From: Volker.V@t-online.de (V.)
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Subject: VG Hannover!
Date: Mon, 27 Aug 2001 12:00:23 +0200
VG Hannover erklärt die Nieders. Gefahrtier-Verordnung für nichtig
Verein gegen die Diskriminierung von Hund und Halter e.V.
P R E S S E - E R K L Ä R U N G
VG Hannover erklärt die Niedersächsische Gefahrtier-Verordnung für nichtig
Trotz inzwischen vorliegender Entscheidungen niedersächsischer Verwaltungsgerichte zur umstrittenen Gefahrtier-Verordnung vom 5. Juli 2000, der sog. Kampfhundeverordnung", herrscht in Niedersachsen ein wohl selten erlebtes Rechtschaos. Obwohl das Oberverwaltungsgericht Lüneburg in seiner Entscheidung vom 30. Mai diesen Jahres entscheidende Punkte der Niedersächsischen Gefahrtier-Verordnung für nichtig erklärt hat, ließ dies das niedersächsische Landwirtschaftsministerium als Verordnungsgeber völlig unbeeindruckt. Damit nicht
genug: Das Verwaltungsgericht Hannover stellte nun im Rahmen eines Verfahrens zur Prozesskostenhilfe sogar die Nichtigkeit der gesamten Verordnung aus formalen Gründen eindeutig fest.
Der Landwirtschaftsminister hatte es nämlich in der bis dahin mit ungekannter Eile zusammengestrickten Verordnung versäumt, deren räumlichen Geltungsbereich festzulegen.
Dessen Angabe ist jedoch für die Rechtsgültigkeit einer Verordnung zwingend erforderlich, wie das Hannoveraner Gericht in seinem Beschluss vom 11. Juli 2001
(Az.: 10 A 2120/01) ausführt.
Nichtsdestotrotz ignoriert das Landwirtschaftsministerium das Votum der Hannoveraner Verwaltungsrichter und konstruiert mit juristisch abenteuerlichen Begründungen eine ihm genehme Interpretation der erteilten Rüge.
Wie aus einer Verfügung an die Bezirksregierungen vom 27. Juli 2001 hervorgeht, die darüber belehrt werden, dass die Gefahrtierverordnung nach wie vor uneingeschränkt anzuwenden sei, verfährt das Landwirtschaftsministerium weiterhin so, als ob nichts geschehen sei. Offenbar kann man sich im Hannoveraner Ministerium noch nicht an die Tatsache gewöhnen, dass es erfreulicherweise nach wie vor Gerichte gibt, die sich in ihren Urteilen auf Recht und Gesetz stützen, statt im Zuge politisch motivierter populistischer Trends rechtlich befremdliche Gefälligkeitsurteile zu erlassen. Es stellt sich nun die Frage, wie mit den Konsequenzen einer Verordnung, die juristisch faktisch nicht existieren dürfte, umzugehen sein wird.
Schadensersatzforderungen wären beispielsweise für Drangsalierungen verschiedenster Art denkbar, mit denen Hundehalter konfrontiert wurden, wie kostenaufwendige Wesenstests für gelistete Rassen, Maulkorb- und Leinenzwang, getötete Hunde, die den Wesenstest nicht bestanden haben,
Bussgelder, die verhängt worden sind. Man darf gespannt sein, wie sich das Landwirtschaftsministerium dieses Mal aus der Affäre ziehen wird. Wir haben den Glauben an den Rechtsstaat noch nicht verloren.
Nordenham, den 26.08.01
in blau die Originalkommentare des
Ursprungs
Hallo Achim,
ich las doch mal wieder des deutschen "Leitkultur"
Hier die Antwort zu allgemeinen Veröffentlichlung, ohne meinen Absender bitte, ich weiss warum, für die HP.
Hei,
Guter Mann, der Stil eine Katastrophe, Rechtschreibung.de hilft weiter.
mit Schrecken sehe ich Ihre Homepage und alles was so dazu gehört. Sind Sie schon mal von einem durchgeknallten Hund gebissen worden ? Ich schon (zweimal als Kind).
Ich auch, habe aber genau differenziert warum. Haben Sie Kinder ? Sind Sie selbst schon mal von einem wild gewordenen Hund attackiert worden ? Haben Sie je verstanden, das ein unversehrtes Menschenleben hundert mal mehr wert sein sollte als ein von unfähigen Hundehaltern falsch bzw. nicht erzogenes Tier ?
Daraus folgt: Alle Hundehalter haben nicht "erzogene" Bestien. Niveau bitte!
Des Menschen Arroganz ist unübertrefflich, das ist die Grundeinstellung, weswegen ganze Arten vom Erdboden verschwinden.
Allein der Grundton der Homepage ist schlimmer als jeder bissige Kampfhund.
Hier mal ein schönes Beispiel eines "Experten" in Reinkultur!
Der ganze Charakter Ihrer Homepage zeugt von Arroganz und Ignoranz.
Der gute Freud würde hier das Thema Projektion gebrauchen. Aber die Recherche guter Mann überlasse ich selbstverständlich Ihnen. Das bedeutet man müsse sich mit dem Begriff einmal auseinandersetzen, ach herrje, einfach lesen, mal etwas anderes als Deutschlands gar sooo kritische Monopolpresse.
