In der Hoffnung, daß euch
nicht auch übel wird!
Heft: 09/2001 - Haustiere
http://warp6.dva.de/sixcms/detail.php?id=100862
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Ceruttis
Wunderwelt
Gezüchtete Kampfmaschinen - Und
der Pitbull beißt Kinder tot.
Schon die Römer schulten Hunde für die
Jagd und den Krieg. Die Engländer setzten diese Tradition im
Mittelalter fort. Angriffslustig und furchtlos sollten die Rassen
sein, mit kräftigem Körper und kurzer Schnauze. So entwickelten
sich die verpönten Kampfhunde.
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Der
Schäferhund findet Erdbebenopfer unter den Trümmern, der
Appenzeller Sennenhund bringt Kühe auf Trab, der Husky zieht den
Schlitten übers Eis, der Labrador führt Blinde durch den Verkehr.
Und der Pitbull beißt Kinder tot.
Als im vergangenen Jahr freilaufende Kampfhunde ein Kind getötet
und mehrere Menschen verletzt haben, lief eine Welle der Empörung
durch Deutschland. Der Gesetzgeber verschärfte schnell die
Hundeverordnungen (siehe Seite 36). Damals wie heute stellt sich
jedoch die Frage, warum vor allem Kampfhunde dazu zählen
Pitbull, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier,
Bullterrier, der japanische Tosa Inu sowie Mastiff, Bordeauxdogge,
Fila Brasileiro und Mastino Napoletano durch ihr aggressives
Verhalten auffallen?
Ganz einfach, es wurde ihnen angezüchtet. Natürlich liegt bei
vielen Unfällen die Schuld beim Hundehalter. Oft hat sich auch das
Opfer falsch verhalten und den Angriff dadurch provoziert. Doch es
bleibt die Tatsache: Diese Rassen werden seit Jahrhunderten auf
Angriff geschult.
Die Tradition ist alt. Schon im zweiten Jahrhundert nach Christus
richteten die Römer Hunde für die Jagd auf Sauen, Löwen und
Auerochsen, ja sogar für den Krieg, ab. Die Tiere zeigten bereits
die für Bulldoggen typischen Falten über den Augenbrauen. Dank
ihrer nach oben gestauchten Nase konnten sie sich mit den Zähnen in
ihren Opfern festbeißen und trotzdem frei atmen. Aus der Stadt
Tutbury im englischen Staffordshire wird 1374 erstmals von
Bullenrennen berichtet. Man entfernte einem Stier die Hörner und
blies Pfeffer in seine Nüstern, damit das Tier wild und
angriffslustig wurde. Nach einer Jagd durch die Straßen hetzte man
in einem bullring Hunde auf den Stier.
Ihre Blütezeit hatten Kampfhunde von 1540 bis 1680...
(Weiter lesen können Sie in der September-Ausgabe von natur&kosmos)
Herbert Cerutti
Heft: 09/2001 - Haustiere
Aktenzeichen Hund ... ungelöst
Seit ein Pitbull-Terrier in Hamburg einen kleinen Jungen getötet
hat, herrschen in Deutschland für Kampfhunde strenge Vorschriften.
Haben sie ihr Ziel erreicht? Ein Jahr danach eine
Bestandsaufnahme.
Das Bild hat sich in das Gedächtnis eingeprägt: ein lebloser
Hund auf dem kurz geschorenen Rasen, erschossen von der Polizei.
Dahinter, verdeckt durch ein weißes Laken, der Körper des
sechsjährigen Volkan. Totgebissen durch den außer Kontrolle
geratenen Pitbull-Terrier. Der schreckliche Tod des kleinen
Türkenjungen und weitere ähnliche Vorfälle mit aggressiven Hunden
hatten in Deutschland eine Welle von Protesten ausgelöst. Die
Bundesländer verschärften ihre Hundeverordnungen.
Per Gesetz wurde der Import von Kampfhunden verboten, Leinen- und
Maulkorbpflicht sowie ein Tauglichkeitstest für Halter und ihre
Vierbeiner eingeführt.
Ein gutes Jahr ist das nun her. Es stellt sich die Frage: Haben
die gesetzlichen Regelungen gegriffen?
Die Menschen, denen Edgar John jeden Tag begegnet, machen ein en
Bogen um den Mittvierziger und seinen Hund
Tequilla. Der sechsjährige Bullterrier gehört zu jenen Rassen, die
als Kampfhunde gelten. Oder auch als Kampfmaschinen, Killerhunde und
Bestien.
