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+++ Newsletter von Maulkorbzwang.de und den Dogangels +++

22.08.2001 - 3

Heute mit diesem:

*  Was ist zu tun mit einem Fundtier?

* Kinder gehen vor Hundeleben

* Kammergericht hat Rechtsbeschwerde abgelehnt

* Rechtsextremistische Propaganda aus dem In- und Ausland wird im Rahmen unserer 


Aus dem Ried
22. August 2001

Tierhilfsorganisation in Neuried ist geschockt von Gerichtsurteil / Richter: „Teure Operation an einem Hund nicht notwendig“

Was ist zu tun mit einem Fundtier?

NEURIED-ICHENHEIM (has). Karl- Heinz Meier von der Tierhilfsorganisation in Ichenheim versteht die Welt nicht mehr. Muss er doch ein Gerichtsurteil gegen seinen Verein verkraften, das an die Substanz seiner Tätigkeit geht. „Wie sollen wir uns denn in Zukunft verhalten“, fragt er, „wenn wieder jemand anruft und will, dass wir ein Fundtier holen? Soll ich dann einfach den Hörer auflegen?“

Meier beklagt sich über ein Urteil, das das Offenburger Landgericht im Mai in zweiter Instanz gefällt hatte und das der Organisation sowohl die Kosten für eine Operation an einem Fundhund als auch die Prozesskosten aufbrummte. Für die Tierhilfs- und Rettungsorganisation (THRO) begann die Geschichte – wie so oft – damit, dass ihr ein verletzter herrenloser Hund gemeldet wurde. Sie fingen den Hund ein und brachten ihn zu einem Lahrer Tierarzt. Der wiederum verwies sie auf den Lörracher Spezialisten Ferenz Kasa. Kasa stellte bei dem Spitz nicht nur eine gebrochene Hinterpfote fest, sondern auch noch einen alten Bruch, der nie behandelt worden war. Da der Besitzer des Fundtieres sich noch nicht gemeldet hatte, stimmten die Tierschützer der Operation zu und bezahlten die Behandlungskosten über 1700 Mark. Dann tauchte der Besitzer auf, verlangte sein Tier zurück, weigerte sich aber, die Operation zu bezahlen. Jetzt war guter Rat teuer.

Meier berief sich auf das Zurückbehaltungsrecht und zeigte den Besitzer wegen Tierquälerei an. Der bezahlte dann auch nach Anraten seines Anwalts 1200 Mark. Das war der Organisation zu wenig, sie klagte auf Zahlung der restlichen Kosten. Zweimal ohne Erfolg. Das Lahrer Amtsgericht urteilte zunächst, dass die Behandlung beim Tierarzt zwar gerechtfertigt gewesen sei, nicht jedoch die Operation in Lörrach. Die hätte der Hundebesitzer mit seiner niedrigen Rente gar nicht bezahlen können. „Was hätten wir denn tun sollen?“ fragt Meier. „Hätten wir das Tier mit seinen Schmerzen leiden lassen sollen?“ Nachdem beide Tierärzte es abgelehnt haben, das Tier einzuschläfern, sei der einzige Weg die Operation gewesen.

Das Landgericht Offenburg wiederum hob darauf ab, dass die Tierschützer vor der Operation den zuständigen Behörden – in diesem Fall der Gemeinde, in der das Tier gefunden worden ist –, Bescheid hätten geben müssen. „Das geht an der Praxis völlig vorbei“, sagt dazu Meier. Jederzeit könne ein Anruf kommen, dann müsse er schnell reagieren und könne sich nicht nach den Sprechzeiten im Amt richten.

Auch in den Augen des Anwalts der THRO, Stephan Jarvers, „eine krasse Fehlentscheidung“. Das Urteil, gegen das keine Revision möglich ist, sei ein „Kunstgriff“ und hebe auf eine zweifache Meldepflicht desjenigen ab, der ein Tier finde: Zum einen auf die Meldung als Finder, zum zweiten auf die Meldung vor einer Behandlung beim Tierarzt.

Meier verweist darauf, dass für herrenlose Tiere zunächst die Gemeinde zuständig ist, in der das Tier gefunden wird. In der Regel haben die Gemeinden mit den Tierheimen Abmachungen. In der Praxis komme es jedoch immer wieder vor, dass im Tierheim niemand erreicht werden könne, „dann springen wir ein, weil wir immer erreichbar sind“, sagt Meier. Doch auch wenn der Finder selbst ein verletztes, krankes oder ausgehungertes Tier zum Tierarzt bringt, ist dies gesetzlich abgesichert, wenn „die Behandlung unaufschiebbar ist und der Finder seiner Anzeigenpflicht nachkommt“, lautet eine Stellungnahme des Ministeriums Ländlicher Raum dazu. Beide Tierärzte haben vor Gericht bestätigt, dass die Behandlung unaufschiebbar war. „Und auch der Anzeigenpflicht sind wir nachgekommen, wir haben das Fundtier ja gemeldet“, sagt Meier. Nur halt nicht zweimal, wie gefordert.

