- Newsletter - Archiv


+++ Newsletter von Maulkorbzwang.de und den Dogangels +++

29.08.2001 - 4

Heute mit diesem:

* Gefährliche Wurstköder entdeckt

* Kampfhunde-Verordnung auf dem Pruefstand

* So oft wie moeglich draengt es ihn in die Medien

* Bartels hat Revision eingelegt

* gedanken zum einjährigen bestehen der nrw-lhv

* Pressemitteilungen der Parteien zu Kassel

* und dann : Bouffier


Oberhausen - Themen des Tages
 
Gefährliche Wurstköder entdeckt


Einen gefährlichen Fund machte am Montagabend eine Spaziergängerin, die mit ihrem Hund den Fußweg an der Elly-Heuss-Knapp-Stiftung benutzte. Das Tier hatte einen Weißwurstzipfel gefressen, der mit einem Angelhaken gespickt war.

border=0 Beinahe unscheinbar wirken die Wurststücke. Doch der spinnenförmige Haken darin birgt eine tödliche Gefahr. waz-Bild: Heeger

Wie eine Anwohnerin der WAZ mitteilte, hätten die Ärzte in der Tierklinik den Hund gerade noch retten können.

Insgesamt 15 Köder - werden sie geschluckt, besteht die Gefahr, dass das Tier innerlich verblutet - wurden gefunden. Viele hätten unmittelbar am Wegesrand gelegen und seien auch für angeleinte Hunde leicht zu erreichen gewesen. Nicht auszudenken sei es, wenn ein kleines Kind einen solchen Köder unachtsam in den Mund nehme. Die Anwohner schalteten den Bereich Öffentliche Ordnung ein.

Bereichsleiter Hermann-Josef Hoffmann gestern auf Anfrage der WAZ: "Es wird alles überprüft. Damit sind Mitarbeiter der zuständigen Wirtschaftsbetriebe Oberhausen beauftragt worden." Bei der Kontrolle an Ort und Stelle habe man gestern Nachmittag keine weiteren Köder entdeckt, so Hoffmann weiter.

Nun würden die von den Anwohnern entdeckten Köder als Beweise sichergestellt, außerdem wurde die Polizei eingeschaltet: "Es handelt sich um eine strafrechtlich relevante Tat", so Hoffmann. Die Anwohner jedenfalls mahnen zur Vorsicht, raten ab, im Augenblick den Weg zu benutzen, der hinter der Fröbelschule vorbei am Gelände der Elly-Heuss-Knapp-Stiftung in Richtung Dinnendahlstraße führt.

Woher die gefährlichen Köder stammen, und wer sie ausgelegt hat, ist bislang unklar. Die Polizei ermittelt gegen Unbekannt wegen Verstoßes gegen den Tierschutz. Knü



http://www.heute.de/ZDFheute/artikel/0,1251,POL-0-4528,FF.html

Kampfhunde-Verordnung auf dem Pruefstand

Verwaltungsgerichtshof weicht Hessens Vorschriften auf

Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Kassel hat die strengsten Regelungen der Kampfhunde-Verordnung des Landes Hessen fuer nichtig erklaert. Das Gericht hob am Mittwoch den Maulkorb- und Sterilisierungszwang sowie das Handelsverbot fuer die drei als besonders gefaehrlich eingestuften Hunderassen auf. Die in der Verordnung vorgenommene Trennung zwischen unwiderleglich gefaehrlichen Kampfhunden und vermutlich gefaehrlichen Hunden koenne nicht gemacht werden, entschied der VGH. Auch in anderen Bundeslaendern waren die vor einem Jahr nach einem toedlichen Vorfall verschaerften Kampfhunde-Regelungen von den Gerichten teilweise wieder zurueckgenommen worden.

