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+++ Newsletter von Maulkorbzwang.de und den Dogangels +++

22.08.2001

Heute mit diesem:

* ich nehme meine Aussage, dass ich die RHEINPFALZ 

*  Doppelstreife hat Herrchen und Frauchen fest im Blick

* Streicheleinheiten für zwei Kampfwauzis

* Stadt senkt Steuer für Kampfhunde aus Heim

* Saftige Strafen drohen

* Zwingergröße, Hütte und Leinenlänge neu geregelt


Sehr geehrter Herr Garthe,

ich nehme meine Aussage, dass ich die RHEINPFALZ für eine seriöse Tageszeitung halte, zurück.


Gott sei Dank wohne ich nicht im Verbreitungsgebiet der RHEINPFALZ, so dass ich mit deren "unsäglicher" Berichterstattung keine unmittelbaren Probleme zu haben brauche.

Ich bin Abonnent der RHEIN-ZEITUNG, einer seriösen Tageszeitung, die nicht nur ich wegen ihrer objektiven Berichterstattung sehr zu schätzen weiß.

Wenn Sie schreiben, dass Herr Stern "für seine Berichterstattung über die Kampfhunde-Problematik sehr viel Anerkennung bekommen" hat, dann frage ich mich, von wem, und wer überhaupt Probleme mit Kampfhunden hat, außer er selbst?

Wenn Herr Stern einen Gerichtsbeschluss über individuell gefährliche Hunde in einen Gerichtsentscheid über Kampfhunde, d. h. rassendiskriminierte Lebewesen und deren Halter umfunktioniert, dann ist das nicht nur eine unseriöse, sondern auch eine Berichterstattung, die in den Dunstkreis der Volksverhetzung eintaucht.

Über eines sollten Sie sich im Klaren sein: Hetze gegen Kampfhunde trifft nicht nur die Tiere, sondern immer auch diejenigen, die solche Hunde halten.

Das sind nicht nur Kanaken und Asoziale, wie Herr Stern es offenbar gerne sehen würde, sondern Ärzte, Architekten, Banker, Beamte, Handwerker, Ingenieure, Künstler, Sportler, Unternehmer etc. pp., kurz gesagt auch Leute, die mehr Geld verdienen als er und auch Sie.


Wenn Sie es mit dieser Klientel verderben wollen, dann brauchen Sie nur im Stile des Herrn Stern kräftig weiter zu machen.

Ich spreche Ihnen für die offenbar nicht mehr aufzuhaltende Mutation Ihrer Zeitung zu einer Primitiv-Journaille mein außerordentliches Bedauern aus.

Mit besorgten Grüßen
PDir a. D. B. Schwab




Barbara.TeschendorfMindach@ron.de schrieb:

Sehr geehrter Herr Schwab,

wenn jemand Hetze treibt, dann sind Sie es, mit Ihren E-mails, in denen Sie die RHEINPFALZ mit dem Stürmer der Nazis vergleichen. Das ist unsäglich, und ich vermute - zu Ihren Gunsten - dass Sie den Stürmer nicht kennen.

Im Übrigen bin ich weit davon entfernt, meinen Kollegen Erhard Stern "raus zu schmeißen", wie Sie es von mir verlangen. Herr Stern ist ein sehr gründlicher und ein sehr seriöser Journalist. Er hat gerade für seine Berichterstattung über die Kampfhunde-Problematik sehr viel Anerkennung bekommen.

Mit freundlichen Grüßen
gez. Michael Garthe

via
Barbara Teschendorf-Mindach
DIE RHEINPFALZ
Sekretariat Chefredaktion
Amtsstraße 5-11
67059 Ludwigshafen/Rhein
Tel.: +49.621.5902-3 28
Fax: +49.621.5902-3 54
mailto: barbara.teschendorfmindach@ron.de
<mailto:barbara.teschendorfmindach@ron.de> 


Ordnungsamt kontrolliert Maulkorbzwang
Doppelstreife hat Herrchen und Frauchen fest im Blick

Von Cordula Orphal

Sankt Augustin. Es geschah im Pleiser Park: Ein Hund biss zunächst einen Zehnjährigen, dann verletzte er eine Dreizehnjährige so schwer, dass sie operiert werden musste.