John wohnt in Berlin. Letztes Jahr hat auch der Senat der
Bundeshauptstadt eine Verordnung erlassen, die dem Angestellten
einer Konzertagentur vorschreibt, dass sein Bullterrier nur mit
Maulkorb und Leine nach draußen darf. Tequilla ist seitdem ein
Außenseiter, gemieden und ängstlich beäugt.
Andere Leute ziehen ihre Vierbeiner auf die andere Seite des
Gehwegs, wenn sie die Hündin erblicken, Mütter mit Kindern
wechseln die Straßenseite.
Dabei haben der Berliner und sein Tier alle Auflagen erfüllt,
die das Gesetz vorschreibt. In einer Hundeschule legten beide eine
Prüfung ab.
Ich musste sie von der Leine lassen, weitergehen und sie dann
rufen, erzählt Edgar John. Danach ging es auf einen Bahnsteig.
Die Prüfer wollten beobachten, wie sich Tequilla unter Menschen
verhält. Eine halbe Stunden dauerte der Test, erzählt der
Mittvierziger.
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Das war es. Fast jeder Hund hätte diese Prüfung
bestanden, glaubt er. Eine wirksame Methode, Aggressivität zu
testen, sei es kaum gewesen.
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Am Ende bekam Tequilla eine grüne Plakette ans Halsband. So ist
für jeden sichtbar, dass der Bullterrier ein staatlich geprüfter
Hund ist. Markenzeichen: ungefährlich. Rund 600 Mark hat ihren
Besitzer das Ganze gekostet.
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War das ein untauglicher Test für viel Geld und sonst nichts?
Aktionismus der Behörden? Mehr Sicherheit vor aggressiven Hunden
eine leere Versprechung der Politiker?
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Bundesländer mit strikten Hundeverordnungen wie Berlin und
Hamburg ziehen ein Jahr nach dem Erlass eine positive Bilanz...
(Weiter lesen können Sie in der September-Ausgabe von natur&kosmos)
Alexander Schlichter
[ http://warp6.dva.de/sixcms/detail.php?id=100873 ]
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... braucht Thüringen Fördergelder aus dem Bundestopf und will
sich "lieb' Kind" machen ???
Die Arbeitslosenzahlen sprechen Bände ...
Bundesland Thüringen
Ausgewählte Merkmale Aktueller Monat
- Arbeitssuchende/Arbeitslose 192.443
- Arbeitslosenquote 15.2
- Kurzarbeiter 4.222
[ http://www.arbeitsamt.de/hst/services/statistik/thueringen/index.html
]
_________________________________
Der Aufhänger:
Ein Rottweiler Mastino hat am Donnerstag in Sömmerda einen
fünfjährigen Jungen ins Gesicht gebissen und schwer verletzt. Wie die
Polizei mitteilte, ist der Kampfhund von einem 13- jährigen Jungen
geführt worden, der machtlos zusehen musste, als sein großer Rottweiler
das Kind angriff.
Der fünfjährige Junge wurde gleich nach dem Vorfall auf die
Intensivstation gebracht. Die Polizei ermittelt. Seit in Hamburg ein
sechsjähriger Junge von einem Kampfhund zu Tode gebissen wurde, ist eine
heftige Diskussion um den Schutz von Menschen vor Hundeattacken entbrannt.
Bundesregierung und die Länder arbeiten derzeit an schärferen
Verordnungen und haben sie teilweise bereits in Kraft gesetzt. In
Thüringen gilt seit April die "Thüringer
Gefahren-Hundeverordnung".
Planspiele:
Obwohl die Thüringer Verordnung in der bisherigen Form keine einzelnen
Rassen aufzählt, hat das Innenminsiterium nun angekündigt, doch in
dieser Richtung aktiv zu werden. Thüringen würde sich damit der
bayerischen Verordnung annähern, die seit 1992 bestimmte Rassen als
"Kampfhunde" definiert und weitgehend verbietet.
? VON BAYERN LERNEN HESST SIEGEN LERNEN ?
