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Gefährliche Wurstköder
entdeckt
Einen gefährlichen Fund machte
am Montagabend eine Spaziergängerin, die mit ihrem Hund
den Fußweg an der Elly-Heuss-Knapp-Stiftung benutzte. Das
Tier hatte einen Weißwurstzipfel gefressen, der mit einem
Angelhaken gespickt war.
Beinahe unscheinbar wirken die
Wurststücke. Doch der spinnenförmige Haken darin birgt
eine tödliche Gefahr. waz-Bild: Heeger
Wie eine
Anwohnerin der WAZ mitteilte, hätten die Ärzte in der
Tierklinik den Hund gerade noch retten können.
Insgesamt
15 Köder - werden sie geschluckt, besteht die Gefahr,
dass das Tier innerlich verblutet - wurden gefunden. Viele
hätten unmittelbar am Wegesrand gelegen und seien auch für
angeleinte Hunde leicht zu erreichen gewesen. Nicht
auszudenken sei es, wenn ein kleines Kind einen solchen Köder
unachtsam in den Mund nehme. Die Anwohner schalteten den
Bereich Öffentliche Ordnung ein.
Bereichsleiter
Hermann-Josef Hoffmann gestern auf Anfrage der WAZ:
"Es wird alles überprüft. Damit sind Mitarbeiter
der zuständigen Wirtschaftsbetriebe Oberhausen beauftragt
worden." Bei der Kontrolle an Ort und Stelle habe man
gestern Nachmittag keine weiteren Köder entdeckt, so
Hoffmann weiter.
Nun würden
die von den Anwohnern entdeckten Köder als Beweise
sichergestellt, außerdem wurde die Polizei eingeschaltet:
"Es handelt sich um eine strafrechtlich relevante
Tat", so Hoffmann. Die Anwohner jedenfalls mahnen zur
Vorsicht, raten ab, im Augenblick den Weg zu benutzen, der
hinter der Fröbelschule vorbei am Gelände der
Elly-Heuss-Knapp-Stiftung in Richtung Dinnendahlstraße führt.
Woher die
gefährlichen Köder stammen, und wer sie ausgelegt hat,
ist bislang unklar. Die Polizei ermittelt gegen Unbekannt
wegen Verstoßes gegen den Tierschutz. Knü
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http://www.heute.de/ZDFheute/artikel/0,1251,POL-0-4528,FF.html
Kampfhunde-Verordnung auf dem Pruefstand
Verwaltungsgerichtshof weicht Hessens Vorschriften auf
Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Kassel hat die strengsten Regelungen der Kampfhunde-Verordnung des Landes Hessen fuer nichtig erklaert. Das Gericht hob am Mittwoch den Maulkorb- und Sterilisierungszwang sowie das Handelsverbot fuer die drei als besonders gefaehrlich eingestuften Hunderassen auf. Die in der Verordnung vorgenommene Trennung zwischen unwiderleglich gefaehrlichen Kampfhunden und vermutlich gefaehrlichen Hunden koenne nicht gemacht werden, entschied der VGH. Auch in anderen Bundeslaendern waren die vor einem Jahr nach einem toedlichen Vorfall verschaerften Kampfhunde-Regelungen von den Gerichten teilweise wieder zurueckgenommen worden.
Einheitliche Regelungen In Hessen muessen demnach fuer Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier und Staffordshire Bullterrier nun dieselben Regeln gelten, wie fuer die zwoelf anderen von der Verordnung betroffenen Hunderassen. Fuer diese Hunde kann mit einem Wesenstest, der nach dem Gerichtsurteil auch weiter Pflicht sein soll, die Ungefaehrlichkeit nachgewiesen werden. Fuer rechtens erklaerte das Gericht fuer alle 15 Hunderassen den Leinenzwang, das Kennzeichnen der Hunde mit einem Chip, das verpflichtende Schild «Vorsicht Hund» an der Wohnung sowie den Nachweis der Zuverlaessigkeit des Hundehalters ueber ein Fuehrungszeugnis. Die Verpflichtung, eine Haftpflichtversicherung fuer die Hunde abzuschliessen, erklaerte der VGH fuer nichtig. Die Revision beim Bundesverwaltungsgericht wurde zugelassen.