Jetzt, wenige Wochen nach dem Angriff, geht hier und an anderen Brennpunkten in der Stadt regelmäßig eine Doppelstreife Kontrolle. Erster Effekt: Sobald ein Uniformierter auftaucht, nehmen die Halter ihre Lieblinge an die Leine.

An diesem Abend in der Grünanlage in dem dicht besiedelten Gebiet klettern die Kinder auf dem Spielplatz, spielen Erwachsene Federball, treffen sich auf den Bänken zum Gespräch.

Eine Frau mit Tattoo, Piercing und Tochter ruft ihren Rottweiler. Der läuft brav bei Fuß, aber nicht angeleint. Ein junger Mann in Bermudashorts führt zwei Hunde Gassi; der kleine Weiße strolcht über die Wiese, macht hier und da ein Häuflein.

Herrchen sammelt eine Hinterlassenschaft auf, lässt die andere liegen. Die Schilder, die auf den Leinenzwang hinweisen, werden überwiegend nicht beachtet.

Das ändert sich schlagartig, als Karl-Heinz Fischer, Bezirksdienstbeamter der Polizei, und Michael Stoffels, Außendienstmitarbeiter des Ordnungsamtes, um die Ecke biegen.

Die meisten Herrchen und Frauchen suchen das Weite, andere die Leine, nur ein junger Mann wirft weiter für seinen Hund Stöckchen und Bälle - weit weg von den spielenden Kindern.

Fischer und Stoffels heben hier nicht den Zeigefinger: "Das Tier ist absolut folgsam", beobachtet der Verwaltungsmitarbeiter. "Wir müssen die Verhältnismäßigkeit wahren."

Kontrolleure sind keine Bußgeldjäger

Und das bedeutet, nicht so viele Bußgelder wie möglich zu verhängen, sondern Feingefühl walten zu lassen. Aber auch hart durchzugreifen, wenn offensichtlich der Halter seinem Vierbeiner folgen muss und nicht umgekehrt.

Aus Angst vor den frei laufenden Hunden lassen viele Anwohner ihre Kinder nicht allein in den Pleiser Park. Wie Dietrich Stobik. Sohn Moritz Benjamin, der immer selbstständiger wird, ist erst vier Jahre alt.

"Wenn ihm etwas passieren würde, wir würden uns ewig Vorwürfe machen", sagt der Vater. Auch auf dem kurzen Weg zum Kindergarten am Pleiser Dreieck sei es oft schon zu Konflikten zwischen Hundehaltern und Eltern ohne Hund gekommen. "Seitdem ich das mehrfach angesprochen habe, ist es ruhiger."

Regelmäßige Kontrolle zu wechselnden Zeiten

Auf die Einsichtigkeit der Hundehalter setzen auch Fischer und Stoffels. Und auf die regelmäßigen Kontrollen zu wechselnden Zeiten. "Das spricht sich schnell herum." Er setzt auch auf die Aufmerksamkeit der anderen Bürger. "Wir sind auf Hinweise angewiesen."

Der Mann vom Ordnungsamt ist froh über die Doppelstreife und künftig ebenfalls eine Uniform- mit dem Stadtwappen - zu tragen.

In Zivil sei er in der Vergangenheit häufiger angepöbelt worden von sturen Zeitgenossen: "Die meinten, ob die Stadt soviel Geld habe, mich spazieren gehen zu lassen."

Eine Frau, die ihren Pitbull provokativ neben fünf Kindern im Sand spielen ließ, hätte sich sowohl geweigert, den Kampfhund anzuleinen, wie auch ihre Personalien anzugeben und rasch den Park verlassen.

