Hermes ??
Herpes??
Manchmal ist man es
einfach SATT.
Da reißt man sich über
ein Jahr den Ar... auf und da
sagt man nichts zu gewissen sich selbst schreibenden kleinen
Hinterhofpolitikern - lacht über den zumeist Müll der dort immer wieder
veröffentlicht wird - aber sagt sich :
was soll es ........... es liest und
glaubt ja doch keiner.
Und was macht der Willi???
Genau er muss immer wieder stänkern -
er schreibt selber an sich Leserbriefe - beantwortet seine Fragen selber
und setzt irgendwelche Anfangsbuchstaben drunter.
Jetzt greift er wieder mal mich
an.......... Wie gesagt ... ich bin es satt --- absolut satt von
solchen " Pe......" angegriffen zu werden.
Und solange er weiter mit gesuchten
Kriminellen zusammen arbeitet und sich auch noch Artikel schreiben
läßt von diesen Personen - sieht es böse aus im Kampf gegen die LHVO.
;-(
Achim Weber
PS.: Ihre Hacker taugen nichts werter
Hinterhofpolitiker.......... absolut nichts..............
Ach so ... warum ich das schreibe???
Weil der ..... dies im Herpes veröffentlicht - was er allerdings selber
geschrieben hat:
Lieber Herr Klinger,
Peter Schön und Gerhard Dalla-Bona auf Achim Weber-Niveau! Man
merkt doch erst, wer wirklich zusammen passt, wenn man sieht, wer wie
zusammenarbeitet.
Wußten Sie, dass Herr Schön das Rufmordschreiben über Sie gezielt
von Herrn Weber Maulkorbzwangletter ver-breiten ließ? Macht ja nichts,
auf die z.Zt. insge-samt 438 Mitglieder von Achim Weber's
Verleumdungs-Letter kommt es bei unserem Kampf nun wirklich nicht an.
Lassen Sie sich bloß nicht unterkriegen.
Beste Grüße, Peter M.
Anmerkung dazu: ich
habe bis auf eine kurze Streitmail keinerlei Kontakt mit Herrn Schön und
mit Herrn Gerhard Dalla-Bona.
Aber ich werde dies wohl
jetzt mal nachholen müßen ................
http://www.mamo.de/aktuell/kommentare/20010831_an_die_leine.html
31. August 2001
Alle an die Leine
Unser Redaktionsmitglied Walter Serif kommentiert die Probleme mit unterschiedlichen Kampfhundeverordnungen der einzelnen Bundesländer Maulkorb oder Waffenschein - die gesetzlichen Kampfhunderegelungen sind chaotisch.
Jedes Bundesland tut, was es will, jedes Gericht urteilt, wie es will. Und das ist schlecht. Wir brauchen eine einheitliche Verordnung.
Sie muss bestimmen, welche Rasse als Kampfhund eingestuft wird und welche Schutzmaßnahmen für die Bürger ergriffen werden. Denn darum geht es, das vergessen nicht nur die klagenden Hundebesitzer, sondern auch so manche Richter, die sich darüber ergehen, ob der Staffordshire Terrier besonde rs gefährlich ist oder eben nicht. Es mag sogar sein, dass der deutsche Schäferhund in der Beißstatistik höher platziert ist. Nur: We r von einem Kampfhund angegriffen wird, hat kaum Chancen sich zu wehren.
Er muss damit rechnen, dass er die Attacke nicht überlebt. Ob der Kampfhund eine Tötungsmaschine mit angeborenem Killerinstinkt ist oder von seinem Besitzer erst dazu abgerichtet wird, mag ein heißes Thema f ür Hundepsychologen sein. Es interessiert aber überhaupt nicht.
Wer argumentiert, dass nicht jeder Kampfhund töten wird, hat natürlich Recht.
Aber das ist nicht der Punkt.
Das Restrisiko ist einfach zu groß. Und deshalb darf es in Deutschland auf Sicht überhaupt keine Kampfhunde mehr geben. Zucht und Handel müssen verboten, die Haltung muss so eingeschränkt werd en, dass keine Gefahr mehr besteht.
Und damit auch der Schäferhund seltener beißen kann, sollte man einen Leinenzwang für alle, aber wirklich alle, Hunde erlassen.
Darüber würden sich nicht nur die Jogger freuen.