Pruefung des Innenministeriums Das Innenministerium will nun die Vorschriften pruefen. Bevor das geplante Kampfhunde-Gesetz eingebracht werde, sollten weitere Statistiken ausgewertet werden, sagte Ministeriumssprecher Michael Busser am Mittwoch in Wiesbaden. Davon solle abhaengen, ob es zusaetzliche Auflagen fuer bestimmte Hunde geben werde. Schaeferhunde und Rottweiler seien aber nicht betroffen. Am 26. Juni 2000 hatten zwei Kampfhunde auf einem Schulhof in Hamburg den sechsjaehrigen Volkan zerfleischt. Die toedliche Attacke hatte eine bundesweite Debatte ueber Gefahren durch Kampfhunde ausgeloest. Viele Bundeslaender verschaerften daraufhin ihre Regelungen zu Zucht und Haltung der Tiere in unterschiedlichem Umfang.
Mit Material von dpa
http://www.general-anzeiger-bonn.de/news/artikel.php?id007
So oft wie moeglich draengt es ihn in die Medien
Als Neuling wurde Bonner Landtagsabgeordnete Stefan Gruell gleich stellvertretender Fraktionschef der FDP - Zweifel an Landeshundeverordnung machten ihn bekannt
Von Sylvia Schmitz
Bonn. Es ist alles eine Frage der Perspektive: Waehrend ihn seine Parteifreunde als "sehr rege" bezeichnen, klagen seine Gegner, er gebe zu allem und jedem seinen Senf ab. Der Bonner Landtagsabgeordnete Stefan M. Gruell (FDP) hat seine eigenen Gruende dafuer, so oft wie moeglich in de r Oeffentlichkeit in Erscheinung zu treten: "Ich versuche, das Votum zu rechtfertigen, das ich bekommen habe. Es sollen fuer den Waehler keine verlorenen Stimmen sein."
Der Medienpolitiker: Stefan Gruell vor dem Kiosk am Bundeshaus. Foto: Max Malsch
Ueber die Liste seiner Partei zog Gruell bei den Landtagswahlen ins NRW-Parlament in Duesseldorf ein. Und machte dort als Neuling aus dem Stand
Karriere. Er wurde Stellvertreter von FDP-Fraktionschef Juergen Moellemann .
Fuer ihn ein Amt, das nicht nur ihm selbst, sondern auch seiner Heimatstadt zur Ehre gereicht: "Bonn hat etwas davon, eine landespolitische Praesenz zu haben." Diese Ansicht reicht bei ihm auch ueber Parteigrenzen hinaus.
Um in der Oeffentlichkeit zu stehen, bedient sich Gruell, der medienpoliti sche Sprecher seiner Fraktion, der Medien, diskutiert in der Sendung von Hans Meiser, schreckt aber auch vor Stefan Raabs Show "TV total" nicht zurueck. Zu einem Dauerbrenner in seinem politischen Engagement entwickelte sich die Hundeverordnung des Landes, der er als Sohn eines Tierarztes mehr als kritisch gegenueber steht.
Als Redner bei einer Grossdemonstration vor dem Landtag sprach er sich vehement gegen die Rasselisten aus und zweifelte an der rechtlichen Grundlag e fuer die NRW-Hundeverordnung. Und das, obwohl Gruell selbst Angst vor Hund en hat.
Viel weniger scheut er seine politischen Gegner und Kritiker. Der Bad Godesberger plaediert fuer "Politik mit offenem Visier" und bevorzugt "die offene Gangart". Dabei nimmt er sich selbst nicht aus und raeumt ein, dass fuer ihn "Eitelkeit zum Anforderungsprofil eines politischen Mandatstraegers" gehoert. Doch das, so Gruell, koenne man nicht mit "Profilierungssucht" gleichsetzen.