Einheitliche Regelungen In Hessen muessen demnach fuer Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier und Staffordshire Bullterrier nun dieselben Regeln gelten, wie fuer die zwoelf anderen von der Verordnung betroffenen Hunderassen. Fuer diese Hunde kann mit einem Wesenstest, der nach dem Gerichtsurteil auch weiter Pflicht sein soll, die Ungefaehrlichkeit nachgewiesen werden. Fuer rechtens erklaerte das Gericht fuer alle 15 Hunderassen den Leinenzwang, das Kennzeichnen der Hunde mit einem Chip, das verpflichtende Schild «Vorsicht Hund» an der Wohnung sowie den Nachweis der Zuverlaessigkeit des Hundehalters ueber ein Fuehrungszeugnis. Die Verpflichtung, eine Haftpflichtversicherung fuer die Hunde abzuschliessen, erklaerte der VGH fuer nichtig. Die Revision beim Bundesverwaltungsgericht wurde zugelassen.

Pruefung des Innenministeriums Das Innenministerium will nun die Vorschriften pruefen. Bevor das geplante Kampfhunde-Gesetz eingebracht werde, sollten weitere Statistiken ausgewertet werden, sagte Ministeriumssprecher Michael Busser am Mittwoch in Wiesbaden. Davon solle abhaengen, ob es zusaetzliche Auflagen fuer bestimmte Hunde geben werde. Schaeferhunde und Rottweiler seien aber nicht betroffen. Am 26. Juni 2000 hatten zwei Kampfhunde auf einem Schulhof in Hamburg den sechsjaehrigen Volkan zerfleischt. Die toedliche Attacke hatte eine bundesweite Debatte ueber Gefahren durch Kampfhunde ausgeloest. Viele Bundeslaender verschaerften daraufhin ihre Regelungen zu Zucht und Haltung der Tiere in unterschiedlichem Umfang.

Mit Material von dpa


http://www.general-anzeiger-bonn.de/news/artikel.php?id007

So oft wie moeglich draengt es ihn in die Medien

Als Neuling wurde Bonner Landtagsabgeordnete Stefan Gruell gleich stellvertretender Fraktionschef der FDP - Zweifel an Landeshundeverordnung machten ihn bekannt

Von Sylvia Schmitz

Bonn. Es ist alles eine Frage der Perspektive: Waehrend ihn seine Parteifreunde als "sehr rege" bezeichnen, klagen seine Gegner, er gebe zu allem und jedem seinen Senf ab. Der Bonner Landtagsabgeordnete Stefan M. Gruell (FDP) hat seine eigenen Gruende dafuer, so oft wie moeglich in de r Oeffentlichkeit in Erscheinung zu treten: "Ich versuche, das Votum zu rechtfertigen, das ich bekommen habe. Es sollen fuer den Waehler keine verlorenen Stimmen sein."

Der Medienpolitiker: Stefan Gruell vor dem Kiosk am Bundeshaus. Foto: Max Malsch

Ueber die Liste seiner Partei zog Gruell bei den Landtagswahlen ins NRW-Parlament in Duesseldorf ein. Und machte dort als Neuling aus dem Stand

Karriere. Er wurde Stellvertreter von FDP-Fraktionschef Juergen Moellemann .

Fuer ihn ein Amt, das nicht nur ihm selbst, sondern auch seiner Heimatstadt zur Ehre gereicht: "Bonn hat etwas davon, eine landespolitische Praesenz zu haben." Diese Ansicht reicht bei ihm auch ueber Parteigrenzen hinaus.

Um in der Oeffentlichkeit zu stehen, bedient sich Gruell, der medienpoliti sche Sprecher seiner Fraktion, der Medien, diskutiert in der Sendung von Hans Meiser, schreckt aber auch vor Stefan Raabs Show "TV total" nicht zurueck. Zu einem Dauerbrenner in seinem politischen Engagement entwickelte sich die Hundeverordnung des Landes, der er als Sohn eines Tierarztes mehr als kritisch gegenueber steht.

Als Redner bei einer Grossdemonstration vor dem Landtag sprach er sich vehement gegen die Rasselisten aus und zweifelte an der rechtlichen Grundlag e fuer die NRW-Hundeverordnung. Und das, obwohl Gruell selbst Angst vor Hund en hat.

