http://www.lvz-online.de/lvz/zeitung/news/80250.html Meldungen aus Leip zig
"Es gibt nicht einen Pitbull weniger"
Gesetz zum Schutz vor Kampfhunden ist ein Jahr in Kraft - Experten koennen keine Vorteile erkennen
Ein Jahr, nachdem in Sachsen das "Gesetz zum Schutz der Bevoelkerung vor gefaehrlichen Hunden" eingefuehrt wurde, ziehen Experten jetzt ein ernuechterndes Fazit.
Fuer die Sicherheit der Leipziger haetten die neuen Vorschriften nichts gebracht, heisst es. Begruesst werden die Vorstoe
sse, eine neue, bundesweit einheitliche Regelung zu treffen. Leipzigs Ordnungsamtschef Guenther Wassermann sagt gleich rundheraus, dass das Gesetz keine Vorteile in Sachen Sicherheit gebracht habe. Bei den 18 Hundeattacken auf Menschen, die von Januar bis Ende Juli in der Stadt gemeldet wurden, war nicht ein Tier aus den drei als gefaehrlich eingestuft en Rassegruppen dabei. "Es gibt aber nicht einen Pitbull weniger", so Wassermann.
Die am 1. September 2000 in Kraft getretenen Regeln haetten unt erm Strich keinen Einfluss
ausgeuebt. Angemeldet sind heute in Leipzig 103 American Staffordshire Terrier, 22 Bullterrier, 18 Pitbulls und neun Kreuzungen zwischen diesen drei Arten. Nicht viel - bei insgesamt 15.000
Bellos.
Ausserdem stufte die Ordnungsbeh oerde von sich aus 83 Mischlinge als gefaehrlich ein, was fuer diese Tiere ebenf alls strikten Maulkorbzwang bedeutet. "Die Kameraden, die ihren Hund unbedingt ohne Maulkorb ausfuehren wollen, kriegen wir sowieso nicht", meint der Amtsleiter. "Die melden sich nicht an und halten ihre Lieblinge im Keller." Ausloeser auch fuer das saechsische Gesetz war eine Tragoedie in Hamburg , bei der zwei Kampfhunde einen sechsjaehrigen Jungen auf dem Schulhof totgebissen hatten. Soweit sich Wassermann erinnern kann, gab es in Leipzig, wo seit 1994 generell Leinenzwang gilt, ueberhaupt erst einen Vorfall mit einem Staffordshire Terrier.
Hingegen registriere man oft Bisse von Schaeferhunden und vor allem von Promenadenmischungen - "weil die am meisten vorkommen."
Indes sei es ein gewaltiger Unterschied, ob ein Schaeferhund zuschnappt oder ein Bullterrier. "Der Kampfhund hat viel mehr Beisskraft und laesst nicht mehr los", sagt Wassermann.
Im Alltag sei es aber praktisch unmoeglich, die Reinrassigkeit eines Kampfhunds zu beweisen. "Jeder Ertappte kann behaupten,es sei eine Mischung mit einem Labrador."
Einen ganz anderen Ansatz hat deshalb auch Eckhard Cremer, seit acht Jahren Ausbildungswart des Hundesportvereins
Leipzig-Wiederitzsch. Unermuedlich bringt er dort Vierbeinern gute Manieren bei, schon ueber 200 Schuetzlingegingen durch seine
Haende. "Die Beschaeftigung mit dem Tier ist die beste Methode, Unfaellen vorzubeugen. Das hilft viel mehr als ein Gesetz gegen bestimmte Rassen." Waehrend der hitzigen Debatten vor einem Jahr habe es ploetzlich viel Andrang bei den Hundesport- und Schaeferhund-Vereinen von Moelkau bis Markranstaedt gegeben.
"Das legte sich leider schnell wieder, nachdem klar war, dass es in Sachsen nur drei Rassen trifft", berichtet er. Dabei koenne jeder einfach jeden Samstag ab 10 Uhr mit seinem Hund zum Uebungsplatz in der Max-Liebermann-Strasse 109 kommen. Das Besondere an dieser Art der Beschaeftigung ist, dass Herrchen und Frauc hen viel mehr Wissen ueber ihre Schuetzlinge erlangen, so Nadja Weiss von der Hundeschule in der Arndtstrasse 18.
"Wenn die fit sind, gibt's auch keinen Grund zu beissen." Nach Einfuehrung des Gesetzes habe sie drei Gutachten p ro Monat - so genannte Wesenstests - fuer Vertreter der indizierten Rassen erstellt. Dadurch koennen die von der Maulkorbpflicht entbunden werden. Insgesamt gab es in Leipzig 14 Tests.
"In den vergangenen zwei Monaten kam deswegen niemand mehr." Kein Wunder, denn in der Szene spreche sich schnell herum, wann und wo die staedtischen Hundestreifen unterwegs sind.
"Ausserd em kassieren die bei jeder Oma mit Dackel 200 Mark, wenn die Leine fehlt.
