordnungsamt anzuzeigen. Es war schon erstaunlich, dass kurz vorher in der örtlichen Presse zu lesen bzw. im Lokalrundfunk zu hören war, dass bei einer Nichtanzeige bis zum 6.7.2001 ein Bußgeld von 300 DM gegen säumige Hundehalter verhängt wird. Wir gehen davon aus, dass es sich hier um eine bewusste Fehlinformation des Ordnungsamtes handelte, da wir sonst annehmen müssen, dass in dem Amt ohne Chaos die Unwissenheit regiert. Noch erstaunlicher war, dass der Mülheimer Hartmut H. bei der zuständigen Sachbearbeiterin Frau Hecker im Ordnungsamt erschien, um mitzuteilen, dass er seinen Hund nicht anmeldet und nun gerne seinen Bußgeldbescheid hätte, um juristisch dagegen vorgehen zu können (Zeugen Frau Tanja L. (Adresse bekannt), Herr Jan-Claudius Salewski). Dieser Aufforderung wurde seitens des Ordnungsamtes nicht entsprochen. Chaos?

 

  1. Füllt man nun den Meldebogen für 20/40er Hunde korrekt aus, wie die Mülheimer Hundehalterin Frau C.(in diesem Fall die Mülheimer Steuerberaterin Frau C., Adresse bekannt, sämtliche Unterlagen liegen uns in Kopie vor), so könnte man der irrwitzigen Meinung sein die Sache hätte sich erledigt. Aber nein, Frau C. bekam wieder Post vom Ordnungsamt, mit der Aufforderung sämtliche Angaben (Nummer der Haftpflichtversicherung, Nummer des Chips) erneut anzugeben. Auf telefonische Nachfrage seitens Frau C. wurde ihr mitgeteilt, dass dieses so üblich sei, da man die eingehenden Meldebögen erst gar nicht auf die erforderlichen Angaben prüft, sondern lediglich die Adresse aufnimmt und die notwendigen Angaben erneut anfordert. Auf den Hinweis, dass diese Angaben vorliegen wurde barsch reagiert, indem das Ordnungsamt sagte, sie solle die Angaben halt erneut machen. Wenn nun alle Hundehalter mit korrekt ausgefüllten Bögen erneut angeschrieben werden, darf die Effektivität der Arbeit dieses Amtes mehr als bezweifelt werden. Darüber hinaus geben wir zu bedenken, dass alleine das zusätzlich verursachte Porto seitens des Ordnungsamtes für diese unnötige Post eine nicht zu tolerierende Steuerverschwendung darstellt. Chaos?

 

  1. Die Kenntnis von relevanten Zusammenhängen der LHV NRW seitens der Mitarbeiter des unchaotischen Ordnungsamtes ist de facto nicht gegeben. Als Beispiel sei hier der Nachweis über die Sachkunde zur Haltung eines 20/40er Hundes angeführt. Laut LHV NRW gilt ein Hundehalter als sachkundig, wenn er länger als 3 Jahre einen 20/40er Hund hält. In dem Brief des Ordnungsamtes an Frau C. ist eine Möglichkeit des Nachweises die Vorlage der Hundesteuerbescheide der letzten 3 Jahre. Dieses spottet jeglicher Kompetenz der zuständigen Abteilung des Mülheimer Ordnungsamtes aus den folgenden Gründen:

 

a)      Die Stadt Mülheim verschickt überhaupt keine jährlichen Hundesteuerbescheide, sondern lediglich einen Hundesteuerbescheid bei der Anmeldung zur Hundesteuer oder einen modifizierten Hundesteuerbescheid bei einer gravierenden Änderung der Hundesteuersatzung.

 

b)     Wenn ich z.b. als Halter eines Dackels einen Hundesteuerbescheid besitze und diesen Hund nach seinem Ableben nicht beim Stadtsteueramt abmelde, sondern mir umgehend oder Monate später einen 20/40er Hund zulege, so kann ich diesen Hundesteuerbescheid als Nachweis über meine Sachkunde verwenden.

                       Dieser Umstand ist jedem Hundebesitzer in Mülheim bekannt, nur nicht der für Hunde zuständigen Abteilung des Mülheimer Ordnungsamtes. Chaos?