Viel weniger scheut er seine politischen Gegner und Kritiker. Der Bad Godesberger plaediert fuer "Politik mit offenem Visier" und bevorzugt "die offene Gangart". Dabei nimmt er sich selbst nicht aus und raeumt ein, dass fuer ihn "Eitelkeit zum Anforderungsprofil eines politischen Mandatstraegers" gehoert. Doch das, so Gruell, koenne man nicht mit "Profilierungssucht" gleichsetzen.

Ganz oben auf seiner Prioritaetenliste steht fuer den FDP-Mann auch die Schulpolitik. Fehlende Lehrer, die von der Bonner Universitaet vernachlaes sigte Ausbildung der Paedagogen und der schlechte bauliche Zustand von Schulen zaehlen zu Gruells Kritikpunkten. Stark gemacht hat er sich fuer das Modellprojekt "Abitur nach zwoelf Jahren", bei dem er Bonn gern in einer Vorreiterrolle fuer das Land sehen moechte.

Das gilt auch fuer den Umgang der Schueler mit neuen Medien wie dem Intern et. Gruell: "Durch eine engere Kooperation der Schulen mit in Bonn ansaessigen Unternehmen der Telekommunikationsbranche, aber auch der Universitaet laes st sich der Einsatz von Computern in den Schulen deutlich erhoehen."

Zu geringe Polizeipraesenz in Bonn, der Kampf gegen einen Totalumzug der Bundesregierung und die Diskussion um den Fluglaerm in der Region waren weitere Themen, mit denen sich der promovierte Jurist in seinem ersten Jahr im Duesseldorfer Landtag beschaeftigt hat. Er fordert, 250 junge Polizeibe amte direkt nach ihrer Ausbildung zunaechst fuer vier bis fuenf Jahre in Bonn einzusetzen, um den Abbau der Stellen zu verlangsamen. Auch mit dem Appell, Frachtfluege von und nach Koeln/Bonn in die Abend-, aber nicht in die Nachtstunden zu legen, duerfte sich der Liberale der Zustimmung vieler W aehler gewiss sein.

Anders verhaelt es sich womoeglich mit seinem klaren Bekenntnis zur umstrittenen Forschung mit embryonalen Stammzellen. Da schreckt er nicht vor der Auseinandersetzung mit den Kritikern zurueck. 


"Ich gehe Risiken bewusst ein", sagt Gruell.

Stefan M. Gruell

Geboren: 14. August 1961 in Bad Godesberg

Familienstand: verheiratet

Ausbildung: Bankkaufmann, promovierter Jurist

Beruf: Landtagsabgeordneter, Rechtsanwalt

Eintritt in die FDP: 1998, seit 1983 bei den Jungen Liberalen

Politische Funktionen: Vorsitzender der Bad Godesberger FDP, stellvertretender FDP-Kreisvorsitzender, Mitglied im Bezirks- und Landesvorstand der FDP, schulpolitischer Sprecher der Bonner FDP-Ratsfraktion, Mitglied im Vorstand der Westdeutschen Akademie fuer Kommunikation

Aufgaben im Landtag: stellvertretender Vorsitzender und Justiziar der FDP-Landtagsfraktion, medienpolitischer Sprecher der Fraktion, Mitglied im Haushalts- und Finanzausschuss, im Verfassungsschutzkontrollgremium und in der Landesrundfunkkommission

Groesster Erfolg als Politiker: Das klingt mir zu sehr nach Rueckblick, i ch habe aber noch viel vor.

Groesste Enttaeuschung: Bestimmte Politikrituale. Zum Beispiel, dass ein eindeutiges Waehlervotum fuer einen Politikwechsel bei der Landtagswahl au f Druck aus Berlin ignoriert werden musste.

Politisches Vorbild: Helmut Schmidt, der beste Kanzler in der falschen Parte i.