Ganz oben auf seiner Prioritaetenliste steht fuer den FDP-Mann auch die Schulpolitik. Fehlende Lehrer, die von der Bonner Universitaet vernachlaes sigte Ausbildung der Paedagogen und der schlechte bauliche Zustand von Schulen zaehlen zu Gruells Kritikpunkten. Stark gemacht hat er sich fuer das Modellprojekt "Abitur nach zwoelf Jahren", bei dem er Bonn gern in einer Vorreiterrolle fuer das Land sehen moechte.
Das gilt auch fuer den Umgang der Schueler mit neuen Medien wie dem Intern et. Gruell: "Durch eine engere Kooperation der Schulen mit in Bonn ansaessigen Unternehmen der Telekommunikationsbranche, aber auch der Universitaet laes st sich der Einsatz von Computern in den Schulen deutlich erhoehen."
Zu geringe Polizeipraesenz in Bonn, der Kampf gegen einen Totalumzug der Bundesregierung und die Diskussion um den Fluglaerm in der Region waren weitere Themen, mit denen sich der promovierte Jurist in seinem ersten Jahr im Duesseldorfer Landtag beschaeftigt hat. Er fordert, 250 junge Polizeibe amte direkt nach ihrer Ausbildung zunaechst fuer vier bis fuenf Jahre in Bonn einzusetzen, um den Abbau der Stellen zu verlangsamen. Auch mit dem Appell, Frachtfluege von und nach Koeln/Bonn in die Abend-, aber nicht in die Nachtstunden zu legen, duerfte sich der Liberale der Zustimmung vieler W aehler gewiss sein.
Anders verhaelt es sich womoeglich mit seinem klaren Bekenntnis zur umstrittenen Forschung mit embryonalen Stammzellen. Da schreckt er nicht vor der Auseinandersetzung mit den Kritikern zurueck.
"Ich gehe Risiken bewusst ein", sagt Gruell.
Stefan M. Gruell
Geboren: 14. August 1961 in Bad Godesberg
Familienstand: verheiratet
Ausbildung: Bankkaufmann, promovierter Jurist
Beruf: Landtagsabgeordneter, Rechtsanwalt
Eintritt in die FDP: 1998, seit 1983 bei den Jungen Liberalen
Politische Funktionen: Vorsitzender der Bad Godesberger FDP, stellvertretender FDP-Kreisvorsitzender, Mitglied im Bezirks- und Landesvorstand der FDP, schulpolitischer Sprecher der Bonner FDP-Ratsfraktion, Mitglied im Vorstand der Westdeutschen Akademie fuer Kommunikation
Aufgaben im Landtag: stellvertretender Vorsitzender und Justiziar der FDP-Landtagsfraktion, medienpolitischer Sprecher der Fraktion, Mitglied im Haushalts- und Finanzausschuss, im Verfassungsschutzkontrollgremium und in der Landesrundfunkkommission
Groesster Erfolg als Politiker: Das klingt mir zu sehr nach Rueckblick, i ch habe aber noch viel vor.
Groesste Enttaeuschung: Bestimmte Politikrituale. Zum Beispiel, dass ein eindeutiges Waehlervotum fuer einen Politikwechsel bei der Landtagswahl au f Druck aus Berlin ignoriert werden musste.
Politisches Vorbild: Helmut Schmidt, der beste Kanzler in der falschen Parte i.
Wichtigstes Ereignis als Abgeordneter: Bei der fuer Bonn wichtigen Frage de r Forschung mit embryonalen Stammzellen die Politikrituale ausser Kraft zu setzen und mit einer SPD/FDP-Mehrheit fuer das Projekt von Wiestler und Bruestle zu stimmen.
