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+++ Newsletter von Maulkorbzwang.de und den Dogangels +++

1.09.2001 

Heute mit diesem:

* In der Hoffnung, daß euch nicht auch übel wird! - Und der Pitbull beißt Kinder tot. 

* .. braucht Thüringen Fördergelder aus dem Bundestopf und will sich "lieb' Kind" machen ???

* Tierschutz-Hundeverordnung tritt am 1. September in Kraft (01.09.2001)

* Ein Verwirrspiel: die Justiz ist auf den Hund gekommen

* Hundehalter und Behörde warten noch auf Urteilstext aus Kassel

* Land hält fest an Liste "gefährlicher" Rassen

* Verordnung zur Aufrechterhaltung von Sicherheit und Ordnung schreibt Hundehaltung vor


In der Hoffnung, daß euch nicht auch übel wird!
Heft: 09/2001 - Haustiere
http://warp6.dva.de/sixcms/detail.php?id=100862

Ceruttis Wunderwelt
Gezüchtete Kampfmaschinen - Und der Pitbull beißt Kinder tot. 

Schon die Römer schulten Hunde für die Jagd und den Krieg. Die Engländer setzten diese Tradition im Mittelalter fort. Angriffslustig und furchtlos sollten die Rassen sein, mit kräftigem Körper und kurzer Schnauze. So entwickelten sich die verpönten Kampfhunde.

Der Schäferhund findet Erdbebenopfer unter den Trümmern, der Appenzeller Sennenhund bringt Kühe auf Trab, der Husky zieht den Schlitten übers Eis, der Labrador führt Blinde durch den Verkehr. Und der Pitbull beißt Kinder tot.

Als im vergangenen Jahr freilaufende Kampfhunde ein Kind getötet und mehrere Menschen verletzt haben, lief eine Welle der Empörung durch Deutschland. Der Gesetzgeber verschärfte schnell die Hundeverordnungen (siehe Seite 36). Damals wie heute stellt sich jedoch die Frage, warum vor allem Kampfhunde – dazu zählen Pitbull, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier, der japanische Tosa Inu sowie Mastiff, Bordeauxdogge, Fila Brasileiro und Mastino Napoletano – durch ihr aggressives Verhalten auffallen?

Ganz einfach, es wurde ihnen angezüchtet. Natürlich liegt bei vielen Unfällen die Schuld beim Hundehalter. Oft hat sich auch das Opfer falsch verhalten und den Angriff dadurch provoziert. Doch es bleibt die Tatsache: Diese Rassen werden seit Jahrhunderten auf Angriff geschult.

Die Tradition ist alt. Schon im zweiten Jahrhundert nach Christus richteten die Römer Hunde für die Jagd auf Sauen, Löwen und Auerochsen, ja sogar für den Krieg, ab. Die Tiere zeigten bereits die für Bulldoggen typischen Falten über den Augenbrauen. Dank ihrer nach oben gestauchten Nase konnten sie sich mit den Zähnen in ihren Opfern festbeißen und trotzdem frei atmen. Aus der Stadt Tutbury im englischen Staffordshire wird 1374 erstmals von Bullenrennen berichtet. Man entfernte einem Stier die Hörner und blies Pfeffer in seine Nüstern, damit das Tier wild und angriffslustig wurde. Nach einer Jagd durch die Straßen hetzte man in einem „bullring“ Hunde auf den Stier.

Ihre Blütezeit hatten Kampfhunde von 1540 bis 1680...

(Weiter lesen können Sie in der September-Ausgabe von natur&kosmos)

Herbert Cerutti

Heft: 09/2001 - Haustiere

Aktenzeichen Hund ... ungelöst

Seit ein Pitbull-Terrier in Hamburg einen kleinen Jungen getötet hat, herrschen in Deutschland für Kampfhunde strenge Vorschriften. Haben sie ihr Ziel erreicht? Ein Jahr danach – eine Bestandsaufnahme.

Das Bild hat sich in das Gedächtnis eingeprägt: ein lebloser Hund auf dem kurz geschorenen Rasen, erschossen von der Polizei. Dahinter, verdeckt durch ein weißes Laken, der Körper des sechsjährigen Volkan. Totgebissen durch den außer Kontrolle geratenen Pitbull-Terrier. Der schreckliche Tod des kleinen Türkenjungen und weitere ähnliche Vorfälle mit aggressiven Hunden hatten in Deutschland eine Welle von Protesten ausgelöst. Die Bundesländer verschärften ihre Hundeverordnungen.