Wichtigstes Ereignis als Abgeordneter: Bei der fuer Bonn wichtigen Frage de r Forschung mit embryonalen Stammzellen die Politikrituale ausser Kraft zu setzen und mit einer SPD/FDP-Mehrheit fuer das Projekt von Wiestler und Bruestle zu stimmen.

 
(27.08.2001) 


Ministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Forsten
29.08.01
 
Gefahrtier-VO /Urteil des OVG Lüneburg:

Bartels hat Revision eingelegt
 
13 Normenkontrollverfahren hätten dem Oberwaltungsgericht Lüneburg vorgelegen. Vier, alle Verfahren abdeckende Grundsatzurteile habe das Gericht gefällt und am 30. Mai mündlich verkündet. Zwei schriftliche Urteile seien dem Landwirtschaftsministerium inzwischen zugestellt worden, gegen beide habe er Revision eingelegt, teilte heute Minister Uwe Bartels mit. Grundsätzlich habe das Gericht die niedersächsische Gefahrtier-Verordnung bestätigt und keine Veranlassung gesehen, sie zu kritisieren oder außer Kraft zu setzen.

Die erste Revision, eine so genannte Anschlussrevision, sei ausschließlich aus prozessrechtlichen Überlegungen erforderlich gewesen, um einen eventuellen juristischen Streit über die nicht auszuschließende Möglichkeit einer Teilrechtskraft gar nicht erst aufkommen zu lassen. Sicher gestellt worden sei dadurch, dass die Niedersächsische Gefahrtier-VO zumindest bis zur Urteilsverkündung des Bundesverwaltungsgerichtes unverändert in Kraft bleibe.

Die zweite Revision richte sich gegen die "Lüneburger Auffassung" einer nicht zu rechtfertigenden Ungleichbehandlung der so genannten Schutzhunderassen. Der das Urteil verkündende Richter hatte am 30. Mai ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich "die Erfassung weiterer Schutzhunderassen habe aufdrängen müssen", und nannte dabei den Schäferhund, den Boxer und die Dogge. Sollte sich das Land dieser Auffassung nicht anschließen, "komme nur in Betracht, die Erfassung der Rassen Dobermann und Rottweiler mit ihren Kreuzungen für nichtig zu erklären".

Diese Auffassung teile ich nicht, begründete Bartels die Revision. Schließlich hätten inzwischen vergleichbare obergerichtliche Urteile in Mecklenburg-Vorpommern und in Berlin genau das Gegenteil bestätigt. Die Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes sei dann nicht gegeben, wenn sachgerechte Erwägungen die Abweichung erlauben, hätten die Oberverwaltungsrichter in Mecklenburg entschieden. Eine Auffassung, die sich mit seiner decke, so Bartels weiter, immerhin handele es sich um eine Gefahrenabwehrmaßnahme zum Schutze der Menschen. Er erwarte vom Bundesverwaltungsgericht ein eindeutiges Urteil, das für ganz Deutschland ein einheitliches Vorgehen bringe.

gedanken zum einjährigen bestehen der nrw-lhv

hallo mitstreiter,

ich habe mir zum einjährigen bestehen dieser seltsamen lhv-nrw so meine gedanken gemacht.

gedanken über die situation von uns verantwortungsvollen hundehaltern und ihren kampfschmusern. gedanken über die kosten, die uns verantwortungsvollen hundehaltern aufgebürdet wurden. gedanken über die diskriminierung der verantwortungsvollen hundehalter gedanken über die uneinsichtigkeit unserer ministerin, der von allen seiten durch experten die unsinnigkeit der nrw-lhv bescheinigt wurde und die trotzdem daran festhält. nach der fdp wollen jetzt auch cdu und teile der spd eine änderung. sie merken, daß wir als w ä h l e r eine m a c h t sind. es ist zu hoffen, daß es die fdp-nrw schafft, durch klagen vor dem verfassungsgericht diese lhv wieder abzuschaffen. gedanken, warum es nicht möglich ist, daß die verantwortungsvollen halter dieser hunde sich von den städten und gemeinden unter druck setzen lassen und ihre tiere abgeben. gedanken, warum nur wenige dieser verantwortungsvollen hundehalter genügend rückgrat besitzen und gegen die w i l l k ü r der behörden kämpfen gedanken, warum es nicht möglich ist, daß verantwortungsvolle hundehalter zusammenstehen und für ihre tiere kämpfen, denn nur g e m e i n s a m sind wir s t a r k und können etwas bewegen.