Hier der Link zur Meldung:
[ http://www.mdr.de/thueringen-journal/service/kampfhunde/index.html ]
AHO Aktuell - Informationen zur
Tiergesundheit
Tierschutz-Hundeverordnung tritt am 1. September in Kraft (01.09.2001)
---------------------------------------------------------- - Bonn/Berlin (bme)
- Am 1. September tritt die Tierschutz-Hundeverordnung in Kraft. Sie
regelt die Anforderungen an die Haltung aller Hunde, unabhaengig davon, wo
sie gehalten werden. Die Befriedigung wesentlicher Grundbeduerfnisse, wie
Bewegungs- und Gemeinschaftsbeduerfnis, muss Hunden auch in der Zwinger-
und Anbindehaltung moeglich sein. Deshalb schreibt die Verordnung vor,
dass allen Hunden ausreichend Auslauf und Umgang mit der Betreuungsperson
gewaehrt werden muss.
Die Tierschutz-Hundeverordnung verbietet die Zucht mit Pitbull-Terriern,
Bullterriern, Staffordshire Bullterriern und
American-Staffordshire-Terriern sowie Kreuzungen mit diesen Tieren, und
zwar aus Tierschutzgruenden. Bei diesen Hunden tritt besonders ausgepraegt
ein erblich bedingt uebersteigertes Aggressionsverhalten auf. Solche Hunde
leiden darunter, dass sie anderen Hunden gegenueber kein artgemaesses
Sozialverhalten zeigen koennen. Sie gefaehrden darueber hinaus Leben und
Gesundheit von Hunden, die auf das uebersteigert aggressive Verhalten
artgemaess durch Unterwerfungsgesten reagieren.
Bei grossen Hundezuchten wird die Zahl der Hunde, die von einer Person
betreut werden duerfen, auf zehn begrenzt. Zusaetzlich muessen diese
Betreuungspersonen ihre Kenntnisse und Faehigkeiten nachweisen, da es hier
schnell zu tierschutzwidrigen Zustaenden kommen kann. Fuer bestehende,
tierschutzrechtlich genehmigte Hundezuchten gilt dies ab dem 1. September
kommenden Jahres.
Die Vorschriften ueber die Mindestgroessen von Zwingern sind nun nach der
Groesse der Hunde gestaffelt. Bestehende Zwingeranlagen, die nicht den
neuen Vorschriften entsprechen, duerfen nur noch bis zum 31. August 2004
betrieben werden. Fuer die Haltung von Hunden in Raeumen gelten diese
Mindestflaechen analog.
Die Erfahrungen nach der Einfuehrung des gesetzlichen Kupierverbotes 1998
haben gezeigt, dass Hunde zum Erreichen bestimmter Rassemerkmale ins
Ausland gebracht und dort kupiert werden oder kupierte Hunde aus dem
Ausland eingefuehrt werden. Um diesen "Kupiertourismus" zu
bekaempfen, werden Ausstellungen mit solchen Hunden ab dem 2. Mai 2002
verboten.
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zur Tiergesundheit ein Service von ANIMAL-HEALTH-ONLINE WW: http://www.animal-health-online.de
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Ein
Verwirrspiel: die Justiz ist auf den Hund gekommen
In fast jedem Bundesland wird die Gefährlichkeit anders eingeschätzt
- Gebietet die Verfassung gleiches Recht für alle Maulkorbträger?
Erst überboten sich Länderminister beim Versuch, möglichst
strenge Kampfhunderegeln zu erlassen. Jetzt überbieten sich Richter
beim Versuch, alles wieder anders zu machen. Die Verwirrung ist
total.
Von Stefan Geiger
In anderen Staaten ist die Frage, wie man mit gefährlichen
Hunden umgeht, ein praktisches Problem. Wenn sich deutsche Richter
damit beschäftigen, wird es zum Verfassungsproblem. Weil Rottweiler
Maulkörbe tragen müssen, Schäferhunde aber nicht, sieht das
niedersächsische Oberverwaltungsgericht nicht nur Artikel 3 des
Grundgesetzes, das Gleichheitsgebot also, sondern durch die
Gefahrtierverordnung des Landes sowie Artikel2, die freie Entfaltung
der Persönlichkeit, und Artikel 14, das Recht auf Eigentum,
verletzt. Es ist Zum-junge-Hunde-Kriegen.
Die Mehrheit der einschlägigen deutschen Oberrichter hat
gesprochen. Und keiner weiß mehr, woran er ist. Ein besonders großes
Herz für Kampfhunde hat das Oberverwaltungsgericht
Schleswig-Holstein. Es behauptet schlicht, das Kriterium der Rasse
sei ungeeignet, um auf die Gefährlichkeit von Hunden zu schließen.