Doch bei zwei Jugendlichen mit einem Stafford tun sie so, als haette man nichts gesehen."
Keiner der Experten glaubt, dass sich die Saechsische Verordnung lange h
aelt. Vielmehr sei eine bundesweit einheitliche Regelung besser, die noch dieses Jahr kommen soll. Der Schwerpunkt muesse dann auf Fortbildung gelegt werden , besteht Einigkeit. Zum Beispiel doch durch einen Hundefuehrerschein - obligatorisch fuer alle Tierhalter. Jens Rometsch
Ferkel, Stiere und Ziegen - ihr neues Leben im
Horror-Labor |
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TEXAS - Es ist das reinste Gruselkabinett!
Forschern an der Hochschule für Veterinärmedizin an der A&M
Universität in Texas gelang es erstmals, gleich drei Tierarten zu
klonen.
Im Horror-Labor erwachten jetzt Ferkel, Stiere und Ziegen zu neuem
Leben. "Vom ersten Wurf sind fünf Ferkel gesund und wachsen
schnell", brüstet sich Dr. Jorge Piedrahita, Leiter des
Schweineklon-Projekt amhafte US-Experten unterstützen das Vorhaben.
Im Namen des Fortschritts haben sie bei ihren Experimenten keine
Skrupel. "Das Wissen, das wir vom Klonen dieser Tiere gewinnen,
wird Wissenschaft, Medizin und Viehindustrie wesentlich
beeinflussen", prophezeit H. Richard Adams, Dekan der
Hochschule. Aber statt der Ideale winkt vor allem das große Geld.
Bereits
vor einem Jahr bot das Institut an, "Waldi" oder "Miezi"
unsterblich zu machen. Um "Mamas Liebling" zu klonen,
wurde das Erbgut von Hund oder Katze aus den Eiern entfernt und
durch die DNS von Körperzellen ersetzt. Die stammten aus Lippen und
Bauch des Vierbeiners. Doch das Geschäft lief schlecht. Denn die
meisten Klon-Schwangerschaften gingen schief. Mit dem erfolgreichen
Klonen von Ziegen, Stier und Ferkeln will das Institut nun sein
Image wieder aufpolieren.
Artikel vom 7. September 2001
Konflikte durch Jagdtrieb
Folgender Leserbrief ging uns zum Artikel "Edle Jagdhunde
sind unsere Leidenschaft" im ANA vom 4. September zu.
"Zur Haltung eines Jagdhundes außerhalb seines eigentlichen
Einsatzgebietes, nämlich der Jagd, muss aus unserer Sicht folgendes
angemerkt werden: Ein für die Jagd gezüchteter Hund ist genetisch
mehr oder weniger jagdpassioniert. Gerät ein passionierter Hund in
Nichtjägerhände, wird er auch in seiner neuen Umgebung versuchen,
seinen Jagdtrieb mehr oder weniger auszuleben.
Deshalb wird ein gewissenhafter Jagdhundezüchter seine Welpen nicht
an einen Nichtjäger verkaufen. Tut er es trotzdem, nimmt er in
Kauf, dass sein neuer Besitzer wahrscheinlich große Schwierigkeiten
haben wird, die Jagdpassion des heranwachsenden Hundes zu
unterbinden.
Oft ist das der Fall und der Hund wird vermutlich jede Gelegenheit
nutzen, seinen angeborenen Jagdtrieb auszuleben. Die Folge sind
Konflikte zwischen Jägern und Hundeführer oder im schlimmeren Fall
verletztes oder getötetes Wild.
Falls es dem Besitzer durch konsequente Abrichtung gelingen sollte,
seinen Hund in jeder Situation vom Jagen abzuhalten, kann sich das
auf das Gemüt des Hundes schlagen, was zu aggressivem Verhalten
gegenüber Artgenossen und Menschen führen kann.
Um dies zu vermeiden, sollten wirkliche Hundefreunde auf den Erwerb
passionierter Jagdhunde, vor allem dem Hunde zuliebe,
verzichten."
Armin Hirt
2. Vorsitzender Jagdschutz- und Jägerverein Altötting
Bernhard Weinmaier
Hundeobmann im Jagdschutz- und Jägerverein Altötting
http://www.pnp.de/red/pnp/2001/09/07/ana/00000025.htm
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Zwinger mit Aussicht mehr
Rechte für Struppi und Strolch |
Bundesverbraucherministerium
verschärft nach achtjähriger Beratung die Anforderungen an
Halter/Seit September saftige Geldbußen bis zu 50000 Mark
Vom 06.09.2001
Korrespondentenbericht von
Dorothea Hülsmeier
BERLIN Platz in der Hütte, Zwinger mit Aussicht, genügend
Zeitvertreib mit Herrchen oder Frauchen Hunde haben seit Anfang
September mehr Rechte. Nach acht Jahren Beratungen hat das
Bundesverbraucherministerium die Anforderungen an die Haltung in
einer neuen Hundeverordnung neu geregelt und verschärft. Nicht nur
Waldi in der Wohnung, auch der Wachhund auf dem Schrottplatz oder im
Schrebergarten hat damit seit 1. September ein Recht auf
Streicheleinheiten, Wärme und genügend Futter.