Der Polizist kann hier auch Zwangsmaßnahmen anwenden und solche renitenten Hundehalter festnehmen. "Wir haben sie nicht finden können", bedauert Stoffels. "Sonst wäre der Pitbull längst im Tierheim."


http://www.rundschau-online.de/rhein-sieg/1958683.


Streicheleinheiten für zwei Kampfwauzis

Die Reaktionen der Passanten haben sich normalisiert

Erst ist die Aufregung um Kampfhunde groß gewesen; dann kam die einschlägige Verordnung - und jetzt scheint sich die Lage entspannt zu haben. Wer solche Vierbeiner ausführt, muss nicht mehr unbedingt mit Beschimpfungen rechnen - im Gegenteil. Ein Test liefert den Beleg.

Von Sabine Schneider

Es ist neun Uhr morgens, die Sonne scheint, und aus dem Botnanger Tierheim schlägt uns lautes Gekläff entgegen. Wir möchten zwei der so genannten Kampfhunde - also Bullterrier, American Staffordshireterrier oder Pitbullterrier - Gassi führen und die Reaktionen der Passanten testen. Karl Graf, der Vorsitzende des Tierschutzvereins Stuttgart, hat uns schon sein Leid geklagt: "Selbst mit Wesenstest will niemand die Hunde. Alle haben Angst vor Anfeindungen und dem schlechten Ruf der Hunde.''

Die Folge: Von den anfänglich 44 Kampfhunden im Heim sind 38 noch immer nicht weitervermittelt. Jetzt hat das Tierheim, abgesehen vom Problem mit dem Futtergeld, auch noch ein Platzproblem. Die meisten der Boxen sind doppelt, manche sogar dreifach belegt. Wer einen Hund abgeben will, kommt auf die Warteliste, sagt Graf.

Unsere Wahl fällt auf Kira, eine zweijährige Pitbullterrier-Hündin, die seit September 2000 im Tierheim ist. Kurz nach Inkrafttreten der neuen Verordnung wurde sie ausgesetzt und kam als Fundhund ins Heim. Wie 16 andere Tiere auch hat Kira den Wesenstest bestanden, braucht also keinen Maulkorb zu tragen - nur ein so genanntes Halti, damit sie beim Gassigehen nicht so zieht. Die Kosten in Höhe von 300 Mark pro Test trägt das Tierheim, da nur Kampfhunde mit Wesenstest vermittelt werden dürfen. Wir suchen Kira noch einen netten Gefährten: Cliff, einen American Staffordshireterrier-Rüden, auch zwei Jahre alt und ein halbes Jahr im Heim. Er wurde abgegeben, weil den Besitzern Zeit und Geld fehlten.

Die Taschen voll mit Hundekuchen, machen wir uns auf den Weg in den nahen Wald. Und schon haben wir das Malheur: zwei große Hundehaufen. Also zurück zum Bravo-Hundetütchen-Stand, und mit einem beherzten Griff verschwinden die Reste der letzten Schappi-Runde im Mülleimer.

Nach dieser Feuertaufe streifen wir ein wenig durch den Wald, haben aber Pech: Wir begegnen nur anderen Gassigehern aus dem Tierheim, die uns nicht selten mit einem erfreuten: "Oh, das ist doch mein Cliffi!'' entgegenstürmen. Erkenntnis: Wir müssen weg vom Tierheim.

Erste Station ist Schloss Solitude. Dort haben wir schnell einen dritten Hund in unserem Gefolge, für den sich niemand zu interessieren scheint. Schließlich entdecken ihn zwei Kinder bei uns und nähern sich, ihren Opa im Schlepptau. Ohne Berührungsängste streicheln sie die Hunde, und der alte Herr bewundert unser "kleines Mädchen'' Kira. Keine Probleme bisher.