Hunde würden nie gefährlich geboren, sondern unabhängig von ihrer
Rasse vom Menschen dazu gemacht. Die Auflagen der
Gefahrhundeverordnung dürften deshalb nur im individuell
festgestellten Einzelfall erteilt werden. Wenn das Kind gebissen
ist, gewissermaßen. Ganz so weit wie die Schleswiger geht kein
anderes Gericht in Deutschland.
Das niedersächsische Oberverwaltungsgericht beispielsweise
billigt die Sortierung nach ganz gefährlichen, gefährlichen und
nicht so gefährlichen Rassen ausdrücklich, hält aber ein Zucht-
und Vermehrungsverbot für rechtswidrig, sofern der Halter des
Hundes die Ungefährlichkeit seines Tieres nachgewiesen hat. Nach
bestandenem "Wesenstest'' sei sogar ein Maulkorbzwang
"nichtig''. Schließlich dürften Dobermänner und Rottweiler
nicht schlechter gestellt werden als deutsche Schäferhunde, die in
der "Beißstatistik'' gleichauf lägen.
Der hessische Verwaltungsgerichtshof widerspricht in einem Punkt
und sagt, es gebe zwar gefährliche, aber keine ganz gefährlichen
Rassen: Pitbull-Terrier, American-Staffordshire und Bullterrier dürften
nicht schlechter gestellt werden als 12 andere, zu Recht als gefährlich
eingestufte Rassen. Nach "positiv verlaufenem Wesenstest''
seien bei allen Hunden Maulkorbzwang, Handelsverbot und sogar die
Verpflichtung zu einer Haftpflichtversicherung unzulässig, der
Leinenzwang, der Zwang zum Warnschild am Grundstück und zum
elektronisch lesbaren Chip dagegen zulässig. Diese Unterscheidung
begreife, wer will.
Der Berliner Verfassungsgerichtshof, das hamburgische
Oberverwaltungsgericht, und die Justiz in Mecklenburg-Vorpommern
haben dagegen die in diesen Ländern geltenden - unterschiedlich
scharfen - Verordnungen in allen wesentlichen Punkten ausdrücklich
gebilligt. Der Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz fasst die
Argumente der juristischen Befürworter der Kampfhundeverordnungen
in seinem soeben verkündeten Urteil überzeugend begründet
zusammen: Es gehe darum, Leib und Leben von Menschen besser als
bisher vor den von Hunden ausgehenden Gefahren zu schützen. Das sei
Sache der Politiker; es sei nicht Aufgabe der Justiz zu prüfen, ob
die die beste und gerechteste Lösung gefunden haben, nur ob sie
ihre Gestaltungsfreiheit überzogen hätten. Es gebe sehr wohl
nachvollziehbare Gründe dafür, die drei Terrierarten für
besonders gefährlich zu halten. Wesenstests seien eine
Momentaufnahme, räumten ein Restrisiko künftiger Gefährlichkeit
nicht aus. Leinen- wie Maulkorbzwang seien angemessen und effektiv.
Die Beschränkungen bei Zucht, Vermehrung und Handel ein
angemessenes Mittel für das legitime Ziel, die Zahl besonders gefährlicher
Hunde zurückzudrängen.
In Bayern, das schon seit Jahren eine strenge Hundeverordnung
hat, ist das Thema auch bei Gericht längst ausgestanden. Der
baden-württembergische Verwaltungsgerichtshof ist ein bisschen
langsam und entscheidet demnächst. Er hat in einem vorgeschalteten
Eilverfahren aber die Zwangssterilisation gefährlicher Hunde
gestoppt.
Ein überschaubares und einheitliches Recht wird aber wohl erst
das Bundesverwaltungsgericht schaffen. Mehrere Gerichte haben
bereits die Revision dorthin ausdrücklich zugelassen. Aber das wird
dauern.
www.justiz.rlp.de/cms/main.asp?Seite=Gerichte
www.oberverwaltungsgericht.niedersachsen.de/presse/p010530.html
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Ausgabedatum:
Samstag, 1. September 2001
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00:02
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Hundehalter
und Behörde warten noch auf Urteilstext aus Kassel
Rodgau (eh) Die Entschärfung der hessischen
Kampfhundeverordnung wirkt sich in Rodgau vorerst nicht
aus. "Das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Kassel
liegt der Stadt noch nicht vor, also bleibt zunächst mal
alles so, wie es ist", sagte die städtische
Pressesprecherin Sabine Fischer gestern auf Anfrage
unserer Zeitung.
