Aus dem Ried
Tierhilfsorganisation in Neuried
ist geschockt von Gerichtsurteil / Richter: Teure Operation an einem
Hund nicht notwendig
Was ist zu tun mit einem Fundtier?
NEURIED-ICHENHEIM (has). Karl-
Heinz Meier von der Tierhilfsorganisation in Ichenheim versteht die Welt
nicht mehr. Muss er doch ein Gerichtsurteil gegen seinen Verein
verkraften, das an die Substanz seiner Tätigkeit geht. Wie sollen
wir uns denn in Zukunft verhalten, fragt er, wenn wieder jemand
anruft und will, dass wir ein Fundtier holen? Soll ich dann einfach den
Hörer auflegen?
Meier beklagt sich über ein Urteil, das das Offenburger
Landgericht im Mai in zweiter Instanz gefällt hatte und das der
Organisation sowohl die Kosten für eine Operation an einem Fundhund als
auch die Prozesskosten aufbrummte. Für die Tierhilfs- und
Rettungsorganisation (THRO) begann die Geschichte wie so oft
damit, dass ihr ein verletzter herrenloser Hund gemeldet wurde. Sie
fingen den Hund ein und brachten ihn zu einem Lahrer Tierarzt. Der
wiederum verwies sie auf den Lörracher Spezialisten Ferenz Kasa. Kasa
stellte bei dem Spitz nicht nur eine gebrochene Hinterpfote fest,
sondern auch noch einen alten Bruch, der nie behandelt worden war. Da
der Besitzer des Fundtieres sich noch nicht gemeldet hatte, stimmten die
Tierschützer der Operation zu und bezahlten die Behandlungskosten über
1700 Mark. Dann tauchte der Besitzer auf, verlangte sein Tier zurück,
weigerte sich aber, die Operation zu bezahlen. Jetzt war guter Rat
teuer.
Meier berief sich auf das Zurückbehaltungsrecht und zeigte den
Besitzer wegen Tierquälerei an. Der bezahlte dann auch nach Anraten
seines Anwalts 1200 Mark. Das war der Organisation zu wenig, sie klagte
auf Zahlung der restlichen Kosten. Zweimal ohne Erfolg. Das Lahrer
Amtsgericht urteilte zunächst, dass die Behandlung beim Tierarzt zwar
gerechtfertigt gewesen sei, nicht jedoch die Operation in Lörrach. Die
hätte der Hundebesitzer mit seiner niedrigen Rente gar nicht bezahlen können.
Was hätten wir denn tun sollen? fragt Meier. Hätten wir das
Tier mit seinen Schmerzen leiden lassen sollen? Nachdem beide Tierärzte
es abgelehnt haben, das Tier einzuschläfern, sei der einzige Weg die
Operation gewesen.
Das Landgericht Offenburg wiederum hob darauf ab, dass die Tierschützer
vor der Operation den zuständigen Behörden in diesem Fall der
Gemeinde, in der das Tier gefunden worden ist , Bescheid hätten
geben müssen. Das geht an der Praxis völlig vorbei, sagt dazu
Meier. Jederzeit könne ein Anruf kommen, dann müsse er schnell
reagieren und könne sich nicht nach den Sprechzeiten im Amt richten.
Auch in den Augen des Anwalts der THRO, Stephan Jarvers, eine krasse
Fehlentscheidung. Das Urteil, gegen das keine Revision möglich ist,
sei ein Kunstgriff und hebe auf eine zweifache Meldepflicht
desjenigen ab, der ein Tier finde: Zum einen auf die Meldung als Finder,
zum zweiten auf die Meldung vor einer Behandlung beim Tierarzt.
Meier verweist darauf, dass für herrenlose Tiere zunächst die Gemeinde
zuständig ist, in der das Tier gefunden wird. In der Regel haben die
Gemeinden mit den Tierheimen Abmachungen. In der Praxis komme es jedoch
immer wieder vor, dass im Tierheim niemand erreicht werden könne,
dann springen wir ein, weil wir immer erreichbar sind, sagt Meier.
Doch auch wenn der Finder selbst ein verletztes, krankes oder
ausgehungertes Tier zum Tierarzt bringt, ist dies gesetzlich
abgesichert, wenn die Behandlung unaufschiebbar ist und der Finder
seiner Anzeigenpflicht nachkommt, lautet eine Stellungnahme des
Ministeriums Ländlicher Raum dazu. Beide Tierärzte haben vor Gericht
bestätigt, dass die Behandlung unaufschiebbar war. Und auch der
Anzeigenpflicht sind wir nachgekommen, wir haben das Fundtier ja
gemeldet, sagt Meier. Nur halt nicht zweimal, wie gefordert.
