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+++ Newsletter von Maulkorbzwang.de und den Dogangels +++

30.08.2001

Heute mit diesem:

* Hessischer Verwaltungsgerichtshof kippt Kampfhundeverordnung

* ganz vorsichtige erste Gedanken zum Hessen Urteil: 

* Kampfhunde doch nicht so gefaehrlich

* Gericht kippt hessische Kampfhundeverordnung

* 14-Jaehrige von Hund angegriffen - schwere Gesichtsverletzungen

* Kleiner brauner Hund biss 11-Jaehrige



http://www.rtl.news.de/news.de/CNewsNeu/0,1166,1_249567,00.html

Schriftlich sehen die das so:


Hessischer Verwaltungsgerichtshof kippt Kampfhundeverordnung

Datum:

Kassel (ddp). Besitzer von Kampfhunden muessen in Hessen ihren Tieren moeglicherweise bald keinen Maulkorb mehr anlegen. Der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) erklaerte in einem am Mittwoch verkuendeten Urteil in Kassel die im vergangenen August erlassene Kampfhundeverordnung des Landes in Teilen fuer nichtig. Die Entscheidung betrifft vor allem Besitzer der bislang als besonders gefaehrlich eingestuften Rassen American Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier und Staffordshire Bullterrier (Az.:11 N 2497/00). Das Urteil ist noch nicht rechtskraeftig.

Sollte die Entscheidung rechtskraeftig werden, waeren diese Hunde weiteren zwoelf Rassen gleichgestellt, deren Gefaehrlichkeit durch einen positiven Wesenstest widerlegt werden kann. Besonders strenge Bestimmungen wie Maulkorbzwang, Unfruchtbarmachung, Abschluss einer Haftpflichtversicherung sowie ein weitgehendes Handels- und Abgabeverbot wuerden entfallen. Auch die verschaerften Voraussetzungen fuer die Erteilung einer Haltererlaubnis fuer solche Tiere wuerden unwirksam.

Dagegen bestaetigten die Richter die Rechtmaessigkeit des in der Verordnung geforderten Leinenzwangs. Dieser gelte fuer alle 15 als gefaehrlich gelisteten Hunderassen. Ferner muessen diese Rassen auch nach bestandener Wesenspruefung mit einem elektronisch lesbaren Chip gekennzeichnet und die Wohnungen und Grundstuecke der Hundehalter mit dem Warnschild «Vorsicht Hund!» versehen werden. Unbeanstandet blieb auch die generelle Regelung, dass die Halter ihre Zuverlaessigkeit per Fuehrungszeugnis nachweisen muessen, und dass ein wegen Eigentums- und Vermoegensdelikten Verurteilter Besitzer als unzuverlaessig gilt.

Gegen das Urteil kann Revision vor dem Bundesverwaltungsgericht eingelegt werden. Der Vorsitzenden Richter in Kassel bezeichnete eine Revision als sinnvoll, um auf diesem Wege fuer einheitliche Regelungen in allen Bundeslaendern zu sorgen.

Das Verfahren hatten 24 Hundehalter und -zuechter aus Hessen angestrengt. Das hessische Innenministerium hatte im Juli vergangenen Jahres eine neue Gefahrenabwehrverordnung fuer gefaehrliche Hunde erlassen. Nachdem einige zweitinstanzliche Gerichte in anderen Laendern die dortigen Verordnungen teilweise fuer rechtswidrig erklaert hatten, verabschiedete Hessen im August 2000 eine neue Verordnung.



ganz vorsichtige erste Gedanken zum Hessen Urteil: 

1. je laenger ich es mir durch den Kopf gehen lasse, umso genialer ist die Streichung der "unwiderleglichen Vermutung", verbunden mit der Gleichsetzung der Pits, Staffs etc. mit den anderen Rassen und die Aufhebung der besonderen Bestimmungen fuer erstere, insbesondere Handelsverbot. Wenn man das im Lichte von Bundesgesetz und die Tierschutz-Hundeverordnung liest, dann ist das ein Frontalangriff darauf. 

2. der VGH-Praesident sagt selber, die Entscheidung sei auf duennem Eis zustande gekommen ( www.hundejo.de  ), deshalb auch die Revisionsmoeglichkeit. Fuer mich heisst das: sie sind sicher, dass grundsaetzliche Entscheidungen gefaellt werden muessen, und dass dafuer Bundesverwaltungsgericht und ev. BVerfGericht zustaendig sind - das sehe ich genauso, denn das Bundesverwaltungsgericht muss ja noch sein vielzitiertes Steuerurteil mit der Rasseliste korrigieren, dieser Schritt muss erst kommen, wenn die Rasselisten gekippt werden sollen. 