Wenn ein Halter gegen die neuen Regeln verstößt, drohen ihm
saftige Geldbußen bis zu 50 000 Mark. Schluss mit feuchten Hundehütten
und dunklen Zwingern. Künftig gilt: Die Hundehütte im Freien muss
vor Regen und Schnee schützen und einen trockenen Boden haben. Sie
muss so groß sein, dass der Hund sich darin bewegen und hinlegen
kann. Erstmals werden auch Mindestanforderungen an die Höhe von
Zwingern gestellt. Bei einer Schulterhöhe bis zu 50 Zentimetern
stehen Hasso oder Asta mindestens sechs Quadratmeter
Platz zu, bis zu 65 Zentimetern mindestens acht und noch größeren
Hunden zehn Quadratmeter.
Hunde haben über ihr Leben im Zwinger hinaus noch andere Bedürfnisse,
so die Erkenntnis eines Experten im Verbraucherministerium.
Mindestens zu einer Seite muss der Hund einen Blick in die Freiheit
haben. Gibt es mehrere Zwinger auf einem Grundstück, so muss von
Hund zu Hund Sichtkontakt ermöglicht werden. Verboten ist es nun
auch, den Hund im Zwinger angebunden zu halten.
Neu sind auch die Anforderungen an gewerbsmäßige Hundezüchter.
Künftig darf eine Person maximal zehn Zuchthunde betreuen. Zum Teil
halten Züchter bis zu 200 Hündinnen, für die häufig zu wenig
Betreuer da sind. Ein gewerbsmäßiger Züchter muss im Veterinäramt
außerdem seine Kenntnisse unter Beweis stellen. Wie lange trägt
eine Boxer -Hündin? Welches Futter braucht der Schäferhund?
Welche sozialen Bedürfnisse hat ein Pudel? Solche Fragen muss er
beantworten können. Zugleich muss der Hund mehrmals am Tag Umgang
mit dem Betreuer haben.
http://www.main-rheiner.de/welt/objekt.php3?artikel_id=515768
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http://www.ron.de/osform/cms_osmm?articleName=RMES:20010907:2235439&temp
late=mplates/cms_osmm/recherche/lokal/kus/meldung.oft
Bleh: Vorsatz nicht nachweisbar
Staatsanwalt zu Hundeaffaere
ALTENGLAN/KAISERSLAUTERN. Nach dem Tierschutzgesetz macht sich nur strafbar,
"wer einem Tier neben weiteren tatbestandlichen Voraussetzungen vorsaetzlic h Leiden
zufuegt". Das erklaerte der Leitende Oberstaatsanwalt am Landgerich t Kaiserslautern, Heinrich
Bleh, in einer Stellungnahme zu unserem Beitrag "Tierschuetzer wuetend ueber Justiz" (Ausgabe vom Montag, 4. September). Darin hatte der Vorstand des Tierschutzvereins im Landkreis Kusel die Entscheidung der Kaiserslauterer Staatsanwaltschaft heftig kritisiert, im Fall des Hundeskandals von Muehlbach keine Anklage zu erheben.
Es genuege also nicht, so erklaert Heinrich Bleh weiter, dass die Eltern u m die Leiden der Hunde - wie der Tierschutzverein meint -
"haetten Bescheid wisse n muessen". Es komme vielmehr nur darauf an, ob sie nachweislich davon gewuss t
haetten. Im ersteren Fall liege nur Fahrlaessigkeit vor, die das Tierschutzgesetz nicht unter Strafe stellt. Der zur Tatzeit 16-Jaehrige und zwischenzeitlich selbst wegen eines vorsaetzlichen Verstosses gegen das Tierschutzgesetz angeklagte Sohn der Beschuldigten habe als Zeuge deren Aussage
bestaetigt, sie haetten die Kin der mit der Fuetterung und Pflege der Hunde beauftragt und ihnen zur Anschaffun g von Futter auch Geld gegeben. Sonstige Beweismittel haetten der Staatsanwaltschaft nicht zur Verfuegung gestanden. Leitendere Oberstaatsanw alt
Bleh: "Bei dieser Sachlage war den Beschuldigten ein Vorsatz nicht mit der Sicherheit nachzuweisen, die das Gesetz verlangt." Heinrich Bleh aeussert zwar, allgemein betrachtet, Verstaendnis fuer die Erregung des Tierschutzvereins ueber "solche
Tierquaelereien" . Sie vermoege jedoc h keine Gesetzesluecke zu
schliessen. Der Anklagevertreter abschliessend: "Die Er waegung, die Eltern haetten die Verantwortung aus strafprozesstaktischen Gruenden bewusst auf die Kinder geschoben, ist eine Mutmassung ins Blaue hinein." (r
hp)
RON - RHEINPFALZ ONLINE, Freitag, 7. Sep , 03:45 Uhr
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