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+++ Newsletter von Maulkorbzwang.de und den Dogangels +++

8.09.2001

Heute mit diesem:

* DAS

* "Rasselisten verfehlen Ziel"

* Verhaltensphysiologische und empirische Untersuchungen zur Dominanzaggression des Hundes

* Streit um Kampfhundeverordnungen


Die neue DAS - Werbung:

Jasmin - 6Jahre sagt zum Tehma Gerechtigkeit:

 " gerecht ist wenn auch mein Bruder mal den Hund ausfuehren muss."

 

Ob die auch den Rechtstreit bezahlen wenn die Halter angezeigt werden weil eine Minderjährige den Hund ausführte???

Wer schreibt denen mal?????


Podiumsdiskussion zur Landesverordnung
"Rasselisten verfehlen Ziel"


Wenn Peter Millowitsch seinen Pit, einen zwölfjährigen American Staffordshire, spazieren führt, dann zwar mit Leine aber ohne den vorgeschriebenen Maulkorb.

Die Landeshundeverordnung findet er ziemlich untauglich. "Diejenigen, die damit erreicht werden sollen, stört eine Verordnung ohnehin nicht", sagte Millowitsch bei der gestrigen Podiumsdiskussion, zu der die Interessengemeinschaft Besitzer Große Hunde (IBGH) in das Ehrenfelder Kolpinghaus eingeladen hatte.

So richtig groß ist der Hund der Hundeexpertin Dr. Helga Eichelberg eigentlich nicht, "aber seine Zähne sind scharf, und wenn sie den falsch erziehen, dann kann auch mein Ceairnterrier gefährlich sein", sagt die Kynologin von der Universität Bonn.

Sie vertrat gestern Abend - wie die meisten Diskussionsteilnehmer - die Ansicht, "dass Rasselisten das Ziel verfehlen".

Verschiedene Rassen besäßen allenfalls verschiedene Talente, "aber was daraus wird, ob die Hunde lammfromm oder bissig werden, ist eine Frage der Erziehung", so Dr. Eichelberg.

Kritik an der Landeshundeverordnung äußerten auch die Mitglieder der vertretenen Parteien, der Grünen und der FDP. "Die Rasselisten schaffen nur den Schein der Sicherheit", meint Dr. Stefan M. Grüll, Vize-Fraktionsvorsitzender der FDP im Landtag.

Ebenso wie er sprach sich die FDP-Bundestagsabgeordnete Gudrun Kopp gegen Aspekte der Verordnung aus, die nach Ansicht der Freien Demokraten die Grundrechte einschränken, etwa in der Frage der Unverletztlichkeit der Wohnung.

Vor allem müsse eine bundeseinheitliche Regelung geschaffen werden, sagten sowohl die Liberalen wie Grünen-Landtagsmitglied Monika Düker.


Kennt einer diese Studie? 

Lt. dem Bericht war der Zeitraum der Untersuchungen zwischen 1/98 un 5/99.

Quelle: http://www.gkf-bonn.de/ unter Projekte....

Dr. Petra A. Mertens, Institut fuer Tierhygiene, Verhaltenskunde und Tierschutz der Ludwig-Maximilians-Universitaet, Schwere-Reiter-Strasse 9, 80797 Muenchen

Verhaltensphysiologische und empirische Untersuchungen zur Dominanzaggression des Hundes

Aggressive Verhaltensweisen des Hundes stellen ein wichtiges Problem in der Hundezucht dar, das durch die aktuelle Diskussion zum Verbot einzelner Rassen erheblich an Bedeutung gewonnen hat. Auffaellig ist, dass bestimmte Rassen, beziehungsweise einzelne Linien, wie beispielsweise beim Cocker und Springer Spaniel, Berner Sennenhund, Rottweiler, verschiedenen Terriern und Golden Retriever haeufiger betroffen sind als andere. Entscheidend fuer die Entwicklung der Dominanzaggression des Hundes sind sowohl genetische Faktoren, Neurotransmittersysteme, die im zentralen Nervensystem fuer die Steuerung von Emotionen verantwortlich gemacht werden (vor allem Serotonin) und die Umwelt des Hundes, die im wesentlichen vom Halter gepraegt wird. Die Therapie der Dominanzaggression ist begrenzt erfolgreich, da verschiedene Faktoren, wie Rasse, Alter, Geschlecht des Hundes, aber auch die Faehigkeit und Motivation des Halters, grossen Einfluss auf den Erfolg einer Therapie haben. Haeufig ist es unvermeidlich, betroffene Hunde abzugeben oder zum Schutz der Besitzer zu euthanasieren.