3. Dass der DSH nicht bemaengelt wurde, ist in Hessen nicht so gravierend - weil da eh zu 99% VDH testet, waere also der DSH auf die Liste gekommen, wuerde der SV sich selber testen, so wie es in NRW fuer die Anlage 2 ueblich ist. Haette also nichts gebracht, sowas muss - auch in NRW - im Sinne von Wettbewerbsklagen geklaert werden, wie 1995 in dem Urteil. Dafuer sind dann nicht-zugelassene Tester (andere Hundevereine, Tieraerzte etc. ) zustaendig als Klaeger - nicht Hundebesitzer. 

4. Besonders schoen: die Wirkung auf die Oeffentlichkeit. Meine Tante hat mir gerade erzaehlt, sie habe in den Nachrichten gehoert, dass die Hessen-HVO nichtig sei. ;-))))))))))))))) In den Koepfen bleibt nur die wiederholte Botschaft haengen - die HVO war auch nicht rechtens. Meine andere bucklige angeheiratete Bildzeitungslesende Verwandtschaft in Hessen, die mir immer noch 2 Entschuldigungen fuer schlechtes Benehmen und Dummschwaetzerei ueber Listenhunde schuldet, wird schoen doof gucken. Hoffentlich entschuldigen sie sich nicht - denn mit der Kontaktsperre ist es eigentlich viel angenehmer. 

5. Ausser in Berlin wurden wir bis jetzt jedesmal bestaetigt mit unseren Bedenken, dass die VO nicht rechtens sind. Die letzten Schritte werden erst vor den hoechsten Gerichten moeglich sein, der Marathon ist noch lange nicht zu Ende. Wir haben 15 verschiedenen Hundeverordnungen - jetzt kriegen wir 15 verschiedenen Urteile. 

Der schwarze Peter "Rasseliste zulaessig oder nicht" wird vermutlich ab jetzt immer oefter nach oben Richtung Bundesverwaltungsgericht weitergereicht, was ich gut verstehen kann, da die den Unsinn mit ihrem 2000er-Urteil ja auch ausgebruetet haben. 

Gruesse Silke 

P.S.: natürlich war das Schleswig-Urteil schoener - aber es war eine Überraschung, dass wir ueberhaupt so ein schoenes Urteil gekriegt haben in der ERSTEN RUNDE - das jetzt als Massstab zu nehmen, waere vermessen.



http://www.taz.de/tpl/2001/08/30.nf/text.Tname,a0037.list,TAZ_txt.idx,12

30.8.2001 
  
Kampfhunde doch nicht so gefaehrlich

KASSEL rtr Nach den Kampfhundeverordnungen in Schleswig-Holstein und Niedersachsen ist auch die hessische "Gefahrenabwehrverordnung gefaehrliche Hunde" in wesentlichen Teilen fuer rechtswidrig und damit unwirksam erklaert worden. Die drei Hunderassen Pit Bull Terrier, American Stafford Terrier und Staffordshire Terrier duerften nicht unwiderleglich als besonders gefaehrl ich eingestuft werden, befand der Verwaltungsgerichtshof in Kassel gestern. Nichtig werden damit der generelle Maulkorbzwang fuer die Hunde, das weitgehende Handels- und Erwerbsverbot sowie die Pflicht, die Tiere kastrieren oder sterilisieren zu lassen. Trotzdem muessen die Hundehalter weiter ihre Zuverlaessigkeit nachweisen. Auch die Wesenstests fuer die betroffenen Hunde bleiben erhalten. Zulaessig sind zudem der permanente Leinenzwang sowie die Verpflichtung der Halter, ihre Hunde mit einem elektronisch lesbaren Chip zu kennzeichnen.


http://www.ron.de/osform/cms_osmm?articleName0829115545.vjm2n3np&templa te=
emplates/cms_osmm/recherche/welt/deutsch/meldung.oft

Gericht kippt hessische Kampfhundeverordnung

Nach einem Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofes (VGH) gibt es kein e "unwiderleglich gefaehrlichen" Hunde. Mit dem in Kassel verkuendeten Urtei l kippten die Verfassungsrichter wichtige Teile der hessischen "Gefahrenabwehrverordnung gefaehrliche Hunde", die beispielsweise die Maulkorbpflicht vorsah. Dagegen bestaetigte das Gericht den Leinenzwang f uer insgesamt 15 Hunderassen. Weil in diesen beiden Fragen die Rechtsprechung in den Bundeslaendern unterschiedlich ist, liess der VGH die Revision zum Bundesverwaltungsgericht in Berlin zu. (AZ: 11 N 2497/00)