Insgesamt sind dem Verein durch Arzt- und Gerichtskosten sowie die Betreuung des Hundes rund 10'000 Mark an Kosten entstanden, auf denen er nun sitzen bleibt. Die Tierschützer hoffen, dass das Urteil eine Ausnahme bleibt. Meier: „Wir können gar nicht anders handeln, wir sind den Tieren und den Vereinsmitgliedern verpflichtet.“

Im Hinblick auf die Tierarztpraxis, die der Verein in Ichenheim betreiben will, hat die Landestierärztekammer ihr Veto eingelegt. Meier will nun in einer Feststellungsklage vorab gerichtlich prüfen lassen, ob das Vorhaben rechtens ist. Auch dies beim Landgericht Offenburg, aber vor einer anderen Kammer'.'.'.

http://www.badische-zeitung.de/nachrichten/lokales/ried/2001/08/rie.4471124.htm


Leserbrief zu aktuellem Thema
Kinder gehen vor Hundeleben
Leserbrief zu unserem Beitrag "Tiertrainerin soll Rottweiler erziehen", TT vom 16. August

Geht es um das physische und psychische Wohl, Gesundheit eines Kindes, oder um das Leben eines Köters, dessen Besitzer ihn nicht beherrscht hat und auch nicht beherrschen wird? Das Kind wird diesen Schock nie verlieren und immer Angst vor Hunden haben, ganz speziell vor diesem. Nicht der Hund hat Schuld, sondern die Besitzer und die sind auch nicht mehr zu erziehen. Es bleibt nur das sofortige Töten des Hundes.
Wegen einer Ohrfeige eines Erwachsene gegen einen Jugendlichen wurde öffentlich ermittelt und verhandelt? Hierbei nicht. Ich fordere die staatlichen Stellen auf, den Hund aus dem Verkehr zu ziehen.
Frau Gläser und der Hundetrainerin unterstelle ich, dass sie etwas von Hundepsychologie verstehen, aber kaum etwas von der Menschenpsyche? Selbstverständlich bringe ich dem Rottweiler auch innerhalb von einem Tag bei, dass er bei Kinderlein seinen Hetztrieb unterdrückt. Sind die unfähigen Besitzer mit ihm aber alleine, bricht sein Trieb am Tag x wieder durch. Wenn dieses passiert, werde ich gegen beide Damen und die entscheidungsbefugten Beamten rechtsstaatlich vorgehen. Entweder haben sie grob fahrlässig oder sogar wieder besseres Wissens gehandelt.

Fuchs geht über den Zaun

Was soll ein stärkerer oder höherer Zaun? Jeder Fuchs klettert über einen gut gespannten Zaun, Dienst- und Gebrauchshunde sogar über eine zwei Meter hohe Bretterwand. Es liegt nicht an der Hunderasse ob einer gefährlich ist, sondern am Halter. Ich habe auch seit über 20 Jahren gefährliche Hunde, die entsprechend unserer Erziehung nie Kinder angegriffen oder zu ihnen überhaupt beim Spielen hingesehen haben. Unsere Hunde haben, sollten und mussten aber in unserer Abwesenheit jeden noch so guten Bekannten stellen und bei Fluchtgefahr auch angreifen.
Wird ein Mensch mit Schlaggstock oder Gaspistole bedroht, werden diese eingezogen. Über einen "Hund" wird nur diskutiert.
Hanshenner Dabel, Mühlenhagen

http://www.nordkurier.de/cgi-bin/fm.pl?location=http://www.nordkurier.de/lokal/altentreptow/a/a.html


-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Cori [mailto:Cori-Dax@gmx.de]
Gesendet: Mittwoch, 8. August 2001 10:36
An:  Newsletter Maulkorbzwang; 
Betreff: Kammergericht hat Rechtsbeschwerde abgelehnt



Kammergericht hat Rechtsbeschwerde abgelehnt

Na prima jetzt können wir 3 bis 54 Jahre auf die nächste Chance warten.

Das Kammergericht hat die Rechtsbeschwerde unter Hinweis des am 12.07.01 gefällten (gekauften) Urteil des Verfassungsgerichtshofes Berlin abgelehnt.

Da stellen sich eine handvoll Schafe hin, lauschen hingebungsvoll einer angehenden Rechtsanwältin und einer Manunela Schnur (die noch nicht einmal anwesend war bei diesem Termin), diese machen mäh und alle folgen.