Per Gesetz wurde der Import von Kampfhunden verboten, Leinen- und Maulkorbpflicht sowie ein Tauglichkeitstest für Halter und ihre Vierbeiner eingeführt.

Ein gutes Jahr ist das nun her. Es stellt sich die Frage: Haben die gesetzlichen Regelungen gegriffen?

Die Menschen, denen Edgar John jeden Tag begegnet, machen ein en Bogen um den Mittvierziger und seinen Hund Tequilla. Der sechsjährige Bullterrier gehört zu jenen Rassen, die als Kampfhunde gelten. Oder auch als Kampfmaschinen, Killerhunde und Bestien.

John wohnt in Berlin. Letztes Jahr hat auch der Senat der Bundeshauptstadt eine Verordnung erlassen, die dem Angestellten einer Konzertagentur vorschreibt, dass sein Bullterrier nur mit Maulkorb und Leine nach draußen darf. Tequilla ist seitdem ein Außenseiter, gemieden und ängstlich beäugt.

Andere Leute ziehen ihre Vierbeiner auf die andere Seite des Gehwegs, wenn sie die Hündin erblicken, Mütter mit Kindern wechseln die Straßenseite.

Dabei haben der Berliner und sein Tier alle Auflagen erfüllt, die das Gesetz vorschreibt. In einer Hundeschule legten beide eine Prüfung ab. 

„Ich musste sie von der Leine lassen, weitergehen und sie dann rufen“, erzählt Edgar John. Danach ging es auf einen Bahnsteig. Die Prüfer wollten beobachten, wie sich Tequilla unter Menschen verhält. „Eine halbe Stunden dauerte der Test“, erzählt der Mittvierziger.

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„Das war es.“ Fast jeder Hund hätte diese Prüfung bestanden, glaubt er. Eine wirksame Methode, Aggressivität zu testen, sei es kaum gewesen.

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Am Ende bekam Tequilla eine grüne Plakette ans Halsband. So ist für jeden sichtbar, dass der Bullterrier ein staatlich geprüfter Hund ist. Markenzeichen: ungefährlich. Rund 600 Mark hat ihren Besitzer das Ganze gekostet.

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War das ein untauglicher Test für viel Geld und sonst nichts? Aktionismus der Behörden? Mehr Sicherheit vor aggressiven Hunden eine leere Versprechung der Politiker?

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Bundesländer mit strikten Hundeverordnungen wie Berlin und Hamburg ziehen ein Jahr nach dem Erlass eine positive Bilanz...

(Weiter lesen können Sie in der September-Ausgabe von natur&kosmos) 

Alexander Schlichter

[ http://warp6.dva.de/sixcms/detail.php?id=100873 ]

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... braucht Thüringen Fördergelder aus dem Bundestopf und will sich "lieb' Kind" machen ???

Die Arbeitslosenzahlen sprechen Bände ...

Bundesland Thüringen 

Ausgewählte Merkmale Aktueller Monat

 

  • Arbeitssuchende/Arbeitslose 192.443
  • Arbeitslosenquote 15.2
  • Kurzarbeiter 4.222

[ http://www.arbeitsamt.de/hst/services/statistik/thueringen/index.html ]

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Der Aufhänger:

Ein Rottweiler Mastino hat am Donnerstag in Sömmerda einen fünfjährigen Jungen ins Gesicht gebissen und schwer verletzt. Wie die Polizei mitteilte, ist der Kampfhund von einem 13- jährigen Jungen geführt worden, der machtlos zusehen musste, als sein großer Rottweiler das Kind angriff. 

Der fünfjährige Junge wurde gleich nach dem Vorfall auf die Intensivstation gebracht. Die Polizei ermittelt. Seit in Hamburg ein sechsjähriger Junge von einem Kampfhund zu Tode gebissen wurde, ist eine heftige Diskussion um den Schutz von Menschen vor Hundeattacken entbrannt.

Bundesregierung und die Länder arbeiten derzeit an schärferen Verordnungen und haben sie teilweise bereits in Kraft gesetzt. In Thüringen gilt seit April die "Thüringer Gefahren-Hundeverordnung".

Planspiele:

Obwohl die Thüringer Verordnung in der bisherigen Form keine einzelnen Rassen aufzählt, hat das Innenminsiterium nun angekündigt, doch in dieser Richtung aktiv zu werden. Thüringen würde sich damit der bayerischen Verordnung annähern, die seit 1992 bestimmte Rassen als "Kampfhunde" definiert und weitgehend verbietet.

