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+++ Newsletter von Maulkorbzwang.de und den Dogangels +++

3.09.2001 

Heute mit diesem:

* Abschlusskommentar zum VGH-Urteil in Rheinland-Pfalz

* 01. September 2001 DEMO IN HANNOVER

* ADRK - stinkt es da???

* Zu Ihrem Artikel habe ich folgende Fragen: 

* Gezüchtete Kampfmaschinen


Abschlusskommentar zum VGH-Urteil in Rheinland-Pfalz vom 30.08.2001 und die daraus zu ziehenden Lehren für die noch bevorstehenden Gerichtsverfahren

 

Es ist noch nie so deutlich geworden, wie bei diesem Urteil:


VGH-Richter sind der verlängerte Arm der Politik. Wenn Richter mit Zweidrittelmehrheit des Landtages, d. h. streng nach Parteiproporz in ihre Positionen gehoben werden, dann braucht sich der Bürger über nichts mehr zu wundern.

 Wer bringt schon gerne seine Ziehväter in Bedrängnis, die einem zu Amt und Würde verholfen haben?

Es ist Bürgern mit gesundem Rechtsempfinden nicht vermittelbar, dass ein VGH-Richter auch dann politisch unabhängig zu sein hat, wenn er auf seiner persönlichen Wahlkampftour wochenlang zusammen mit dem Verordnungsgeber durch das Land tingelt und dabei von dessen Popularität profitiert.

 Dem Landesfürsten Kurt Beck (SPD) ist das alles aber nicht weitgehend genug: Er wünscht sich einen stärkeren Einfluss der Politik auf die Besetzung von Richterstellen.

 Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat die Besetzungsmodalitäten beim Bayerischen VGH moniert. In Rheinland-Pfalz und den übrigen Bundesländern ist die Situation nicht anders.

 Der Verfassungsrahmen ist so groß und so dehnbar, dass sich jeder Verordnungsgeber nach eigenem Gusto darin herumtummeln kann. Jede x-beliebige Hundeverordnung mit y-beliebigen Hunderassen und z-beliebigen Knebelungsanordnungen kann zusammen-gedroschen und auf die Menschheit losgelassen werden. Der Vielfalt und der persönlichen Kreativität und Willkür sind keine Grenzen gesetzt, solange man seine Handlungsweise belegen kann. Gängige Praxis ist es, Gutachten zu zerfleddern und passende Fragmente herauszulutschen und vorzuführen.

Ich bin der festen und unabänderlichen Überzeugung: Der rheinland-pfälzische VGH würde jede der 16 bundesdeutschen Hunde-verordnungen absegnen. Auch die Bouffier’schen Machwerke, egal in welcher gerade aktuellen Version, oder die Schandtaten des Runden Ortwin. (Der heißt wohl so, weil er demnächst politisch nicht mehr über die Runden kommen wird?!)

 Die hieraus zu ziehenden Lehren für alle Bundesländer sind zwingend: Lasst die Landesverfassungsgerichtshöfe links liegen. Sie sind es nicht wert, mit unseren Problemen befasst zu werden. Das Urteil ist vorprogrammiert, wenn der Verordnungsgeber keine eklatanten und massiven Verstöße gegen die eigene Landesverfassung eingebaut hat, die das willfährige Gericht nicht aus dem Weg räumen kann. Mit solch einer Massierung an Dumpfbacken dürfte allerdings auch ein Ministerium kaum gesegnet sein.

Wir haben es in Bayern, in Berlin und jetzt in Rheinland-Pfalz erlebt: Alle drei Hundeverordnungen sind nicht nur anders, sondern auch paradox, aber alle sind rechtens! Es lebe die Staatsverdrossenheit! 

(Hinweis: VGH ist nicht gleich VGH! Es kann „Verfassungsgerichtshof“ aber auch „Verwaltungsgerichtshof“ heißen. In Hessen und Baden-Württemberg sind es Verwaltungsgerichtshöfe, sprich Oberverwaltungsgerichte, die z. Z. entscheiden und das ist eine ganz andere Qualität!)

 Die rheinland-pfälzischen Hundehalter hatten keine Möglichkeit, in ein Normenkontrollverfahren nach § 47 VwGO beim OVG einzusteigen, weil das hierfür erforderliche Landes-Ausführungsgesetz zwar existiert, aber exakt diese Möglichkeit ausschließt. Für mich ist das eine massive Beschneidung von Bürgerrechten im Vergleich zu anderen Bundesländern!