Mit verherrenden Folgen!!!!!!!!!!!!

Rechtsanwalt Wildner hatte von diesem Wege damals ganz klar abgeraten, man ließ ihn links liegen und hörte auf A. Löwe und M. Schnur. Wildner hat ganz klar den Weg aufgezeigt durch die Instanzen.

1.) Bußgeld kassieren (Hund muß überprüft gemeldet und grüne Plakette haben)
2.) gegen Bescheid Einspruch einlegen
3.) der Weg durch die Instanzen wäre frei gewesen

Diese Idioten hatten nicht den Arsch in der Hose ihn zugehen. Sie machen jeden Tag den Gott werden läßt den Maulkorb (Fachbegriff: Beißkorb) dran und sagen wir stehen zu unseren Hunden und was soll ich den machen.

Hätte es damals jeder dieser Hundehalter gemacht wären wir in Berlin einen Schritt weiter anstatt 10 zurück. Jetzt soll Wildner die Karre aus dem Dreck ziehen!?

Jetzt brauch ich nur noch auf das Ding von Tilo (25 Polizisten verhaften unseren Hund) zu warten.


Bei mir nicht mehr, jeder der nicht den Arsch in der Hose und das Herz für seinen Hund am richtigen Fleck hat, Mut zum Kampf und zivilen Ungehorsam hat braucht hier nicht mehr her kommen.
Vereine die Maulkörbe verkaufen und sagen sie wollen die Hunde retten sind unerwünscht.

Noch ein Tipp an die Berliner Schafe, ich hatte ein Gespräch mit dem Vet.-Amt dort wurde mir erklärt wie der Maulkorb auszusehen hat, schmeißt Eure Haltis und andere Riemchen weg und kauft Euch richtige Maulkörbe (den nur diese sind gestattet)

Und nun macht weiter Mäh..............................

Mit freundlichem Gruß
Corinna Nötzold


----- Original Message -----

From: "Poststelle" <Poststelle@BfV.bund400.de>

To: "'Groos'" <groos@tierheim-olpe.de>

Sent: Wednesday, August 22, 2001 9:56 AM

Subject: Bfv4880 Hinweis

 

Sehr geehrte Frau Groos,

ich bestätige den Eingang Ihrer E-Mail vom 22. August 2001.

Rechtsextremistische Propaganda aus dem In- und Ausland wird im Rahmen unserer Zuständigkeit beobachtet. Deshalb sind wir auch an Internetseiten mit rechtsextremistischen Inhalten interessiert. (Adresse: info@verfassungsschutz.de).

Aufgrund der geltenden Rechtslage stehen dem BfV polizeiliche Befugnisse jedoch nicht zu, so dass von unserer Seite kein Einfluss auf die Internetinhalte genommen werden kann. Daher ist es uns auch nicht möglich solche Seiten zu unterbinden bzw. zu verbieten. Strafrechtlich bedenkliche Inhalte im Internet werden von den zuständigen Exekutivbehörden ( Polizei oder Staatsanwaltschaft ) verfolgt und sollten auch dort gemeldet werden. Auch können Sie dort Anzeige erstatten.

Wir prüfen zur Zeit alle rechtlichen und tatsächlichen Möglichkeiten gegen diese Veröffentlichung im Internet vorzugehen. Da die Organisation in den USA sitzt, ist dies nicht ganz einfach.

 Mit freundlichem Gruß

Im Auftrag

Waldmann

 

Hier die Antwort:

----- Original Message -----
From: "groos" <groos@tierheim-olpe.de 
To: "Poststelle" <Poststelle@BfV.bund400.de 
Sent: Wednesday, August 22, 2001 2:25 PM
Subject: Re: Bfv4880 Hinweis



Sehr geehrter Herr Waldmann,

aber es ist doch ganz einfach, dort einzugreifen, auch wenn sich diese Seiten in USA befinden.
Ihr oberster Dienstherr, Herr Otto Schily, hat doch vor einiger Zeit ganz geniale Gegenmaßnahemn angekündigt:
DDosattacken!
In hoher Zahl und Frequenz.
Damit kann man auch diese Seiten sperren.
Daß vielleicht General Motors, Proctor & Gamble, Chrysler und die Nasa ebenfalls auf diesem Server sitzen, konnte laut Herrn Schily ja vernachlässigt werden.
Fragen Sie ihn doch einfach mal, er war doch damit in der Presse, und kann Ihnen sicher Rat geben.

Mit freundlichen Grüßen
Silke Groos

 

 

 

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e, und kann Ihnen sicher Rat geben.

Mit freundlichen Grüßen
Silke Groos

 

 

 

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