Sicherheits-
und Ordnungsangelegenheiten
Kampfhunde
Als Kampfhunde gelten in Bayern
rechtlich folgende Rassen, die in der Verordnung über Hunde
mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit des
Bayerischen Staatsministeriums des Innern (vom 10.07.1992)
abschließend aufgeführt sind. Diese Hunde sowie deren
Kreuzungen untereinander und mit anderen Hunden sind gem. § 1
dieser Verordnung in zwei Klassen eingeteilt.
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Hunde
gem. o.a. § 1 Abs. 1 (Klasse 1) sind: |
- American Pit-Bull
(kein Bild)
- Bandog
- American Staffordshire
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- Staffordshire Bullterrier
- Tosa-Inu
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Hunde
gem. o.a. § 1 Abs. 2 (Klasse 2) sind: |
- Bullmastiff
- Bullterrier
- Dogo Argentino
- Dogue de Bordeaux
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- Fila Brasileiro
- Mastiff
- Mastino Espanol
- Mastino Napoletano
- Rhodesian Ridgeback
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Mehr
Informationen zu den einzelnen Hunden erhalten Sie im Bildkatalog.
Erlaubnis:
Für die Haltung der oben unter
dem Begriff "Kampfhunde" aufgelisteten Hunderassen des
Abs. 1 ist eine Erlaubnis erforderlich. Für diese
Kampfhunde muss ein schriftlicher Antrag auf die
Erteilung einer Erlaubnis zum Halten des Kampfhundes bei der
zuständigen Behörde gestellt werden.
Folgende Voraussetzungen müssen
hierbei erfüllt sein:
- Der Halter muss ein berechtigtes
Interesse nachweisen können.
- Der Halter muss zuverlässig
sein (Vorlage eines Führungszeugnisses).
- Der Hund darf keine Gefahr
für Leben, Gesundheit, Eigentum oder Besitz darstellen
(Vorlage eines Sachverständigengutachtens).
Negativzeugnis:
Für die unter Klasse 2
aufgeführten "Kampfhunde" besteht die Möglichkeit,
ein Negativzeugnis zu beantragen. Wird ein Negativzeugnis
erteilt, so ist dieser Hund rechtlich nicht mehr als Kampfhund
zu behandeln (wichtig u.a. für die Vorlage bei der Anmeldung
zur Hundesteuer).
Folgende Voraussetzungen müssen
hierbei erfüllt sein:
- Der Halter muss bei
der zuständigen Behörde ein Negativzeugnis schriftlich
beantragen. In München können Sie sich vom
Kreisverwaltungsreferat HA I/112 (Tel.: 089/233-21877)
Antragsformulare zusenden lassen.
- Ist der Kampfhund älter als
18 Monate, so muss zusätzlich zum Antrag ein
Sachverständigengutachten über den Hund vorgelegt werden.
Zuständige Behörde:
Für in München gehaltene
Kampfhunde ist das Kreisverwaltungsreferat, HA I/112, Telefon
233-27149 und 233-21877 zuständig (Dienstgebäude:
Herzog-Heinrich-Str. 22, 80336 München, Zimmer 21 oder Zimmer
29), ansonsten die jeweilige Gemeindeverwaltung der Gemeinde, in
der der Kampfhund vorwiegend gehalten wird.
Anleinpflicht:
Kampfhunde sind gemäß der Verordnung
der Landeshauptstadt München über das freie Umherlaufen von
Kampfhunden in allen öffentlichen Anlagen sowie auf allen
öffentlichen Wegen , Straßen oder Plätzen im gesamten
Stadtgebiet von München zu jeder Tages- und Nachtzeit ständig
an der Leine zu führen.
Die Leine muss reißfest sein
und darf eine Länge von drei Metern nicht überschreiten.
Verstöße können mit Geldbuße
geahndet werden.
Folgen unzulässiger
Kampfhundehaltung:
Wird ein Kampfhund ohne die
erforderliche Genehmigung gehalten, kann ein Bußgeld bis zu
einer Höhe von DEM 20.000.- verhängt werden.
Dies gilt auch für die unter
Klasse 2 aufgeführten Hunde, für die kein gültiges
Negativzeugnis vorliegt.
Hundesteuer:
Zur Anmeldung Ihres Hundes zur
Hundesteuer wenden Sie sich in München bitte an das Kassen- und
Steueramt, Herzog-Wilhelm-Str. 11, 80331 München, (Tel.:
089/233-26297 bzw. 089/233-20542).
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http://www.nrz.de/free/nrz.artikel-000.html?news_id30345
19.08.2001
Auch Zwingerhunde haben Rechte
Amtstierarzt Joachim Pfaff erlaeutert Interessierten die Vorschriften der
neuen Hundeverordnung; Anspruch auf Pflege und Betreuung.
Jeder Hund, der im Zwinger oder angebunden gehalten wird, erhaelt mit der a m 1. September in Kraft tretenden neuen Tierschutz-Hundeverordnung einen gesetzlichen Anspruch auf ausreichenden Auslauf im Freien und soziale Kontakte zu einer Betreuungsperson. Wie Amtstierarzt Dr. Joachim Pfaff
erlaeutert, bedeutet dies bei einzeln gehaltenen Hunden, dass sich der Halt er mehrmals taeglich fuer laengere Zeit mit dem Hund beschaeftigen muss. "W er einen Hund
haelt, ist verpflichtet, ihn regelmaessig zu pflegen und fuer seine Gesundheit zu sorgen", erlaeutert Pfaff.