 

  1. In einem Schreiben an die BI Hund vom 10.8.2001 teilte Herr Riedel mit, dass die Vermittlung von Anlage 1 Hunden aus dem Tierheim schon seit Mitte Juli 2001 praktiziert werde. Somit führt die Pressemitteilung der Stadt Mühlheim vom 9.08.2001, die besagt, dass die Vermittlung aufgrund der nun festgestellten Rechtssicherheit beginnen kann, zu Irritationen. Wir können aufgrund der Diskrepanz dieser Aussagen nur davon ausgehen, dass entweder die Stadtspitze Mülheims oder das Ordnungsamt der Stadt Mülheim keinerlei Kenntnis von dem tatsächlichen Sachverhalt besitzt. Chaos?

 

  1. Die Antwort von Herrn Riedel auf die Anzeige eines 20 / 40 Hundes durch den Mülheimer Rechtsanwalt Lars W., in der Herr W. die Rechtmäßigkeit und die Verfassungsmäßigkeit von Teilen der Landeshundeverordnung anzweifelte, gipfelte in der Empfehlung ein Normenkontrollverfahren gegen die LHV anzustreben. Es muss, vor allem in Anbetracht der Position, die Herr Riedel bekleidet, selbst ihm bekannt sein, dass Normenkontrollverfahren in NRW nach § 47 Abs. 1 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) nur dann möglich sind, wenn das Landesrecht dies bestimmt. In NRW ist dies aber nur für Bebauungspläne vorgesehen und nicht für andere im Rang unter Landesgesetzen stehende Rechtsvorschriften. Es darf nicht wahr sein, dass der stellvertretende Leiter des Ordnungsamtes mit seiner fachlichen Inkompetenz bei einem Fachanwalt für Verwaltungsrecht hausieren geht. Chaos?

 

 Zusammenfassend stellen wir fest, dass den zuständigen Mitarbeitern des Ordnungsamtes die für die tägliche Arbeit erforderlichen Kenntnisse fehlen. Wir stellen weiterhin fest, dass die unökonomische Arbeitsweise des Ordnungsamtes eine Verschwendung von steuerfinanzierter Manpower darstellt. Wir stellen fest, dass die Verschwendung von Portokosten, Verschwendung von Steuergeldern ist. Schließlich bleibt die traurige Erkenntnis, dass doch Chaos im Mülheimer Ordnungsamt herrscht.

 

BürgerInitiative Hund, Mülheim an der Ruhr

 

Jan-Claudius Salewski                                                         Willi Scherer


Animal Health Online schrieb:
AHO Aktuell - Informationen zur Tiergesundheit

Bissiger Hund: Gericht bestätigt Tötungsanordnung (15.08.2001)

-----------------------------------------------------------
(aho) - Erweist sich ein Hund aufgrund konkreter Vorfälle als besonders 
gefährlich, kann die zuständige Ordnungsbehörde unter Umständen die 
Tötung des Tieres anordnen. Dies bestätigte das Oberverwaltungsgericht 
Rheinland-Pfalz in einer jetzt veröffentlichten Eilentscheidung.

Der Staffordshire-Bullterrier war in Neustadt an der Weinstraße mehrmals 
durch Beißattacken gegen Menschen auffällig geworden. So hatte er in der 
Neustadter Bahnhofshalle plötzlich und ohne ersichtlichen Grund eine 
Reisende ins Bein gebissen. Zwei ähnliche Vorfälle ereigneten sich später 
in einer Gaststätte sowie in einem fahrenden Zug. In allen Fällen mussten 
die Opfer ärztlich behandelt werden. Der vom Ordnungsamt eingeschaltete 
Amtstierarzt stellte bei dem Tier eine erhebliche Verhaltensstörung fest, 
die auf mehrjährige falsche Erziehung zurückzuführen und nicht therapierbar 
sei. Daraufhin ordnete die Behörde ein Einschläferung des Hundes an. Dessen 
Halterin begehrte dagegen vorläufigen gerichtlichen Rechtsschutz. Das 
Verwaltungsgericht Neustadt lehnte den Eilantrag jedoch ab, und auch das 
Oberverwaltungsgericht entschied jetzt in demselben Sinne.

Offenkundig sei dieser Hund besonders gefährlich, befanden die Richter. 
Aufgrund der vom Amtstierarzt festgestellten Verhaltensanomalie gewannen 
sie die Überzeugung, dass es auch künftig zu Beißattacken kommen werde, 
und zwar selbst dann, wenn der Hund an einen anderen, zuverlässigen Halter 
abgegeben werde. Unter diesen Umständen sei die Tötungsanordnung 
rechtmäßig.

