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+++ Newsletter von Maulkorbzwang.de und den Dogangels +++

28.08.2001 - 2

Heute mit diesem:

*  Urteilstermin Rheinland Pfalz - .pdf als als Anlage!

* KASSEL:

* Liebe Kollegen...

* Tierschutzverein CANIS

* Der Absturz des geflügelten Götterboten

* gemeinnützigkeit und tierschutz

* Hinweis:

* Auch Bullterrier ab September verboten


Urteilsverkündung erst am Donnerstag den 30.08.2001 -- mehr in der anhängenden  .pdf Datei


KASSEL:

Der hessische Verwaltungsgerichtshof hat am Dienstag ueber die Kampfhunde-Verordnung verhandelt. Auf Antrag zahlreicher Hundehalter wurden die Bestimmungen der schon mehrfach abgeschwaechten Verordung auf den Pruefstand gestellt. Seine Entscheidung wird das Gericht am Mittwoch bekannt geben. http://www.hr-online.de/service/nachrichten/126.html


Liebe Kollegen,

nach der Ernennung von Rüdiger vorm Wald zum Generaldirektor der ÖBB schrieb ich einen Brief an Verkehrsministerin Monika Forstinger (FP) mit der Bitte um Aufklärung. Denn Herr vorm Wald war zuvor Chef der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG), welche zu Jahresbeginn ein rigides Beförderungsverbot für sogenannte „Kampfhunde“ erlassen hatten. Dieses Verbot wurde bald nach dem Abschied Herrn vorm Walds aufgehoben. Damit lag es nahe, anzunehmen, daß besagter Herr federführend dafür war.

CANIS wollte Aufklärung, ob die ÖBB still und heimlich nun an einer ähnlichen „Rasseregelung“ fuhrwerken.

Nach fünf Wochen kam ein knapper Bescheid des Ministerium, wonach die Beantwortung der Frage an die ÖBB weitergeleitet worden ist.

Hier nun die Antwort der ÖBB, die alles offen läßt!!!

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Sehr geehrter Herr Mag. Willer!

 

[...] In Beantwortung Ihrer Frage erlaube ich mir, Sie auf die Bestimmungen des Österreichischen Personentarifes, der die gesetzliche Grundlage für die Beförderung von Personen und deren Reisegepäck sowie die evt. Mitnahme von Tieren regelt, aufmerksam zu machen.

Im dritten Teil dieses Tarifes ist festgehalten, daß kleine, ungefährliche Tiere, welche in Behältnissen befördert werden, unentgeltlich befördert werden, soferne sie nicht krank sind, jemanden verletzen können, nichts beschädigen bzw. verunreinigen.

Hunde, die nicht in Behältnissen transportiert werden (können), werden nur mit bisssicherem Beißkorb und kurzer Leine befördert. Diese Hunde müssen entweder getragen werden oder am Abteilboden Platz nehmen. Der Reisende, der einen „unverpackten“ Hund mit sich führt, ist verpflichtet, für diesen eine Hundefahrkarte zu lösen.

In keinem Fall übernehmen die ÖBB Haftung für etwaige Beschädigungen oder Verletzungen durch den Hund. Die Haftung obliegt alleine beim Reisenden.

Eine Änderung dieser Bestimmungen erscheint der Unternehmensleitung zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht erforderlich. Selbstverständlich muß auf evt. In Zukunft eintretende Ereignisse von Angriffen von Hunden auf Reisende im Zug – schon allein aus Gründen der Sicherheit unserer Reisenden – seitens der Unternehmensleitung reagiert werden dürfen.