 Nur in einem Normenkontrollverfahren wird die Verordnung tatsächlich umfassend „kontrolliert“. Bei einer Verfassungs-beschwerde hingegen wird lediglich der weitläufige Rahmen der Landesverfassung über die Verordnung gestülpt und nachgeschaut, ob er passt. Der Rahmen ist dehnbar und man kann ja so lange in der Literatur zielgerichtet herumstöbern, bis man ein Gutachten-Fragment findet, mit dem die Verordnung garniert und passend gemacht werden kann.

 Die Argumente der Beschwerdeführer sind bedeutungslos, da der Verordnungsgeber innerhalb des Verfassungsrahmens alles tun und lassen kann, was er will, oder was BILD von ihm fordert.

 Und da es massenhaft Volksvertreter gibt, die ihre Hand für Vorlagen heben, die sie nicht kennen, geschweige denn, gelesen haben, versagt hier auch die parlamentarische Kontrolle.

 Um es ganz unverblümt zu sagen: ich habe trotz vollmundiger Prognosen der Anwälte, der rheinland-pfälzischen Verfassungsbeschwerde nie eine echte Chance eingeräumt.

 Ich bin erst relativ spät als Letzter eingestiegen, mit dem Ziel, das Verfahren in die Länge zu ziehen. Es musste Zeit gewonnen werden, damit sich die Fronten gegen das übergeordnete Bundesgesetz formieren konnten und den Hundehaltern möglichst lange höchstrichterliche Aktenzeichen zur Seite standen, mit denen der einstweiliger Rechtsschutz gegen Anordnungen der Ordnungsämter (insbesondere gegen die Kastration) aktiviert werden konnte.

 Die rheinland-pfälzischen Hundehalter haben jetzt mehr als 14 Monate an kostbarer Zeit gewonnen!

 Wenn es nicht gelingt, das Verfahren gegen das neue bundesdeutsche Rassengesetz, das mangels Fingerspitzengefühl der zuständigen SPD-Proleten ausgerechnet am Geburtstag des letzten Großdeutschen Reichskanzlers verabschiedet worden ist, schnell in Gang zu bringen, um einen neuen Meilenstein zu setzen, dann wird Vielen hier die Zeit davonlaufen.

 

Fazit:

 Es ist dringend erforderlich, vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe mit einem Großaufgebot an seriösen und anerkannten Sachverständigen aufzukreuzen und möge es noch soviel kosten!!

 Die Sachverständigen müssen in der mündlichen Verhandlung als Partei persönlich anwesend sein. Es genügt keinesfalls, in den eingereichten Schriftsätzen auf deren Ausführungen und Gutachten zu verweisen oder diese vorzulegen.

 Die Sachverständigen müssen im Gerichtssaal persönlich vortragen und kontern und für Fragen zur Verfügung stehen und glasklar und überzeugend darlegen, dass der Gesetzgeber ihre schriftlichen Ausführungen missbraucht hat!

  Es ist unbegreiflich, dass das Verfahren in Karlsruhe nur deswegen nicht beginnen kann, weil involvierte Hundezüchter/-halter die Prozessvollmacht verschlampt haben und nicht imstande sind, ihre Unterschrift beizubringen! Auch das ist ein Aspekt der „Zuverlässigkeit“, über die in den vergangenen Monaten so oft diskutiert worden ist.

 Interessengemeinschaft gegen die Hundeverordnung in RLP

I. A. PDir a. D. Dipl.-Ing. B. Schwab, Koblenz


01. September 2001 DEMO IN HANNOVER

Die Polizei gab als Zahl geschätzte 300 Teilnehmer an.

Zu Beginn entstand der Eindruck, daß die Staaatsmacht zahlenmäßig stärker vertreten war, als betroffene Hundehalter.

Der Demonstrationszug bewegte sich gut zwei Stunden durch die Stadt.

Durch Pannen mit der Beschallung, konnte auf dem Gebiet der Hannoverschen Einkaufsmeile keine Aufklärungsarbeit betrieben werden.

Zwei kurze Reden beendeten die Demonstration.

Beschämend -aber auch bezeichnend für die momentane Situation- waren Hannoveraner "Hundehalter" die sich kopfschüttelnd am Straßenrand als Zuschauer betätigten.

Wäre nicht noch Hilfe von Außerhalb anwesend gewesen ... die Teilnehmerzahl dann ... traut man sich nicht zu nennen.

Zur Verdeutlichung: In Hannover besteht der Wunsch des Innenministers, Doggen, Boxer und Schäferhunde auf die Liste zu setzen !