(27.08.2001)
Ministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Forsten |
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29.08.01 |
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Gefahrtier-VO /Urteil des OVG Lüneburg:
Bartels hat Revision eingelegt
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13 Normenkontrollverfahren hätten dem
Oberwaltungsgericht Lüneburg vorgelegen. Vier, alle Verfahren
abdeckende Grundsatzurteile habe das Gericht gefällt und am 30. Mai
mündlich verkündet. Zwei schriftliche Urteile seien dem
Landwirtschaftsministerium inzwischen zugestellt worden, gegen beide
habe er Revision eingelegt, teilte heute Minister Uwe Bartels mit.
Grundsätzlich habe das Gericht die niedersächsische
Gefahrtier-Verordnung bestätigt und keine Veranlassung gesehen, sie
zu kritisieren oder außer Kraft zu setzen.
Die erste Revision, eine so genannte Anschlussrevision, sei
ausschließlich aus prozessrechtlichen Überlegungen erforderlich
gewesen, um einen eventuellen juristischen Streit über die nicht
auszuschließende Möglichkeit einer Teilrechtskraft gar nicht erst
aufkommen zu lassen. Sicher gestellt worden sei dadurch, dass die
Niedersächsische Gefahrtier-VO zumindest bis zur Urteilsverkündung
des Bundesverwaltungsgerichtes unverändert in Kraft bleibe.
Die zweite Revision richte sich gegen die "Lüneburger
Auffassung" einer nicht zu rechtfertigenden Ungleichbehandlung
der so genannten Schutzhunderassen. Der das Urteil verkündende
Richter hatte am 30. Mai ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich
"die Erfassung weiterer Schutzhunderassen habe aufdrängen müssen",
und nannte dabei den Schäferhund, den Boxer und die Dogge. Sollte
sich das Land dieser Auffassung nicht anschließen, "komme nur
in Betracht, die Erfassung der Rassen Dobermann und Rottweiler mit
ihren Kreuzungen für nichtig zu erklären".
Diese Auffassung teile ich nicht, begründete Bartels die Revision.
Schließlich hätten inzwischen vergleichbare obergerichtliche
Urteile in Mecklenburg-Vorpommern und in Berlin genau das Gegenteil
bestätigt. Die Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes sei dann nicht
gegeben, wenn sachgerechte Erwägungen die Abweichung erlauben, hätten
die Oberverwaltungsrichter in Mecklenburg entschieden. Eine
Auffassung, die sich mit seiner decke, so Bartels weiter, immerhin
handele es sich um eine Gefahrenabwehrmaßnahme zum Schutze der
Menschen. Er erwarte vom Bundesverwaltungsgericht ein eindeutiges
Urteil, das für ganz Deutschland ein einheitliches Vorgehen bringe.
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gedanken zum einjährigen bestehen der nrw-lhv
hallo mitstreiter,
ich habe mir zum einjährigen bestehen dieser seltsamen lhv-nrw so meine gedanken gemacht.
gedanken über die situation von uns verantwortungsvollen hundehaltern und ihren kampfschmusern. gedanken über die kosten, die uns verantwortungsvollen hundehaltern aufgebürdet wurden. gedanken über die diskriminierung der verantwortungsvollen hundehalter gedanken über die uneinsichtigkeit unserer ministerin, der von allen seiten durch experten die unsinnigkeit der nrw-lhv bescheinigt wurde und die trotzdem daran festhält. nach der fdp wollen jetzt auch cdu und teile der spd eine änderung. sie merken, daß wir als w ä h l e r eine m a c h t sind. es ist zu hoffen, daß es die fdp-nrw schafft, durch klagen vor dem verfassungsgericht diese lhv wieder abzuschaffen. gedanken, warum es nicht möglich ist, daß die verantwortungsvollen halter dieser hunde sich von den städten und gemeinden unter druck setzen lassen und ihre tiere abgeben. gedanken, warum nur wenige dieser verantwortungsvollen hundehalter genügend rückgrat besitzen und gegen die w i l l k ü r der behörden kämpfen gedanken, warum es nicht möglich ist, daß verantwortungsvolle hundehalter zusammenstehen und für ihre tiere kämpfen, denn nur g e m e i n s a m sind wir s t a r k und können etwas bewegen.
