Jeder kann seinen Hund ernähren wie er will,
meinen einige - Irrtum! Das Tierschutzgesetz
verpflichtet auch den Heimtierhalter(!) zur artgerechten
Tierhaltung. Artgerecht heißt, seinen Pflegling auch gesund zu
ernähren.
Für Futtermittelhersteller gilt: Futter darf nicht
schädigen, und mit Futter darf man Tierhalter nicht
täuschen - so sagt es das Futtermittelgesetz. Tut man es
trotzdem, macht man sich strafbar. Daß Gesetze gelegentlich auch die
nicht interessieren, die sie gemacht haben, zeigt "Tierquälerei
vom Staat gefördert?" Gesetze, deren Befolgung nicht
kontrolliert wird, schaffen Vorteile für die, die damit umgehen
können - und Nachteile für die, die davon nichts wissen.
Im Bereich "Tierernährung" wurde inzwischen von
Bundesministerin Renate Künast erkannt: Die Deklarationen von
Inhaltsstoffen sind unzureichend und sagen nichts über den
tatsächlichen(!) Inhalt der Futtermittel aus. Falls
man dort noch weiter dachte, müßte man auch bemerkt haben: Wenn
Heimtierhalter nicht wissen, was Futter beinhaltet, kann man sie
auch nicht haftbar machen, wenn sie gutgläubig ihr "Heimtier"
schlecht, oder völlig falsch ernähren. Sehr bemüht um BSE und MKS
hat man bedauerlicherweise "Heimtiere" schon wieder vergessen. Man
wird sich deshalb weiterhin die Frage gefallen lassen müssen -
warum? Und auch die: Wem nützt das?
Es gibt Gesetze zum Schutz von Menschen, und es gibt
Gesetze zum Schutz von Tieren. Die Gesetze für Tiere schützen
solche, die dem Verzehr dienen (Nutztiere), gleicher - maßen
wie "Heimtiere"! Das Bundesministerium wurde auf "Tierquälerei
vom Staat gefördert?" nicht nur einmal angesprochen. Ohne
Ergebnis. Inzwischen werden Anfragen hierzu nicht mehr beantwortet.
Verdummt wurden Heimtierhalter bereits mit der
erklärten Absicht des Bundes -ministeriums, wichtige und nur (!)
das Bundesministerium und die Länder betreffende Aufgaben an
Verbände (!!!) zu delegieren - wozu sich nun wirklich ernste
Fragen stellen - auch die: Was eigentlich erhofft man sich dort von
dieser Maßnahme? Nachdem man weiß, daß Verbände in
Deutschland kein Klagerecht haben, nicht selten mit Fremdmitteln
unterstützt werden und kaum Neigung verspüren, ihre Geldgeber zu
verärgern!
Oder wollte man, daß nichts geschieht? Weil
mit dieser Maßnahme alle dem "Heimtier" dienenden gesetzlichen
Schutzmechanismen außer Kraft gesetzt wurden! Mit der Folge,
daß jeder mit "Heimtieren" umgehen kann wie er will - außer der
Heimtierhalter! Nur er trägt die Verantwortung für ihr
Wohl - allein. Hierzu bedarf es allerdings keiner Gesetze und
Verordnungen. Dafür hätten zwei Sätze genügt:
Heimtiere dienen dem Gelderwerb. Den
Staat interessieren sie nicht!
©
Peter Grunert
Benutzung nur mit Genehmigung des Autors bzw. www.maulkorbzwang.de
Tierquälerei vom Staat
gefördert?
In der Heimtierbranche gibt es nicht wenige Beispiele von
Futtermitteln oder Zubehör, die nicht dem Tierschutz - bzw.
Futtermittelgesetz entsprechen. Da von staatlicher Seite dies
-bezüglich nichts unternommen wird, richtete ich am 27.Dezember
1999 an das Bundes -ministerium für Ernährung ,Landwirtschaft
und Forsten ( BMELF ), Bonn ein Schreiben mit der Bitte,
nachfolgende Annahmen zu bestätigen, richtig zu stellen und/oder
zu ergänzen:
Tierschutzgesetz: Die Verantwortung für eine artgerechte
Versorgung obliegt allein dem Vogelhalter. Im Bereich Vogelheim
(Käfige und Volieren) darf von Zoohandel, Supermärkten etc.