Erste Bilder unter: [ http://www.schaeferhund.net/demoh.htm ]


 Friede - Freude - Eierkuchen !

 Das stinkt doch zum Himmel ...

 Als ob nichts los ist .... ist das ein ........... !


--- Weitergeleitete Nachricht / Forwarded Message ---
Date: Sat, 1 Sep 2001 20:31:37 +0200 (MEST)
From: Karin Hofmann <Hamish.Hofmann@gmx.de 
To: redaktion@natur.de
Subject: Artikel von Herbert Cerutti über Kampfhunde, Septemberausgabe

Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Cerutti! 

Zu Ihrem Artikel habe ich folgende Fragen: 

Warum zählen der deutsche Boxer, die deutsche Dogge, der Neufundländer, der Bernhardiner z. B. nicht zu den Kampfhunden, stammen sie doch auch von den Molossern und/oder Saupackern ab? 
Wie erklären Sie die von Ihnen hervorgehobene Aggressivität von Mastiff und Bordeauxdogge, die in keiner Beissstatistik vertreten sind? 
Wie erklären Sie, daß alle namhaften Wissenschaftler im In- und Ausland(z. B. Frau Dr. Dorit Feddersen-Petersen, Universität Kiel)durch Studien(aus Amerika aktuell von Discovery Channel veröffentlicht) belegt haben, daß es keine gefährlichen Rassen gibt? 
Wie erklären Sie, daß in England der Staffordshire Bullterrier mit ca 500.000 Exemplaren der beliebteste Familienhund ist? Wo steht in den einzelnen Rassestandards, nach denen die Hunde seit über 150 Jahren gezüchtet werden, daß aggressives Verhalten erwünscht ist? 
Wie erklären Sie, daß in der WDR-Sendung "Tiere suchen ein Zuhause" sogenannte Kampfhunde vermittelt werden, die ausgesprochen sozialverträglich sind und zwar in Bezug auf Mensch und Tier? 
Wenn Schäferhunde Erdbebenopfer unter Trümmern aufspüren, wie kann es dann sein, daß es mit Schäferhunden schon etliche tödliche Beissunfälle gegeben hat? 
Wenn Pitbulls Kinder beissen, wie ist es dann möglich, daß sie hundertfach als Familienmitglieder gehalten und geschätzt werden? 
Wie erklären Sie, daß die sogenannten Kampfhunde die Wesenstests meist mit Bravour bestehen? Siehe z. B. die Bullterrier in Bayern?

Wie erklären Sie, daß in den USA der American Staffordshire Terrier, Tosa und Mastiff äußerst häufig als Therapiehunde arbeiten?

Der deutsche Schäferhund wird traditionell im Schutzdienst auf Angriff geschult. Warum ist er von Ihnen nicht als besonders gefährlich oder aggressiv aufgeführt?

Ich wäre sehr an den Quellen Ihrer Recherchen interessiert!

Dies alles habe ich an Ihrem Artikel(bzw. dem Auszug) nicht verstanden, wohl aber den Titel: " Ceruttis Wunderwelt "!

Mit freundlichen Grüßen
Karin Hofmann aus der Eifel


Heft: 09/2001 - Haustiere

Ceruttis Wunderwelt
Gezüchtete Kampfmaschinen

Schon die Römer schulten Hunde für die Jagd und den Krieg. Die Engländer setzten diese Tradition im Mittelalter fort. Angriffslustig und furchtlos sollten die Rassen sein, mit kräftigem Körper und kurzer Schnauze. So entwickelten sich die verpönten Kampfhunde.

Der Schäferhund findet Erdbebenopfer unter den Trümmern, der Appenzeller Sennenhund bringt Kühe auf Trab, der Husky zieht den Schlitten übers Eis, der Labrador führt Blinde durch den Verkehr. Und der Pitbull beißt Kinder tot.

 Natur & Kosmos und „der Stürmer“ könnten sich die Hand geben.

 

Die Berichterstattung ist einfach, das Feindbild klar definiert  und die Rassisten, für einmal sind es die Hunderassisten, sind unter sich und feiern Triumphe.

Ihre Blütezeit hatten Kampfhunde von 1540 bis 1680...

Tatsächlich? Mit Bild und Co. leben alte Traditionen wieder auf!

 

Populistischer Schmierenjournalismus und inkompetente Politiker/innen machen unendlich vielen gut erzogenen Hunde(rassen) und deren Halter/innen das Leben in Deutschland zur Hölle!

 Hatten Sie das nicht schon einmal, in einer anderen Zeit und in etwas andere Form?

 Schämen Sie sich

Beat Basler


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