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+++ Newsletter von Maulkorbzwang.de und den Dogangels +++

4.09.2001

Heute mit diesem:

* gerade las ich den Artikel Ihres Herrn Serif in Bezug auf die sog. "Kampfhunde"

* Auszug aus der Hundesteuersatzung des Amtes Molzow in Mc. Pomm:

* Kampfhund erschossen

* Durcheinander um Pitbull & Co. 

* Verwirrspiel um die Kampfhunde

* Tierschützer klagt gegen die Hundesteuer

* Nach Hunde-Rauferei


Sehr geehrte Damen und Herren,

  gerade las ich den Artikel Ihres Herrn Serif in Bezug auf die sog. "Kampfhunde". Sie sollten diesen Herrn vielleicht einmal vernünftig recherchieren lassen, bevor Sie ihm gestatten, seine Auffassung von Recht und Unrecht öffentlich zu machen.

Ist Herrn Serif bekannt, dass vor kurzem erst in Sl.-Holst. ein Kind von einem Schäferhund getötet wurde? Fordert er auch hier die Köpfe aller Tiere dieser Rasse? Wohl kaum, denn dann hätte er mächtig Ärger, da hier die Lobby der betreffenden Hundehalter wesentlich größer wäre als die der sog. "Kampfhundehalter" und es wäre hier sehr viel Courage erforderlich an der es scheinbar mangelt.

Ein Risiko in Bezug auf Menschen und Tiere besteht immer. Welche Schutzmaßnahmen sollen denn Herrn Serif's Meinung nach ergriffen werden, wenn mein Nachbar plötzlich Amok läuft oder ein Kinderschänder mal wieder sein Unwesen treibt und tötet? Müssen wir, da wir ja derselben Rasse angehören, dann auch die gleiche Strafe erwarten, wie der Täter? Mir wird schlecht, wenn ich diese Art von Pressearbeit sehe. Schlimm ist, dass es tatsächlich Menschen gibt, die sich von ihm und seinesgleichen auch noch in ihrer Meinung beeinflussen lassen, ohne diese Ergüsse auf Richtigkeit zu überprüfen. Wieso verwendet Herr Serif seine augenscheinliche Fachkompetenz nicht einmal darauf, die Menschen darüber aufzuklären, dass z.B. durch die neuen Hundeverordnungen das Recht auf Unantastbarkeit der Wohnung quasi nicht mehr besteht? Dass Denunziantentum Tür und Tor geöffnet wurden, etc. Macht keine Schlagzeilen, stimmt's??? Schade, Neutralität und Gerechtigkeit scheint mittlerweile wohl nicht mehr sehr angesagt zu sein. Herr Serif kann mir nur leid tun, vertritt er doch scheinbar die Meinung, dass der Tod durch den Biss eines Hundes jedweder Rasse nicht so tragisch ist, wie der Tod durch den Biss eines Listenhundes. ... übrigens, wer garantiert mir, dass nicht morgen ein Jogger ausrastet. Wie kann ich mich vor diesem Risiko schützen?

Mit nicht ganz so freundlichen Grüßen

R. Pophal

Mit einer Veröffentlichung dieses Briefes bin ich nur einverstanden, wenn dieser ungekürzt erscheint.

Leserbrief 03.09.01 an Morgenweb.de


Auszug aus der Hundesteuersatzung des Amtes Molzow in Mc. Pomm:

§ 8 Züchtersteuer

(1) Von Hundezüchtern, die mindestens zwei reinrassige Hunde der gleichen Rasse im zuchtfähigen Alter, darunter eine Hündin, zu Zuchtzwecken halten, wird die Steuer für Hunde dieser Rasse in der Form der Züchtersteuer erhoben. § 9 bleibt unberührt.

[...]

(4) Vor Gewährung der Ermäßigung ist vom Züchter folgende/r Verpflichtung/Nachweis vorzulegen:

1. Die Hunde werden in geeigneten, den Erfordernissen des Tierschutzes entsprechenden Unterkünften untergebracht.

2. Es werden ordnungsgemäß Bücher über den Bestand, den Erwerb und die Veräußerung der Hunde geführt.

3. Änderungen im Hundebestand werden innerhalb 14 Kalendertagen der Gemeinde schriftlich angezeigt.

