Maulkorbzwang: Ernährung - spezial 

 

Interessieren Heimtiere?

 

Jeder kann seinen Hund ernähren wie er will, meinen einige - Irrtum! Das Tierschutzgesetz verpflichtet auch den Heimtierhalter(!) zur artgerechten Tierhaltung. Artgerecht heißt, seinen Pflegling auch gesund zu ernähren.

Für Futtermittelhersteller gilt: Futter darf nicht schädigen, und mit Futter darf man Tierhalter nicht täuschen - so sagt es das Futtermittelgesetz. Tut man es trotzdem, macht man sich strafbar. Daß Gesetze gelegentlich auch die nicht interessieren, die sie gemacht haben, zeigt "Tierquälerei vom Staat gefördert?" Gesetze, deren Befolgung nicht kontrolliert wird, schaffen Vorteile für die, die damit umgehen können - und Nachteile für die, die davon nichts wissen.

Im Bereich "Tierernährung" wurde inzwischen von Bundesministerin Renate Künast erkannt: Die Deklarationen von Inhaltsstoffen sind unzureichend und sagen nichts über den tatsächlichen(!) Inhalt der Futtermittel aus. Falls man dort noch weiter dachte, müßte man auch bemerkt haben: Wenn Heimtierhalter nicht wissen, was Futter beinhaltet, kann man sie auch nicht haftbar machen, wenn sie gutgläubig ihr "Heimtier" schlecht, oder völlig falsch ernähren. Sehr bemüht um BSE und MKS hat man bedauerlicherweise "Heimtiere" schon wieder vergessen. Man wird sich deshalb weiterhin die Frage gefallen lassen  müssen - warum? Und auch die: Wem nützt das?

Es gibt Gesetze zum Schutz von Menschen, und es gibt Gesetze zum Schutz von Tieren. Die Gesetze für Tiere schützen solche, die dem Verzehr dienen (Nutztiere), gleicher - maßen wie "Heimtiere"! Das Bundesministerium wurde auf "Tierquälerei vom Staat gefördert?" nicht nur einmal angesprochen. Ohne Ergebnis. Inzwischen werden Anfragen hierzu nicht mehr beantwortet.

Verdummt wurden Heimtierhalter bereits mit der erklärten Absicht des Bundes -ministeriums, wichtige und nur (!) das Bundesministerium und die Länder betreffende Aufgaben an Verbände (!!!) zu delegieren - wozu sich nun wirklich ernste Fragen stellen - auch die: Was eigentlich erhofft man sich dort von dieser Maßnahme? Nachdem man weiß, daß Verbände in Deutschland kein Klagerecht haben, nicht selten mit Fremdmitteln unterstützt werden und kaum Neigung verspüren, ihre Geldgeber zu verärgern!

Oder wollte man, daß nichts geschieht? Weil mit dieser Maßnahme alle dem "Heimtier" dienenden gesetzlichen Schutzmechanismen außer Kraft gesetzt wurden! Mit der Folge, daß jeder mit "Heimtieren" umgehen kann wie er will - außer der Heimtierhalter! Nur er  trägt die Verantwortung für ihr  Wohl - allein. Hierzu bedarf es allerdings keiner Gesetze und Verordnungen. Dafür hätten zwei Sätze genügt:

Heimtiere dienen dem Gelderwerb. Den Staat interessieren sie nicht!

© Peter Grunert

Benutzung nur mit Genehmigung des Autors bzw. www.maulkorbzwang.de

Tierquälerei vom Staat gefördert?


In der Heimtierbranche gibt es nicht wenige Beispiele von Futtermitteln oder Zubehör, die nicht dem Tierschutz - bzw. Futtermittelgesetz entsprechen. Da von staatlicher Seite dies -bezüglich nichts unternommen wird, richtete ich am 27.Dezember 1999 an das Bundes -ministerium für Ernährung ,Landwirtschaft und Forsten ( BMELF ), Bonn ein Schreiben mit der Bitte, nachfolgende Annahmen zu bestätigen, richtig zu stellen und/oder zu ergänzen:


Tierschutzgesetz: Die Verantwortung für eine artgerechte Versorgung obliegt allein dem Vogelhalter. Im Bereich Vogelheim (Käfige und Volieren) darf von Zoohandel, Supermärkten etc. Zubehör nach eigenem Ermessen- trotz bekannter Schädlichkeit zahlreicher Produkte - verkaufen werden.