Unberührt von der hier umstrittenen Tötung eines konkret gefährlichen 
Hundes bleibt die grundsätzliche Frage, ob die in der "Gefahrenabwehr-
verordnung - Gefährliche Hunde" getroffenen allgemeinen Regelungen über 
den Umgang mit Hunden bestimmter Rassen rechtens sind. Die Entscheidung 
hierüber wird der Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz voraussichtlich 
Anfang September bekannt geben. 

Aktenzeichen: 12 B 11190/01.OVG

Die Entscheidung kann beim Oberverwaltungsgericht angefordert werden.

Oberverwaltungsgericht
56068 Koblenz 
Rheinland-Pfalz
Deinhardplatz 4 
Pressestelle 
Telefon: 0261/1307-217 
Telefax: 0261/1307-350 

Pressemitteilung Nr. 30/2001
Oberverwaltungsgericht Rheinland - Pfalz 
Pressemeldung vom 13.08.2001


Liebe Hundefreunde von "maulkorbzwang.de",


ich habe heute euren Bericht vom 15.08.2001 in der Rubrik "Briefe/Presse"  gelesen, in dem ein Artikel aus dem "Mannheimer Morgen" abgedruckt ist, in  dem ich zitiert werde. Meine Meinung ist in dem Artikel unmissverständlich wiedergegeben.  Ich sagte dort, dass das Tierschutzgesetz ganz eindeutig die Tötung eines gesunden, friedlichen Tieres verbietet. Das wäre aus unserer Sicht eine Straftat. Zu dieser Aussage stehen wir mit aller Konsequenz. Wir 
versichern euch, dass im Tierheim Mannheim kein einziges Tier getötet wird, das nicht unheilbar krank oder nicht resozialisierbar ist. Ende 2000 habe ich bei der Stadt Mannheim selbst die Gespräche wegen der Unterbringung der Hunde geführt. Man wollte uns erklären, dass ein "vernünftiger Grund" i.S. des § 17 
TSchG zum Töten der Hunde dann vorliege, wenn "die Kosten der Unterbringung  den Wert des Tieres überschreiten".
Zum einen haben wir den Vertretern unserer Kommune klar machen können, dass  Tiere gem. § 90a BGB keine Sachen mehr sind und demzufolge ein Einschläfern  nicht an irgendwelchen Sachwerten festzumachen ist. Zum andern haben wir klar  gestellt, dass in dieser Richtung nicht mit uns zu verhandeln ist. Aktueller 
Stand ist, dass wir im Tierheim Mannheim zurzeit 36 Hunde haben, die unter  die sog. "GefahrhundeVO" fallen. Unsere Gassigeher, denen ich an dieser  Stelle ausdrücklich danke, kümmern sich mit viel Engagement um die Hunde. Für  uns ist schon der Umstand, dass die Tiere hier u.U. dauerhaft in den Zwingern  sitzen müssen, eine Tierquälerei. Wir haben zweimal den Antrag gestellt, dass  unsere Tiere wenigstens beim Gassigehen gem. § 9 unserer städt. Verordnung  eine Ausnahme vom Maulkorbzwang erhalten. Wir hätten hierzu jede Auflage in 
Kauf genommen. Das Tierheim liegt ganz abgelegen. Unserer Gassigeher machen  bei uns alle einen Eignungstest und wir würden nur mit als nicht aggressiv  getesteten Tieren ohne Maulkorb gehen. Leider wurden beide Ersuchen 
abgelehnt. Wir versuchen zurzeit über die beiden Fraktionen der SPD und der  CDU im Gemeinderat einen neuen Vorstoß. Damit es in punkto Tierheim Mannheim  mit euch nicht noch einmal Missverständnisse gibt, würde ich mich freuen,  wenn meine Stellungsnahme zu eurem Artikel bei euch zu lesen wäre. Zu dem  Aufruf, mir Briefe zu schreiben, kann ich nur sagen, spart euch die  Briefmarke, ruft mich einfach unter 0177-6666800 an oder schickt mir ein mail  unter TIERHEIMMA@aol.com. Ich werde versuchen, alle Anfragen zu beantworten  und lade hiermit jeden, der kommen möchte, zu einem Besuch ins Tierheim  Mannheim ein.

Mit freundlichen Grüßen
Herbert Rückert
Tierschutzverein Mannheim


Anbei eine typische Politikerantwort nach dem Sprichwort "Wasch mir den Pelz, aber mach mich nicht nass".
Gruß
Kersti und Wassili

 

----- Original Message -----
Sent: Friday, August 17, 2001 9:05 AM
Subject: Wolnow 010808 / Hunde

Sehr geehrte Frau Wolnow, sehr geehrter Herr Wollnow,

vielen Dank für Ihre Mail und Ihr Interesse an der Politik der SPD.