4. Im Falle einer Veräußerung wird der Name und die Anschrift des Erwerbers der Gemeinde unverzüglich mitgeteilt.

5. Mitgliedsnachweis im Verein Deutsches Hundewesen (VdH).

(5) Wird ein Punkt der Verpflichtungen nicht erfüllt, entfällt die Ermäßigung.


http://195.170.124.152/archiv/2001/09/03/ak-be-5511920.html

4.09.2001  

Polizei-Nachrichten

Kampfhund erschossen

Tempelhof. Ein wild gewordener Pitbull musste gestern Abend von Polizisten erschossen werden. Er war aus einem Fenster im ersten Stock eines Hauses an der Schaffhausener Strasse gesprungen, um einen Dackel auf dem Gehweg totzubeissen. Nach Polizeiangaben war der Hund derart aggressiv, dass ein Beamter ihn mit der Dienstwaffe toeten musste. Ha


Durcheinander um Pitbull & Co.

Knapp ein Jahr nach Erlass der Kampfhundeverordnung stufen mehrere Gerichte die Gefährlichkeit der Tiere unterschiedlich ein


Von Philip Wolff

 

Kampfhundehalter in mehreren Bundesländern sollen nach Urteilen von Oberverwaltungsgerichten (OVG) ihre Tiere wieder an der lockeren Leine führen dürfen. Während der Bund mit einer neuen Vorschrift seit Samstag die Zucht und Kreuzung einiger Rassen verbietet, erklären einzelne OVG in jüngster Zeit die strengen Auflagen um Maulkorb und Leinenzwang für unrechtmäßig. Die Reihe der Kampfhund-Attacken auf Menschen hat sich indes fortgesetzt: Seit ein paar Tagen liegt ein fünfjähriger Junge aus dem thüringischen Sömmerda mit Gesichtsverletzungen im Krankenhaus, weil ein gefährlicher Mischling ihn angegriffen hatte. In Saarbrücken hatte ein Pitbull einem Zehnjährigen schwere Bisswunden zugefügt.

Knapp ein Jahr ist vergangen, seit die Kampfhunde per Eilverordnungen an die kurze Leine gelegt wurden. Wenige Wochen nach dem Fall des sechsjährigen Volkan, den Ende Juni 2000 zwei Hunde auf einem Hamburger Schulhof totgebissen hatten, verfügten alle 16 Länder über eigene Kampfhunde- Regelungen. In der Reihe der jüngsten Urteile, die diese Regelungen zum Teil wieder aufheben, bestätigten nur der rheinland-pfälzische Verfassungsgerichtshof und das Berliner Verfassungsgericht die strengen Sicherheitsvorkehrungen. In Rheinland-Pfalz bleiben Pitbull, American Staffordshire Terrier und Staffordshire Bullterrier mit Maulkorb an der Leine, in Berlin sind davon zwölf Kampfhundrassen betroffen.

Die Verwaltungsrichter in Niedersachsen, Baden Württemberg, Schleswig-Holstein und Hessen urteilen dagegen anders. Die Rasse, so der gemeinsame Tenor der jüngsten Entscheidungen, dürfe kein Kriterium sein, um die Gefährlichkeit eines Hundes einzustufen. Inzwischen muss ein Kampfhundehalter aus Mainz nur die Rheinseite wechseln, um den Hund in Hessen von der Leine zu lassen. Dort dürfen die als aggressiv geltenden Tiere mit richterlicher Erlaubnis frei herumtoben.

Auch einige grenznahe Bewohner Mecklenburg-Vorpommerns genießen neue Möglichkeiten, mit ihren Kampfhunden unbeschwerter spazieren zu gehen. Während zwölf Rassen dort strengen Auflagen unterliegen, haben die Oberverwaltungsgerichte im benachbarten Niedersachsen und Schleswig-Holstein entschieden: Auch als gefährlich geltene Rassehunde gehören nicht unbedingt an kurze Leinen und in Maulkörbe. In Niedersachsen soll ein erfolgreich absolvierter Wesenstest das Tier befreien. In Schleswig-Holstein gehen die Richter davon aus, dass American Staffordshire Terrier, Pitbull Terrier und Staffordshire Bullterrier lediglich „wie alle anderen Hunde auch im individuell festgestellten Einzelfall gefährliche Hunde sein können“. Die bloße Möglichkeit rechtfertigt nach Ansicht der Richter keine strengere Vorschrift für die Tiere.

