- Newsletter - Archiv |
+++ Newsletter von Maulkorbzwang.de und den Dogangels +++
4.09.2001
Heute mit diesem: * gerade las ich den Artikel Ihres Herrn Serif in Bezug auf die sog. "Kampfhunde" * Auszug aus der Hundesteuersatzung des Amtes Molzow in Mc. Pomm: * Kampfhund erschossen * Durcheinander um Pitbull & Co. * Verwirrspiel um die Kampfhunde * Tierschützer klagt gegen die Hundesteuer * Nach Hunde-Rauferei |
||||||||||||
Sehr geehrte Damen und Herren,
gerade las ich den Artikel Ihres Herrn Serif in Bezug auf die sog. "Kampfhunde". Sie sollten diesen Herrn vielleicht einmal vernünftig recherchieren lassen, bevor Sie ihm gestatten, seine Auffassung von Recht und Unrecht öffentlich zu machen. Auszug aus der Hundesteuersatzung des Amtes Molzow in Mc. Pomm: § 8 Züchtersteuer (1) Von Hundezüchtern, die mindestens zwei reinrassige Hunde der gleichen Rasse im zuchtfähigen Alter, darunter eine Hündin, zu Zuchtzwecken halten, wird die Steuer für Hunde dieser Rasse in der Form der Züchtersteuer erhoben. § 9 bleibt unberührt. [...] (4) Vor Gewährung der Ermäßigung ist vom Züchter folgende/r Verpflichtung/Nachweis vorzulegen: 1. Die Hunde werden in geeigneten, den Erfordernissen des Tierschutzes entsprechenden Unterkünften untergebracht. 2. Es werden ordnungsgemäß Bücher über den Bestand, den Erwerb und die Veräußerung der Hunde geführt. 3. Änderungen im Hundebestand werden innerhalb 14 Kalendertagen der Gemeinde schriftlich angezeigt. 4. Im Falle einer Veräußerung wird der Name und die Anschrift des Erwerbers der Gemeinde unverzüglich mitgeteilt. 5. Mitgliedsnachweis im Verein Deutsches Hundewesen (VdH). (5) Wird ein Punkt der Verpflichtungen nicht erfüllt, entfällt die Ermäßigung. http://195.170.124.152/archiv/2001/09/03/ak-be-5511920.html 4.09.2001 Polizei-Nachrichten Kampfhund erschossen Tempelhof. Ein wild gewordener Pitbull musste gestern Abend von Polizisten erschossen werden. Er war aus einem Fenster im ersten Stock eines Hauses an der Schaffhausener Strasse gesprungen, um einen Dackel auf dem Gehweg totzubeissen. Nach Polizeiangaben war der Hund derart aggressiv, dass ein Beamter ihn mit der Dienstwaffe toeten musste. Ha Durcheinander um Pitbull & Co. Knapp ein Jahr nach Erlass der Kampfhundeverordnung stufen mehrere Gerichte die Gefährlichkeit der Tiere unterschiedlich ein Von Philip Wolff
Kampfhundehalter in mehreren Bundesländern sollen nach Urteilen von Oberverwaltungsgerichten (OVG) ihre Tiere wieder an der lockeren Leine führen dürfen. Während der Bund mit einer neuen Vorschrift seit Samstag die Zucht und Kreuzung einiger Rassen verbietet, erklären einzelne OVG in jüngster Zeit die strengen Auflagen um Maulkorb und Leinenzwang für unrechtmäßig. Die Reihe der Kampfhund-Attacken auf Menschen hat sich indes fortgesetzt: Seit ein paar Tagen liegt ein fünfjähriger Junge aus dem thüringischen Sömmerda mit Gesichtsverletzungen im Krankenhaus, weil ein gefährlicher Mischling ihn angegriffen hatte. In Saarbrücken hatte ein Pitbull einem Zehnjährigen schwere Bisswunden zugefügt. Knapp ein Jahr ist vergangen, seit die Kampfhunde per Eilverordnungen an die kurze Leine gelegt wurden. Wenige Wochen nach dem Fall des sechsjährigen Volkan, den Ende Juni 2000 zwei Hunde auf einem Hamburger Schulhof totgebissen hatten, verfügten alle 16 Länder über eigene Kampfhunde- Regelungen. In der Reihe der jüngsten Urteile, die diese Regelungen zum Teil wieder aufheben, bestätigten nur der rheinland-pfälzische Verfassungsgerichtshof und das Berliner Verfassungsgericht die strengen Sicherheitsvorkehrungen. In Rheinland-Pfalz bleiben Pitbull, American Staffordshire Terrier und Staffordshire Bullterrier mit Maulkorb an der Leine, in