Dem Ordnungsamt sind 20 Hunde der drei Rassen Pitbull
Terrier, American Staffordshire Terrier und Staffordshire
Bullterrier gemeldet, die bisher als "unwiderleglich
gefährlich" galten. Sie sollen laut Richterspruch
nun die Chance erhalten, in einer Wesensprüfung zu
beweisen, dass sie "kein gesteigertes
Aggressionspotenzial" besitzen.
28 Hunde einer zweiten Kategorie haben diesen Wesenstest
bereits abgelegt. Wenn ihre Besitzer einen
Sachkundenachweis vorlegen, erhalten sie eine
"befristete Erlaubnis zur Haltung eines gefährlichen
Hundes". Diese Erlaubnis gilt zunächst für zwei
Jahre. Danach wird sie von der Verwaltung nochmals überprüft.
Für "gefährliche Hunde" verlangt die Stadt
eine besonders hohe Hundesteuer: 1 200 Mark im Jahr,
das Zehnfache des normalen Satzes. Dieser hohe Steuersatz
beschränkt sich nicht allein auf Hunde bestimmter Rassen.
Auch für Tiere, die sich als bissig erwiesen haben, müssen
die Besitzer tief in die Tasche greifen.
Nicht alle Hundehalter zahlen die hohe Steuer klaglos. An
die zahlreichen Beschwerden erinnert man sich in der
Steuerabteilung des Rathauses nur zu gut. Der eine oder
andere Bürger legte auch Widerspruch ein.
Bisher musste die Stadt Rodgau erst zwei Versuche
unternehmen, gefährliche Hunde ihren Besitzern
wegzunehmen. Der erste Hund war ohnehin krank und musste
vom Tierarzt eingeschläfert werden. Den zweiten Hund
brachte der Besitzer selbst ins Tierheim, um ihm einen
Zwangstransport zu ersparen.
Ein Streitfall beschäftigt zurzeit die Behörde und einen
betroffenen Bürger. Der Hund, um den es geht, hat zwar
seine Wesensprüfung erfolgreich abgelegt, nur der
Sachkundenachweis des Hundehalters liegt noch nicht vor.
Der Besitzer hat inzwischen mit dem zuständigen Prüfer
Kontakt aufgenommen.
So bleibt es dem Ordnungsamt wohl erspart, den Hund
einzuziehen
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Kampfhundeverordnung
Land hält fest an Liste
"gefährlicher" Rassen
WIESBADEN. Auch nach dem Urteil
des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs (VGH) zur Kampfhundeverordnung hält
das Land an der Liste der 15 als "gefährlich" definierten
Hunderassen fest.
Halter solcher Hunde müssten
nach wie vor Auflagen erfüllen, teilte das Innenministerium am Freitag
mit. Dazu gehörten unter anderem der Leinenzwang, eine Wesensprüfung und
die Anmeldung des Tiers durch den Halter bei der zuständigen Ordnungsbehörde.
Das Gericht habe lediglich die
zusätzlichen Bestimmungen der Gefahrenverordnung für die drei von ihr
zuvor als "unwiderleglich gefährlich" eingestuften Hunderassen
Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier und Staffordshire
Bullterrier aufgehoben, so das hessische Innenministerium. lhe
http://www.volksstimme.de/genthin/show_fullarticle.asp?AID6020&Region
=nthin&Template=llArticle_lang&Column
01.09.2001 Genthin, News:
Verordnung zur Aufrechterhaltung von Sicherheit und Ordnung schreibt
Hundehaltung vor
Der verantwortungsbewusste Hundehalter hat in oeffentlichen Anlagen seinen
Liebling an der Leine. Foto: Matthias Paeper
Eine Stadt kommt auf den Hund. Immer mehr Familien halten sich einen
Vierbeiner. Es gibt viele Gruende, einen Hund zu erwerben. Doch was immer
d er Beweggrund ist, es ist ein Schritt, der gut ueberlegt sein soll. Der
Alltag
zeigt, dass das Tier immer oefter zum "Zankapfel" wird,
Verantwortung aber tragen allein "Herrchen" und
"Frauchen". Das erfuhr Karl-Heinz Klappoth in einem Gespraech
mit Ordnungsamtschefin Christina Pierau.