Viele Nachbarn von Kampfhundehaltern in Baden-Württemberg sind jetzt verunsichert. Der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim hat die Gefahrhundeverordnung Ende Mai für zum Teil rechtswidrig erklärt – beispielsweise eine Regelung für elf Rassen, die bislang „außerhalb des befriedeten Besitztums sowie in Treppenhäusern und auf Zuwegungen zu Mehrfamilienhäusern“ einen Maulkorb tragen mussten. Einen generellen Zwang dazu lehnt auch das OVG Bremen ab. Die Richter stehen vor der Frage: Wie stuft man die Gefährlichkeit von Hunden ein? Die Einschätzungen dazu gehen weit auseinander. In Nordrhein-Westfalen dürfen 42 Rassen nur noch mit Genehmigung gehalten werden, wenn sie eine bestimmte Größe und ein Gewicht nicht überschreiten. In Bayern unterliegen 14Rassen strengen Regelungen. Im Saarland, wo jüngst wieder ein Pitbull zugebissen hat, sind Zucht, Handel und Haltung dreier Rassen untersagt. Und auch die Gefahren-Hundeverordnung in Thüringen, die keine bestimmten Rassen nennt, konnte den fünfjährigen Jungen aus Sömmerda nicht schützen.

Die jüngsten OVG-Urteile, die das Rassenkriterium ablehnen, haben dieses Durcheinander einzelner Verordnungen noch unübersichtlicher gemacht. Klarheit schaffen können allein die Länder, denn per Bundesgesetz werden nur Einfuhr und Zucht bestimmter Hunderassen geregelt. Als Vorkämpfer im Chaos möchte sich jetzt der rheinland-pfälzische Innenminister Walter Zuber hervortun. Nachdem er Maulkorb- und Leinenzwang von den Mainzer Verfassungsrichtern bestätigt sah, kündigte er an, sich für eine länderübergreifende Kampfhunde-Verordnung einzusetzen.


http://www.abendblatt.de/bin/ha/set_frame/set_frame.cgi?seiten_url=onten ts/ha/news/politik/html/030901/WUFF5.HTM

BISS-ATTACKEN

Verwirrspiel um die Kampfhunde

Maulkorb, Leine und Wesenstest sollen vor gefaehrlichen Rassen schuetzen. Doch jedes Bundesland hat eine andere Hundeverordnung.