Um dieses Tierschutzproblem wirksam zu loesen, ist es sinnvoll, entsprechende zuechterische Massnahmen einzuleiten, mit deren Hilfe die derzeitige Entwicklung gestoppt werden kann. Einzelne Rasseverbaende haben zu diesem Zweck sogenannte Wesenstest eingefuehrt und zur Voraussetzung fuer Zuchtzulassungen gemacht. Diese Tests erweisen sich aber nur bedingt als zuverlaessig und sind mit diversen Problemen verbunden. Daher wird versucht, objektive Parameter zur Beurteilung des Wesens von Hunden einzusetzen, die eine zuverlaessigere Aussage erlauben. Die geplante Untersuchung soll Aufschluss darueber geben, in welchem Mass Serotonin (5HT) aggressive Verhaltensweisen des Hundes beeinflusst und welchen Anteil genetische Faktoren sowie Umwelteinfluesse auf dominanzbezogene Verhaltensweisen des Hundes haben. Ergebnisse der geplanten Untersuchungen sollen zur objektiven Beurteilung der Wesensmerkmale von Hunden, beziehungsweise der Praedisposition der Tiere, dienen.

Die Studie ist fuer einen Zeitraum vom 18 Monaten (1/98–5/99) geplant und gliedert sich in 6 Abschnitte:

1.Einfluss von Alter, Geschlecht, Rasse und circadianer Rhythmik auf 5-HT Konzentrationen im Plasma des Hundes, 2.Korrelation zentral- (Liquor) und peripher (Plasma) gemessener 5-HT Konzentrationen beim Hund, 3.Unterschiede der 5-HT Konzentrationen bei dominanzaggressiven und nicht aggressiven Hunden, 4.Medikamentoese Beeinflussung aggressiver Verhaltensweisen durch Hemmung der 5HT-Wiederaufnahme am Rezeptor, 5.Analyse des Einflusses von Aufzucht- und Haltungsfaktoren auf die Entwicklung aggressiver Verhaltensweisen des Hundes, 6.Untersuchung moeglicher genetischer Einfluesse auf die Entstehung der Dominanzaggression.

Zur Bestimmung des Einflusses der Faktoren Alter, Geschlecht, Rasse und circadiane Rhythmik sollen Plasmaproben von verhaltensunauffaelligen Hunden einer Versuchstierhaltung (Beagle, Labrador) entnommen werden. Um sicher zu stellen, dass zentral gemessene 5HT-Konzentrationen mit denjenigen verglichen werden koennen, die peripher im Plasma gemessen werden, sollen bei gesunden, nicht aggressiven Hunden, die unter standardisierten Bedingungen gehalten werden, parallel Plasma- und Liquorproben entnommen werden (Blut: vor Anaesthesie, Blut und Liquor parallel unter Anaesthesie). Fuer den Vergleich aggressiver und nicht aggressiver Hunde sollen Proben der verhaltensunauffaelligen Hunde denjenigen Proben gegenueber gestellt werden, die von Hunden stammen, die aufgrund aggressiver Verhaltensweisen in der verhaltenstherapeutischen Sprechstunde des Instituts fuer Tierhygiene, Verhaltenskunde und Tierschutz der Ludwig-Maximilians-Universitaet (LMU) Muenchen vorgestellt werden. Die Hunde werden im Rahmen der