es ist nicht zu verstehen, warum manche m o n s t e r (hundemafia) diese liebenswerten, verschmusten, anschmiegsamen familien- und kinderfreundlichen tiere - im volksmund "kampfhunde" genannt - so mißbrauchen.

na, ja, vielleicht haben wir glück und es klappt mit der verfassungsklage

mit freundlichen grüßen für unsere kampfschmuser marita sprecherin der ig zu schutz und rettung bedrohter hunderassen


»  Pressemitteilungen CDU
 

Klein: Kampfhundeverordnung des Hessischen Innenministers in wesentlichen Teilen durch Verwaltungsgerichtshof bestätigt

Wiesbaden, 29. August 2001 - Die hessische Kampfhundeverordnung wurden vom VGH in wesentlichen Teilen für rechtmäßig erklärt. Die aufgeführten 15 Rassen unterliegen somit zulässigerweise einem Leinenzwang, der Kennzeichnungspflicht, dem Wesenstest sowie dem Nachweis der Zuverlässigkeit des Hundehalters über ein Führungszeugnis. "Mit der Kampfhundeverordnung schuf der Hessische Innenminister Bouffier ein enormes Plus an Sicherheit vor gefährlichen Hunden für die Bürgerinnen und Bürger in Hessen," erklärt der Innenpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion Armin Klein. Wert legt Klein auf die Feststellung, dass mit der Einrichtung der Arbeitsgruppe Task-Force "Gefährliche Hunde" zum 1. Februar 2001 bei der hessischen Polizei eine wirksame Waffe gegen das Grundübel, nämlich der Bekämpfung der illegalen organisierten Zucht, Haltung und Vertrieb gefährlicher Hunde zur Veranstaltung von Hundekämpfen bereitsteht.
Wenig Verständnis hat der Innenpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion für die Entscheidung, das Zuchtverbot aufzuheben, zumal dieses auch Bestandteil der Bundesgesetzgebung ist.
"Natürlich bedeutet das Urteil für uns, dass das weitere Vorgehen an den Vorgaben des Gerichtes ausgerichtet werden muss," hält Klein fest.

Pressemitteilung vom 29.08.2001
FDP-Landtagsfraktion

VGH bestätigt FDP-Vorstellungen zu 'Kampfhunden' fast ausnahmslos

Jörg-Uwe Hahn: 'Insbesondere die Aufhebung pauschalisierender Rasselisten ist zu begrüßen

Wiesbaden – „Die heutige Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs in Kassel bestätigt die von der FDP wiederholt vorgetragenen Bedenken gegen Rasselisten dergestalt, dass allein an die Zugehörigkeit zu einer Rasse unwiderlegbar die Vermutung der Gefährlichkeit geknüpft wird“, so der Vorsitzende der FDP-Fraktion im Hessischen Landtag und deren innenpolitischer Sprecher, Jörg-Uwe Hahn.

Des weiteren bestätige der VGH die Vorschläge der Liberalen, einen effektiven Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden mit elektronisch lesbaren Chips, Wesenstests, der Anbringung eines Warnhinweises und selbstverständlich des Leinen- und Maulkorbzwangs zu organisieren.

Es bestehe die Möglichkeit, durch einen bestandenen Wesenstest den individuellen Nachweis zu erbringen, dass der Hund – welcher Rasse er auch immer angehört – nicht gefährlich sei. Des weiteren sei die Sachkunde und Zuverlässigkeit des Hundehalters einer eingehenden Prüfung zu unterziehen.