 In der Hoffnung, mit meiner Information Ihr geschätztes Verständnis gefunden zu haben, verbleibe ich mit freundlichen Grüßen für die Österreichischen Bundesbahnen

 Evelyn Müller

Servicestelle Wien

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Alex/CANIS


Tierschutzverein CANIS

August 2001

 

STELLUNGNAHME ZUM ENTWURF EINER NOVELLE DES NIEDERÖSTERREICHISCHEN POLIZEISTRAFGESETZES ÜBER DAS MITFÜHREN UND VERWAHREN VON HUNDEN

 

 

Einleitend möchte sich der Tierschutzverein CANIS den Stellungnahmen des Arbeitskreises „Juristen für Tierrechte“ des IBT (erstellt von Dr. Norbert Schauer) bzw. der NÖ Grünen (LAbg. Brigid Weinzinger) weitestgehend anschließen.

 

Des weiteren bringen wir unsere Verwunderung zum Ausdruck, daß die Materie Hund nicht primär im NÖ Tierschutzgesetzt, sondern im Polizeistrafgesetz novelliert werden soll, was zu einer sublimen Kriminalisierung von Hunden führen könnte.

 

Zu der von Landesrätin Kranzl (SPÖ) vorgelegten Novelle möchten wir folgendes anmerken:

 

Ø     Leinen- und Beißkorbzwang für Hunde ab 15kg oder 30cm Schulterhöhe in Parkanlagen, Schulen, öffentlichen Verkehrsmitteln sowie Einkaufszentren, Gaststätten, Badeanlagen oder bei Veranstaltungen 

CANIS: Ein 15/30- Stockmaß ist als wissenschaftlich unhaltbar und willkürlich zu betrachten. Das „und“ sollte durch ein „oder“ ersetzt werden, was sich auch im Bundesland Wien bisher bestens bewährt hat. Ständiger Leinen- und Beißkorbzwang ist nach Meinung aller relevanten Verhaltensforscher kontraproduktiv, da der Hund aufgrund der unnatürlichen Streßsituation zu Aggression veranlasst werden kann. Außerdem muß die Formulierung „Veranstaltungen“ näher definiert werden, da er viele Unklarheiten zulässt.

Ø     Verwaltungsübertretungen des Gesetzes sind von der Bundespolizeibehörde mit bis zu 7.000 € zu ahnden.

 

CANIS: Durch einen solchen Vorschlag sind der Willkür der jeweiligen Richters Tür und Tor geöffnet. Nicht nur daß das Höchststrafmaß von gegenwärtig rund 100.000 ATS zu hoch angesetzt ist, kann es durch eine schwammige Formulierung wie diese zu keiner Gleichheit vor dem Gesetz kommen. Es kann nicht sein, daß ein Hundevorfall in einem Bezirk etwa mit 2.000 ATS geahndet wird, im angrenzenden aber vielleicht mit 100.000 ATS.

Ø     Leinen- und Beißkorbzwang sollen bei Schulen, Kinderspielplätzen etc. für die „unmittelbare Nähe“ Geltung finden.

CANIS: Auch der Terminus „unmittelbare Nähe“ ist zu ungenau. Im einen Fall kann dies 5 Meter, im anderen vielleicht 20 Meter oder mehr bedeuten. Solch unterschiedliche Auslegungen führen zu Rechtsunsicherheiten.

Ø     Unabdinglich ist ein Umdenken in der Hundeausbildung. Leider immer noch gebräuchliche Starkzwangmittel – wie etwa Elektrohalsbänder – sind als tierschutzrelevant wie kontraproduktiv zu betrachten. Vor allem in der Ausbildung von Jagdhunden finden diese Geräte rechtlich geduldet Anwendung. Wie lange noch? Hier herrscht akuter Handlungsbedarf.