Ich habe im Internet nach Infos gesucht, weil ich einen Hund für meine Kinder suche, aber auf sowas zustoßen, ist schon schockierend !
Dito, dito!
Warum regen sich alle über Pornographie und rechtsradikale Seiten auf, wenn es solche Sachen im Internet gibt ?!
Hier mal wieder alte "Mantren"; Sekten oder Faschokeule!
Statt mit vernünftigen Argumenten wird da nur mit Polemik um sich geschmissen.
Auch hier ein kleiner Tip: Argument plus Definition einmal gründlich lesen...
Ich werde mal prüfen lassen, ob sowas nicht genauso verfolgt werden kann wie Kindersex ...
Das Denunziantentum lässt herzlich grüssen!
Vielleicht kann man ja dafür sorgen, das in Zukunft durchgeknallte Kampfhundbesitzer mit ihrem Liebling gemeinsam eingeschläfert werden....
Schön, dass Sie so öffentlich zugeben, was nun mit diesen Subjekten geschehen soll. Auch ich werde gründlich prüfen, welchen Straftatbestand Ihre letzte Aussage erfüllt.
Höchst gründlich, ganz bestimmt!
Echt sauer , JW
Nicht sonderlich überrascht, ich habe schon viel früher mit solch offenen Worten gerechnet. Zum Schluss kurz angemerkt: Wer glaubt, ein Tier läge in der eigenen Werteskala ganz unten, sollte sich keines anschaffen. Bei Ihrem "Sachverstand" ist es trivial, dass das arme Lebewesen wieder zu den Tausenden gehören wird, die mangels Unfähigkeit in Tierheimen verrecken kann, falls es überhaupt dahin gelangt.
http://www.tlz.de/free/tlz.artikel-ueberregional.inhalt-000.html?region= tional&news_id46806
27.08.2001 Bissiges Duo sorgt in Schleiz fuer Zoff
Schleiz. (dpa/tlz) Ein bissiges Duo hat in Schleiz (Saale-Orla-Kreis) fuer Aufregung gesorgt. Als eine Frau und ihre Tochter am Sonntag ihren Hund
ausfuehrten, wurde die Tuer eines haltenden Autos geoeffnet und einer der Insassen sagte zu seinem Kampfhund "Hier hast du was zu fressen!".
Daraufhin stuerzte der Vierbeiner auf das andere Tier und biss es in den Kopf, berichtete die Polizei am Montag. Der Besitzer des Kampfhundes trennte die beiden Tiere und ging dann mit anderen Autoinsassen weg. Zurueck blieb nur die sichtbar unter Alkoholeinfluss stehende Autofahrerin. Um sie an der Weiterfahrt zu hindern, nahm der Ehemann der Spaziergaengerin ihr die Autoschluessel ab. Daraufhin biss die Frau den Mann in den linken Unterarm und fuegte ihm eine etwa drei Zentimeter lange Wunde zu, die im Krankenhaus genaeht werden musste. Das Ehepaar erstattete Anzeige gegen die Frau und den Hundehalter.
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Schäferhund
beißt Menschen am häufigsten Kampfhund in Statistik einmal
vertreten
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Von unserer Mitarbeiterin
Juliane Schuldt
Neubrandenburg. Geht man nach den nackten Zahlen sind es
nicht die sogenannten Kampfhundrassen, die in der Viertorestadt
durch Bisse an Menschen auffallen. In diesem Jahr hat nur ein Hund
aus der Rassenliste der Hundehalterverordnung zugebissen, im letzten
Jahr waren es drei. Dagegen haben bis Mitte August sechs Schäferhunde
und Schäferhundmischlinge für Verletzungen gesorgt, im Vorjahr
waren es fünf.
Insgesamt hat das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt in
diesem Jahr 23 Bisse registriert, bei denen Menschen zu Schaden
gekommen sind. Neben unterschiedlichen Mischlingen von Teckeln,
Terriern und Rottweilern gab es zwei Bisse durch Hunde der Rasse
Hovawart. Die Schäferhunde stechen in der Statistik allerdings
schon allein durch ihre hohe Anzahl in der Stadt hervor. Konkrete
Zahlen konnte die Kämmerei nicht angeben. Die gefährlichen Rassen
sind hingegen gut erfasst. In der Stadt leben 125 Hunde, für die
laut Hundehalterverordnung generell Maulkorb- und Leinenpflicht
besteht. Bisher sind 112 Anträge zum Halten und 63 Anträge zum Führen
gefährlicher Hunde gestellt worden. Zwölf Erlaubnisse wurden
bereits erteilt.
Den Wesenstest, der diese Rassen von Maulkorb- und Leinenpflicht
befreit, haben alle angemeldeten 19 Tiere bestanden. Zehn Anträge
stehen noch zur Bearbeitung an. Die nächsten Tests werden Ende
September, Anfang Oktober durchgeführt. Sieben Halter haben um
Aufschub der Gebühr wegen Zahlungsunfähigkeit gebeten. Zwei
angemeldete Tiere sind bereits eingeschläfert worden.