Danach treffen wir auf ein Paar mit einem Boxerwelpen. Herrchen und Frauchen lassen Cliff sogar mit ihrem Welpen spielen und streicheln ihn ausgiebig. Beide Hunde haben sich inzwischen als lammfromm, folgsam und anhänglich erwiesen. Sie mussten fleißig für den Wesenstest trainieren: Jeder Hund hat nur eine Chance, den Test zu bestehen. Eine Wiederholung lehnt die Stadt ab. Wir machen Zwischenstopp in einem Bistro. Niemand stört sich an Kira und Cliff.

Die Bedienung bringt uns sogar einen großen Wassernapf, den sie mit einem freundlichen "So, Wauzis!'' zwischen die hechelnden Hunde stellt. Frisch getränkt machen wir uns auf in die Stadt. Inzwischen ist es Mittag geworden, Zeit zum Essen. Ich blockiere mit den Hunden vor einem Dönerladen die einzige Sitzgelegenheit, finde aber viele Hundefreunde. Mehrere junge Männer nicken uns freundlich zu und sprechen die Hunde an, einer möchte am liebsten einen Teil seiner Döners opfern. Auch eine Dame mit einem Schäferhund kommt zu uns, hat Cliff aber offensichtlich mit einer Hundedame aus der Gegend verwechselt.

Nach so viel positiven Erfahrungen machen wir uns auf zur letzten Station, dem Kleinen Schlossplatz, wo wir einen Kaffee trinken wollen. Die Gäste starren uns neugierig an, am Nachbartisch mit drei Blondinen wird getuschelt: "Das sind Kampfhunde. Da hast du echt verloren!'' Dann kehren die drei wieder zurück zum Thema Shopping. Als wir weitergehen, kommt uns ein Japaner entgegen, der auf dem Absatz Kehrt macht und den Weg wieder zurückläuft. Auch einige Passanten machen einen kleinen Bogen um uns. Von bösen Blicken oder Beschimpfungen aber keine Spur.

Inzwischen sind alle Leckerlis aufgebraucht; Zeit also, die Hunde zurückzubringen. Längst sind sie uns ans Herz gewachsen. Das Testergebnis mag nicht repräsentativ sein, aber die Freundlichkeit der Menschen, die uns begegnet sind, hat uns überrascht. Und die Hunde vielleicht auch...

Stuttgarter Zeitung Lokales 21.8.Streicheleinheiten für zwei Kampfwauzis


Stadt senkt Steuer für Kampfhunde aus Heim

 

Erst zwei Hannoveraner nutzen Möglichkeit
Wer einen Kampfhund aus einem Tierheim oder einer privaten Tierpension aufnimmt, dem wird die erhöhte Kampfhundesteuer von 1200 Mark imJahr erlassen. Diese Möglichkeit gibt es bereits seit Anfang des Jahres. Davon haben allerdings erst zwei Hannoveraner Gebrauch gemacht. Das liegt vor allem daran, dass dieser Steuernachlass kaum bekannt ist. Selbst Stephan Weil, Chef der zuständigen Kämmerei, war sich gestern nicht sicher, ob diese Möglichkeit bereits geschaffen wurde oder lediglich geplant ist.
„Es macht natürlich Sinn, weil die Unterbringung der Hunde viel Geld kostet, und mit dem Wegfall der Kampfhundesteuer ein Anreiz geschaffen wird, sich eventuell doch für einen solchen Hund zu entscheiden“, sagt Weil. Selbstverständlich muss das Tier trotzdem den Wesenstest bestanden haben und sämtliche weitere Voraussetzungen laut niedersächsischer Gefahrtierverordnung für die Haltung eines solchen Tieres erfüllt sein.
Rund 8000 Mark kostet den Steuerzahler die Unterbringung eines Hundes im Jahr. Da Tiere wie ein Pitbull-Terrier nur schwerlich neue Halter finden, belastet ein Kampfhund bei einer durchschnittlichen Lebenserwartung von elf Jahren die öffentlichen Kassen erheblich. „Da rechnet es sich auf jeden Fall, auf die Kampfhundesteuer zu verzichten, wenn ein Hund aus dem Heim genommen wird“, sagt auch Ottfried Neubauer vom Ordnungsamt. Unter den 176 Hunden im Tierheim Krähenwinkel sind 100 Kampfhunde. Dort werden schon lange keine gefährlichen Hunde mehr aufgenommen. Und auch die privaten Tierpensionen stoßen bereits an ihre Grenzen.
Der Tierschutzbund hat während seiner Hauptversammlung in Hannover gefordert, auch Landkreisbewohnern, die Kampfhunde aufnehmen, die erhöhte Steuer zu erlassen. „Die Kommunen wurden Geld für die Unterbringung sparen und wir könnten die Fundtiere besser vermitteln“, sagte Vorsitzender Horst Roselieb