Ø     Abschließend möchte der Tierschutzverein CANIS eine moderne Form der „Begleithundeprüfung“ für Hunde ALLER Rassen anregen. Denn weder durch das Festlegen eines 15/30-Stockmaßes noch durch eine evt. Rasselistung kann das Problem potentiell gefährlicher Hunde sinnvoll angegangen werden. Kein Tier neigt aufgrund seiner Körperform- oder Größe bzw. seiner Rassezugehörigkeit zu überhöhter Aggression. Vielmehr sind fehlende Sozialisation und fehlerhafte Haltung dafür maßgeblich. Neu angeschaffte Hunde sollten in „Welpenschulen“ den für das spätere Leben wichtigen reibungslosen Umgang mit Artgenossen lernen. Bereits erwachsene Hunde sollten in Kursen mit dem Halter zu einem harmonischen Team verschmolzen werden. Diese Ausbildung soll von Fachleuten – wie etwa Hundetherapeuten oder Ethologen – abgenommen werden. Hundehalter, die sich einer solchen gewaltfreien, modernen „Begleithundeprüfung“ unterzuziehen, sollten steuerlich begünstigt werden.

Ø     Wesenstests lehnt der Tierschutzverein CANIS ab, da solche als zu wenig treffsicher anzusehen sind. Ein Hundeschicksal – mitunter Hundeleben – ist zu wertvoll, um von der Tageskonstitution des Tieres oder der unterschiedlichen Qualität von Prüfern abzuhängen. Langfristige Schulungen von Hund UND Halter sind Wesenstests eindeutig vorzuziehen.

 

Für den Tierschutzverein CANIS

Mag. Alexander Willer


http://www.molosser.de/html/2001-2.html#13-Hermes

Kommentar:

Der Absturz des geflügelten Götterboten
Betrachtungen über Hermes, unseren Club und den VDH

Ein Gespenst geht um im Internet. Es ist gleichzeitig Virus, Wurm und Trojaner. Es trägt den Namen Hermes und das hat nichts mit einem bestimmten Paketdienst zu tun, sondern mit dem mythologischen Sohn von Göttervater Zeus und einer seiner zahlreichen Amouren, der Bergnymphe Maja. Die alten Griechen sahen in Hermes nicht nur den Götterboten. Sie wiesen ihm eine völlig unzulässige Ämterhäufung zu. Der Kerl war in Personalunion Gott der Händler und Kaufleute, der Diebe, der Redner, des Traumes und des „Glücklichen Findens“. Im Duden ist nachzulesen, daß er außerdem als Schelm, Schlitzohr und  Inbegriff der Schnelligkeit galt.

In unserer gegenwärtigen virtuellen Realität ist der Spuk völlig ungespenstig und hat einen ganz bürgerlichen Namen: Werner Klinger. Dem FDP-Politiker gelingt es,  fast alle Eigenschaften seines verklärten Pseudonyms unter einen Hut zu bringen.  Er überbringt als Bote auf schnellem Wege Nachrichten. Viele davon sind wahr – mindestens ebenso viele frei erfunden. Er kauft populistische Aussagen, würzt sie mit eigenen Ingredienzen und bietet sie einer Zielgruppe an, die sie teils dankend entgegennimmt oder völlig ablehnt. So läuft das nun mal im Markt der Produkte und Meinungen. Zweifelsohne ist sein Engagement in erster Linie von der Verteidigung der betroffenen Hunderassen und ihrer Halter bestimmt. Allerdings saugt er auch politischen Honig aus diesen Aktivitäten. Er tritt bei jeder sich bietenden Gelegenheit als Redner auf. Wenn man ihn nicht läßt, wie etwa in Düsseldorf geschehen, wird er allerdings böse. Damit sind wir dann beim „glücklichen Finden“ und vor allem bei den Träumen. Offenbar träumt er nämlich davon, einer der ganz Großen in seiner Partei zu werden. Auf dem Rücken der betroffenen Hunde und ihrer Halter oder auf wessen Rücken auch immer – Hauptsache, man macht von sich reden.

Werner Klinger ist ein Dorfpolitiker. Laut eigener Aussage hat der Ortsverband Reichelsheim, als dessen Vorsitzender er immer wieder signiert, ganze acht Mitglieder, die samt und sonders zur eigenen Familie gehören. Dazu kommt seine Funktion im Kreis Wetterau. Eine Landschaft, die man in Hessen gerade mal wegen der Rosenzucht und als Wetterscheide kennt. Darüber hinaus ist die politische Bedeutung gleich Null. Auch für die FDP. Es ist davon auszugehen, daß die politischen Urgesteine dieser Partei, die ja ebenfalls aus Hessen kommen, nämlich Wolfgang Gerhard und Graf  Solms dies genauso sehen.