Berlin sind davon zwölf Kampfhundrassen betroffen. Die Verwaltungsrichter in Niedersachsen, Baden Württemberg, Schleswig-Holstein und Hessen urteilen dagegen anders. Die Rasse, so der gemeinsame Tenor der jüngsten Entscheidungen, dürfe kein Kriterium sein, um die Gefährlichkeit eines Hundes einzustufen. Inzwischen muss ein Kampfhundehalter aus Mainz nur die Rheinseite wechseln, um den Hund in Hessen von der Leine zu lassen. Dort dürfen die als aggressiv geltenden Tiere mit richterlicher Erlaubnis frei herumtoben. Auch einige grenznahe Bewohner Mecklenburg-Vorpommerns genießen neue Möglichkeiten, mit ihren Kampfhunden unbeschwerter spazieren zu gehen. Während zwölf Rassen dort strengen Auflagen unterliegen, haben die Oberverwaltungsgerichte im benachbarten Niedersachsen und Schleswig-Holstein entschieden: Auch als gefährlich geltene Rassehunde gehören nicht unbedingt an kurze Leinen und in Maulkörbe. In Niedersachsen soll ein erfolgreich absolvierter Wesenstest das Tier befreien. In Schleswig-Holstein gehen die Richter davon aus, dass American Staffordshire Terrier, Pitbull Terrier und Staffordshire Bullterrier lediglich wie alle anderen Hunde auch im individuell festgestellten Einzelfall gefährliche Hunde sein können. Die bloße Möglichkeit rechtfertigt nach Ansicht der Richter keine strengere Vorschrift für die Tiere. Viele Nachbarn von Kampfhundehaltern in Baden-Württemberg sind jetzt verunsichert. Der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim hat die Gefahrhundeverordnung Ende Mai für zum Teil rechtswidrig erklärt beispielsweise eine Regelung für elf Rassen, die bislang außerhalb des befriedeten Besitztums sowie in Treppenhäusern und auf Zuwegungen zu Mehrfamilienhäusern einen Maulkorb tragen mussten. Einen generellen Zwang dazu lehnt auch das OVG Bremen ab. Die Richter stehen vor der Frage: Wie stuft man die Gefährlichkeit von Hunden ein? Die Einschätzungen dazu gehen weit auseinander. In Nordrhein-Westfalen dürfen 42 Rassen nur noch mit Genehmigung gehalten werden, wenn sie eine bestimmte Größe und ein Gewicht nicht überschreiten. In Bayern unterliegen 14Rassen strengen Regelungen. Im Saarland, wo jüngst wieder ein Pitbull zugebissen hat, sind Zucht, Handel und Haltung dreier Rassen untersagt. Und auch die Gefahren-Hundeverordnung in Thüringen, die keine bestimmten Rassen nennt, konnte den fünfjährigen Jungen aus Sömmerda nicht schützen. Die jüngsten OVG-Urteile, die das Rassenkriterium ablehnen, haben dieses Durcheinander einzelner Verordnungen noch unübersichtlicher gemacht. Klarheit schaffen können allein die Länder, denn per Bundesgesetz werden nur Einfuhr und Zucht bestimmter Hunderassen geregelt. Als Vorkämpfer im Chaos möchte sich jetzt der rheinland-pfälzische Innenminister Walter Zuber hervortun. Nachdem er Maulkorb- und Leinenzwang von den Mainzer Verfassungsrichtern bestätigt sah, kündigte er an, sich für eine länderübergreifende Kampfhunde-Verordnung einzusetzen. http://www.abendblatt.de/bin/ha/set_frame/set_frame.cgi?seiten_url=onten
ts/ha/news/politik/html/030901/WUFF5.HTM Willich/Tönisvorst Tierschützer klagt gegen die Hundesteuer Von Werner Dohmen Bella ist ein liebes Tier. Verspielt, temperamentvoll, wachsam, kurz - eine treue Begleiterin ihres Herren. Doch die Hündin hat leider einen kleinen Fehler: als American Staffordshire Terrier gehört sie der falschen Rasse an. Bella ist nämlich ein so genannter Kampfhund, und die haben seit der Landeshundeverordnung schlechte Karten. Das empfindet zumindest ihr Besitzer Hans-Peter Kosakowski so, der deshalb jetzt sogar vor den Kadi zieht. Die Hundesteuersatzung der Stadt Willich hat dabei das Fass zum Überlaufen gebracht.