Gefährliche Stubentiger
Kurios ist die Position hinter den Schäferhunden in der Statistik.
Denn mit drei Verletzungen an Menschen liegen die Katzen auf Platz
zwei. Im Vorjahr haben sie sogar die Schäferhunde mit insgesamt
sieben Bissen vom ersten Platz verdrängt.
Die Statistik sage nichts über die Schwere der beigebrachten
Verletzungen aus, erklärt Eckehard Wolf, Leiter des Veterinär- und
Lebensmittelüberwachungsamtes. Es würden alle Hunde und auch
Katzen aufgenommen, deren Halter nach Bissverletzung einer Person
durch einen niedergelassenen Arzt oder die Tollwutberatungs- und
Impfstelle im Klinikum zur Untersuchung im Amt veranlasst wurden.
Demnach tauchen selbst Hunde, die ihre Artgenossen beißen, nicht in
der Statistik auf, wenn sie nicht auch einen Menschen verletzt
haben.
http://www.nordkurier.de/cgi-bin/fm.pl?location=
http://www.nordkurier.de/lokal/neubrandenburg/beisstatistik/beisstatistik.html |
Auch Bullterrier dürfen
nicht mehr gezüchtet werden
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Neue
Tierschutz-Hundeverordnung des Bundes gilt ab 1. September - Tiere
erhalten mehr Platz im Zwinger
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Das Pirmasenser
Ordnungsamt kommt immer mehr auf den Hund. Nach der
Gefahrenabwehrverordnung für gefährliche Hund des Landes vom
vergangenen Jahr erhält die Behörde mit einer neuen
Tierschutz-Hundeverordnung des Bundes ab 1. September weitere
Arbeit.
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In der geänderten
Verordnung erhalten die Tiere unter anderem mehr Platz im Zwinger.
Eine weitere so genannte Kampfhundeart - der Bullterrier - darf
nicht mehr gezüchtet werden. Der Bullterrier war bisher nicht in
der Gefahrenabwehrverordnung vermerkt und durfte sich somit weiter
vermehren. Nun ist nicht nur die Zucht reinrassiger Bullterrier
verboten, sondern auch das Paaren mit anderen Rassen, erläuterte
der für das Ordnungsamt zuständige Dezernent Peter Scheidel. Etwa
90 Bullterrier sind dem Ordnungsamt momentan in Pirmasens bekannt,
sagte Scheidel.
Die wichtigsten Punkte der neuen Tierschutzverordnung betreffen die
möglichst artgerechte und damit auch aggressionsreduzierende
Haltung von Hunden. Unter anderem müssen die Tiere mehrmals täglich
Kontakt zu ihrer Betreuungsperson erhalten, Welpen dürfen erst acht
Wochen nach der Geburt von der Mutter getrennt werden und nach dem
1. September kupierte Hunde dürfen nicht mehr an Ausstellungen
teilnehmen. Hunde, die im Zwinger gehalten werden, erhalten
bedeutend mehr Platz zugebilligt. Bisher sollten für ein Tier mit
mehr als 20 Kilogramm Gewicht mindestens sechs Quadratmeter Zwinger
vorhanden sein - egal wie groß das Tier über die 20 Kilogramm
hinaus war. Nun gelten die sechs Quadratmeter nur noch für Hunde
mit einer Genickhöhe von 50 Zentimetern. Bis 65 Zentimeter müssen
es schon acht Quadratmeter sein und bei mehr als 65 Zentimetern
sollen es mindestens zehn Quadratmeter sein.
Die neue Verordnung soll vor allem dem Sozialverhalten des Tieres
gereicht werden, schilderte Scheidel. "Damit niemand sich ein
Tier holt, und nicht danach sieht", begründet der Dezernent
die Gesetzesänderung. Mit der neuen Verordnung werde das ohnehin
schon stark mit Hunden belastete Ordnungsamt weitere Hundsarbeit
erhalten, schätzt der Dezernent. Der Vollzugsdienst des Amtes sei
jedoch aufgestockt worden. Jetzt verfügt die Ordnungsbehörde über
sechs Vollzugsbeamte, die ab Mitte September im Schichtdienst auch
abends ein Auge auf Pittbulls werfen können - immerhin ist das
Ordnungsamt nicht nur für Hunde zuständig.
Scheidel kann aber auch auf Erfolge im Zusammenhang mit der
Gefahrenabwehrverordnung verweisen: "Es sind viel weniger Hunde
in der Innenstadt unterwegs als vorher." Am kommenden
Donnerstag wird das Ordnungsamt von 10 bis 12 Uhr in der Fußgängerzone
mit einem Infostand über die neue Tierschutz-Hundeverordnung und
andere Fragen zu Hunden informieren. (kka)
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RON - RHEINPFALZ
ONLINE, Dienstag, 28. Aug , 03:45 Uhr
http://www.ron.de/osform/cms_osmm?articleName=HERMES:20010828:220631
7&template=templates/cms_osmm/recherche/lokal/pir/meldung.oft
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