Insgesamt sind dem Verein durch Arzt- und Gerichtskosten sowie die
Betreuung des Hundes rund 10'000 Mark an
Kosten entstanden, auf denen er nun sitzen bleibt. Die Tierschützer
hoffen, dass das Urteil eine Ausnahme bleibt. Meier: Wir können gar
nicht anders handeln, wir sind den Tieren und den Vereinsmitgliedern
verpflichtet.
Im Hinblick auf die Tierarztpraxis, die der Verein in Ichenheim
betreiben will, hat die Landestierärztekammer ihr Veto eingelegt. Meier
will nun in einer Feststellungsklage vorab gerichtlich prüfen lassen,
ob das Vorhaben rechtens ist. Auch dies beim Landgericht Offenburg, aber
vor einer anderen Kammer'.'.'.
http://www.badische-zeitung.de/nachrichten/lokales/ried/2001/08/rie.4471124.htm
Leserbrief
zu aktuellem Thema
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Kinder
gehen vor Hundeleben
Leserbrief zu unserem Beitrag "Tiertrainerin soll
Rottweiler erziehen", TT vom 16. August
Geht es um das physische und psychische Wohl, Gesundheit eines
Kindes, oder um das Leben eines Köters, dessen Besitzer ihn nicht
beherrscht hat und auch nicht beherrschen wird? Das Kind wird
diesen Schock nie verlieren und immer Angst vor Hunden haben, ganz
speziell vor diesem. Nicht der Hund hat Schuld, sondern die
Besitzer und die sind auch nicht mehr zu erziehen. Es bleibt nur
das sofortige Töten des Hundes.
Wegen einer Ohrfeige eines Erwachsene gegen einen Jugendlichen
wurde öffentlich ermittelt und verhandelt? Hierbei nicht. Ich
fordere die staatlichen Stellen auf, den Hund aus dem Verkehr zu
ziehen.
Frau Gläser und der Hundetrainerin unterstelle ich, dass sie
etwas von Hundepsychologie verstehen, aber kaum etwas von der
Menschenpsyche? Selbstverständlich bringe ich dem Rottweiler auch
innerhalb von einem Tag bei, dass er bei Kinderlein seinen
Hetztrieb unterdrückt. Sind die unfähigen Besitzer mit ihm aber
alleine, bricht sein Trieb am Tag x wieder durch. Wenn dieses
passiert, werde ich gegen beide Damen und die
entscheidungsbefugten Beamten rechtsstaatlich vorgehen. Entweder
haben sie grob fahrlässig oder sogar wieder besseres Wissens
gehandelt.
Fuchs geht über den Zaun
Was soll ein stärkerer oder
höherer Zaun? Jeder Fuchs klettert über einen gut gespannten
Zaun, Dienst- und Gebrauchshunde sogar über eine zwei Meter hohe
Bretterwand. Es liegt nicht an der Hunderasse ob einer gefährlich
ist, sondern am Halter. Ich habe auch seit über 20 Jahren
gefährliche Hunde, die entsprechend unserer Erziehung nie Kinder
angegriffen oder zu ihnen überhaupt beim Spielen hingesehen
haben. Unsere Hunde haben, sollten und mussten aber in unserer
Abwesenheit jeden noch so guten Bekannten stellen und bei
Fluchtgefahr auch angreifen.
Wird ein Mensch mit Schlaggstock oder Gaspistole bedroht, werden
diese eingezogen. Über einen "Hund" wird nur
diskutiert.
Hanshenner Dabel, Mühlenhagen
http://www.nordkurier.de/cgi-bin/fm.pl?location=http://www.nordkurier.de/lokal/altentreptow/a/a.html
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-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Cori [mailto:Cori-Dax@gmx.de]
Gesendet: Mittwoch, 8. August 2001 10:36
An: Newsletter Maulkorbzwang;
Betreff: Kammergericht hat Rechtsbeschwerde abgelehnt
Kammergericht hat Rechtsbeschwerde abgelehnt
Na prima jetzt können wir 3 bis 54 Jahre auf die nächste Chance warten.
Das Kammergericht hat die Rechtsbeschwerde unter Hinweis des am 12.07.01
gefällten (gekauften) Urteil des Verfassungsgerichtshofes Berlin abgelehnt.
Da stellen sich eine handvoll Schafe hin, lauschen hingebungsvoll einer angehenden Rechtsanwältin und einer Manunela Schnur (die noch nicht einmal
anwesend war bei diesem Termin), diese machen mäh und alle folgen.
