+++Pressetext+++

 

Am 15.08.2000 veranstaltete die IBGH einen Diskussionsabend ua. mit  :

Dr Bottermann, Ministerialrat im Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz NRW (er ist der Zuständige für die Landeshundeverordnung NRW) und

Dr. Stefan Grüll, stellvertretender Fraktionsvorsitzender der F.D.P. im Düsseldorfer Landtag.

Vor 250 Zuhörern im Dorint Congress Hotel in Köln wies der Vorsitzende der IBGH, Peter Löwisch, in seiner Einführungsrede darauf hin, daß die Bestimmungen der LHV NRW aber auch des von Bundesinnenminister Schily vorgelebten Bundesgesetzes massiv in demokratische Rechtsnormen eingreifen.

So die in der LHV NRW umgekehrte Beweispflicht für Hundehalter, In dem Bundesgesetz, das Herr Schily in Form einer Notverordnung angelegt hat, die sechs Monate in Kraft treten kann ohne Zustimmung des Bundesrates, wird der Art. 13 Grundgesetz für Hundebesitzer ausgehebelt.

Dr. Grüll legt. sich auch im Namen der Bundspartei fest, daß die FDP die Außerkraftsetzung der LHV NRW und die Wiedereinsetzung der Gefahrenhundeverordnung 1994 in modifizierter Form politisch fordert.

Außerdem soll im September ein Hearing zu diesem Thema im Landtag stattfinden, damit diese Frage im politischen Raum neu entschieden wird.

Auf intensive Nachfrage der zahlreich anwesenden Tierschutzorganisationen sagt, Dr. Bottermann explizit, daß bei der Vermittlung von. Anlage 1 Hunden das von der LHV NRW geforderte besondere Interesse auch dadurch erfüllt ist, wenn der Hund aus einem Tierheim kommt. Damit hat er den Vermittlungsstop der Anlage 1 Hunde aufgehoben.

Köln, den 16.08.2000

 

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