Ein Blick zurück: Im Juli 2000 tritt die Landeshundeverordnung in Kraft, die das Halten, die Zucht und Ausbildung bestimmter Vierbeiner unter besondere Auflagen stellt. So müssen "gefährliche Hunde" und "Kampfhunde" einen Maulkorb tragen, ihre Halter müssen einen Sachkundenachweis vorlegen und die Tiere dürfen nicht mehr gezüchtet werden. "Bei uns werden keine Hunderassen diskriminiert", betont jedoch Ministerin Bärbel Höhn in einem Interview und verweist darauf, dass jeder Hundehalter die Möglichkeit habe, in Tests die Ungefährlichkeit seines Tieres nachzuweisen. Genau dies ist bei Bella geschehen. Wie Günter van Eesbeeck von der Willicher Stadtverwaltung erklärt, muss die Terrierin nicht einmal mehr einen Maulkorb tragen. Eine höhere Hundesteuer ist für sie aber trotzdem fällig. Konkret: Statt der üblichen 132 Mark müssen Birgit und Hans-Peter Kosakowski rund 1000 Mark im Jahr für Bella bezahlen. Dies regelt die Hundesteuersatzung der Stadt Willich vom 14. Dezember 2000 bzw. 29. Januar 2001. n dieser Satzung werden Hunde, die in der "Anlage 1" der Landeshundeverordnung genannt werden, generell als gefährlich eingestuft. Dazu gehören unter anderem Pitbulls, Mastinos, Bullterrier - und eben American Staffordshire Terrier, also auch Bella, die laut Test ja eigentlich ungefährlich ist. Für die genannten Rassen legt die Hundesteuersatzung einen erhöhten Geldbetrag fest. "Das angestrebte Ziel der Gefahrenabwehr wird durch diese Satzung gefördert, die Zahl der Kampfhunde wird erheblich zurückgehen", heißt es dazu in einer schriftlichen Begründung der Stadtverwaltung. Elf Hunde sind von dieser Regelung in Willich betroffen. Und die Stadt ist damit keine Ausnahme: In Tönisvorst etwa gibt es auch eine "Kampfhunde-Steuer", ähnlich verhält es sich in Grefrath und Nettetal, wie Ralf Erdmann, Leiter des Kreis-Tierheims in Lobberich, bestätigt. In seinem Haus sei die Zahl der "Kampfhunde" dadurch zwar nicht gestiegen, "die Tiere bleiben aber immer länger hier, weil sie nicht mehr zu vermitteln sind". Fünf Hunde der "Anlage 1" und fünf der "Anlage 2" (Rottweiler, Dobermann) sind im Moment in Lobberich untergebracht. "Dramatisch in die Höhe gegangen" ist die Zahl der "gefährlichen" Hunde im Tierheim Neuss, wie die stellvertretende Leiterin Monika Provaznik bestätigt: Immer öfter würden solche Tiere ausgesetzt, 17 "Kampfhunde" bellen im Augenblick schon in ihrer Einrichtung. Und auch in Neuss gibt es eine "Kampfhundesteuer". Gegen ihre Willicher Ausführung zieht Hans-Peter Kosakowski jetzt am 5. Oktober vors Düsseldorfer Verwaltungsgericht. Er befürwortet zwar Sachkundenachweise für Hundehalter, kann aber nicht einsehen, dass ein Tier einfach nach einer "dubiosen" Rasseliste als "gefährlich" eingestuft wird und seinen Halter viel Geld kostet. Gestärkt sieht er sich in seiner Auffassung durch höchstrichterliche Urteile aus Kiel und Kassel und eine kritische Stellungnahme der NRW-Beauftragen für Datenschutz zur Landeshundeverordnung. Noch mehr regt sich der Willicher Tierschützer aber auf, wenn ein mit Maulkorb ausgestatteter Pittbull dann noch von einem anderen Hund gebissen wird. In Willich ist dies schon geschehen, wie Günter van Eesbeeck bestätigt: "Wir haben den Halter des Hundes belehrt, damit ist die Sache gegessen. Solche Beißereien kommen ja öfter vor." Das reicht Kowakowski aber nicht: "Welcher Hund ist denn jetzt der gefährliche? Was muss ein Bürger sich eigentlich noch alles gefallen lassen?" Foto: Hans-Peter Kosakowski mit seiner Hündin Bella.
|