Mit verherrenden Folgen!!!!!!!!!!!!
Rechtsanwalt Wildner hatte von diesem Wege damals ganz klar abgeraten, man
ließ ihn links liegen und hörte auf A. Löwe und M. Schnur. Wildner hat ganz
klar den Weg aufgezeigt durch die Instanzen.
1.) Bußgeld kassieren (Hund muß überprüft gemeldet und grüne Plakette haben)
2.) gegen Bescheid Einspruch einlegen
3.) der Weg durch die Instanzen wäre frei gewesen
Diese Idioten hatten nicht den Arsch in der Hose ihn zugehen. Sie machen
jeden Tag den Gott werden läßt den Maulkorb (Fachbegriff: Beißkorb) dran und
sagen wir stehen zu unseren Hunden und was soll ich den machen.
Hätte es damals jeder dieser Hundehalter gemacht wären wir in Berlin einen
Schritt weiter anstatt 10 zurück. Jetzt soll Wildner die Karre aus dem Dreck
ziehen!?
Jetzt brauch ich nur noch auf das Ding von Tilo (25 Polizisten verhaften
unseren Hund) zu warten.
Bei mir nicht mehr, jeder der nicht den Arsch in der Hose und das Herz für
seinen Hund am richtigen Fleck hat, Mut zum Kampf und zivilen Ungehorsam hat
braucht hier nicht mehr her kommen.
Vereine die Maulkörbe verkaufen und sagen sie wollen die Hunde retten sind
unerwünscht.
Noch ein Tipp an die Berliner Schafe, ich hatte ein Gespräch mit dem Vet.-Amt
dort wurde mir erklärt wie der Maulkorb auszusehen hat, schmeißt Eure Haltis
und andere Riemchen weg und kauft Euch richtige Maulkörbe (den nur diese
sind gestattet)
Und nun macht weiter Mäh..............................
Mit freundlichem Gruß
Corinna Nötzold
----- Original Message -----
From: "Poststelle" <Poststelle@BfV.bund400.de>
To: "'Groos'" <groos@tierheim-olpe.de>
Sent: Wednesday, August 22, 2001 9:56 AM
Subject: Bfv4880 Hinweis
Sehr
geehrte Frau Groos,
ich
bestätige den Eingang Ihrer E-Mail vom 22. August 2001.
Rechtsextremistische
Propaganda aus dem In- und Ausland wird im Rahmen unserer
Zuständigkeit beobachtet. Deshalb sind wir auch an Internetseiten mit
rechtsextremistischen Inhalten interessiert. (Adresse: info@verfassungsschutz.de).
Aufgrund
der geltenden Rechtslage stehen dem BfV polizeiliche Befugnisse jedoch
nicht zu, so dass von unserer Seite kein Einfluss auf die
Internetinhalte genommen werden kann. Daher ist es uns auch nicht
möglich solche Seiten zu unterbinden bzw. zu verbieten. Strafrechtlich
bedenkliche Inhalte im Internet werden von den zuständigen
Exekutivbehörden ( Polizei oder Staatsanwaltschaft ) verfolgt und
sollten auch dort gemeldet werden. Auch können Sie dort Anzeige
erstatten.
Wir
prüfen zur Zeit alle rechtlichen und tatsächlichen Möglichkeiten
gegen diese Veröffentlichung im Internet vorzugehen. Da die
Organisation in den USA sitzt, ist dies nicht ganz einfach.
Mit
freundlichem Gruß
Im
Auftrag
Waldmann
Hier
die Antwort:
----- Original Message -----
From: "groos" <groos@tierheim-olpe.de
To: "Poststelle" <Poststelle@BfV.bund400.de
Sent: Wednesday, August 22, 2001 2:25 PM
Subject: Re: Bfv4880 Hinweis
Sehr geehrter Herr Waldmann,
aber es ist doch ganz einfach, dort einzugreifen, auch wenn sich diese Seiten in USA befinden.
Ihr oberster Dienstherr, Herr Otto Schily, hat doch vor einiger Zeit ganz
geniale Gegenmaßnahemn angekündigt:
DDosattacken!
In hoher Zahl und Frequenz.
Damit kann man auch diese Seiten sperren.
Daß vielleicht General Motors, Proctor & Gamble, Chrysler und die Nasa
ebenfalls auf diesem Server sitzen, konnte laut Herrn Schily ja vernachlässigt werden.
Fragen Sie ihn doch einfach mal, er war doch damit in der Presse, und kann
Ihnen sicher Rat geben.
Mit freundlichen Grüßen
Silke Groos
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