? VON BAYERN LERNEN HESST SIEGEN LERNEN ?

Hier der Link zur Meldung:

[ http://www.mdr.de/thueringen-journal/service/kampfhunde/index.html ]


 

AHO Aktuell - Informationen zur Tiergesundheit

Tierschutz-Hundeverordnung tritt am 1. September in Kraft (01.09.2001)

---------------------------------------------------------- - Bonn/Berlin (bme) - Am 1. September tritt die Tierschutz-Hundeverordnung in Kraft. Sie regelt die Anforderungen an die Haltung aller Hunde, unabhaengig davon, wo sie gehalten werden. Die Befriedigung wesentlicher Grundbeduerfnisse, wie Bewegungs- und Gemeinschaftsbeduerfnis, muss Hunden auch in der Zwinger- und Anbindehaltung moeglich sein. Deshalb schreibt die Verordnung vor, dass allen Hunden ausreichend Auslauf und Umgang mit der Betreuungsperson gewaehrt werden muss.

Die Tierschutz-Hundeverordnung verbietet die Zucht mit Pitbull-Terriern, Bullterriern, Staffordshire Bullterriern und American-Staffordshire-Terriern sowie Kreuzungen mit diesen Tieren, und zwar aus Tierschutzgruenden. Bei diesen Hunden tritt besonders ausgepraegt ein erblich bedingt uebersteigertes Aggressionsverhalten auf. Solche Hunde leiden darunter, dass sie anderen Hunden gegenueber kein artgemaesses Sozialverhalten zeigen koennen. Sie gefaehrden darueber hinaus Leben und Gesundheit von Hunden, die auf das uebersteigert aggressive Verhalten artgemaess durch Unterwerfungsgesten reagieren.

Bei grossen Hundezuchten wird die Zahl der Hunde, die von einer Person betreut werden duerfen, auf zehn begrenzt. Zusaetzlich muessen diese Betreuungspersonen ihre Kenntnisse und Faehigkeiten nachweisen, da es hier schnell zu tierschutzwidrigen Zustaenden kommen kann. Fuer bestehende, tierschutzrechtlich genehmigte Hundezuchten gilt dies ab dem 1. September kommenden Jahres.

Die Vorschriften ueber die Mindestgroessen von Zwingern sind nun nach der Groesse der Hunde gestaffelt. Bestehende Zwingeranlagen, die nicht den neuen Vorschriften entsprechen, duerfen nur noch bis zum 31. August 2004 betrieben werden. Fuer die Haltung von Hunden in Raeumen gelten diese Mindestflaechen analog.

Die Erfahrungen nach der Einfuehrung des gesetzlichen Kupierverbotes 1998 haben gezeigt, dass Hunde zum Erreichen bestimmter Rassemerkmale ins Ausland gebracht und dort kupiert werden oder kupierte Hunde aus dem Ausland eingefuehrt werden. Um diesen "Kupiertourismus" zu bekaempfen, werden Ausstellungen mit solchen Hunden ab dem 2. Mai 2002 verboten.

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(c) Copyright AHO Aktuell - Informationen zur Tiergesundheit ein Service von ANIMAL-HEALTH-ONLINE WW: http://www.animal-health-online.de  ---  E-Mail: drms@animal-health-online.de 


Ein Verwirrspiel: die Justiz ist auf den Hund gekommen

In fast jedem Bundesland wird die Gefährlichkeit anders eingeschätzt - Gebietet die Verfassung gleiches Recht für alle Maulkorbträger?

Erst überboten sich Länderminister beim Versuch, möglichst strenge Kampfhunderegeln zu erlassen. Jetzt überbieten sich Richter beim Versuch, alles wieder anders zu machen. Die Verwirrung ist total.

Von Stefan Geiger

In anderen Staaten ist die Frage, wie man mit gefährlichen Hunden umgeht, ein praktisches Problem. Wenn sich deutsche Richter damit beschäftigen, wird es zum Verfassungsproblem. Weil Rottweiler Maulkörbe tragen müssen, Schäferhunde aber nicht, sieht das niedersächsische Oberverwaltungsgericht nicht nur Artikel 3 des Grundgesetzes, das Gleichheitsgebot also, sondern durch die Gefahrtierverordnung des Landes sowie Artikel2, die freie Entfaltung der Persönlichkeit, und Artikel 14, das Recht auf Eigentum, verletzt. Es ist Zum-junge-Hunde-Kriegen.