Unser Club würde das Engagement von Werner Klinger ja liebend gerne begrüßen, wenn es sich auf wirklich konstruktive Kritik und förderliche Maßnahmen beschränkte. Dem ist aber nicht so. Klinger vermischt Realität mit Vermutungen und bewußten Falschaussagen. Davon muß sich der Club für Molosser ausdrücklich distanzieren. Vor allem auch deshalb, weil wir auf einen „Anwalt“ mit gespaltener Zunge durchaus verzichten können. Uns reichen schlichte Tatsachen, um uns mit unserem Verband auseinanderzusetzen. Das möchte ich dem geneigten Leser im Folgenden auseinaderklamüsern.

Im Verband für das Deutsche Hundewesen hat der Club für Molosser als Gründungsmitglied immer eine besondere Rolle gespielt. Flapsig ausgedrückt: Die eines Oskar – Preisträgers als bester Nebendarsteller. Es sind exotische Rassen, die wir vertreten und das können nur Leute, die nicht in die Schublade mit der Aufschrift „Otto Normalverbraucher“ passen. Zwangsläufig ecken wir öfter mal an. Der VDH kann ein Lied davon singen. Ein Klagelied, um genau zu sein. Für die ersten Strophen davon sorgte schon Walt Weisse, der diesem Club 20 Jahre lang vorstand. Als er abtrat,  rieb sich der eine oder andere Verbandsfunktionär die Hände und hoffte, daß sich dieser aufmüpfige Verein künftig handsamer zeigen würde. Ellerbätsch! Wir bleiben, was wir waren.

Nun muß man nicht zwangsläufig Revoluzzer oder Terrorist sein, um Amtsträger im Club für Molosser zu werden. Das ist zwar hilfreich, aber keineswegs der Grund für die kontroversen Diskussionen, die wir innerhalb des VDH immer wieder führen müssen. Unser Handeln wird durch die Sorge um unsere Hunde bestimmt.  Seltene Rassen mit kleinen Populationen haben keine Lobby. Deshalb müssen wir für sie kämpfen. Weil sie nicht nur unsere Familienmitglieder sind, sondern lebende Kulturgüter der Menschheit, die es zu schützen gilt.

Es ist kein leichter Krieg. Denn er wird an drei Fronten geführt. Die Hauptkampflinie ist natürlich die breite Öffentlichkeit mit ihren drei Stoßtruppen Politik, Medien und Gerichte. Im feindlichen Hinterland steht der eigentliche Gegner. Nämlich jenes undefinierbare negative Potential, das man „öffentliche Meinung“ nennt. Dazu kommen dann noch die Geplänkel an zwei ungeschützten Flanken: Auseinandersetzungen in den eigenen Reihen, weil Mitglieder nicht immer einverstanden sind, wenn auch mal Kompromisse geschlossen werden müssen, ohne die es in unserer demokratischen Gesellschaft nun mal nicht geht und die bereits erwähnten mündlichen und schriftlichen Wortgefechte mit dem Verband.

Um letztere geht es in dieser Betrachtung. Lassen Sie mich deshalb ein paar erklärende Worte dazu verlieren. Da gibt es zunächst gelegentliche Meinungsverschiedenheiten bei  Fragen der Zucht, des Ausstellungswesens und  der Ordnungen. Nichts Außergewöhnliches. Das ist bei jedem Verein so. Der eigentliche Knackpunkt aus unserer Sicht aber war und ist die Tatsache, daß unsere Interessen nicht oder zu wenig wahrgenommen werden. Der VDH andererseits pocht natürlich auf seine Verpflichtung, den Anliegen der anderen 160 Mitgliedsvereine nachkommen zu müssen, zumal etliche von denen nun mal größer und bedeutender sind, als unsere verschworene Gemeinschaft. Es geht um Sachzwänge bei der Öffentlichkeitsarbeit, bei politischen Verhandlungen und bei der tätigen inneren Solidarität, die wir sehen und dem Verband abfordern. Der aber setzt öfter andere Prioritäten und deshalb gibt’s Zoff.

