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+++ Newsletter von Maulkorbzwang.de und den Dogangels +++

24.08.2001-2

Heute mit diesem:

* Schaeferhund beisst Jungen in Schwedt

* Viel fällt einem zu solch einer platten Antwort nicht ein.

* Stadt beklagt mangelnde Sachkenntnis bei Hundehaltern

* Richter: "Ordnungsbehoerden zahnlos"

* Sehr geehrter Herr Wagner,

*  Anlage zur Kenntnisnahme - von den Tierbefreiern, Hamburg

Widerspruechliche Aussagen im »Polizisten-Biss-Prozess«


http://www.nordkurier.de/cgi-bin/fm.pl?location=tp://www.nordkurier.de/lokal/prenzlau/i_/i.html

Schaeferhund beisst Jungen in Schwedt

Schwedt/Oder (EB). Erneut hat ein Hund in der Uckermark zugebissen. Diesmal war das Opfer ein neunjaehriger Junge, der sich auf einem Spielplatz aufhielt.

Ehe jemand eingreifen konnte, verbiss sich der Schaeferhund im Brustbereich des kleinen Oderstaedters, wobei dieser oberflaechlich verletzt wurde. Gegen die Hundehalterin wurde Anzeige wegen fahrlaessiger Koerperverletzungerstattet.


ich möchte Euch hier mal eine Antwort zur Kenntnis geben, die eine Bekannte von mir auf ihren Brief zu der fehlenden Berichterstattung bezügl. der Tragödie bei Pinneberg vom ZDF (Redaktion hallo Deutschland) erhalten hat.

Viel fällt einem zu solch einer platten Antwort nicht ein.

Nur: Die müssen uns ja für ganz schön blöde halten!

Sollte man denen nicht ein paar freundliche Antworten schreiben, damit die sehen, daß wir nicht "vor den Schrubber geflitzt" sind?

Gruß Sigrid Bojert

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Zweites Deutsches Fernsehen

55100 Mainz

Fax: 06131/702434

web: zdf.de

22.08.01

 

Frau

Irmtraud Dettling

 

Sehr geehrte Frau Dettling,

vielen Dank für Ihr Schreiben vom 16. August und für Ihr Interesse an unserer Berichterstattung.

Wir, von der Redaktion hallo Deutschland, möchten Ihnen auch im Namen aller Kollegen antworten. Ihr Anliegen bezüglich des Todes eines 11jährigen Mädchens empfinden wir als gerechtfertigt. An dem Tag des besagten Geschehens war es uns allerdings nicht möglich, die Vorgänge in unserer Sendung zu dokumentieren. Dafür gab es mehrere Gründe - z.B. die Uhrzeit, als uns die Meldung erreichte (ca. 13 Uhr) - die einen sinnvollen Beitrag am Tage unmöglch gemacht hat.

Die Tatsache, dass es im besagten Fall ein Schäferhund gewesen ist, der das Kind getötet hat, spielte definitiv keine Rolle für unsere Entscheidung.

Mit freundlichen Güßen und nochmals herzlichen Dank für Ihr Interesse

Roman Beuler

- Redaktionsleiter -


Unverstand am oberen Leinenende

 

Stadt beklagt mangelnde Sachkenntnis bei Hundehaltern / 28 Hundeführern die Erlaubnis versagt

Schwerin Mit Bisswunden am Oberschenkel musste gestern ein Schweriner ärztlich behandelt werden. Der Mann war von einem Schäferhund angefallen worden, der kurz zuvor ein Kind attackiert hatte. 43 Mal bissen seit Inkrafttreten der Hundehalterverordnung Schwerins Hunde auf offener Straße zu. Doch nicht die Tiere sind das Problem, sondern ihre Halter.

Unangeleinte Pitbulls, Staffords ohne Maulkorb - immer wieder gehen im Ordnungsamt telefonische Hinweise von ängstlichen Passanten ein. Nicht selten trifft eine Polizeistreife auf herumstreunende Hunde, und auf dem Polizeirevier häufen sich die Anzeigen wegen Bissverletzungen. "Viele Halter ignorieren Grundregeln und schaffen es einfach nicht, ihren Hunden simple Kommandos wie Sitz, Platz und Fuß beizubringen", sagt Kerstin Westhoff. Sie leitet die Sachkundelehrgänge am Warnitzer Tierheim und nimmt die praktischen und theoretischen Prüfungen für den geforderten Hundeführerschein ab. Wer in kritischer Situation seinen Hund nicht bei sich halten kann, fällt durch. Und das passiert in Warnitz im Moment noch sehr oft.

Zwar könne man den Test vier Wochen später wiederholen. "Wer dann aber wieder durchfällt, verliert die Erlaubnis zum Halten des Tieres", sagt Dr. Christel Riemann, Leiterin des Veterinäramts. Bei Hundeführern auf der Straße reagiert die Stadt sehr schnell: 28 von ihnen hat die Stadt das Führen des Hundes wegen mangelnder Sachkenntnis bereits untersagt. Bei Hundehaltern hingegen tut sich das Amt noch schwer. "Wir wissen nicht, wo wir die Hunde dann unterbringen sollen", sagt Christel Riemann. "Das Tierheim ist randvoll, womöglich müssen die Hunde dann auf Kosten der Halter in die Pensionen."