„Ob nach der umfassenden Entscheidung aus Kassel überhaupt noch ein Hundegesetz notwendig ist, müssen wir innerhalb der Regierungskoalition in aller Ruhe erörtern“, erklärte Hahn.
Die vom Gericht aufgezeigten Möglichkeiten - unter Beachtung des Gleichbehandlungsgebots und des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes - einen Leinen- und Maulkorbzwang, die Kennzeichnung mit einem Chip, die Anbringung eines Warnhinweises, und auch die Unfruchtbarmachung vorzuschreiben, seien genau die Maßnahmen, die aus liberaler Sicht notwendig sind, um Menschen vor „beißwütigen“ Hunden zu schützen.


Rudolph (SPD): VGH stutzt Bouffier zurecht

"Der hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH), hat Innenminister Bouffier nun ausdrücklich ins Stammbuch geschrieben, dass nach Populismus haschender Aktionismus nichts bringt," kommentierte der innenpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Günter Rudolph, die heutige Entscheidung des VGH zur Kampfhundeverordnung der Landesregierung.

Obwohl dieses Ergebnis bereits seit Durchführung des Eilverfahrens absehbar gewesen sei, habe Bouffier seit etwa einem Jahr die Hände tatenlos in den Schoß gelegt. Zuvor habe er erst noch vollmundig ein Landesgesetz angekündigte, das die Kampfhundeproblematik regeln sollte, resümierte Rudolph.

Bislang läge weder ein Gesetzentwurf vor, noch habe Bouffier die nun teilweise für nichtig gehaltene Verordnung verändert.

Für den sozialdemokratischen Innenpolitiker ist dieses Vorgehen von Bouffier inzwischen symptomatisch: erst sich populistisch in den Vordergrund drängen und dann entweder Schritt für Schritt zurückrudern oder in Bewegungsunfähigkeit verharren.


Pressemitteilung vom 29.08.2001
FDP Bundestagsfraktion

KOPP: Hunderasselisten müssen endlich vom Tisch!

BERLIN. Zum heutigen Urteil des Verwaltungsgerichts Kassel gegen Hunderasselisten erklärt die verbraucherpolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion, Gudrun KOPP:

Mit dem heutigen Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichts in Kassel gibt es eine dritte Absage an die Rechtmäßigkeit von willkürlich als gefährlich eingestuften "Kampfhunderassen".
Wurzel dieses Übels war die Bundesregierung, die in Ihrem "Gesetz zur Bekämpfung gefährlicher Hunde" vom April dieses Jahres die Aggressivität von Hunden exakt vier Rassen zuschrieb.
Auch alle Experten, die vor Verabschiedung des Bundesgesetzes nicht einmal gehört wurden, sehen sich in Ihrer Ablehnung von Rasselisten voll bestätigt.
Nun muss die Bundesregierung endlich den Rückwärtsgang einlegen und dieses Gesetz dringend nachbessern. Die Gefährlichkeit von Hunden kann eben nur individuell festgestellt werden.
Nachgebessert werden muss auch die Tierschutzhundeverordnung von Verbraucherministerin Renate Künast, die zum ersten September in Kraft treten wird. In § 11 der Verordnung geht die Ministerin unbeirrt davon aus, dass Pitbull-Terrier, Staffordshire Bullterrier, American Staffordshire Terrier und Bullterrier ohne Ausnahme aggressiv sind.
Die Bundesregierung muß endlich aus dem Schaden, den sie ungefährlichen Hunden und ihren Haltern zugefügt hat, die nötigen Konsequenzen ziehen.