Ein anschauliches Beispiel möge Ihnen vor Augen führen,  warum es gelegentliche Sturmfluten gibt, wobei manche zugegebenermaßen im Wasserglas stattfinden.   Der VDH ist wie ein 300 Meter langes Containerschiff, daß mit 17 Knoten (ca. 30 Km/h) gemächlich durch den Ozean pflügt und für eine Wende etliche nautische Seemeilen benötigt. Dagegen ist unser überschaubarer Club so eine Art Speedboot, das mit 150 Sachen über die Wellen gleitet und einen Kurvenradius wie ein Auto hat.

Wir verstehen das. Deshalb findet der Schlagabtausch der Interessen dort statt wo er hingehört: nämlich zwischen dem Vorstand des Clubs und den jeweils Zuständigen des VDH. Sicher nicht in einem breiten öffentlichen Forum.

Ein weiterer Punkt liegt in der Zeitdimension. Der Club für Molosser hat schon gegen die Diskriminierung von Hunderassen gekämpft, als der VDH noch schlief – aber auch als ein Herr Klinger Molosser noch für Randerscheinungen der sieben Weltwunder hielt.

Was wir alle gegenwärtig brauchen, ist eine Bündelung der Kräfte und keine Verunglimpfung einzelner Repräsentanten, seien sie nun VDH – Verantwortliche oder Organisatoren von bedeutenden Demos, denen ein Klinger eben nicht ins Konzept ihrer gelungenen Veranstaltungen paßte. Für weniger Gelungene steht der Genannte ohnehin Pate.

In der mythologischen Darstellung kennen wir Hermes mit Flügeln an den Füßen.  Wir alle wissen, was man mit Geflügel macht. Man dreht ihm den Hals um,  rupft es, kocht es weich und ißt es. Und auch wenn es einem eine Zeit lang schwer im Magen liegt, wird es dann irgendwann endgültig ausgeschieden. Falls Werner Klinger aus dieser rhetorischen Spielerei schon wieder eine Drohung ableitet, kann man das auch simpler und direkter ausdrücken: Lügen haben weiterhin kurze Beine – und wenn da Flügel dran sind, ist der Absturz letztendlich vorprogrammiert. Deshalb kann ich Werner Klinger nur empfehlen, möglichst rasch zu landen – und zwar auf dem sicheren Boden der Realität. Denn einen herumschwirrenden Giftversprüher kann sich weder der Club für Molosser leisten, noch die FDP und schon gar nicht die Gemeinschaft der betroffenen Halter.

Gerhard Dalla-Bona


gemeinnützigkeit und tierschutz

sehr geehrte damen und herren,

heute müssen wir uns einmal wieder an sie wenden.

warum machen sie anderen tierschutzvereinen - die tiere wirklich s c h ü t z e n -probleme? haben sie nicht genug im kreis unna zu tun? frau horn hat am 28.11.2000 in lünen ganz groß in den topf gegriffen bezüglich der erhöhten hundesteuer. was tut sich denn in dieser sache? von ihrer seite wohl garnichts. das tierheim füllt sich immer noch, weil viele anständige hundehalter die hohen steuern nicht zahlen können.

frau scheffer vom tsv dortmund hat sich jetzt endlich mit einem offenen brief an ihren oberbürgermeister gewandt. wir werden sie in jeder hinsicht unterstützen, wenn der tsv diese unterstützung wünscht.