Der Hund, der gestern einen Passanten in den Oberschenkel biss, ist noch am Nachmittag eingeschläfert worden. Die Polizei hatte den Schäferhund am Morgen im Margaretenhof eingefangen und ihn ins Tierheim gebracht. "Er war stark verhaltensgestört und damit eine zu große Gefahr für die Tierpfleger", sagt Christel Riemann. Gegen den Hundehalter wird ein Bußgeldverfahren wegen Verletzung der Aufsichtspflicht eingeleitet. Wie Cornelia Müller vom Ordnungsamt berichtet, werde gegenwärtig mit den benachbarten Landkreisen ein gemeinsamer Bußgeldkatalog erarbeitet. "Sobald der fertig ist, werden wir noch strenger durchgreifen können." Katharina Stoll

http://www.svz.de/newsmv/lr/swh/24.08.01/start/start.html


http://www.westfaelische-rundschau.de/free/wr.artikel-lokal-000.html?region
=rtmund&id38775    


23.08.2001     

Richter: "Ordnungsbehoerden zahnlos"

Es ist jetzt knapp ein Jahr her, da wurden an der Speicherstrasse von der Tierschutzorganisation Arche 90 eine Huendin und ihre 13 total verwahrloste n Welpen gerettet. Die bisher offenbar einzige behoerdliche Sanktion gegen de n 22-jaehrigen Halter der Tiere: Ein Bussgeldentwurf des Rechtsamts. Und ansonsten - warten auf den Ausgang eines Strafprozesses.

"Flocke" im Glueck - nachtraeglich. Bei Arche 90 hat der behinderte Hund e in neues Zuhause gefunden. ( Franz Luthe)

"Warumzeigt sich die Ordnungsbehoerde eigentlich so zahnlos?" wollte Jugendrichter Juergen Tappermann wissen. Er haette gestern gern gegen den Hundehalter verhandelt, aber der meldete sich am fruehen Morgen aus Bremen - krank. Neuer Termin am 20. September.
Es wird also noch ein Monat vergehen. Und dabei wollen doch Tierschuetzer a m 1. Juli bereits wieder einen Hund an der Speicherstrasse entdeckt haben. In einem voellig unzureichenden Zwinger, wie Dr. Roswitha Pusch vom Veterin aeramt festgestellt haben will. Sie vertrat vor Gericht die Auffassung, ein Hundhaltungsverbot im Sinne des Tierschutzgesetzes lasse sich auf ordnungsrechtlicher Ebene nur schwer durchsetzen. Ueber die strafrechtliche
  
Schiene gehe das eben viel problemloser. Und langsamer, wie Richter Tappermann zu bedenken gab. Er machte deutlich klar, dass er die Untaetigkeit der Ordnungsbehoerden nicht nachvollziehen koenne. Schliesslich umfasse d ie Anklageschrift drei erhebliche Verstoesse gegen das Tierschutzgesetz. Der Erlass eines Strafbefehls haette die Sache ebenfalls beschleunigen k oennen, aber ein Versuch in dieser Richtung erwies sich als so fehlerhaft, dass er zurueckgezogen wurde. Nun heisst es also warten auf eine neue Hauptverhandlung, zu der der Angeklagte dann hoffentlich erscheinen wird.
Die 13 Welpen, um die es dann geht, sind inzwischen in Sicherheit. Alle mussten muehsam aufgepeppelt werden. Einer davon ist "Flocke", ein Rottweiler-Schaeferhund-Mix. Die Huendin war damals besonders betroffen un d sollte eigentlich schon eingeschlaefert werden. Heute hat sie das grosse L os gezogen. Sie lebt bei Gaby Bayer von Arche 90, und bekam erst letzte Woche einen orthopaedischen Schuh angepasst, der ihre Behinderung ausgleichen soll.
Von Christina Fuessmann


Sehr geehrter Herr Wagner,
 
ich kann Ihnen die erfreuliche Mitteilung machen, dass ich bei der Staatsanwaltschaft Münster (Postfach 5921, 48135 Münster) keinen Strafantrag nach § 158 StPO gegen 

 

Herrn
Jörg Wagner
Falkenstr.
48.... G......
 
wegen
 
- Volksverhetzung (§ 130 StGB) und - Öffentlicher Aufforderung zu einer Straftat (§ 111 StGB)
 
angebracht habe.
 
Bei dem letzten mir bekannt gewordenen Fall dieser Art wurde eine Geldstrafe von 5.000 DM verhängt.
 
Bewogen hat mich zu diesem Schritt das Familienbild auf Ihrer Homepage,
 
 
das mir signalisieren konnte, dass Sie in Wirklichkeit doch ein netter und  verantwortungs - bewusster Familienvater sein müssen. Auch wir sind eine nette Familie mit zwei Kindern und zwei Hunden, von denen einer ein sog. Kampfhund ist.  
 