Die Hundeverordnungen fallen in die Zuständigkeit der Bundesländer. Der SPD Parteivorstand hat keinerlei Möglichkeit der Einflußnahme.

Nachdem im vergangenen Sommer zahlreiche Bundesländer nach langer Diskussion untereinander - nicht überstürzt, wie häufig angenommen - Verordnungen zum Verbot bestimmter Hunderassen erlassen haben, besteht nun die dringliche Aufgabe darin, diese einzelnen Verordnungen zu harmonisieren. Die Bundesregierung hat in einem Gesetz zur Bekämpfung gefährlicher Hunde, dass am 21. April 2001 in Kraft trat, entsprechende Richtlinien vorgegeben. (Sie können das unter folgendem Link nachlesen: http://www.bundesregierung.de/dokumente/Artikel/ix_36684_2543.htm)

Die Innenministerkonferenz hat einen Arbeitskreis damit beauftragt, die Koordinierung der Landesverordnungen vorzunehmen und für eine entsprechende Harmonisierung zu sorgen. Dieser Prozess ist noch nicht abgeschlossen.

Gleichzeitig hat die Agrarministerkonferenz den Arbeitskreis Tierschutz damit beauftragt bis zur nächsten Innenministerkonferenz im November 2001 entsprechende Empfehlungen zum Umgang mit gefährlichen Hunden zu erarbeiten.

Es geht darum, vernünftige und verlässliche Regeln zu schaffen, die dem Schutzbedürfnis der Bevölkerung sorgen ohne dabei Hundehalter zu kriminalisieren und zu diskriminieren. Ich bitte Sie zu verstehen, dass nicht die Politiker eine Garantenstellung dafür haben dass Bürger ihre Hunde und zwar alle ohne Ausnahme der Rasse so halten dass eine Gefahrenlage für uns vermieden wird. Diese gesetzliche Pflicht gab es schon immer.

 Zucht- und Importbeschränkungen für bestimmte Hunde beseitigen nur einen Teil des Problems. Die weitergehende Verpflichtung für die Haltung von Hunden bleibt uneingeschränkt bestehen.

Wer nicht in der Lage ist, verantwortlich mit einem Hund umzugehen hat sich für ein Fehlverhalten zu verantworten.
Nicht das Tier wird schuldig sondern der Mensch. Weder Politiker, Gerichte oder Polizeibeamte können den Bürger aus seiner Verantwortung entlassen. Sie sind gar nicht in der Lage auch zukünftig solche grauenhaften Vorfälle zu verhindern. Auch Strafverschärfungen sind kein Allheilmittel.

Notwendig ist eine eindeutige Aufklärung an Bürger die Hundehalter werden über ihre Verantwortung und auch über die Folgen von Fehlverhalten an jeden der sich einen Hund anschaffen will . Kinder  haben ein Anrecht auf ein Umgang ohne Angst wie das für jeden Bürger gilt. Diesem  Gebot haben sich auch Hundhalter unterzuordnen.

Mit freundlichen Grüßen

Peter Treichel

__________________________________________________________
Peter Treichel
SPD Parteivorstand
Bürgerservice
Willy-Brandt-Haus
Wilhelmstraße 141
10963 Berlin


Tel.: +49 (0)30 25991 335
FAX: +49 (0)30 25991 346
mailto:peter.treichel@spd.de
http://www.spd.de/

Neu für SPD-Mitglieder: 
http://www.spd-online.de

-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: w.wolnow [mailto:wolnow@freenet.de]
Gesendet: Mittwoch, 8. August 2001 11:01
An: Parteivorstand; gerhard.schroeder@spd.de
Betreff: Schäferhund biss Elfjährige tot

Sehr geehrte Damen und Herren,
nach dem Tod des kleinen Volkan im vergangenen Jahr vermissen wir bei ähnlichem Vorfall in diesem Jahr nach dem Erlass der Hundeverordnungen den Lärm der Medien und das populistische Geschrei der Herren Politiker nach neuen Gesetzen. Warum ist dieser nicht weniger tragische Vorfall keine große Überschrift in Ihren Blättern wert? Oder ist der Tod eines deutschen Kindes durch einen Deutschen Schäferhund nicht so wichtig für die Öffenliche Sicherheit ???? Wir denken, es ist an der Zeit, eine reale Sicherheit für uns Bürger und keine Scheinsicherheit  durch Rassendiskriminierung zu schaffen. Dabei sind Sie als Politiker und Sie, die Medien mehr denn je gefragt. 
Tun Sie etwas für die unbescholtenen Opfer Ihrer Verordnungen!
Kersti und Wassili Wolnow
 