Von Maike Roettger Hamburg - 
In Rheinland-Pfalz muessen sie, in Hessen nicht, in Schleswig-Holstein eigentlich auch nicht, in Hamburg aber ganz bestimmt. Welcher Kampfhund wo einen Maulkorb tragen muss und wie gehalten werden darf , ist bundesweit kaum noch zu durchschauen. Zwei Gerichtsurteile zu den eilig erlassenen 16 Hundeverordnungen der Bundeslaender haben in der vergangene n Woche fuer zusaetzliche Verwirrung gesorgt. 
"Fuer den Buerger auf der St rasse bringt das keine Sicherheit", sagt Thomas Schroeder vom Deutschen Tierschutzbund. Nur eine Verordnung gilt sei Sonnabend bundesweit: ein Einfuhr- und Zuchtverbot fuer bestimmte Kampfhunderassen. 
Da Innere Sicherheit - und damit auch der Schutz der Bevoelkerung vor Kampfhunden - Laendersache ist, kann die Bundesregierung nur die Einfuhr und Zucht einheitlich regeln. 
Die Laender hingegen, so sagt ein aufgebrachter Thomas Schroeder, haetten noch nie den Versuch gemacht, sich auf eine gemeinsame Verordnung zu einigen. So kommt es, dass in Nordrhein-Westfalen 42 Rassen und Hunde, di e mehr als 40 Zentimeter gross und 20 Kilogramm schwer sind, als gefaehrlich eingestuft sind. In Rheinland-Pfalz sind nur die Pit Bull Terrier, American Staffordshire Terrier und Staffordshire Bullterrier "unwiderleglich gefaehrlich" und unterliegen, ebenso wie in Hamburg, auch bei bestandenem Wesenstest der Maulkorb- und Leinenpflicht sowie dem Kastrations- oder Sterilisationszwang. In Hamburg wird aber bei zehn weiteren Rassen eine "Gefaehrlichke it vermutet". 
Die koennen sich durch einen Wesenstest von den Auflagen befreie n. Hessen stuft zusaetzlich zu den drei "unwiderleglich gefaehrlichen" Rassen zwoelf weitere als "widerlegbar gefaehrlich" ein. Genauso verfaehrt Schleswig-Holstein mit insgesamt elf Hunderassen auf der Liste und Niedersachsen mit insgesamt 14. 
Doch die Verordnungen von Hessen, Schleswig-Holstein und Niedersac hsen stehen jetzt noch einmal auf dem Pruefstand. Die Richter haben zu entscheiden, ob allein eine Rasse ueber die Gefaehrlichkeit des Hundes entscheidet oder nicht viel mehr der individuelle Charakter. 
Auch bei Tieren muss der Gleichheitsgrundsatz gewahrt bleiben. Waehrend das Oberverwaltungsgericht in Schleswig deswegen die Kie ler Verordnung kippte, liessen die Richter in Rheinland-Pfalz wie auch in Hambu rg die besondere Gefaehrlichkeit von Pit Bull Terrier, American Staffordshire Terrier und Staffordshire Bullterrier gelten. Hessen unterlag ebenfalls vor Gericht. Bestehen diese drei besonders gefaehrlichen Rassen den Wesenstest, sind sie dort kuenftig vom Maulkorb- und Leinenzwang befreit. 
Ob Hessen in Revision geht, ist noch nicht sicher. Schleswig-Holstein will Beschwerde bei m Bundesverwaltungsgericht in Berlin einlegen. Wer aber hat noch einen Ueberblick? Seit den eilig verabschiedeten Hundeverordnungen nach dem Tod des sechs Jahre alten Volkan in Hamburg praesentieren dennoch alle Erfolgszahlen. 3612 Wesenspruefungen hat Hessen im vergangenen Jahr bewaeltigt, 126 T iere fielen durch, 36 mussten getoetet werden. In Hamburg, so sagte Buergerme ister Ortwin Runde im Juni, wurden 500 gefaehrliche Hunde eingezogen. Die Bissvorfaelle reduzierten sich von einst 50 im Monat auf inzwischen unter 20. Manchmal, so die Auskunft der Sozialbehoerde, wurde monatlich sogar n ur noch ein Biss gemeldet. 40 Tiere wurden getoetet. Dennoch glaubt Thomas Schroeder vom Tierschutzbund nur an eine "Scheinsicherheit". 
"Mit den Verordnungen wird es keinen dauerhaften Schutz geben", sagt er. Er lehnt es ab, Rassen kategorisch als gefaehrlich einzustufen. Sinnvoller sei eine Registrierpflicht fuer alle Hunde, damit aehnlich wie beim Auto deren Halter lueckenlos nachvollziehbar sind. Ausserdem muesse man die Hobbyzucht staerker kontrollieren. "Im Moment", sagt er, "w ird das politische Versagen nur an der Tuer des Tierheims abgekippt."


Willich/Tönisvorst
 

Tierschützer klagt gegen die Hundesteuer

Von Werner Dohmen

Willich. Für seine Hündin Bella zieht der Willicher Hans-Peter Kosakowski vor den Kadi. Er bezweifelt, dass sie nur wegen ihrer Rasse als "gefährlich" eingestuft werden kann.

['''wzo; Bella.jpg''' '''(c) Westdeutsche Zeitung'''] Bella ist ein liebes Tier. Verspielt, temperamentvoll, wachsam, kurz - eine treue Begleiterin ihres Herren. Doch die Hündin hat leider einen kleinen Fehler: als American Staffordshire Terrier gehört sie der falschen Rasse an. Bella ist nämlich ein so genannter Kampfhund, und die haben seit der Landeshundeverordnung schlechte Karten. Das empfindet zumindest ihr Besitzer Hans-Peter Kosakowski so, der deshalb jetzt sogar vor den Kadi zieht. Die Hundesteuersatzung der Stadt Willich hat dabei das Fass zum Überlaufen gebracht.

 

Ein Blick zurück: Im Juli 2000 tritt die Landeshundeverordnung in Kraft, die das Halten, die Zucht und Ausbildung bestimmter Vierbeiner unter besondere Auflagen stellt. So müssen "gefährliche Hunde" und "Kampfhunde" einen Maulkorb tragen, ihre Halter müssen einen Sachkundenachweis vorlegen und die Tiere dürfen nicht mehr gezüchtet werden. "Bei uns werden keine Hunderassen diskriminiert", betont jedoch Ministerin Bärbel Höhn in einem Interview und verweist darauf, dass jeder Hundehalter die Möglichkeit habe, in Tests die Ungefährlichkeit seines Tieres nachzuweisen.