Neben Einzelvorschriften, die die Ausstattung und Groesse von Hundehuette n und Zwingern betreffen, sei in der neuen Verordnung auch festgeschrieben, dass Welpen erst ab der achten Woche von der Mutter getrennt werden
duerfen. Dam it sollen Verhaltensstoerungen vermieden werden. Beduerfniss nach Bewegung erfuellen Gegen Verhaltensstoerungen richtet sich auch die Vorschrift, dass mehrere Welpen auf dem gleichen Grundstueck grundsaetzlich in der Gruppe zu halten sind.
Ausserdem muss, wer seinen Hund ohne Aufsicht im Fahrzeug laesst, f uer frische Luft und angemessene Temperaturen sorgen. Der wesentliche Unterschied zwischen der alten und der neuen Verordnung liege, so Amtstierarzt Pfaff, in der gesetzlich festgeschriebenen Verpflichtung des Hundehalters, dem "Kettenhund", der im Freien gehalten wird, seine Beduerfnisse nach Bewegung und sozialen Kontakten zu erfuellen . Die Verordnung sei nicht fuer den Familienhund gedacht, der mit Menschen Haus oder Wohnung teilt.
Rueckfragen beantwortet Joachim Pfaff unter Tel: 825 24 38.
Der vollstaendige Text der Verordnung ist im Internet unter
www.verbraucherministerium.de, Rubrik "Tierschutz", nachzulesen.
http://www.nordkurier.de/cgi-bin/fm.pl?location=tp://www.nordkurier.de/lokal/prenzlau/j__/j.html
Badender Hund an der Schleuse empoert Leser
Stuemke: Wo kein Verbotsschild steht, ist das auch erlaubt
Prenzlau (EB/Claudia Marsal).
Unangenehm beruehrt fuehlte sich unser Leser
Diethelm Noack aus Prenzlau bei seinem letzten Spaziergang entlang der
Schleuse. "Die bei den Kreisstaedtern ausserordentlich beliebte Badestelle
zog zu diesem Zeitpunkt auch ein Ehepaar mit Hund an", schilderte Noack die
Ausgangssituation.
Unser Leser traute seinen Augen nicht, als das Tier, vermutlich ein Riesen-Terrier, ploetzlich ins Wasser sprang. "Genau an der Stelle, wo sich
auch die Menschen Abkuehlung goennen. Und nach absolviertem Bad hat er gleich
noch sein Geschaeft verrichtet, dort, wo andere ihre Handtuecher zum Liegen
ausbreiten", ereiferte sich der Uckermaerker und stellt nun die Frage, ob das
denn rechtens und nur moralisch verwerflich sei. Er selbst habe einen
Dobermann, der gern bade. "Aber den fuehre ich an Stellen, wo kein Mensch reingeht."
Stadt-Ordnungsamtsleiter Reiner Stuemke gab zur Auskunft, dass im Seebad beispielsweise die Mitnahme von Hunden gaenzlich verboten sei. Auch am Kap
duerften diese nicht mit ins Wasser. "Obwohl es sich hier nicht um eine oeffentliche Badestelle handelt, haben wir ein entsprechendes Schild
aufgestellt."
Wo allerdings kein ausdrueckliches Hunde-Badeverbot ausgewiesen sei, duerften die Vierbeiner mit rein ins Nass, so auch an der Schleuse.
Betr: Mail vom vorigen Letter: Bulli
dreht ab........
Die sogenannte "Rote Cocker Wut" und auch schon vor Jahren von Frau Claudia
Schürmann in der Bullterriergazette verbreitete "Bulliwut" ist nichts anderes
als die wissenschaftlich mittlerweile nachweisbare " Vorform temporaler
Epilepsie". Diese mangelhaft wissenschaftlich behandelne Erkenntins heute noch unter den Bedingungen unter denen "Listenhunde" noch leben und vom
Tierschutz vermittelt werden können "weitergeistern" insbesondere im Internet
wieder aufleben zu ersehen macht mich aktiv wütend (akuter Anfall von Epi
mit Schaum vorm eigenen Maul...unkontrollierbarer physisischer Erstreaktion
durch Eintrommeln auf die Tasten des Keyborads der mir zu gehörigen EDV-Anlage - wo erst nach bewältigtem "Anfall" die Schreibfehler korrigiert
werden konnten..)
Allerdings hat Fr. Schürmann mal eine derartige Meinung schriftlich
vertreten....vor Jahren.....in einem gegensätzlichen Artikel habe ich mich
nach Rücksprache mit der Tiho H und weiteren führenden Instituten in den USA
und GB, sowie nach Rücksprache mit im VDH und auch allgem. Rassehundeverbänden bereits vor Jahren geäußert.
Ich bezweifele, daß Fr. Schürmann eine derartige Aussage heutzutage noch
tätigen würde. Dahingehend bitte ich diese Angaben im dem Newsletter zu überprüfen .....allerdings gehöre ich seit dem Erscheinen dieser
"Gegenschrift" vor etlichen Jahren auch nicht mehr zu Fr. Schürmanns
Freundes/Sponsorenkreis... sondern wurde leider von Fr. Schürmann nur noch mit
Legenden bedacht........
Nichtsdestotrotz bin ich fest davon überzeugt, daß Fr. Schürmann insbesondere
in Anbetracht der derzeitigen Situation der "Listenhunde" niemals wieder eine
derartige unqualifizierte Aussage treffen würde... u.a. ist auch die
Ausbildung von Fr. Schürmann (damals war sie noch Studentin..) und ihr
persl. Werdegang weitergeschritten. Für so doof eine derartige Aussage heutzutage zu
machen halte ich Fr. Schürmann - egal wie umstritten BIN mittlerweile ist -
nicht!!!!
mfg
Margrit Kisiel
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