Die Mehrheit der einschlägigen deutschen Oberrichter hat gesprochen. Und keiner weiß mehr, woran er ist. Ein besonders großes Herz für Kampfhunde hat das Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein. Es behauptet schlicht, das Kriterium der Rasse sei ungeeignet, um auf die Gefährlichkeit von Hunden zu schließen. Hunde würden nie gefährlich geboren, sondern unabhängig von ihrer Rasse vom Menschen dazu gemacht. Die Auflagen der Gefahrhundeverordnung dürften deshalb nur im individuell festgestellten Einzelfall erteilt werden. Wenn das Kind gebissen ist, gewissermaßen. Ganz so weit wie die Schleswiger geht kein anderes Gericht in Deutschland.

Das niedersächsische Oberverwaltungsgericht beispielsweise billigt die Sortierung nach ganz gefährlichen, gefährlichen und nicht so gefährlichen Rassen ausdrücklich, hält aber ein Zucht- und Vermehrungsverbot für rechtswidrig, sofern der Halter des Hundes die Ungefährlichkeit seines Tieres nachgewiesen hat. Nach bestandenem "Wesenstest'' sei sogar ein Maulkorbzwang "nichtig''. Schließlich dürften Dobermänner und Rottweiler nicht schlechter gestellt werden als deutsche Schäferhunde, die in der "Beißstatistik'' gleichauf lägen.

Der hessische Verwaltungsgerichtshof widerspricht in einem Punkt und sagt, es gebe zwar gefährliche, aber keine ganz gefährlichen Rassen: Pitbull-Terrier, American-Staffordshire und Bullterrier dürften nicht schlechter gestellt werden als 12 andere, zu Recht als gefährlich eingestufte Rassen. Nach "positiv verlaufenem Wesenstest'' seien bei allen Hunden Maulkorbzwang, Handelsverbot und sogar die Verpflichtung zu einer Haftpflichtversicherung unzulässig, der Leinenzwang, der Zwang zum Warnschild am Grundstück und zum elektronisch lesbaren Chip dagegen zulässig. Diese Unterscheidung begreife, wer will.

Der Berliner Verfassungsgerichtshof, das hamburgische Oberverwaltungsgericht, und die Justiz in Mecklenburg-Vorpommern haben dagegen die in diesen Ländern geltenden - unterschiedlich scharfen - Verordnungen in allen wesentlichen Punkten ausdrücklich gebilligt. Der Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz fasst die Argumente der juristischen Befürworter der Kampfhundeverordnungen in seinem soeben verkündeten Urteil überzeugend begründet zusammen: Es gehe darum, Leib und Leben von Menschen besser als bisher vor den von Hunden ausgehenden Gefahren zu schützen. Das sei Sache der Politiker; es sei nicht Aufgabe der Justiz zu prüfen, ob die die beste und gerechteste Lösung gefunden haben, nur ob sie ihre Gestaltungsfreiheit überzogen hätten. Es gebe sehr wohl nachvollziehbare Gründe dafür, die drei Terrierarten für besonders gefährlich zu halten. Wesenstests seien eine Momentaufnahme, räumten ein Restrisiko künftiger Gefährlichkeit nicht aus. Leinen- wie Maulkorbzwang seien angemessen und effektiv. Die Beschränkungen bei Zucht, Vermehrung und Handel ein angemessenes Mittel für das legitime Ziel, die Zahl besonders gefährlicher Hunde zurückzudrängen.

In Bayern, das schon seit Jahren eine strenge Hundeverordnung hat, ist das Thema auch bei Gericht längst ausgestanden. Der baden-württembergische Verwaltungsgerichtshof ist ein bisschen langsam und entscheidet demnächst. Er hat in einem vorgeschalteten Eilverfahren aber die Zwangssterilisation gefährlicher Hunde gestoppt.

Ein überschaubares und einheitliches Recht wird aber wohl erst das Bundesverwaltungsgericht schaffen. Mehrere Gerichte haben bereits die Revision dorthin ausdrücklich zugelassen. Aber das wird dauern.

www.justiz.rlp.de/cms/main.asp?Seite=Gerichte

www.oberverwaltungsgericht.niedersachsen.de/presse/p010530.html


Ausgabedatum: Samstag, 1. September 2001

00:02 Uhr 

Rodgau

Hundehalter und Behörde warten noch auf Urteilstext aus Kassel


Rodgau (eh) Die Entschärfung der hessischen Kampfhundeverordnung wirkt sich in Rodgau vorerst nicht aus. "Das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Kassel liegt der Stadt noch nicht vor, also bleibt zunächst mal alles so, wie es ist", sagte die städtische Pressesprecherin Sabine Fischer gestern auf Anfrage unserer Zeitung.