Hannoversche Allgemeine Lokales 21.8.Stadt senkt Steuer für Kampfhunde aus Heim


Jülich übernimmt Vorreiterrolle - Hundeführerscheine kommen

Saftige Strafen drohen

Jülich (an-o/ks). Jülich spielt die Vorreiterrolle in NRW. Ab sofort erhält "Hund", wenn er denn einer der drei in der Landeshunde-Verordnung genannten Gruppierungen angehört, einen eigenen "Hundeführerschein". Und den muss Herrchen immer dabei haben. Saftige Strafen drohen bei Zuwiderhandlung.

"Wir haben in der Stadt rund 1800 Hunde. Deren Halter sind alle angeschrieben worden, aber nur 500 haben bisher geantwortet." Doris Theißen-Vogel vom Jülicher Ordnungsamt ist über den Rücklauf nicht erfreut. "Denn ungefähr 800 weitere Hundebesitzer müssten ebenfalls hier vorstellig werden."

Bußgeld bis 2000 Mark

Ab 1. September werden Ordnungsamt und Polizei das Mitführen dieser Ausweise kontrollieren und werden saftige Strafen aussprechen. "Wir können ein Bußgeld bis zu 2000 Mark verhängen", so Theißen-Vogel. Auf dem Ausweis in Scheckkartenformat sind Daten des Hundes und der Name des Halters widergegeben. "Eine Serviceleistung von uns, denn normalerweise muss eine Erlaubnisliste mitgeführt werden."

So müssen Halter von "Kampfhunden" diesen Ausweis ebenso mitführen wie die, dessen Tiere eine Widerristhöhe von 40 Zentimeter und ein Gewicht von bis zu 20 Kg haben. Aber noch eines wird jetzt kontrolliert: Das Freilaufen von Hunden, was in Jülich innerhalb von geschlossenen Ortschaften sowie Rad- und Gehwegen verboten ist.

Aachener Nachrichten Lokales 21.8Jülich übernimmt Vorreiterrolle - Hundeführerscheine kommen


Zwingergröße, Hütte und Leinenlänge neu geregelt
 
Neue Verordnung für Hundehaltung soll den Tierschutz verbessern - Ordnungsamt: Vorschriften vielen Haltern nicht bekannt
 
Am 1. September treten neue Tierschutzvorschriften für die Hundehaltung und -züchtung in Kraft. Darauf hat die Kreisverwaltung Bad Dürkheim als zuständige Veterinärbehörde hingewiesen. Wie der Veterinär Dr. Christian Cegla und der Vorsitzende des Tierschutzvereins Neustadt, Werner Bösel, auf Anfrage erläutern, soll mit der neuen Verordnung der Tierschutz verbessert werden; sie stehe nicht mit den Diskussionen über Kampfhunde im Zusammenhang.
 
Die bisherige Verordnung, so Cegla und Bösel, entspreche nicht mehr den Bedürfnissen der Tiere. Neu geregelt werden beispielsweise Haltung und Pflege von Hunden. So heißt es unter anderem, dass Hunden ausreichend Auslauf und ein ausreichender Umgang mit einer Bezugsperson zu gewährleisten sei, wobei die Definition des Begriffes "ausreichend" von der Rasse, dem Alter und dem Gesundheitszustand des Tieres abhängt.