Zubehör nach eigenem Ermessen- trotz bekannter Schädlichkeit
zahlreicher Produkte - verkaufen werden.
Futtermittelgesetz: Paragraph 1 verbietet Tierschädigung
von Nutz- und Heimtieren und Verbrauchertäuschung durch
Futtermittel. Gilt die in Paragraph 17 (5) ausgesprochene
Anzeigepflicht auch für Privatpersonen - falls nicht, sind
Privatpersonen hierzu berechtigt?
Aus der Antwort des Ministeriums vom 7. Februar 2000 soll
Folgendes aufgeführt werden:
Tierschutzgesetz: Tierschutzwidriges Zubehör darf vom
Handel verkauft werden . Allein verantwortlich für
verhaltensgerechte Unterbringung und Ernährung ist der Halter.
Er muss hierfür über die erforderlichen Kenntnisse verfügen.
Anmerkung des Autors: Im Falle von Wellensittichen sind die
Halter millionenfach Kinder und alte Menschen!
Futtermittelgesetz: Der private Endverbraucher ist zur
Meldung Tierschädigender Futtermittel und Verbrauchertäuschung
gegenüber Ämtern und Behörden berechtigt . Anmerkung des Autors:
Dort bleiben die Meldungen in der Regel unbearbeitet liegen!
Aus Sicht der bekannt gewordenen milden Umsetzung des
Tierschutzgesetzes in der Zoobranche zur Förderung dortiger
Existenzgründungen und der Absicht des Staates, sich aus dem
Verantwortungsbereich "Heimtier" zurückzuziehen, ist die Antwort
verständlich.
Dazu passt: Wichtige Aufgaben des Staates
sollen Verbände übernehmen. Und: Man versucht zu vermitteln,
dass diese Verantwortungsübertragung sich dort in guten Händen
befände. Diese Annahme ist falsch: Seit Jahren beschäftigen sich
Verbände wegen unzureichender Gesetzgebung im Bereich Tierschutz
nur noch mit Nebenaufgaben wie z.B.der Auflistung
tierschutzwidrigen Zubehörs. Solche Listen interessieren den
Zoohandel keineswegs, weil sie den verkauf behindern. Zusätzlich
behindern Industrie und deren Verbände Tierschutzaufgaben, wie
schriftlich von einem Tierschutzverband bestätigt wurde.
Auf diese Weise schaden die vom Staat der Industrie und dem
Handel eingeräumten Freiräume dem Gedanken vom Tierschutz
,täuschen den Verbraucher und schädigen die von ihm versorgten
Tiere! Wie das BMELF weiter ausführt, ist eine Änderung der
Situation in dieser Regierungsperiode nicht vorgesehen.
Inwieweit hieran Überhaupt gedacht wird, lässt sich aus dem
Schreiben des Bundesministeriums nicht ableiten. Angesichts der
an wichtigen Veränderungen nicht interessierten Kreise hätte
eine konkrete Aussage auch gewundert.
Anders stellt sich die Situation im Bereich
des Futtermittelgesetzes dar. Dessen Zweck ist es,
sicherzustellen , dass durch Futtermittel die Gesundheit der
Tiere nicht beeinträchtigt und der Verbraucher vor Täuschungen
geschützt wird. Hierzu machte ich die Erfahrung ,dass Behörden
eingereichten Meldungen nicht nachgehen. Mangels anderer
Erklärungen schiebt man Personalmangel vor. Tatsächlich mangelt
es jedoch zusätzlich an Fachwissen und Initiative. Besonders das
Wort "Initiative" hört man im Behörden ungern.
In der Heimtierbranche, speziell bei der privaten Vogelhaltung,
kann und wird sich unter diesen Umständen nichts ändern. Ändern
könnten sich hingegen die Mitgliederzahlen einiger Verbände.
Letztlich kommt man zu der Feststellung, dass Tierquälerei vom
Staat gefördert wird. Denn wer duldet, der fördert ! Das BMELF
hatte Gelegenheit, dieser Aussage zu widersprechen. Das BMELF
tat dieses nicht !
P. Grunert
Mit freundlicher Genehmigung der Geflügel -
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