Dem Ordnungsamt sind 20 Hunde der drei Rassen Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier und Staffordshire Bullterrier gemeldet, die bisher als "unwiderleglich gefährlich" galten. Sie sollen laut Richterspruch nun die Chance erhalten, in einer Wesensprüfung zu beweisen, dass sie "kein gesteigertes Aggressionspotenzial" besitzen.

28 Hunde einer zweiten Kategorie haben diesen Wesenstest bereits abgelegt. Wenn ihre Besitzer einen Sachkundenachweis vorlegen, erhalten sie eine "befristete Erlaubnis zur Haltung eines gefährlichen Hundes". Diese Erlaubnis gilt zunächst für zwei Jahre. Danach wird sie von der Verwaltung nochmals überprüft.

Für "gefährliche Hunde" verlangt die Stadt eine besonders hohe Hundesteuer: 1 200 Mark im Jahr, das Zehnfache des normalen Satzes. Dieser hohe Steuersatz beschränkt sich nicht allein auf Hunde bestimmter Rassen. Auch für Tiere, die sich als bissig erwiesen haben, müssen die Besitzer tief in die Tasche greifen.

Nicht alle Hundehalter zahlen die hohe Steuer klaglos. An die zahlreichen Beschwerden erinnert man sich in der Steuerabteilung des Rathauses nur zu gut. Der eine oder andere Bürger legte auch Widerspruch ein.

Bisher musste die Stadt Rodgau erst zwei Versuche unternehmen, gefährliche Hunde ihren Besitzern wegzunehmen. Der erste Hund war ohnehin krank und musste vom Tierarzt eingeschläfert werden. Den zweiten Hund brachte der Besitzer selbst ins Tierheim, um ihm einen Zwangstransport zu ersparen.

Ein Streitfall beschäftigt zurzeit die Behörde und einen betroffenen Bürger. Der Hund, um den es geht, hat zwar seine Wesensprüfung erfolgreich abgelegt, nur der Sachkundenachweis des Hundehalters liegt noch nicht vor. Der Besitzer hat inzwischen mit dem zuständigen Prüfer Kontakt aufgenommen.

So bleibt es dem Ordnungsamt wohl erspart, den Hund einzuziehen


Kampfhundeverordnung

Land hält fest an Liste "gefährlicher" Rassen

 

WIESBADEN. Auch nach dem Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs (VGH) zur Kampfhundeverordnung hält das Land an der Liste der 15 als "gefährlich" definierten Hunderassen fest.

Halter solcher Hunde müssten nach wie vor Auflagen erfüllen, teilte das Innenministerium am Freitag mit. Dazu gehörten unter anderem der Leinenzwang, eine Wesensprüfung und die Anmeldung des Tiers durch den Halter bei der zuständigen Ordnungsbehörde.

Das Gericht habe lediglich die zusätzlichen Bestimmungen der Gefahrenverordnung für die drei von ihr zuvor als "unwiderleglich gefährlich" eingestuften Hunderassen Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier und Staffordshire Bullterrier aufgehoben, so das hessische Innenministerium. lhe


http://www.volksstimme.de/genthin/show_fullarticle.asp?AID6020&Region =nthin&Template=llArticle_lang&Column

01.09.2001  Genthin, News:

Verordnung zur Aufrechterhaltung von Sicherheit und Ordnung schreibt Hundehaltung vor

Der verantwortungsbewusste Hundehalter hat in oeffentlichen Anlagen seinen Liebling an der Leine. Foto: Matthias Paeper

Eine Stadt kommt auf den Hund. Immer mehr Familien halten sich einen Vierbeiner. Es gibt viele Gruende, einen Hund zu erwerben. Doch was immer d er Beweggrund ist, es ist ein Schritt, der gut ueberlegt sein soll. Der Alltag 
zeigt, dass das Tier immer oefter zum "Zankapfel" wird, Verantwortung aber tragen allein "Herrchen" und "Frauchen". Das erfuhr Karl-Heinz Klappoth in einem Gespraech mit Ordnungsamtschefin Christina Pierau.