Nach der hessischen Verordnung durften Hunde der drei Rassen American Pitbul l Terrier, American Stafford (Staffordshire Terrier) sowie Staffordshire Bullterrier nicht verkauft werden. Sie mussten zudem einen Maulkorb tragen und unfruchtbar gemacht werden. Diese Bestimmungen sind nun mit dem Kasseler Richterspruch vom Tisch. Die Hunde werden zwoelf weiteren Rassen gleichgestellt, deren Gefaehrlichkeit in der Verordnung zwar vermutet wird, was Hundehalter aber durch einen "Wesenstest" widerlegen koennen. Dagegen billigte der VGH verschiedene weitere Vorschriften, darunter die Kennzeichnung der Hunde durch einen elektronisch lesbaren Chip. Beim Leinenzwang habe sich das Gericht "sehr schwer getan", sagte VGH-Praesident Bernhard Heitsch. Er sei aber hilfreich, da er Gefahren unmittelbar abwenden koenne und "andere Buerger sehr beruhigt". In seiner Urteilsbegruendung raeumte der VGH ein, dass die Entscheidung "a uf schwachem Eis" ergangen sei. Heitsch forderte deshalb das Land auf, die Statistiken zu verbessern und neue Erkenntnisse bei der Fortschreibung der Hunde-Verordnung zu beruecksichtigen. Es gebe offenbar Rassen, "die statistisch auffallen", die Basis dieser Zahlen sei aber bislang duerftig. Mit ihrem Kampfhunde-Urteil verfolgen die Kasseler Richter bundesweit eine Mittellinie. In Berlin hatte kuerzlich der Verfassungsgerichtshof die dorti ge Verordnung gebilligt, dagegen setzte das Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein die Regelungen fuer dieses Land weitgehend ausser Kraft . Anfang September treten bundesweit neue Tierschutzvorschriften in Kraft, die die Zucht mit Pitbull Terriern, Bullterriern, Staffordshire Bullterriern und
American Staffordshire Terriern verbieten.

afp, Mittwoch, 29. Aug , 13:55 Uhr 


 http://www.westfaelische-rundschau.de/free/wr.artikel-lokal-000.html?regi on=chwerte&id50164

29.08.2001

14-Jaehrige von Hund angegriffen - schwere Gesichtsverletzungen

Schwerte. (mk) Schwere Gesichtsverletzungen erlitt gestern Mittag eine 14-jaehrige Schwerter Schuelerin, die auf dem Ruhrwanderweg von einem frei laufenden Hund angefallen wurde.

Nach Mitteillung der Polizei war das Maedchen gemeinsam mit einer Freundin gegen 12 Uhr auf dem Heimweg von der Schule. Die beiden waren auf dem Ruhrwanderweg in Richtung Ergste unterwegs, als ihnen der Hund entgegenkam. Nach Angaben der Mitschuelerin habe das Tier zunaechst einen friedlichen Eindruck gemacht und habe sich von ihrer Freundin streicheln lassen. 

Ploetzlich, ohne erfindlichen Grund, sei der Hund aggressiv geworden und ha be zugebissen. Einer zufaellig anwesenden Spaziergaengerin gelang es, den Angreifer zu vertreiben. Das Opfer wurde mit schweren Verletzungen im Gesich t ins Krankenhaus eingeliefert. Unmittelbar eingeleitete Fahndungsmassnahmen der Polizei in Tatortnaehe ha ben bislang nicht zur Auffindung des Hundes gefuehrt. Bei dem aggressiven Vierbeiner soll es sich um einen grossen schwarzen Mischlingshund (Labrador-Schaeferhund) mit glattem Fell handeln. Hinweise nimmt das Kriminalkommissariat Schwerte unter Tel: 921-5910 oder Tel: 921-0 entgegen.


http://www.badenerzeitung.at/artikel/20013579.htm

30.08.2001

Ein Hundebesitzer wird verzweifelt gesucht!

Kleiner brauner Hund biss 11-Jaehrige

TRAISKIRCHEN. - Von der Gendarmerie wird dringend der Besitzer eines kleineren braunen Hundes gesucht, der sich am 21. August gegen 19 Uhr beim Kinderspielplatz in der Elsterngasse aufhielt. Als ein 11-jaehriges Maedchen den Hund streicheln wollte, wurde es von diesem in die Unterlippe gebissen. 

Der Besitzer versicherte dem Vater des Kindes, dass der Hund gegen Tollwut geimpft sei. Da der Vater seine Tochter so schnell wie moeglich ins Krankenhaus bringen wollte, vergass man, die Daten auszutauschen. Der Hundebesitzer wird nun gebeten, sich so rasch als moeglich bei der Gendarmerie (Tel.: 52133) zu melden, um dem Maedchen unangenehme und schmerzhafte Impfungen zu ersparen.


 

 

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