© Mannheimer Morgen 31.08.2001
Der Schmierfink. freut
sich sicher über Post................. :-(((
Hundeverordnungen sind sicherheitspolitische Fassadenmalerei [09.08.2001 - 09:30 Uhr]
Besitz (ots) - Am Nachmittag des 06.08.2001 wurde gegen 16 Uhr im Landkreis Pinneberg die elfjährige Kristina von der Schäferhündin ihres Vaters tot gebissen. Angesichts des derzeit offenbar nicht zu klärenden Unfallherganges regen die Experten des Bündnis Hund an zu prüfen, ob die Hündin vielleicht zum VDH-Schutzdienst ausgebildet wurde - falls dies zutrifft, dürfte hier eine wesentliche Unfallursache zu suchen sein.
"Wieso gibt es in 16 Bundesländern mittlerweile 13 unterschiedliche Hundeverordnungen mit verschiedenen Rasselisten, auf denen aber nie der Deutsche Schäferhund steht?" fragt Tom Haubrich, Sprecher des Bündnis Hund. "Leider sehen wir uns durch diesen Unfall in unserer grundlegenden Kritik an den bestehenden Hundeverordnungen bestätigt. Wer die Gefährlichkeit eines Hundes an dessen Rassezugehörigkeit festmacht und den Menschen so Sicherheit suggeriert, betreibt sicherheitspolitische Fassadenmalerei und handelt unverantwortlich."
Wer das Phänomen "gefährlicher Hund" auf einzelne Hunderassen reduziert, verstellt die Sicht auf das wahre Problem: Neben der genetischen Determination in bestimmten Zuchtlinien liegt die Ursache für individuell gestörtes Aggressionsverhalten bei Hunden primär in der Verantwortung des Menschen, der als Sozialpartner die Zucht, Haltung, Erziehung und Ausbildung maßgeblich beeinflusst.
Ziel eines wirklich gefahrabwehrenden Vorgehens muss es also sein, jene Hunde herauszufiltern, die durch ein gesteigertes Aggressionsverhalten bzw. eine gestörte aggressive Kommunikation und gesteigerte Gefährlichkeit gegenüber Menschen und Tieren auffallen. Ein gefährlicher Hund ist ein Individuum, das ein der Situation nicht angemessenes, häufiges, ausgeprägtes und/oder verändertes Aggressionsverhalten gegen Artgenossen und Menschen zeigt: Schwere Beißunfälle sind seltenst eine "Ersttat" - zumeist waren solche Tiere schon zuvor in anderen Situationen auffällig.
Es gilt also, auf den verschiedenen Ebenen der menschgemachten Probleme anzusetzen - so, wie es das Bündnis Hund in seinem Regulierungskonzept gemacht hat, das aus einer gefahrenabwehrenden Hundeverordnung, einem präventiven Hundezuchtgesetz sowie einer halterqualifizierenden Hundesteuer-Reform besteht.
Dieses umfangreiche und fachlich qualifizierte Konzept stellte das Bündnis Hund am 15. Juni 2001 sämtlichen Landtags- und Bundestagsfraktionen, sämtlichen Bundes- und Landesverbänden der gewählten Parteien sowie der Bundesregierung und allen Landesregierungen mit den zuständigen Ministerien vor.
"Von über 200 angeschriebene Verantwortungs- und Entscheidungsträgern haben bisher gerade mal 15 Prozent geantwortet", führt Tom Haubrich aus. "Einige wenige Antworten sind nachdenklich, viele sind oberflächlich formalistisch, die meisten strotzen vor maßloser Selbstgefälligkeit. Das Problem mit gefährlichen Hunden sei dank der neuen Hundeverordnungen jetzt ja gelöst - was soll man angesichts der Ereignisse in Pinneberg dazu noch sagen?"
ots Originaltext: Vier Pfoten e.V.
Für Rückfragen oder die Anforderung des benannten
Regulierungskonzeptes
"Der gefährliche Hund" steht Ihnen Herr Tom Haubrich unter den oben
benannten Nummern bzw. unter 0173 / 93 20 692 jederzeit gerne zur
Verfügung.
BÜNDNIS HUND
c/o Tom Haubrich
Kurt-Bürger-Str. 1b
19258 Besitz
Fon: 038844/23893
Fax: 038844/23895
Hundsmuehle@aol.com
Hallo Achim,
noch ist mein Urlaub nicht zu Ende und ich möchte allen meine "Kurzbilanz" nicht vorenthalten.
Kurzbilanz: Ein Jahr Hundeverordnungen auf dem juristischen Prüfstand
Ja, das Blatt scheint sich zu wenden. Allerdings nur halbherzig. Rheinland Pfalz und
Berlin (VGH-Urteil negativ), Hessen nur in Teilen (Rasseliste bleibt, Leinenzwang und Auflagen
auch. Nur die "unwiderlegbare Gefährlichkeit, als der absolute Schwachsinn=Klasse I fällt
weg) Niedersachsen und wirklich komplett befreit Schleswig Holstein. Der Rest ist Schweigen und NRW mit seinen Superlisten unangefochten an der Spitze.