Wenn die Vierbeiner bellen, dann stehen die Besitzer in der Pflicht 

Volksstimme: Mit dem Hund, dein Freund und Helfer, gibt es in Genthin Probleme?

Christina Pierau: Das muss ich verneinen. Aber Tatsache ist, dass mir taegl ich Anzeigen von Bewohnern auf den Tisch flattern, die sich durch das langandauernde Bellen belaestigt fuehlen. Und das ist nun einmal der Tatbe stand einer Ordnungswidrigkeit. Auch die Polizei muss sich taeglich mit diesem Problem auseinandersetzen. Zudem habe ich im Jahr bis zu zehn Faelle zu bearbeiten, die von der Staatsanwaltschaft kommen.

Volksstimme: Wie und wo ist die Hundehaltung in Genthin geregelt?

Christina Pierau: In Genthin gibt es eine Verordnung zur Aufrechterhaltung der oeffentlichen Sicherheit und Ordnung, die auch das Halten von Hunden regelt. Der Paragraf 12 besagt, dass Haustiere so gehalten werden muessen, dass sie die Allgemeinheit nicht gefaehrden. Ebenso ist darauf zu achten, d ass die Hunde nicht durch langanhaltendes Bellen, Heulen oder aehnliche Geraeu sche Nachbarn in der Mittags- und Nachtzeit stoeren. Gerade Tiere, die in Neubau woh nungen gehalten werden, neigen oft dazu, weil ihnen in vielen Faellen der genuegende Auslauf fehlt. Der Besitzer steht also absolut in der Pflicht, m uss seinem vierbeinigen Freund den natuerlichen Bewegungsspielraum verschaffen.

Das kann notfalls auch vom Ordnungsamt angeordnet werden.

Uebrigens: Auch der Wachhund hat keine "Bell-Freiheit". In diesem Fall hat der Hundehalter dafuer zu sorgen, dass der Wachhund nach einem entsprechenden Alarmgebell wieder ruhig gestellt wird.

Volksstimme: Zurueck zum Auslauf, auch hier gilt es, sich an die Vorschrift en zu halten

Christina Pierau: Das ist auch zur allgemeinen Sicherheit notwenig. Das bedeutet, und ich spreche dabei nicht allein von den Kampfhunden wie der American Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier und dem Stafford Bullterrier, dass die Tiere in oeffentlichen Anlagen und Spielplaetzen grundsaetzlich an der Leine gefuehrt werden muessen. Das sagt der Paragra f 12, Absatz 6 aus, der den Hundehalter zugleich darauf hinweist, dass bissige Hunde, auch wenn der Maulkorb nicht vorgeschrieben ist, getragen wird. Zu de n vielfaeltigen Pflichten der Tierhalters gehoert ebenfalls, dass er darauf zu achten hat, dass sein Liebling keine andere Person anspringt oder anfaellt.

Volksstimme: Immer wieder ein grosses Aergernis ist der Hundekot auf allen moeglichen und unmoeglichen Wegen.

Christina Pierau: Auch hier ist der Hundehalter verpflichtet, strikt auf Sauberkeit zu achten. Im Notfall sogar den Kot entsorgt.

Deshalb sollte der Hundebesitzer stets eine Plastiktuete fuer seinen vierbeinigen Freund bei sich haben. Denn geschieht das nicht und er kommt seiner Reinigungspflicht nicht nach, kann der Tierhalter zur Kasse gebeten werden.

Volksstimme: Ein Wort zu den Bussgeldern...

Christina Pierau: In ganz schweren Faellen kann ein Bussgeld bis zu 10000 Mark eingefordert werden. Doch wir appellieren in erster Linie an die Vernunft de r Hundehalter im Interesse einer intakten Nachbarschaft. Doch Bussgelder von 100 Mark und mehr, sind leider keine Seltenheit und nehmen zu.

Und das war auch fuer uns ein ganz wichtiger Grund, um die Verordnung, die aus dem Jahre 1997 stammt, neu zu ueberarbeiten.

Zum 1. Januar 2002 wird diese neue Verordnung, dann mit strengeren Auflagen,

greifen.

(LRGNT) 

 

 

 

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Bussgelder von 100 Mark und mehr, sind leider keine Seltenheit und nehmen zu.

Und das war auch fuer uns ein ganz wichtiger Grund, um die Verordnung, die aus dem Jahre 1997 stammt, neu zu ueberarbeiten.

Zum 1. Januar 2002 wird diese neue Verordnung, dann mit strengeren Auflagen,

greifen.

(LRGNT) 

 

 

 

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