es ist nicht zu verstehen, warum manche m o n s t e r (hundemafia) diese liebenswerten, verschmusten, anschmiegsamen familien- und kinderfreundlichen tiere - im volksmund "kampfhunde" genannt - so mißbrauchen.
na, ja, vielleicht haben wir glück und es klappt mit der verfassungsklage
mit freundlichen grüßen für unsere kampfschmuser marita sprecherin der ig zu schutz und rettung bedrohter hunderassen
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Klein: Kampfhundeverordnung des Hessischen Innenministers in
wesentlichen Teilen durch Verwaltungsgerichtshof bestätigt
Wiesbaden, 29. August 2001 - Die hessische
Kampfhundeverordnung wurden vom VGH in wesentlichen Teilen für
rechtmäßig erklärt. Die aufgeführten 15 Rassen unterliegen somit
zulässigerweise einem Leinenzwang, der Kennzeichnungspflicht, dem
Wesenstest sowie dem Nachweis der Zuverlässigkeit des Hundehalters
über ein Führungszeugnis. "Mit der Kampfhundeverordnung schuf
der Hessische Innenminister Bouffier ein enormes Plus an Sicherheit
vor gefährlichen Hunden für die Bürgerinnen und Bürger in
Hessen," erklärt der Innenpolitische Sprecher der
CDU-Landtagsfraktion Armin Klein. Wert legt Klein auf die
Feststellung, dass mit der Einrichtung der Arbeitsgruppe Task-Force
"Gefährliche Hunde" zum 1. Februar 2001 bei der
hessischen Polizei eine wirksame Waffe gegen das Grundübel, nämlich
der Bekämpfung der illegalen organisierten Zucht, Haltung und
Vertrieb gefährlicher Hunde zur Veranstaltung von Hundekämpfen
bereitsteht.
Wenig Verständnis hat der Innenpolitische Sprecher der
CDU-Landtagsfraktion für die Entscheidung, das Zuchtverbot
aufzuheben, zumal dieses auch Bestandteil der Bundesgesetzgebung
ist.
"Natürlich bedeutet das Urteil für uns, dass das weitere
Vorgehen an den Vorgaben des Gerichtes ausgerichtet werden
muss," hält Klein fest.
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Pressemitteilung vom 29.08.2001
FDP-Landtagsfraktion
VGH bestätigt FDP-Vorstellungen zu 'Kampfhunden' fast
ausnahmslos
Jörg-Uwe Hahn: 'Insbesondere die Aufhebung pauschalisierender
Rasselisten ist zu begrüßen
Wiesbaden Die heutige Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs in
Kassel bestätigt die von der FDP wiederholt vorgetragenen Bedenken gegen
Rasselisten dergestalt, dass allein an die Zugehörigkeit zu einer Rasse
unwiderlegbar die Vermutung der Gefährlichkeit geknüpft wird, so der
Vorsitzende der FDP-Fraktion im Hessischen Landtag und deren
innenpolitischer Sprecher, Jörg-Uwe Hahn.
Des weiteren bestätige der VGH die Vorschläge der Liberalen, einen
effektiven Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden mit
elektronisch lesbaren Chips, Wesenstests, der Anbringung eines
Warnhinweises und selbstverständlich des Leinen- und Maulkorbzwangs zu
organisieren.
Es bestehe die Möglichkeit, durch einen bestandenen Wesenstest den
individuellen Nachweis zu erbringen, dass der Hund welcher Rasse er
auch immer angehört nicht gefährlich sei. Des weiteren sei die
Sachkunde und Zuverlässigkeit des Hundehalters einer eingehenden Prüfung
zu unterziehen.