Von 16 Bundesländern also eine komplette Befreiung und eine (Thüringen), wo nie ein solcher Unsinn existiert hat.
Das Hessenurteil mag den einen oder anderen wohl glücklicher stimmen, dennoch, eine realistische Verbesserung der Situation bringt es nicht.Leider! Die Hundehalter, (nun noch "potentiell gefährlich=Liste II), behalten ausser der Zwangssterilisierung dieselben Auflagen, wobei summa sumarum der absolute Gipfel das polizeiliche Führungszeugnis ist, gleichwertig, wie bei der Beantragung eines Waffenscheins. Machen wir uns also nichts, aber auch rein gar nichts vor, auch wenn die Verdrängung
("alles wird gut und wir können froh sein, dass...") ein manchmal notwendiges Mittel des Eigenschutzes ist, die Fakten aber sprechen dagegen. Was also bleibt zu tun? Die persönliche Bildung einer Lobby, einer, mit internationalem
Ruf( das hat sich in den letzten Jahren gut bewährt), als mögliche Lösung, diesem unsäglichem Elend und Leid einen Riegel vorzuschieben, Demokratie per Excellence, damit die anderen auch was lernen können. Doch das scheitert daran, dass die meisten entweder mit ihren eigenen Querelen, oder Anfeindungen, oder Misstrauen, oder...schlichtweg daran, dass auch diejenigen, die wirklich so hart kämpfen müssen(eine Unschuld zu beweisen, wo doch keine Schuld zu finden ist)ein Stück Demokratie(hier:Lobby) verloren haben... Einen "runden Tisch" einmal für uns, zum Austausch und konkreter Ziele für die Zukunft, mehr nicht, aber auch nicht weniger. Schon mal daran gedacht, das der Austausch, das Miteinander Hilfe zur Selbsthilfe sein kann, nicht nur Stress und Ärger beeinhaltet, auch wenn man
nicht (glücklicherweise) immer der Meinung des Gegenübers ist, zur Meinungsbildung, Korrektur, oder Bestärkung sozusagen?
Positiv, trotz mancher Falschmeldungen, Irrläufer usw. ist der Informationsfluss im Internet, ohne den wahrscheinlich, ein auf Länderebene, so schnelles konzentriertes Handeln wohl nicht möglich gewesen wäre. Dank an all diejenigen, insbesondere Dank an den Achim, seine Seite ist und bleibt, jedenfalls für mich, der Spitzenreiter. Das gleiche gilt für alle Kläger/Innen, die gehandelt haben, unabhängig vom Ergebnis und jenen, die, wie auch immer, sich unermütlich gezeigt haben, die besonders bedrohten Rassen zu schützen.
Zum Schluss: Auch wenn die Worte hart klingen, mal Hand aufs Herz mit einer Brise Selbstkritik, im Mikrokosmos sind wir weiter, das Ziel jedoch bleibt weit verfehlt, denn, wenn alle Stricke reissen:
Bundesrecht bricht Landesrecht!
Ich wünscht' es wäre anders. Jutta
IBGH
Interessengemeinschaft
Besitzer großer Hunde e. V.
Lichtstr. 38
50825 Köln
Tel. (0221) 8204997
Fax (0221) 8204998
Einladung zur Veranstaltung
der IBGH in Köln
der IBGH in Köln
Hundehalter: entrechtete Bürger
in Deutschland !?!
Schirmherr: Dr. Stefan Grüll,
stellvertretender Fraktionsvorsitzender, FDP im Landtag NRW
Freitag, 07.09.2001; 18 23
Uhr (Einlaß 17 Uhr)
Kolpinghaus Köln Ehrenfeld, Fröbelstr.
20, 50825 Köln
(Parkmöglichkeit im Barthonia Forum, Vogelsanger Str., Einfahrt bis
20 Uhr, Ausfahrt jederzeit möglich)
Programm:
17.45 18 Uhr Musik
18 18.15 Uhr Begrüßung durch den
Vorsitzenden der IBGH, Peter-Chr. Löwisch
18.15 18.30 Uhr Rede des Schirmherrn, Dr. S.