Wenn die Vierbeiner bellen, dann stehen die Besitzer in der Pflicht
Volksstimme: Mit dem Hund, dein Freund und Helfer, gibt es in Genthin
Probleme?
Christina Pierau: Das muss ich verneinen. Aber Tatsache ist, dass mir
taegl ich Anzeigen von Bewohnern auf den Tisch flattern, die sich durch
das langandauernde Bellen belaestigt fuehlen. Und das ist nun einmal der
Tatbe stand einer Ordnungswidrigkeit. Auch die Polizei muss sich taeglich
mit diesem Problem auseinandersetzen. Zudem habe ich im Jahr bis zu zehn
Faelle zu bearbeiten, die von der Staatsanwaltschaft kommen.
Volksstimme: Wie und wo ist die Hundehaltung in Genthin geregelt?
Christina Pierau: In Genthin gibt es eine Verordnung zur Aufrechterhaltung
der oeffentlichen Sicherheit und Ordnung, die auch das Halten von Hunden
regelt. Der Paragraf 12 besagt, dass Haustiere so gehalten werden muessen,
dass sie die Allgemeinheit nicht gefaehrden. Ebenso ist darauf zu achten,
d ass die Hunde nicht durch langanhaltendes Bellen, Heulen oder aehnliche
Geraeu sche Nachbarn in der Mittags- und Nachtzeit stoeren. Gerade Tiere,
die in Neubau woh nungen gehalten werden, neigen oft dazu, weil ihnen in
vielen Faellen der genuegende Auslauf fehlt. Der Besitzer steht also
absolut in der Pflicht, m uss seinem vierbeinigen Freund den natuerlichen
Bewegungsspielraum verschaffen.
Das kann notfalls auch vom Ordnungsamt angeordnet werden.
Uebrigens: Auch der Wachhund hat keine "Bell-Freiheit". In
diesem Fall hat der Hundehalter dafuer zu sorgen, dass der Wachhund nach
einem entsprechenden Alarmgebell wieder ruhig gestellt wird.
Volksstimme: Zurueck zum Auslauf, auch hier gilt es, sich an die
Vorschrift en zu halten
Christina Pierau: Das ist auch zur allgemeinen Sicherheit notwenig. Das
bedeutet, und ich spreche dabei nicht allein von den Kampfhunden wie der
American Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier und dem Stafford
Bullterrier, dass die Tiere in oeffentlichen Anlagen und Spielplaetzen
grundsaetzlich an der Leine gefuehrt werden muessen. Das sagt der Paragra
f 12, Absatz 6 aus, der den Hundehalter zugleich darauf hinweist, dass
bissige Hunde, auch wenn der Maulkorb nicht vorgeschrieben ist, getragen
wird. Zu de n vielfaeltigen Pflichten der Tierhalters gehoert ebenfalls,
dass er darauf zu achten hat, dass sein Liebling keine andere Person
anspringt oder anfaellt.
Volksstimme: Immer wieder ein grosses Aergernis ist der Hundekot auf allen
moeglichen und unmoeglichen Wegen.
Christina Pierau: Auch hier ist der Hundehalter verpflichtet, strikt auf
Sauberkeit zu achten. Im Notfall sogar den Kot entsorgt.
Deshalb sollte der Hundebesitzer stets eine Plastiktuete fuer seinen
vierbeinigen Freund bei sich haben. Denn geschieht das nicht und er kommt
seiner Reinigungspflicht nicht nach, kann der Tierhalter zur Kasse gebeten
werden.
Volksstimme: Ein Wort zu den Bussgeldern...
Christina Pierau: In ganz schweren Faellen kann ein Bussgeld bis zu 10000
Mark eingefordert werden. Doch wir appellieren in erster Linie an die
Vernunft de r Hundehalter im Interesse einer intakten Nachbarschaft. Doch
Bussgelder von 100 Mark und mehr, sind leider keine Seltenheit und nehmen
zu.
Und das war auch fuer uns ein ganz wichtiger Grund, um die Verordnung, die
aus dem Jahre 1997 stammt, neu zu ueberarbeiten.
Zum 1. Januar 2002 wird diese neue Verordnung, dann mit strengeren
Auflagen,
greifen.
(LRGNT)
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