 
 
Schäferhund biss Elfjährige tot

Lutzhorn - Ein elf Jahre altes Mädchen ist vom Schäferhund seines Vaters totgebissen worden. Das Unglück ereignete sich nach Angaben der Polizei bereits am Montagnachmittag auf dem Grundstück der Familie in Lutzhorn (Kreis Pinneberg).
   Die elfjährige Kristina hatte mit Zora, dem drei Jahre alten Schäferhund, im Garten gespielt. Sie kannte das Tier schon von klein auf. Ein lieber, ruhiger Hund. Die neue Lebensgefährtin von Kristinas Vater, Wolfgang S., hatte das Mädchen noch gegen 16 Uhr im Garten mit dem Hund herumtollen sehen.
   Die Elfjährige, die mit ihrer Mutter in der Nähe von Elmshorn lebte, besuchte ihren Vater regelmäßig in Lutzhorn. Stets spielte sie mit Zora.
   Als Wolfgang S. am Montag gegen 16.15 Uhr nach dem Rechten sehen wollte, lag das Mädchen leblos im Gartenteich. Kristina wies tiefe Fleischwunden an Kopf und Hals sowie an Brust und Armen auf. Nach Aussage der Polizei muss sich das Tier regelrecht in das Kind verbissen haben. Der Notarzt konnte nur noch den Tod des Kindes feststellen. Der Vater und seine Lebensgefährtin stehen unter Schock.
   Sie hatten seit kurzem noch einen zweiten Schäferhund. Tierexperten vermuten, dass das neue Tier für Zora möglicherweise eine Konkurrenz darstellte.
   Zora wurde kurz nach dem Unglück eingeschläfert. Der zweite Schäferhund, der nicht eingegriffen hatte, kam in das Tierheim Elmshorn. (kol)


Hallo!!!

Ich suche Leute die schlechte Erlebnisse mit Gutachtern im Land Hessen hatten!

Jeder der sich angesprochen fühlt kann sich gerne melden!

Bitte melden unter:  sabrina@maulkorbzwang.de


Hier einige Antworten zu dem Schreiben von Herrn Reissdorf aus dem letzten Letter:

 

sehr geehrter herr Reissdorf,
 
es ist schon komisch das der deutsche Schäferhund nur unfälle mit kindern hat,
sogenannte listenhunde,die nur vielleicht mal zwicken wird gleich geschrien
kampfhund biss zu ,man sollte mal klarstellen das mehr menschen durch den deutschen schäferhund getötet wurden als alle andere rassen zusamen
warum wird der deutsche schäferhund in süd afrika auf menschen gehetzt
warum in israel warum auf der ganzen welt.wenn doch die bösen kampfhunde alles killer sind und so eine ernorme beisskraft besitzen.weil alles eine ganz große
lüge ist was über sogenannte kampfhunde erzählt wird.die blöd zeitung hat vor jahren einen killerhund erfunden, das sie ihre verkaufszahlen erhöhen.
blödleser wie schröder und sein kasperltheater lassen sich von der zeitung die einem cdu mann gehört diktiren bravo blöde dich durch bild.
 
hundehalter a.schramm

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sehr geehrter herr reissdorf,

mit interesse habe ich ihren brief gelesen. ich verstehe nur nicht, warum sie nicht schon letztes jahr, als die volksverdummung begann, sich für die ausländischen hunderassen eingesetzt haben.

unser bullterrier EDDY musste durch diese schwachsinnigen verordnungen sterben.

er war unser bester freund und hatte auch noch nicht, vor den dummen deutschen gesetzen und verordnungen gewusst, dass er als "kampfhund" abgestempelt wird. ebenfalls wurde er von deutschen beamten und vom mob seelisch fertiggemacht.

als "dickstes ei" finde ich allerdings ihre bemerkungen über die juden.sie sollten sich einmal in ihr hirn brennen, dass die juden in den kz's DEUTSCHE waren.

schon mal darüber nachgedacht?

shalom

peter böttcher

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sehr geehrter herr reissdorf,

im grunde stimmen wir ihnen zu und haben zu diesem thema auch schon unsere fragen bei maulkorbzwang hinterbracht. auch wir sind der meinung, daß hier nicht jeder schäferhunde verteufelt werden kann.

aber genausowenig darf jeder am.staff, pitbull, bullterrier und staffordshire-bullterrier verurteilt werden oder dessen halter.