Grüll
18.30 19.15 Uhr Expertenstatements
18.30 18.45 Uhr 1) Dr. H. Eichelberg,
Kynologin
18.45 19 Uhr
2) Peter Millowitsch, Betroffener Hundehalter
19 19.15 Uhr
3) Alice E. Kleinheidt, Rechtsanwältin
19.15- 19.35 Uhr Pause
19.35 19.50 Uhr Musik
19.50 22.20 Uhr Podiumsdiskussion
22.20 22.45 Uhr Musik
23 Uhr Ende
Expertenstatements: 1) Juristin (Alice E. Kleinheidt, Rechtsanwältin)
2) Kynologin (Dr. med.vet. Helga Eichelberg)
3) Betroffener Hundehalter (Peter Millowitsch,
Schauspieler)
Podiumsgespräch:
Bundestagsfraktion SPD
Bundestagsfraktion B90/Grüne
Bundestagsfraktion CDU/CSU
Bundestagsfraktion FDP
Bundestagsfraktion PDS
Alice E. Kleinheidt
Dr. Helga Eichelberg
Peter Millowitsch
Vertreter des Bundesministerium des Inneren
Peter-Chr. Löwisch, IBGH (Moderation)
Da wir mit ca. 500 Besuchern rechnen, möchten wir Sie
bitten, uns zu sagen, zu wie vielen Sie an diesem Abend kommen möchten.
Da es sich um eine Saalveranstaltung handelt, bitte Hunde zu Hause
lassen, denn es düerfen nur 5-6 Hunde da sein, lt. Vermieter.
Herzlichen Dank!
hier lt. HP von RTL: http://www.rtl.de/rtlworld.html
Pitbullangriff: Kleiner Junge schwer verletzt
Saarbrücken.
Ein kleiner Junge ist in Saarbrücken von
einem Kampfhund angegriffen und schwer verletzt worden.
Ein
Pitbull (Archivbild) war aus dem Grundstück seiner Besitzerin
ausgebrochen und hatte sich vor dem Hoftor auf den Zehnjährigen
gestürzt. Obwohl die Besitzerin sofort dazwischen ging, als sie
den Vorfall bemerkte, erlitt der Junge schwere Verletzungen.
Er musste mit Fleischwunden und
Prellungen in ein Krankenhaus eingeliefert werden. |
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Kampfhundeattacken
an der Tagesordnung
Trotz
verschiedener Verordnungen, die die Haltung von Kampfhunden einschränken,
gibt es in Deutschland immer wieder schwere Attacken der Hunde auf
Mensch und Tier. Alleine im relativ kleinen Bundesland Rheinland-Pfalz
wurden im vergangenen Jahr 93 Angriffe von Kampfhunden registriert,
bei denen Menschen verletzt oder andere Tiere gebissen und getötet
wurden.
Im
vergangenen Jahr war in Hamburg ein kleiner Junge von zwei Kampfhunden
tot gebissen worden. Daraufhin hatten die Länder die
Kampfhundeverordnungen erlassen. Bestimmte Rassen dürfen nur noch mit
Maulkorb und an der Leine in die Öffentlichkeit. Zum Teil müssen sie
auch einen Wesenstest bestehen. Politiker fordern aber immer wieder
umfassende, bundesweit einheitliche Regelungen für die Haltung von
Kampfhunden.
Wer bezahlt die eigentlich für
diese Horrormeldungen??? Kann mal jemand fragen??
http://www.sz-online.de/news/artikel.asp?id458&rubrik=kamenz&etag
Saechsische Zeitung
Freitag, 31. August 2001
Pitbull beisst seinem Herrchen Fingerkuppe ab
Steina. Seinem eigenen Besitzer hat am Mittwochnachmittag ein Pitbull-Mischling eine Fingerkuppe abgebissen. Der 30-jaehrige Hundehalter war mit seinem Tier auf dem alten Sportplatz in Steina spazieren gewesen - der Hund war weder an der Leine noch trug er einen Maulkorb. Als eine 58-jaehri ge Frau mit ihrem Terrier am Sportplatz vorueber ging, war der Pitbull ploetz lich ueber den Terrier hergefallen. Als der Pitbull-Besitzer versuchte, die Hund e auseinanderzubringen hatte ihm sein Kampfhund die Kuppe eines Fingers der rechten Hand abgebissen. Der Mann musste im Krankenhaus behandelt werden.
De r Pitbull-Mischling wurde nach Ruecksprache mit dem 30-Jaehrigen auf Anweisu ng des Amtstierarztes eingeschlaefert. Ausserdem erstattete die Besitzerin de s Terriers Anzeige wegen Sachbeschaedigung. Ihr Hund wurde in einer Tierarztpraxis versorgt. Derzeit wird geprueft, ob sich der 30-jaehrige Ma nn auch rechtlich verantworten muss. (SZ)
http://www.main-rheiner.de/region/objekt.php3?artikel_id=510844
Polizeibericht
Hund fiel Schulkind an Neunjaehriger erlitt Bisswunden im Gesicht
Vom 31.08.2001 lz. Schon wieder ist in Wiesbaden ein Kind vom Hund angefallen und verletzt worden. Das Opfer, ein neunjaehriger Junge, erlitt mehrere Biss- und Risswunden im Gesicht und musste aerztlich versorgt werden.