Mit freundlichen Grüßen
PDir a. D. B. Schwab
 
(Dieses Schreiben ist automationsunterstützt erstellt  und wird deshalb nicht unterschrieben oder beglaubigt.)  

Bezieht sich auf dies Schreiben an Maulkorbzwang:

Hei,
mit Schrecken sehe ich Ihre Homepage und alles was so dazu gehört.
Sind Sie schon mal von einem durchgeknallten Hund gebissen worden ?
Ich schon (zweimal als Kind).
Haben Sie Kinder ? Sind Sie selbst schon mal von einem wild gewordenen Hund attackiert worden ?
Haben Sie je verstanden, das ein unversehrtes Menschenleben hundert mal
mehr wert sein sollte als ein von unfähigen Hundehaltern falsch bzw. nicht
erzogenes Tier ?
Allein der Grundton der Homepage ist schlimmer als jeder bissige Kampfhund.
Der ganze Charakter Ihrer Homepage zeugt von Arroganz und Ignoranz.
Ich habe im Internet nach Infos gesucht, weil ich einen Hund für meine Kinder
suche, aber auf sowas zustoßen, ist schon schockierend !
Warum regen sich alle über Pornographie und rechtsradikale Seiten auf,
wenn es solche Sachen im Internet gibt ?!
Statt mit vernünftigen Argumenten wird da nur mit Polemik um sich geschmissen.
Ich werde mal prüfen lassen, ob sowas nicht genauso verfolgt werden kann wie Kindersex ...
Vielleicht kann man ja dafür sorgen, das in Zukunft durchgeknallte Kampfhundbesitzer
mit ihrem Liebling gemeinsam eingeschläfert werden....
Echt sauer , JW

 


http://www.otz.de/free/otz.lokales-artikel-000.html?region=alfeld&news_id40015

24. August 2001 

Widerspruechliche Aussagen im »Polizisten-Biss-Prozess«

Rudolstadt. Mit voellig kontraeren Aussagen des Angeklagten einerseits und der beiden beteiligten Polizeibeamten auf der anderen Seite begann gestern am Amtsgericht Rudolstadt der Prozess gegen einen 26-jaehrigen Schwarzaer wegen Beleidigung, Koerperverletzung und Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte.

Laut Anklage soll die Begegnung am 5. Juli 2000 in Bad Blankenburg darin gegipfelt sein, dass der junge Mann einen Polizisten in den Finger biss, weshalb der Volksmund dem Verfahren den Beinamen »Bullenbeisser-Prozess« gab.

Nach Verlesen der Anklage aeusserte sich der Angeklagte Steve B. zum Sachverhalt. Danach war er am fraglichen Tag gegen Mittag mit seinem Transporter auf den Hof einer Weiterbildungseinrichtung in der Kurstadt gefahren, um dort seinen Steuerberater aufzusuchen. Waehrend er den mitgefuehrten Mischlingshund ohne Leine Gassi laufen liess, informierte, wie sich heraus stellte, ein Anwohner die Polizei, dass dort ein Kampfhund frei herum laeuft.

Die beiden alarmierten Beamten fanden den Hund beim Eintreffen im Transporter vor. Ab hier gibt es unterschiedliche Darstellungen. Nach einem verbalen Geplaenkel um Personal- und Dienstausweise, die beide Seiten nicht zeigen wollten, eskalierte die Sache. Laut dem Angeklagten schlug ihm einer der Beamten ohne Vorwarnung mit der Faust ins Gesicht, wobei er Verletzungen an Mund und Nase erlitt. Der Beamte wiederum erklaerte, der Angeklagte habe ihn erst beleidigt und dann in der Absicht, sich loszureissen, in einen Finger der rechten Hand gebissen. Dabei muesse er sich die Lippe eingeklemmt haben.

Der zweite Beamte will die Schluesselszene nicht genau gesehen haben. Erinnerungslueàken gab es auch beim Angeklagten eine ganze Reihe. Letztlich wurde der junge Mann vorlaeufig festgenommen und in Handschellen abgefuehrt.

Das Geschehen war zeitweise von mehreren Frauen beobachtet worden, die ihre Mittagspause auf dem Hof verbrachten. Ihre Zeugenaussagen werden beim naechsten Verhandlungstermin am kommenden Montag mit Spannung erwartet.

Der Prozess unter Vorsitz von Amtsgerichtsdirektor Volker Kurze wurde von mehreren Medienvertretern und einem Dutzend Beamten der Polizeiinspektion Rudolstadt verfolgt.

Die beiden gestern gehoerten Polizeibeamten wohnen als Nebenklaeger dem Prozess bei.



 

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d einem Dutzend Beamten der Polizeiinspektion Rudolstadt verfolgt.

Die beiden gestern gehoerten Polizeibeamten wohnen als Nebenklaeger dem Prozess bei.



 

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