Futtermittelgesetz: Paragraph 1 verbietet Tierschädigung von Nutz- und Heimtieren und Verbrauchertäuschung durch Futtermittel. Gilt die in Paragraph 17 (5) ausgesprochene Anzeigepflicht auch für Privatpersonen - falls nicht, sind Privatpersonen hierzu berechtigt?
Aus der Antwort des Ministeriums vom 7. Februar 2000 soll Folgendes aufgeführt werden:


Tierschutzgesetz: Tierschutzwidriges Zubehör darf vom Handel verkauft werden . Allein verantwortlich für verhaltensgerechte Unterbringung und Ernährung ist der Halter. Er muss hierfür über die erforderlichen Kenntnisse verfügen.  Anmerkung des Autors: Im Falle von Wellensittichen sind die Halter millionenfach Kinder und alte Menschen!


Futtermittelgesetz: Der private Endverbraucher ist zur Meldung Tierschädigender Futtermittel und Verbrauchertäuschung gegenüber Ämtern und Behörden berechtigt . Anmerkung des Autors: Dort bleiben die Meldungen in der Regel unbearbeitet liegen!

 
Aus Sicht der bekannt gewordenen milden Umsetzung des Tierschutzgesetzes in der Zoobranche zur Förderung dortiger Existenzgründungen und der Absicht des Staates, sich aus dem Verantwortungsbereich "Heimtier" zurückzuziehen, ist die Antwort verständlich.

Dazu passt: Wichtige Aufgaben des Staates sollen Verbände übernehmen. Und: Man versucht zu vermitteln, dass diese Verantwortungsübertragung sich dort in guten Händen befände. Diese Annahme ist falsch: Seit Jahren beschäftigen sich Verbände wegen unzureichender Gesetzgebung im Bereich Tierschutz nur noch mit Nebenaufgaben wie z.B.der Auflistung tierschutzwidrigen Zubehörs. Solche Listen interessieren den Zoohandel keineswegs, weil sie den verkauf behindern. Zusätzlich behindern Industrie und deren Verbände Tierschutzaufgaben, wie schriftlich von einem Tierschutzverband bestätigt wurde.


Auf diese Weise schaden die vom Staat der Industrie und dem Handel eingeräumten Freiräume dem Gedanken vom Tierschutz ,täuschen den Verbraucher und schädigen die von ihm versorgten Tiere! Wie das BMELF weiter ausführt, ist eine Änderung der Situation in dieser Regierungsperiode nicht vorgesehen. Inwieweit hieran Überhaupt gedacht wird, lässt sich aus dem Schreiben des Bundesministeriums nicht ableiten. Angesichts der an wichtigen Veränderungen nicht interessierten Kreise hätte eine konkrete Aussage auch gewundert.

Anders stellt sich die Situation im Bereich des Futtermittelgesetzes dar. Dessen Zweck ist es, sicherzustellen , dass durch Futtermittel die Gesundheit der Tiere nicht beeinträchtigt und der Verbraucher vor Täuschungen geschützt wird. Hierzu machte ich die Erfahrung ,dass Behörden eingereichten Meldungen nicht nachgehen. Mangels anderer Erklärungen schiebt man Personalmangel vor. Tatsächlich mangelt es jedoch zusätzlich an Fachwissen und Initiative. Besonders das Wort "Initiative" hört man im Behörden ungern.


In der Heimtierbranche, speziell bei der privaten Vogelhaltung, kann und wird sich unter diesen Umständen nichts ändern. Ändern könnten sich hingegen die Mitgliederzahlen einiger Verbände. Letztlich kommt man zu der Feststellung, dass Tierquälerei vom Staat gefördert wird. Denn wer duldet, der fördert ! Das BMELF hatte Gelegenheit, dieser Aussage zu widersprechen. Das BMELF tat dieses nicht !
 

P. Grunert

Mit freundlicher Genehmigung der Geflügel - Börse

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