sie sind ein gemeinnütziger tier s c h u t z verein, nicht ein tiervernichtungsverein. tier sc h u t z bedeutet auch, daß man sich nicht immer nur freunde macht. aber auf solche freunde kommt es nicht an, sondern darauf, daß es den tieren im rahmen der gesetze gut geht. und dort kommt von ihrer seite garnichts!!!!! (einige ihrer mitglieder sind hiervon ausgenommen, die sich aufopferungsvoll um die tiere im tierheim kümmern)

sie sollten hilfestellung geben, daß die tiere dort erst garnicht hinkommen!

wo ist der rest ihrer gemeinnützigkeit?

was pasisert mit den hundefutterdosen für hunde? denn die hunde im tierheim bekommen nur trockenfuttet! diese anfrage haben wir ihnen schon einmal vor monaten gestellt, ohne antwort zu bekommen. konkrete angaben erfolgen von ihnen nicht, nur beschimpfungen.

wir sind nicht darauf aus, sie anzugreifen, aber unternehmen sie endlich etwas, damit in sachen hunde, hundehalter und aufklärung der hundehalter verbesserungen eintreten.

mit freundlichen grüßen für unsere kampfschmuser marita redemann, sprecherin der ig zu schutz und rettung bedrohter hunderassen


Hinweis:
 
In "Verwaltungsrundschau (Zeitschrift für Verwaltung in Praxis und Wissenschaft - vormals "Staats- und Kommunal-Verwaltung", Verlag W. Kohlhammer, Köln; Deutscher Gemeindeverlag-)
 
ist im August-Heft erschienen (S. 274-80):
 
Dr. jur. Matthias Spranger *, Bonn:
 
Der praktische Fall: "Die erdrosselnde Kampfhundesteuer"
 
unter Rubrik "Methodik der Fallbearbeitung".
 
Spranger ist wissenschaftl.  Assistent an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn.
 
Der Fall wurde Wi-Semester 00/01 im Rahmen der propädeutischen Übung 'Öffentliches Recht' als Semesterhausarbeit behandelt.
 
Mit freundlichen Grüßen
 
Werner G. Preugschat

http://www.pz.pirmasens.de/news/01/pirmasens/010828/zucht.php3

Auch Bullterrier ab September verboten

Ordnungsamt verstaerkt Kontrollpersonal - Neue Hundeverordnung tritt in Kraft

Von PZ-Mitarbeiter Georg Eichenlaub Am 1. September 2001 tritt die neue Tierschutz-Hundeverordnung in Kraft, Sie
regelt das Halten und Zuechten von Hunden generell und loest die seit 1974 geltende Hundehaltungs-Verordnung, in der das Halten von Hunden im Freien geregelt war, ab. Darauf macht jetzt das Ordnungsamt Pirmasens aufmerksam. Danach ist das Zuechten und Halten von Bullterriern verboten, weil auch sie zur Klasse der Kampfhunde gezaehlt werden.