Zu dem Zwischenfall, der sich in Igstadt ereignete, war es gekommen, als ein Mischlingshund seinem 47-jaehrigen Halter entwischte. Das Tier lief, wie schon oefter geschehen, auf den nur von Buschwerk umgebenen Hof der Peter-Rosegger-Schule. Dort sprang es ploetzlich und unvermittelt den neunjaehrigen Schueler an und biss das Kind ins Gesicht.
Die Schulleitung raeumte der Polizei gegenueber ein, das Tier schon des oefteren auf dem Schulhof gesehen zu haben. Allerdings sei der Hundehalter darueber informiert worden.
Nach Ruecksprache mit dem Ordnungsamt der Stadt wurde der Mischlingshund seinem Besitzer zunaechst abgenommen und der Behoerde zur weiteren Entscheidung uebergeben. Die Polizei nimmt den Fall zum Anlass, um daran zu erinnern, dass sich Hundehalter, denen die Bissigkeit ihrer Tiere bekannt sei, einer gefaehrlichen, vorsaetzlichen Koerperverletzung strafbar machen koennen.
http://www.taz.de/tpl/2001/08/31.nf/text.Tname,a0089.list,TAZ_txt.idx,70
31.8.2001
DAS GROSSE KAMPFHUNDEVERORDNUNGSDURCHEINANDER
Laender an die Leine!
Hundebesitzer muessen in diesen Tagen hochflexibel sein.
Vor allem, wenn si e mit Vierbeiner verreisen. Von Raststaette zu Raststaette, von Bundesland z u Bundesland betreten sie neue Rechtsraeume.
Dann heisst es Verordnungen interpretieren, Gerichtsurteile beruecksichtigen und: Maulkorb an, ab, an, ab. Der Tierschutzbund bietet inzwischen fuer Urlauber Telefonseelsorge mit Rechtsberatung an, und das ist bitte schoen kein Witz. Hier darf man den Hund laufen lassen, dort sollte man ihn am besten erschiessen. Wofuer das eine Bundesland Bussgelder bis 100.000 Mark andro ht, ist im anderen legal.
Die einen setzen die Grenze bei Schulterhoehe 40 Zentimet er und machen den Riesenpudel zur Kampfmaschine. Bei den anderen spielt Groesse keine Rolle.
Der Hund im Paragrafenchaos:
Tiere, die in Berlin den Wesenstest bestehen und als Schaf amtlich zertifiziert sind, gelten in Muenchen als gefaehrlicher Killer.
Viele Laender kennen und anerkennen keinen Wesenstest.
Warum, koennte man fragen, soll es dem Hundehalter besser gehen als dem Gelegenheitskiffer, dem in Bayern ja auch Knast, Folter und Fuehrerscheinentzug drohen, waehrend derselbe Joint in Kiel nur Schulterzu cken provoziert. Bei den Hunden ist alles noch komplizierter.
An Rhein und Ruhr sind 41 Hunderassen von der "Kampfhunde"-Verordnung erfasst - darunter auch laengst ausgestorbene Rassen! -, in Hessen nur 3.
Und was ist mit den Mischlingen?
In Hessen hat der Verwaltungsgerichtshof am Mittwoch ausserdem die Hundeverordnung in Teilen fuer nichtig erklaert. Die Trennung zwischen obergefaehrlichen echten Kampfhunden und normalgefaehrlichen Grosshunden sei willkuerlich.
Gestern, einen Tag spaeter, kam das gegenteilige Urteil aus Koblenz: Dort wurde die Gefahrenabwehrverordnung von Rheinland-Pfalz bestaetigt - auch die Einordnung von drei Kampfhunderassen als besonders aggressiv. Richter und Hund: ein bisschen dafuer, ein bisschen dagegen. Nach dem toten Schulkind in Hamburg sind die Hundeverordnungen mit heisser Nadel gestrickt worden.
Es ist hoechste Zeit, dass die Innenminister das Ch aos beenden und sich auf eine bundeseinheitliche Regelung, auf gemeinsame Wesenstests und Hundefuehrerscheine einigen. Damit fuenf Millionen Halter ihre Freunde wieder mit ruhiger Hand ausfuehren koennen.
MANFRED KRIENER
taz Nr. 6537 vom 31.8.2001, Seite 11, 50 Zeilen Kommentar MANFRED KRIENER
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