es gibt bei jeder hunderasse solche und solche halter und dann müssen kriterien für alle halter gelten.

it freundlichen grüßen für unsere kampfschmuser

marita redemann, sprecherin der ig zu schutz und rettung bedrohter hunderassen

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Ich denke die Fakten die es gibt, reichen doch vollkommen aus.
Das Kind hatte zahlreiche Bißwunden und ist tot. Selbst eine Klärung, ob das
Kind nun wirklich in den Teich fiel oder nicht, helfen auch keinem weiter.
Und für Eltern, die das gelesen oder gehört haben, spielt das auch keine
Rolle.
Sie schreiben, ein Unfall müße erst eindeutig geklärt werden, ehe man einen
Hund zum Killer abstempeln dürfe. Dann frage Ich Sie, was passiert den mit
den ganzen Bullterriern, Pitbulls und American Staffordshire Terriern und
sonstigen verurteilten Hunderassen? Unsere Hunde sind sogar per Gesetz als
von Geburt an "potenziell gefährlich" deklariert !!!!! Ich denke da fängt das
ganze doch schon an. Da brauch man sich nicht wundern, das jetzt auf dem
Deutschen Schäferhund herrumgehackt wird, von dem nun mal nachweislich die
meisten tödlichen Beißunfälle verursacht worden sind.

Das mußte Ich los werden.
Mfg
AmStaff-Halterin Anja Krause

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Sehr geehrter Herr Reissdorf!

Ich habe Ihren Brief gelesen, der über "Maulkorbzwang" verbreitet wurde.

Ich kopiere ihn hier noch mal in mein Mail, damit Sie überprüfen können, ob das Ihr Originalmail ist.

Ich habe dazu eine grundsätzliche Frage an Sie: 

Haben Sie selber dazu recherchiert und können Sie vielleicht noch mit Infos dienen?

Ich recherchiere hier in Schleswig-Holstein, weil dieser Fall offensichtlich absolut von der üblichen Presse unterdrückt werden soll.

Und auch wir stellen uns die gleichen Fragen wie Sie!

Fakt ist, dass die Staatsanwaltschaft keine Obduktion des Kindes angeordnet hat, weil sie keinerlei Strafverfolgung gegen die Eltern (Vater + Lebensgefährtin) einleiten will.

Das will keinem von uns so recht in den Kopf, dass es sich hier nur um eine "Todesermittlungssache" handeln soll!!!

Ich komme da außerdem an einem Punkt nicht weiter: 

Hat der Rüde, der gebissen haben soll, eine Schutzhunde-Ausbildung? Es waren 3 Hunde vorhanden!)

Ist Ihnen irgendetwas bekannt?

Da ja niemand dabei war (Nur Aussagen des Vaters und seiner neuen Lebensgefährtin), ergeben sich ja eben viele Fragen.

Die Ermittlungen sind aber wohl noch nicht abgeschlossen, waren sie jedenfalls am Freitag letzter Woche noch nicht.

Ich werde nächste Woche bei der Staatsanwaltschaft Itzehoe noch einmal nachfragen.

Mit freundlichen Grüßen

Iris Strassmann

Hundemagazin WUFF Deutschland-Redaktion

Nerongsallee 48

24939 Flensburg

Tel/Fax:0461/51386

Hier nochmals die Mail:

Betr.: Schäferhund biß 11jährige tot

Sehr geehrter Herr Weber,

zum o. g. Vorfall möchte ich nachstehendes loswerden und zum Überdenken anregen, da meiner Ansicht nach so einiges nicht hinterfragt wird.

Es wird immer behauptet, der Schäferhund habe das Kind totgebissen, wobei die Eltern "davon ausgehen", der Hund habe das Kind retten wollen.

Im ersten Fall ist doch die Frage zu stellen, wieso der Vater nichts gehört hat (Anzeige wegen Vernachlässigung der Aufsichtspflicht) und erst nach 15 min. das tote Kind fand?

Ich kann mir nicht vorstellen, daß das Kind nicht ein einziges Mal geschriehen haben sollte, oder gibt es da die Möglichkeit einer Schockreaktion, oder war der erste Biß des Hundes sofort tödlich???

Im zweiten Fall hätte doch geklärt werden müssen/können, ob der Hund tatsächlicht versucht hat, daß Kind aus dem Wasser zu ziehen und, da es zu schwer war, so fest hat zubeißen müssen um zu versuchen, es aus dem Wasser zu ziehen. Denn dann hat der Besitzer ein unschuldiges Tier ""ermordet"" Alles in allem eine bisher unbefriedigende Berichterstattung.