differentialdiagnostischen Abklaerung in der 1. Medizinischen Tierklinik der LMU neurologisch untersucht, wobei unter anderem eine Liquorpunktion durchgefuehrt wird. Die Hunde werden nach Ausschluss moeglicher organischer Schaeden, die Ursache aggressiven Verhaltens sein koennen, fuer mindestens zwei Monate mit einem selektiven Serotonin Wiederaufnahmehemmer (Fluoxetin®, Eli Lilly) behandelt, der Neurotransmitterimbalanzen ausgleicht und wie beim Menschen bei vergleichbaren Problemen mit grossem Erfolg eingesetzt wird. Die Tiere werden waehrend der Behandlung in 4woechigen Abstaenden vorgestellt und untersucht. Die Verhaltensweisen des Hundes werden vom jeweiligen Besitzer woechentlich beurteilt, auf standardisierten Frageboegen festgehalten und mit den Ergebnissen der Eingangsuntersuchung (Basislinie) verglichen. Den Hunden wird im Verlauf der Eingangsuntersuchung und nach Abschluss der Behandlungsperiode je eine Blutprobe entnommen. Neben Blutchemie und Blutbild (Differentialdiagnostik) werden 5-HT-Konzentrationen bestimmt, um feststellen zu koennen, ob mit Hilfe des Wirkstoffes ein Anstieg der Konzentrationen bewirkt wurde. Zusaetzlich wird mit Hilfe einer Fragebogenaktion eine Stichprobe der Halter von Hunden zweier Rassen (Golden Retriever und Bull Terrier) befragt. Die hierfuer verwendeten Frageboegen enthalten Fragen zu Rasse, Herkunft, Aufzucht, Haltung sowie zu entsprechenden Verhaltensweisen, die verdeutlichen, welchen Rang der Hund innerhalb des Sozialverbands einnimmt und ob Hinweise auf dominanzaggressive Verhaltensweisen gegeben sind.

Im Rahmen der Besitzerbefragung werden die Tierhalter und Zuechter gebeten, Auskunft ueber die Abstammung der Hunde zu geben. Hierdurch sollen Daten dominanzaggressiver und nicht aggressiver Hunde gesammelt und hinsichtlich potentieller genetische Einflussfaktoren untersucht werden.



Länderspiegel ZDF (http://www.zdf.de/politik/laenderspiegel/53300/index.html)

8.September 2001 

Streit um Kampfhundeverordnungen

Es ist ein gutes Jahr her: Der sechsjährige Volkan spielte auf einem Hamburger Schulhof, als er plötzlich von zwei freilaufenden "Kampfhunden" angefallen und zu Tode gebissen wird. Vermeintlicher Höhepunkt einer Reihe von Hundeattacken, welche die Bevölkerung in Angst und Schrecken versetzte. Eine Welle von Protesten veranlasste daraufhin die Landesregierungen, Kampfhundeverordnungen zu erlassen oder bereits bestehende Verordnungen zu verschärfen.

(Quelle: ap) Seitdem gelten in Deutschland strenge Vorschriften für das Halten der gefürchteten Tiere. Neben einem generellen Importverbot für bestimmte, als besonders gefährlich eingestufte Hunderassen besteht in den meisten Bundesländern zumindest eine Genehmigungspflicht für die "Kampfhunde". Hinzu kommen häufig Leinen- und Maulkorbzwang, mancherorts auch ein Eignungstest für den Halter. Es gibt jedoch keine einheitliche Regelung für ganz Deutschland. Je nach Bundesland können die Verordnungen höchst unterschiedliche Regelungen enthalten. Die Situation ist folglich unklar und führt zur Verunsicherung der Hundehalter. Oft wissen sie gar nicht mehr, welche Anforderungen an sie und ihre Vierbeiner gestellt werden.

Auch die Rechtsprechung ist uneinheitlich

Für zusätzliche Verwirrung sorgen neuerdings auch noch die Gerichte. In Schleswig-Holstein, Niedersachsen und Hessen klagten Hundebesitzer gegen die sie belastenden Kampfhundeverordnungen. Die Oberverwaltungsgerichte gaben ihnen Recht. Angesichts der pauschalen Regelungen hinsichtlich ganzer Rassen sahen sie das Gebot der Verhältnismäßigkeit und der Gleichbehandlung verletzt und erklärten die Verordnungen daher teilweise für rechtswidrig. Um Haltungsverbote oder -beschränkungen zu rechtfertigen, sei es nach Meinung der Verwaltungsrichter zwingend erforderlich, dass die individuelle Gefährlichkeit der Hunde besonders festgestellt werde. Die Rasse jedenfalls, so der gemeinsame Tenor der Entscheidungen, dürfe kein Kriterium sein, um die Gefährlichkeit eines Hundes einzustufen.