Kuenftig gibt es keine Verwechslungen mehr - auch Bullterrier zaehlen zu Kampfhunden. Foto: Stadtverwaltung Die Tierschutz-Hundeverordnung gilt fuer das Halten und Zuechten von Hunde n und darin sind viele Forderungen des Deutschen Tierschutzbundes aufgenommen und eingearbeitet worden. So muessen Hundehalter dem Beduerfnis der Tiere nach 
sozialem Kontakt deutlicher Rechnung tragen als bisher. Insbesondere den Hunden, die allein gehalten werden, muss der Halter mehrmals taeglich Konta kt zur Betreuungsperson ermoeglichen. Auslauf und Sozialkontakte sind der Rass e, dem Alter und dem Gesundheitszustand des Tieres anzupassen. 
Hunden, die in Zwingern oder einer Anbindehaltung gehalten werden, muss ausserhalb des Zwingers ausreichend Auslauf gewaehrt werden. Neu in dieser Tierschutz-Hundeverordnung ist auch, dass als Standard die Gruppenhaltung vorgeschrieben ist, wenn mehrere Hunde gehalten werden. Ausnahmen davon koennen nur gemacht werden, wenn dies wegen der Art der Verwendung, des Verhaltens oder des Gesundheitszustandes des Hundes erforderlich ist. Zusaetzlich sind die Anforderungen sowohl fuer die Zwinger- und Anbindehaltung a ls auch fuer die Haltung von Hunden in Raeumen verschaerft worden. Die Zwingergroesse beispielsweise richtet sich im Gegensatz zur bisherigen Regelungen in Zukunft nach der Groesse des darin gehaltenen Hundes. So ist zum Beispiel fuer ein Tier mit einer Hoehe bis 50 Zentimeter eine Bodenflaech e von mindestens sechs Quadratmetern vorgeschrieben. Welpen duerfen in Zukunft er st im Alter von ueber acht Wochen vom Muttertier getrennt werden. Wenn eine Trennung zum Schutz der Mutter bzw. aus anderen Gruenden nicht vermeidbar i st, muessen die Geschwistertiere bis zum Alter von acht Wochen zusammen gehalte n werden. 
Wer gewerbsmaessig Hunde zuechtet, muss fuer jeweils zehn Zuchth unde und deren Welpen eine Betreuungsperson zur Verfuegung stellen koennen, die der zustaendigen Behoerde die notwendigen Kenntnisse und Faehigkeiten nachzuw eisen hat. Zuechtern, die bereits ueber eine Erlaubnis verfuegen, wird eine Frist bis zum 1. September 2002 eingeraeumt. Auf Hundeausstellungen duerfen kupierte Hunde, an denen der Eingriff nach d em 1. September vorgenommen wurde, in Deutschland nicht mehr teilnehmen. Hunde, die vor dem September kupiert wurden, duerfen noch bis zum 1. Mai 2002 ausgestellt werden. In der naechsten Bestimmung geht der Gesetzgeber ueber die Gefahrenabwehrverordnung von Rheinland-Pfalz vom 30. Juni hinaus. Es wird eine Aggressionssteigerung bei den Rassen Pit Bull Terrier, Staffordshire Bull Terrier, American Staffordshire Terrier und - das ist neu - Bull Terrie r vermutet. 
Die Zucht und auch die Kreuzung dieser Rassen wird deshalb verboten. "Wir haben schon nach Bekanntgabe der Gefahrenabwehrverordnung viel mehr auf den Tisch bekommen", stellt Dezernent Peter Scheidel im Gespraech fest. "Ab er wir haben die Erfassung vorangetrieben und Ermittlungen angestellt. Wir mussten unter anderem dem Anzeigeverhalten der Buerger Rechnung tragen und die Zuverlaessigkeit der Halter pruefen. Aber das ist mit unserer Personaldeck e schwierig." Allerdings hat der Dezernent auch Grund zum Optimismus. 
"Wir werden Mitte September die Mitarbeiter, die mit diesen Aufgaben betraut sind , von vier auf sechs aufstocken koennen", freut sich Amtsleiter Peter Gaubatz . "Damit ist dann Schichtbetrieb auch am Wochenende gewaehrleistet. Natuerli ch bringt die neue Tierschutz-Hundeverordnung mehr Arbeit fuer uns, aber wir haben mittlerweile auch viel Erfahrung gesammelt."

Das Ordnungsamt wird am Donnerstag, 30. August, zwischen 10 und 12 Uhr in de r Fussgaengerzone einen Infostand einrichten, wo Buerger Fragen stellen und sich informieren koennen. Wer Fragen hat, kann sich unter der Nummer 06331/84230 7 an das Ordnungsamt wenden.


 

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wir haben mittlerweile auch viel Erfahrung gesammelt."

Das Ordnungsamt wird am Donnerstag, 30. August, zwischen 10 und 12 Uhr in de r Fussgaengerzone einen Infostand einrichten, wo Buerger Fragen stellen und sich informieren koennen. Wer Fragen hat, kann sich unter der Nummer 06331/84230 7 an das Ordnungsamt wenden.


 

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