Änderungen gibt es für die Hundezucht: Gewerbsmäßige Züchter müssen künftig sicher stellen, dass für je zehn Welpen eine Betreuungsperson zur Verfügung steht. Die Erfahrung habe gezeigt, so Cegla, dass Welpen gelegentlich unterversorgt gewesen seien. Bösel nennt als weiteres Problem, dass viele Welpen oft zu früh vermittelt worden seien. Diese Tiere hätten kaum Möglichkeiten, in ihrer Prägephase Kontakt mit anderen Hunden aufzunehmen und Verhalten gegenüber anderen Hunden zu lernen. Das neue Gesetz schreibt daher vor, dass Welpen frühestens ab der achten Lebenswoche vermittelt werden dürfen - Verstöße können bestraft werden.
Nach Informationen von Manfred Völker vom Ordnungsamt Neustadt gab es in der Vergangenheit einige Verstöße gegen die Hundeschutzverordnung, etwa durch Nicht-Gewähren von Auslauf oder Verwahrlosung des Tieres. Offenbar sei die alte Hundeschutzverordnung einigen Hundehaltern nicht bekannt gewesen, und mancher Verstoß sei aus Unkenntnis geschehen, sagt Völker. Er hofft daher auf eine größere Verbreitung der neuen Regelungen. Im Übrigen seien keineswegs nur Halter von so genannten Kampfhunden wegen nachlässigen Umgangs mit ihren Tieren aufgefallen, sondern auch andere Halter.
Ein weiteres Thema ist die Unterbringung des Hundes. Mitunter sei den Tieren zu wenig Bewegungsfreiheit zugestanden worden, berichtet Bösel. Die neue Regelung könne hier Abhilfe schaffen. Sie sieht folgendes vor:
Im Zwinger gehaltene Hunde müssen künftig mindestens sechs Quadratmeter (bei größeren Hunden acht bis zehn Quadratmeter) Fläche zur Verfügung haben. Hunde, die ständig angeleint werden, müssen einen Bewegungsspielraum von sechs Metern nach vorne und fünf Metern zur Seite haben. Nicht angeleint werden dürfen junge, bis zu zwölf Monate alte Hunde, im letzten Drittel tragende, sowie säugende Hündinnen. Hunde, die nicht angeleint werden dürfen, aber als gefährlich einzustufen sind, müssen sicher verwahrt werden. Dies regeln die Polizeiverordnungen der jeweiligen Gemeinden. Die neue Verordnung verbietet es, aggressive Tiere mit anderen zu paaren.
Im Freien gehaltene Hunde müssen eine wärmegedämmte und trockene Schutzhütte haben; außerhalb dieser Hütte muss es zudem einen witterungsgeschützten, schattigen Liegeplatz geben. Nach Angaben Ceglas waren Hundehütten und ihre Ausstattung auch in der Region nicht immer tiergerecht. So würden Tiere gelegentlich in einfachen, ungeschützten Verschlägen gehalten.
Die Gesetzesnovelle will auch den "Kupiertourismus"unterbinden. Unter "Kupieren" versteht man das Entfernen der Tierohren oder des Schwanzes, was in Deutschland strafbar ist. Wenn Tiere aber im Ausland kupiert werden, greifen die deutschen Gesetze nicht. Viele Hundebesitzer bringen ihre Tiere daher zum Kupieren ins Ausland. Zukünftig ist es daher verboten, solche Hunde auf Ausstellungen vorzuführen. (müt)
Informationen

Weitere Informationen zu der neuen Verordnung gibt es auf der Homepage des Ministeriums für Verbraucherschutz unter www.verbraucherministerium.de

RON - RHEINPFALZ ONLINE, Dienstag, 21. Aug , 03:45 Uhr

 

 

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