Isabella Pfaff - Telefon 0 30/2 27-5 94 61 - pressestelle@fdp-bundestag.de


PRESSEMITTEILUNG der Grünen

 

 

 

29. August 2001

KAMPFHUNDEVERORDNUNG TEILWEISE NICHTIG
BOUFFIERS POPULISMUS TRÄGT NICHT ZUR SICHERHEIT VOR GEFÄHRLICHEN HUNDEN BEI

"Nach einem Jahr, drei Verordnungen und einem Gesetzentwurf hat Bouffier zwar regen Aktionismus unter Beweis gestellt, das Kampfhundeproblem aber nicht gelöst. Der von Bouffier betriebene Populismus und das von ihm angerichtete Verwaltungschaos hat weder die Sicherheit der Bevölkerung vergrößert noch bei den Hundehaltern für Klarheit gesorgt. Bouffier soll endlich den von ihm seit einem Jahr angekündigten Gesetzentwurf vorlegen", fordert der Fraktionsvorsitzende von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Hessischen Landtag, Tarek Al-Wazir, zur heutigen Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs (VGH). Der VGH hat heute Bouffiers Gefahrenabwehrverordnung teilweise für nichtig erklärt.

Nach Auffassung der GRÜNEN ist das Problem gefährlicher Hunde durch eine Rasseliste nicht in den Griff zu bekommen. "Dies zeigt ein Fall in Schleswig-Holstein, bei dem vor wenigen Wochen ein Kind von einem Deutschen Schäferhund tot gebissen wurde. Der Deutsche Schäferhund ist auf keiner Rasseliste zu finden. Wir sind gespannt, ob die FDP ihre Sprüche wahr macht und einem Gesetz, das auf einer Hunderasseliste basiert, die Zustimmung verweigert."

DIE GRÜNEN fordern Innenminister Bouffier auf, den Vorschlägen der Tierschutzbeauftragten, die einen Hundeführerschein fordert, intensiv nachzugehen."

DIE GRÜNEN halten eine Haftpflichtversicherung für alle Hunde für sinnvoll und fordern eine bundesweite Vereinheitlichung der unterschiedlichen Hundeverordnungen.


[ 29.08.01 19:00 ]

REAKTIONEN AUF KAMPFHUNDE-URTEIL

Das Innenministerium sieht die Kernpunkte seiner Kampfhundeverordnung vom VGH bestätigt. Die Annahme der Gefährlichkeit der 15 in der Verordnung genannten Rassen sei nicht in Frage gestellt worden, sagte Minister Bouffier.

Über einen möglichen Gang zum Bundesverwaltungsgericht werde nach Prüfung der Urteilsbegründung entschieden.

Grüne und FDP forderten dagegen Zurückhaltung bei Rasselisten und forderten unter anderem einen"Hundeführerschein". Grünen-Fraktionschef Al-Wazir forderte Bouffier auf, endlich den angekündigten Kampfhunde-Gesetzentwurf vorzulegen.


Pressemitteilung des VGH Kassels

Kassel, 29.8.01

Gefahrenabwehrverordnung gefährliche Hunde teilweise für nichtig erklärt

Unwiderlegliche Vermutung der Kampfhundeeigenschaft nicht erforderlich

Mit einem heute verkündeten Urteil hat der 11. Senat des Hessischen Verwaltungsgerichtshofes die im August vergangenen Jahres erlassene
Gefahrenabwehrverordnung gefährliche Hunde des Hessischen Ministers des Innern und für Sport teilweise für nichtig erklärt. Die Entscheidung, die auf Grund einer gestern durchgeführten Verhandlung ergangen ist, betrifft insbesondere die in der Verordnung enthaltene unwiderlegliche Vermutung der Kampfhundeeigenschaft und damit der einem Gegenbeweis nicht zugänglichen besonderen Gefährlichkeit aller Hunde dreier Hunderassen: American Pitbull Terrier bzw. Pit Bull Terrier, American Stafford bzw. Staffordshire Terrier
und Staffordshire Bullterrier.