Das sehen die Richter am rheinland-pfälzischen Verfassungsgerichtshof anders. Zum Nachteil der verärgerten Hundebesitzer wird hier an den strengen Verordnungsregeln uneingeschränkt festgehalten. Bestimmte Rassen seien schlichtweg gefährlich. Vor solchen Gefahren zu schützen, ist daher generell zulässig. Das groteske Ergebnis dieser Rechtsprechung: Während in Rheinland-Pfalz Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier und Staffordshire Bullterrier nur mit Leine und Maulkorb ausgeführt werden dürfen, können die Hunde auf der anderen Rheinseite in Hessen ohne Auflagen herumlaufen.

Zuber will für Klarheit sorgen

Innenminister Zuber

Für eine bundeseinheitliche Regelung will sich daher der rheinland-pfälzische Innenminister Walter Zuber einsetzen. Er habe bereits den Vorsitzenden der Inneministerkonferenz gebeten, das Thema "Kampfhunde" auf die Tagesordnung der im November stattfindenden Konferenz zu setzen. Trotz der unterschiedlichen Länderauffassungen sei wenigstens der Versuch zu unternehmen, einen Konsens zu finden. Tatsächlich können nur alle Länder gemeinsam für Klarheit sorgen. Denn der Schutz vor den gefährlichen Hunden gehört zum Gebiet der Gefahrenabwehr und ist daher ausschließlich Ländersache. Folglich müssten sich die Länder untereinander auf eine Angleichung ihrer Verordnungen verständigen. Grundsätzlich wurde hierzu auch Bereitschaft signalisiert. Welche Richtlinien aber einer einheitlichen Regelung zugrundegelegt werden sollen, ist äußerst streitig. Gerade die Bayern beharren auf ihrer bereits seit 1992 bestehenden und nach Meinung der Landesregierung sehr erfolgreichen Verordnung, nach der eine konsequente Einteilung nach Rassen erfolgt. Bestimmte Hunde gelten danach grundsätzlich als Kampfhunde: enorme Beißkraft bei niedriger Hemmschwelle seien die allen Hunden bestimmter Rassen gemeinsamen Merkmale. In vielen anderen Bundesländern hält man dagegen ein solches Pauschalurteil für falsch. Insbesondere könnten auch andere Hunde, beispielweise Schäferhunde, in bestimmten Situationen gefährlich sein. Eine strikte, rassenmäßige Unterscheidung mache daher wenig Sinn.

Tierschützer sehen das Problem bei den Haltern

Der gleichen Ansicht ist auch Wolfgang Apel, Präsident des Tierschutzbundes. Seiner Meinung nach liegt das Problem am oberen Ende der Leine. Nicht die Rasse sei ausschlaggebend für das Verhalten der Hunde, sondern der Mensch, der das Tier erst zum aggressiven Kampfhund und damit zur Gefahrenquelle machen kann. Hier habe deshalb auch die Kontrolle anzusetzen. Apel schlägt daher eine Registrierung aller 5,6 Millionen in deutschen Haushalten lebenden Hunde vor, um Züchter und Halter besser kontrollieren zu können. Zur Umsetzung dieses Vorhabens verlangt er die Einrichtung eines entsprechenden Kontrollorgans und die Bereitstellung finanzieller Mittel. Die Standpunkte der Länder hierzu sind nach wie vor unterschiedlich. Ob eine Vereinheitlichung der Rechtslage möglich sein wird und welches Konzept den Vorzug erhält, bleibt abzuwarten. Diskutiert werden soll das Thema Kampfhunde jedenfalls - auf der Innenministerkonferenz.


 

 

 

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