Ob nach der umfassenden Entscheidung aus Kassel überhaupt noch ein
Hundegesetz notwendig ist, müssen wir innerhalb der Regierungskoalition
in aller Ruhe erörtern, erklärte Hahn.
Die vom Gericht aufgezeigten Möglichkeiten - unter Beachtung des
Gleichbehandlungsgebots und des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes - einen
Leinen- und Maulkorbzwang, die Kennzeichnung mit einem Chip, die
Anbringung eines Warnhinweises, und auch die Unfruchtbarmachung
vorzuschreiben, seien genau die Maßnahmen, die aus liberaler Sicht
notwendig sind, um Menschen vor beißwütigen Hunden zu schützen.
Rudolph (SPD): VGH stutzt Bouffier zurecht
"Der hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH), hat Innenminister
Bouffier nun ausdrücklich ins Stammbuch geschrieben, dass nach Populismus
haschender Aktionismus nichts bringt," kommentierte der
innenpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Günter Rudolph, die
heutige Entscheidung des VGH zur Kampfhundeverordnung der Landesregierung.
Obwohl dieses Ergebnis bereits seit Durchführung des Eilverfahrens
absehbar gewesen sei, habe Bouffier seit etwa einem Jahr die Hände
tatenlos in den Schoß gelegt. Zuvor habe er erst noch vollmundig ein
Landesgesetz angekündigte, das die Kampfhundeproblematik regeln sollte,
resümierte Rudolph.
Bislang läge weder ein Gesetzentwurf vor, noch habe Bouffier die nun
teilweise für nichtig gehaltene Verordnung verändert.
Für den sozialdemokratischen Innenpolitiker ist dieses Vorgehen von
Bouffier inzwischen symptomatisch: erst sich populistisch in den
Vordergrund drängen und dann entweder Schritt für Schritt zurückrudern
oder in Bewegungsunfähigkeit verharren.
Pressemitteilung vom 29.08.2001
FDP Bundestagsfraktion
KOPP: Hunderasselisten müssen endlich vom Tisch!
BERLIN. Zum heutigen Urteil des Verwaltungsgerichts Kassel gegen
Hunderasselisten erklärt die verbraucherpolitische Sprecherin der
FDP-Bundestagsfraktion, Gudrun KOPP:
Mit dem heutigen Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichts in Kassel gibt
es eine dritte Absage an die Rechtmäßigkeit von willkürlich als
gefährlich eingestuften "Kampfhunderassen".
Wurzel dieses Übels war die Bundesregierung, die in Ihrem "Gesetz
zur Bekämpfung gefährlicher Hunde" vom April dieses Jahres die
Aggressivität von Hunden exakt vier Rassen zuschrieb.
Auch alle Experten, die vor Verabschiedung des Bundesgesetzes nicht einmal
gehört wurden, sehen sich in Ihrer Ablehnung von Rasselisten voll
bestätigt.
Nun muss die Bundesregierung endlich den Rückwärtsgang einlegen und
dieses Gesetz dringend nachbessern. Die Gefährlichkeit von Hunden kann
eben nur individuell festgestellt werden.
Nachgebessert werden muss auch die Tierschutzhundeverordnung von
Verbraucherministerin Renate Künast, die zum ersten September in Kraft
treten wird. In § 11 der Verordnung geht die Ministerin unbeirrt davon
aus, dass Pitbull-Terrier, Staffordshire Bullterrier, American
Staffordshire Terrier und Bullterrier ohne Ausnahme aggressiv sind.
Die Bundesregierung muß endlich aus dem Schaden, den sie ungefährlichen
Hunden und ihren Haltern zugefügt hat, die nötigen Konsequenzen ziehen.