Sollte die Entscheidung rechtskräftig werden, wären diese Hunderassen weiteren zwölf Rassen und Gruppen gleichgestellt, bei denen nach der
Verordnung die Gefährlichkeit der betreffenden Hunde nur widerleglich vermutet wird und diese Vermutung durch einen positiv verlaufenen Wesenstest widerlegt werden kann. Die Rechtmäßigkeit für die Haltung von Hunden dieser
zweiten Gruppe geltender Erlaubnisvoraussetzungen einschließlich der Bestimmungen über die notwendige Zuverlässigkeit ihrer Halter hat der Senat weitgehend bestätigt; lediglich das Verlangen, den Abschluß einer Haftpflichtversicherung für den jeweiligen Hund nachzuweisen, hielt der Senat wegen fehlender gesetzlicher Ermächtigung für nichtig. Unwirksam sind nach der verkündeten Entscheidung auch alle weiteren Bestimmungen, die ausschließlich die erwähnten drei Hunderassen betreffen; dies gilt für den Maulkorbzwang, das Gebot der Unfruchtbarmachung, ein weitgehendes Handels-
und Abgabeverbot sowie verschärfte Voraussetzungen für die Erteilung einer Halteerlaubnis für solche Tiere.

Bestätigt wurde mit der Entscheidung die Rechtmäßigkeit einiger weiterer von den 24 Antragstellern beanstandeter Bestimmungen der
Gefahrenabwehrverordnung gefährlicher Hunde. Dies betrifft insbesondere den angeordneten Leinenzwang, die Pflicht "gelistete" gefährliche Hunde auch nach bestandener Wesensprüfung mit einem elektronisch lesbaren Chip unveränderlich zu kennzeichnen, und die Anforderung, dass Wohnungen und Grundstücke der Halter solcher Hunde mit einem Warnschild "Vorsicht Hund!" kenntlich gemacht werden. Unbeanstandet blieb auch, dass in der Verordnung Wesenstests und Erlaubnisverfahren nicht auch für andere Hunderassen, etwa
Deutsche Schäferhunde oder Boxer, angeordnet worden sind.

Auf Antrag einiger Antragsteller musste sich der Senat in dem Urteil auch mit der Rechtmäßigkeit der vom Innenminister aufgehobenen Kampfhundeverordnung vom 5. Juli 2000 befassen. In dieser Verordnung war die Kampfhundeeigenschaft für 16 Hunderassen und -gruppen fingiert worden; an
diese Fiktion hatte der Verordnungsgber ein Verbot der Haltung solcher Tiere mit Erlaubnisvorbehalt und weitergehende Anforderungen an die Tierhalter
geknüpft als in der jetzt geltenden Verordnung. Der Senat stellt in seiner Entscheidung fest, daß diese Kampfhundeverordnung aus mehreren Gründen
nichtig war.

Da die Vereinbarkeit einer unwiderleglichen Vermutung der Gefährlichkeit bestimmter Hunderassen mit dem Gleichheitssatz des Grundgesetzes in der Rechtsprechung von Landesverfassungsgerichten und Oberverwaltungsgerichten in letzter Zeit unterschiedlich beurteilt worden ist, hat der Senat gegen sein Urteil die Revision zum Bundesverwaltungsgericht wegen grundsätzlicher
Bedeutung der Rechtssache zugelassen.

Nicht auf dem juristischen Prüfstand standen in diesem Verfahren diejenigen Bestimmungen der Gefahrabwehrverordnung gefährliche Hunde, die
ausschließlich für nicht "gelistete" Hunde gelten, die sich individuell als gefährlich erwiesen, insbesondere Menschen angegriffen haben. Für diese
Gruppe von Hunden gilt die Verordnung uneingeschränkt.

Aktenzeichen: 11 N 2497/00

Gefunden bei de.rec.tiere.hunde

 

 Zurück

Gefahrabwehrverordnung gefährliche Hunde, die
ausschließlich für nicht "gelistete" Hunde gelten, die sich individuell als gefährlich erwiesen, insbesondere Menschen angegriffen haben. Für diese
Gruppe von Hunden gilt die Verordnung uneingeschränkt.

Aktenzeichen: 11 N 2497/00

Gefunden bei de.rec.tiere.hunde

 

 Zurück

font>