Ich kann mich weiterhin an ein Urteil erinnern, das sich auf einen tödlichen Unfall in einem Gartenteich bezog. Hier waren Nachbarskinder über den Zaun gestiegen und ein Kind im Teich verunglückt. Der Eigentümer wurde bestraft, weil sein Teich nicht so abgesichert war, daß keiner darin ertrinken konnte. So die deutsche Rechtsprechung, und was passiert mit dem Vater in diesem Fall? Wäre er der Nachbar, würde er verurteilt. So wird ihm zugute gehalten, daß er durch den Tod des Kindes ja schon genug gestraft sei.

Ich bin kein Schäferhundliebhaber, finde aber, daß die Sache erst eindeutig geklärt werden sollte, ehe der Hund als Killer dargestellt wird. Ich finde es außerdem der Rasse gegenüber äußerst unfair, ihn, wie immer wieder von derselben Ecke zitiert, als Hitlerhund zu bezeichnen, nur weil der diese Rasse bevorzugte. Dafür kann der Hund nicht, dagegen konnte er sich nicht wehren.

Die Hunde zur KZ-Bewachung konnten sicherlich auch nicht unterscheiden, ob sie jetzt einen Juden oder einen Deutschen (auch diese waren im KZ) gebissen haben.

Wenn wir schon für die Hunde eintreten und gegen Rasselisten sind, dann doch bitte fairerweise für alle und nicht jetzt, wie die Bloed-Zeitung, neue Feindbilder schaffen. Das haben die Hunde (alle) nicht verdient.

Das mußte ich endlich mal loswerden. Vielleicht sehen Sie die Möglichkeit, meinen Beitrag ebenfalls unter die Leute zu bringen, ich hätte nichts dagegen.

Mit freundlichen Grüßen

Oskar Reissdorf


RUNDBRIEF VOM BERLINER HUNDEPARLAMENT

Vor kurzem tauchten zwei Rundbriefe auf, die im Namen des Berliner Hundeparlaments geschrieben wurden.

(Einladung Autokorso Berlin)

Anmelder und Versammlungsleiter des Korsos ist der Mitunterzeichner Andreas Lehmann. Sein Arrangement für die Hunde durch zahlreiche Demos ist hoch anzurechnen und keinesfalls Gegenstand der folgenden Klarstellung:

Verfasser und Versender der E-Mails ist Werner Bresching, der schon einmal E-Mails im Namen des Berliner Hundeparlaments versand hat und dabei sehr unangenehm aufgefallen ist.

Seine Reaktionen auf die Aktivitäten des Berliner Hundeparlaments (die übrigen Mitglieder und mich als Mitbegründer) haben in letzter Zeit einen rüden und beleidigenden Ton angenommen.

Sollten in Zukunft Meldungen des Berliner Hundeparlaments mit dem Unterzeichner Werner Bresching auftauchen, bitte ich zur Kenntnis zu nehmen, daß diese nicht mit Absprache und Zustimmung aller Mitglieder des Berliner Hundeparlaments erfolgten.

Guido Zörner

www.hundeinberlin.de


Newsletter Rottis in Bayern Liebe Freunde, jetzt ist die Zeit der
Lippenbekenntnisse vorbei. Ihr könnt (so fern ihr nicht wie ich im Urlaub
seid) alle beweisen, was euch eure Rottweiler wert sind! Unter dem
Arbeitstitel „Rottweiler nicht auf die Kampfhundeliste – was sind das für
Leute, die Rottweiler haben“ wird es am 25. 08. 2001 ab 12.00 Uhr auf dem
Marienplatz in München einen Informationsstand geben. Dort sollen die
Passanten über unsere Hunde informiert werden. Jede Hand und jeder Mund
werden gebraucht! Aber nicht jede Pfote! Vernünftigerweise müssen unsere
Hunde daheim bleiben (stellt euch vor irgendein Idiot provoziert ganz bewusst
einen Hund ...). Roswitha Messinger (die 1999 den Charity Bambi bekam) wird
mit ihrem „Rettungsrotti“ da sein und einige Vorführungen machen. Also
bietet eure Mithilfe ganz schnell an bei H.-J. Teichmann unter
annika2403@aol.com
.


Hallo Achim,

leider ist der zugehörige Pressetext aus unserem Lokalradio verschwunden. Kurzzusammenfassung:

Die SPD-Mülheim schlägt vor, "ungefährlichen" Hunden Pflegestellen zu vermitteln. Dies soll mit 15 DM/Tag und Hund von der Stadt gesposort werden, die Stadt hat nämlich kein Geld das Tierheim artgerecht auszubauen. 