Isabella Pfaff - Telefon 0 30/2 27-5 94 61 - pressestelle@fdp-bundestag.de
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PRESSEMITTEILUNG
der Grünen
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29. August 2001
KAMPFHUNDEVERORDNUNG TEILWEISE
NICHTIG
BOUFFIERS POPULISMUS TRÄGT NICHT ZUR SICHERHEIT VOR GEFÄHRLICHEN
HUNDEN BEI
"Nach einem Jahr, drei
Verordnungen und einem Gesetzentwurf hat Bouffier zwar regen
Aktionismus unter Beweis gestellt, das Kampfhundeproblem aber
nicht gelöst. Der von Bouffier betriebene Populismus und das von
ihm angerichtete Verwaltungschaos hat weder die Sicherheit der
Bevölkerung vergrößert noch bei den Hundehaltern für Klarheit
gesorgt. Bouffier soll endlich den von ihm seit einem Jahr
angekündigten Gesetzentwurf vorlegen", fordert der
Fraktionsvorsitzende von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Hessischen
Landtag, Tarek Al-Wazir, zur heutigen Entscheidung des
Verwaltungsgerichtshofs (VGH). Der VGH hat heute Bouffiers
Gefahrenabwehrverordnung teilweise für nichtig erklärt.
Nach Auffassung der GRÜNEN ist
das Problem gefährlicher Hunde durch eine Rasseliste nicht in den
Griff zu bekommen. "Dies zeigt ein Fall in
Schleswig-Holstein, bei dem vor wenigen Wochen ein Kind von einem
Deutschen Schäferhund tot gebissen wurde. Der Deutsche
Schäferhund ist auf keiner Rasseliste zu finden. Wir sind
gespannt, ob die FDP ihre Sprüche wahr macht und einem Gesetz,
das auf einer Hunderasseliste basiert, die Zustimmung
verweigert."
DIE GRÜNEN fordern Innenminister
Bouffier auf, den Vorschlägen der Tierschutzbeauftragten, die
einen Hundeführerschein fordert, intensiv nachzugehen."
DIE GRÜNEN halten eine
Haftpflichtversicherung für alle Hunde für sinnvoll und fordern
eine bundesweite Vereinheitlichung der unterschiedlichen
Hundeverordnungen.
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[ 29.08.01 19:00 ]
REAKTIONEN AUF KAMPFHUNDE-URTEIL
Das Innenministerium sieht die Kernpunkte seiner
Kampfhundeverordnung vom VGH bestätigt. Die Annahme der
Gefährlichkeit der 15 in der Verordnung genannten Rassen sei
nicht in Frage gestellt worden, sagte Minister Bouffier.
Über einen möglichen Gang zum Bundesverwaltungsgericht
werde nach Prüfung der Urteilsbegründung entschieden.
Grüne und FDP forderten dagegen Zurückhaltung bei
Rasselisten und forderten unter anderem
einen"Hundeführerschein". Grünen-Fraktionschef
Al-Wazir forderte Bouffier auf, endlich den angekündigten
Kampfhunde-Gesetzentwurf vorzulegen.
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Pressemitteilung des VGH Kassels
Kassel, 29.8.01
Gefahrenabwehrverordnung gefährliche Hunde teilweise für nichtig
erklärt
Unwiderlegliche Vermutung der Kampfhundeeigenschaft nicht erforderlich
Mit einem heute verkündeten Urteil hat der 11. Senat des Hessischen
Verwaltungsgerichtshofes die im August vergangenen Jahres erlassene
Gefahrenabwehrverordnung gefährliche Hunde des Hessischen Ministers des
Innern und für Sport teilweise für nichtig erklärt. Die Entscheidung,
die auf Grund einer gestern durchgeführten Verhandlung ergangen ist,
betrifft insbesondere die in der Verordnung enthaltene unwiderlegliche
Vermutung der Kampfhundeeigenschaft und damit der einem Gegenbeweis
nicht zugänglichen besonderen Gefährlichkeit aller Hunde dreier
Hunderassen: American Pitbull Terrier bzw. Pit Bull Terrier, American
Stafford bzw. Staffordshire Terrier
und Staffordshire Bullterrier.