Genau dies ist bei Bella geschehen. Wie Günter van Eesbeeck von der Willicher Stadtverwaltung erklärt, muss die Terrierin nicht einmal mehr einen Maulkorb tragen. Eine höhere Hundesteuer ist für sie aber trotzdem fällig. Konkret: Statt der üblichen 132 Mark müssen Birgit und Hans-Peter Kosakowski rund 1000 Mark im Jahr für Bella bezahlen. Dies regelt die Hundesteuersatzung der Stadt Willich vom 14. Dezember 2000 bzw. 29. Januar 2001.

n dieser Satzung werden Hunde, die in der "Anlage 1" der Landeshundeverordnung genannt werden, generell als gefährlich eingestuft. Dazu gehören unter anderem Pitbulls, Mastinos, Bullterrier - und eben American Staffordshire Terrier, also auch Bella, die laut Test ja eigentlich ungefährlich ist. Für die genannten Rassen legt die Hundesteuersatzung einen erhöhten Geldbetrag fest. "Das angestrebte Ziel der Gefahrenabwehr wird durch diese Satzung gefördert, die Zahl der Kampfhunde wird erheblich zurückgehen", heißt es dazu in einer schriftlichen Begründung der Stadtverwaltung.

Elf Hunde sind von dieser Regelung in Willich betroffen. Und die Stadt ist damit keine Ausnahme: In Tönisvorst etwa gibt es auch eine "Kampfhunde-Steuer", ähnlich verhält es sich in Grefrath und Nettetal, wie Ralf Erdmann, Leiter des Kreis-Tierheims in Lobberich, bestätigt. In seinem Haus sei die Zahl der "Kampfhunde" dadurch zwar nicht gestiegen, "die Tiere bleiben aber immer länger hier, weil sie nicht mehr zu vermitteln sind". Fünf Hunde der "Anlage 1" und fünf der "Anlage 2" (Rottweiler, Dobermann) sind im Moment in Lobberich untergebracht.

"Dramatisch in die Höhe gegangen" ist die Zahl der "gefährlichen" Hunde im Tierheim Neuss, wie die stellvertretende Leiterin Monika Provaznik bestätigt: Immer öfter würden solche Tiere ausgesetzt, 17 "Kampfhunde" bellen im Augenblick schon in ihrer Einrichtung. Und auch in Neuss gibt es eine "Kampfhundesteuer".

Gegen ihre Willicher Ausführung zieht Hans-Peter Kosakowski jetzt am 5. Oktober vors Düsseldorfer Verwaltungsgericht. Er befürwortet zwar Sachkundenachweise für Hundehalter, kann aber nicht einsehen, dass ein Tier einfach nach einer "dubiosen" Rasseliste als "gefährlich" eingestuft wird und seinen Halter viel Geld kostet. Gestärkt sieht er sich in seiner Auffassung durch höchstrichterliche Urteile aus Kiel und Kassel und eine kritische Stellungnahme der NRW-Beauftragen für Datenschutz zur Landeshundeverordnung.

Noch mehr regt sich der Willicher Tierschützer aber auf, wenn ein mit Maulkorb ausgestatteter Pittbull dann noch von einem anderen Hund gebissen wird. In Willich ist dies schon geschehen, wie Günter van Eesbeeck bestätigt: "Wir haben den Halter des Hundes belehrt, damit ist die Sache gegessen. Solche Beißereien kommen ja öfter vor." Das reicht Kowakowski aber nicht: "Welcher Hund ist denn jetzt der gefährliche? Was muss ein Bürger sich eigentlich noch alles gefallen lassen?"

Foto: Hans-Peter Kosakowski mit seiner Hündin Bella.


02.09.2001    
Nach Hunde-Rauferei im Greizer Park ein Verletzter Pärchen kommt der Leinenpflicht nicht nach


(OTZ). Der Leinenpflicht für Hunde auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen in der Stadt Greiz ist am Samstag gegen 9.15 Uhr ein junges Pärchen im Greizer Park nicht nachgekommen.

Nach Angaben der Polizei ließ es im Bereich zwischen Luftbrücke und Rosengarten seine zwei Mischlinge und eine Dogge ohne Leine spielen. Plötzlich nahmen die Tiere Witterung auf und rannten in Richtung Luftbrücke zurück. Dort ging gerade ein 58-jähriger Mann ebenfalls mit seinem Hund spazieren. Dieser wurde durch zwei der Hunde angefallen und gebissen.

Der geschockte Hundehalter wollte die Tiere mit den Händen auseinander bringen. Dabei wurde er selbst in die Hand gebissen und musste im Krankenhaus ambulant behandelt werden. @M1Für das Pärchen hatte der Fall eine Strafanzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung zur Folge, so die Polizei.

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