Unsere Antwort an die Fraktion der SPD im Rat der Stadt Mülheim:




An die 17.08.20001

Fraktion der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands BI Hund, Mülheim 
im Rat der Stadt Mülheim an der Ruhr



Per Email



Vorstoß der Fraktion der SPD bezüglich Pflegestellen für Tierheimhunde / Bericht von Antenne Ruhr am 17.08.2001 



Sehr geehrte Damen und Herren,



zum o.a. Bericht nehmen wir wie folgt Stellung und haben folgende Fragen:


Es wundert uns doch sehr, dass die SPD mit dem Vorschlag an die Öffentlichkeit tritt, das Mülheimer Tierheim zu entlasten indem externe Pflegestellen geschaffen werden sollen. Auch der Vorschlag, diese mit DM 15 / Tag zu sponsern hat unsere Verwunderung nicht gemindert.

Wenn Sie der Realität ins Auge sehen können so müssen Sie sich eingestehen, dass es die Schuld der nordrhein-westfälischen SPD ist, dass auch das Mülheimer Tierheim aus allen Nähten platzt. Denn es waren Sie, die diese Landeshundverordnung getragen haben und immer noch tragen. Es waren Sie, die eine Kampfhundesteuer für Mühlheim unterstützten. Soweit wir informiert sind, haben Sie es nicht einmal für nötig befunden sich mit Betroffenen zu unterhalten, es könnte ja unangenehm werden.


Möchten Sie nun die Allgemeinheit mit 15 DM / Tag belasten, weil Sie die Überfüllung zu verantworten haben? Oder gehen Sie in sich und finanzieren den dann fälligen Betrag aus Ihrer Parteikasse? Nach dem Verursacherprinzip wäre dies selbstverständlich. Sie können doch nicht immer den Steuerzahler die Suppe auslöffeln lassen, die Sie ihm eingebrockt haben.


Haben Sie eigentlich auch vor, den Mitbürgern, die eine solche Pflegestelle annehmen, die Hundesteuer zu erlassen, oder sollen diese eventuell die Mülheimer Kampfhundesteuer bezahlen?


In Ihrer Stellungnahme sagen Sie, dass Sie Pflegestellen für ungefährliche Hunde suchen. Was sind Ihrer Meinung nach denn ungefährliche Hunde? Richtet sich Ihre Antwort nach dem nordrhein-westfälischen-rot-grünen Rassedenken? Oder ziehen Sie Beißstatistiken und den tödlichen Beißunfall aus Schleswig-Holstein in Ihre Überlegungen mit ein und sagen dann, wir vermitteln Pflegestellen für alle Hunde, nur nicht für den Deutschen Schäferhund?


Wollen Sie sich eventuell auch für Ihre Mitbürger einsetzen, die aufgrund der von Ihnen veranlassten Landeshundeverordnung seit über einem Jahr einer umfassenden Diskriminierung ausgesetzt sind?


Setzen Sie sich auch dafür ein, dass diese Landeshundeverordnung durch ein Gesetz ersetzt wird, dass auf wissenschaftlich-kynologischen Tatsachen beruht, oder reicht Ihnen eine Verordnung, die auf einer persönlichen Meinung einer Person aus Oberhausen basiert?


Wann verschärfen Sie eigentlich mal ein Gesetz, da wo Handlungsbedarf existiert, oder reicht es Ihrer Partei, allen Halter von Hunden die Unverletzlichkeit der Wohnung zu nehmen?


Vielleicht sollten Sie einmal mit betroffenen Personen reden. Wir stehen jedenfalls für eine sachliche Diskussion bereit.



Mit freundlichen Grüßen


Jan-Claudius Salewski Willi Scherer

BürgerInitiative Hund, Mülheim BürgerInitiative Hund, Mülheim




 

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erordnung, die auf einer persönlichen Meinung einer Person aus Oberhausen basiert?


Wann verschärfen Sie eigentlich mal ein Gesetz, da wo Handlungsbedarf existiert, oder reicht es Ihrer Partei, allen Halter von Hunden die Unverletzlichkeit der Wohnung zu nehmen?


Vielleicht sollten Sie einmal mit betroffenen Personen reden. Wir stehen jedenfalls für eine sachliche Diskussion bereit.



Mit freundlichen Grüßen


Jan-Claudius Salewski Willi Scherer

BürgerInitiative Hund, Mülheim BürgerInitiative Hund, Mülheim




 

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