Sollte die Entscheidung rechtskräftig werden, wären diese Hunderassen
weiteren zwölf Rassen und Gruppen gleichgestellt, bei denen nach der
Verordnung die Gefährlichkeit der betreffenden Hunde nur widerleglich
vermutet wird und diese Vermutung durch einen positiv verlaufenen
Wesenstest widerlegt werden kann. Die Rechtmäßigkeit für die Haltung
von Hunden dieser
zweiten Gruppe geltender Erlaubnisvoraussetzungen einschließlich der
Bestimmungen über die notwendige Zuverlässigkeit ihrer Halter hat der
Senat weitgehend bestätigt; lediglich das Verlangen, den Abschluß
einer Haftpflichtversicherung für den jeweiligen Hund nachzuweisen,
hielt der Senat wegen fehlender gesetzlicher Ermächtigung für nichtig.
Unwirksam sind nach der verkündeten Entscheidung auch alle weiteren
Bestimmungen, die ausschließlich die erwähnten drei Hunderassen
betreffen; dies gilt für den Maulkorbzwang, das Gebot der
Unfruchtbarmachung, ein weitgehendes Handels-
und Abgabeverbot sowie verschärfte Voraussetzungen für die Erteilung
einer Halteerlaubnis für solche Tiere.
Bestätigt wurde mit der Entscheidung die Rechtmäßigkeit einiger
weiterer von den 24 Antragstellern beanstandeter Bestimmungen der
Gefahrenabwehrverordnung gefährlicher Hunde. Dies betrifft insbesondere
den angeordneten Leinenzwang, die Pflicht "gelistete"
gefährliche Hunde auch nach bestandener Wesensprüfung mit einem
elektronisch lesbaren Chip unveränderlich zu kennzeichnen, und die
Anforderung, dass Wohnungen und Grundstücke der Halter solcher Hunde
mit einem Warnschild "Vorsicht Hund!" kenntlich gemacht
werden. Unbeanstandet blieb auch, dass in der Verordnung Wesenstests und
Erlaubnisverfahren nicht auch für andere Hunderassen, etwa
Deutsche Schäferhunde oder Boxer, angeordnet worden sind.
Auf Antrag einiger Antragsteller musste sich der Senat in dem Urteil
auch mit der Rechtmäßigkeit der vom Innenminister aufgehobenen
Kampfhundeverordnung vom 5. Juli 2000 befassen. In dieser Verordnung war
die Kampfhundeeigenschaft für 16 Hunderassen und -gruppen fingiert
worden; an
diese Fiktion hatte der Verordnungsgber ein Verbot der Haltung solcher
Tiere mit Erlaubnisvorbehalt und weitergehende Anforderungen an die
Tierhalter
geknüpft als in der jetzt geltenden Verordnung. Der Senat stellt in
seiner Entscheidung fest, daß diese Kampfhundeverordnung aus mehreren
Gründen
nichtig war.
Da die Vereinbarkeit einer unwiderleglichen Vermutung der
Gefährlichkeit bestimmter Hunderassen mit dem Gleichheitssatz des
Grundgesetzes in der Rechtsprechung von Landesverfassungsgerichten und
Oberverwaltungsgerichten in letzter Zeit unterschiedlich beurteilt
worden ist, hat der Senat gegen sein Urteil die Revision zum
Bundesverwaltungsgericht wegen grundsätzlicher
Bedeutung der Rechtssache zugelassen.
Nicht auf dem juristischen Prüfstand standen in diesem Verfahren
diejenigen Bestimmungen der Gefahrabwehrverordnung gefährliche Hunde,
die
ausschließlich für nicht "gelistete" Hunde gelten, die sich
individuell als gefährlich erwiesen, insbesondere Menschen angegriffen
haben. Für diese
Gruppe von Hunden gilt die Verordnung uneingeschränkt.
Aktenzeichen: 11 N 2497/00
Gefunden bei de.rec.tiere.hunde
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