Regierung bekräftigt: Hundeverordnung wird nicht zurückgenommen

Auf Antrag der FDP-Fraktion hat sich der Landtag am 31. August im Rahmen einer Aktuellen Stunde mit dem Thema "Hundeverordnung NRW: Erfahrungen und Konsequenzen" auseinander gesetzt.

Dr. Stefan Grüll (FDP) warf der Umweltministerin vor, ihre Hundeverordnung habe zu einem tiefen Riss im Lande geführt. Die vom Ministerium vorgelegte Rasseliste sei in keiner Weise geeignet, das Problem in den Griff zu bekommen, "diese Verordnung ist handwerklich dilettantisch, sie ist nicht umsetzbar. Das sagen alle Ordnungsämter dieses Landes". Grüll verlangte, zur Gefahrhundeverordnung des Landes 1994 zurückzukehren, sie umzusetzen und um ein paar Punkte zu ergänzen, die sich verantwortungslosen Haltern befassen, die ihre Hunde zu Beißmaschinen abrichteten. Für die müsse es schmerzhafte Strafen geben - nicht 2.000, sondern 50.000 Mark und befristetes oder unbefristetes Hundehalteverbot.

Irmgard Schmid (SPD) stellte klar: "Oberstes Ziel bleibt der größtmögliche Schutz des Menschen vor gefährlichen Hunden". Die Umweltministerin habe entsprechend gehandelt; es würden in Kürze Gespräche mit Betroffenen, Tierschützern und Fachleuten geführt, wie eine sachgerechte landesweite Anwendung sichergestellt werden könne. Die SPD sei offen für Korrekturen, wenn sie sachlich begründet sind. Sie dränge auf eine bundesweite Regel zu gefährlichen Hunden. Außerdem wolle man eine obligatorische Haftpflichtversicherung für Hunde.

Marie-Luise Fasse (CDU) verlangte einen einheitlichen Handlungsrahmen; die Verordnung der Ministerin sei ein Schnellschuss. Darum habe die CDU den Antrag gestellt, die derzeitige Landeshundeverordnung zu überarbeiten und detaillierte Änderungen vorzunehmen, damit sie ihren Zweck, den Schutz des Menschen, erfüllen kann. Das gehe nur, wenn die örtlichen Ordnungsbehörden in der Lage seien, Hundebesitzer mit Geldstrafen bis zu 200.000 Mark zu belegen, die gegen Haltungs- und Zuchtverbot verstoßen. Es könne nicht Ziel einer Verordnung sein, die Bevölkerung zu spalten.

Monika Düker (GRÜNE) lehnte das Wort vom "Schnellschuss" als Legendbildung ab, an der Verordnung sei schon vor den blutigen Zwischenfällen gearbeitet worden. Man müsse versuchen, beide Seiten zusammenzuführen und den Interessen und Bedürfnissen beider Seiten gerecht zu werden. Bei der Rasseliste gehe es nicht um Diskriminierung, sondern um die Aufzählung von potenziell gefährlichen Hunden. Ihre Abschaffung würde eine Wesensprüfung für alle Rassen bedingen, "das bedeutet einen pauschalen Generalverdacht gegen jeden Hund".

Umweltministerin Bärbel Höhn (GRÜNE) betonte, die Verordnung habe den Ordnungsämtern das Vorgehen erleichtert, indem jetzt die Beweispflicht umgekehrt worden sei: Nicht mehr die Behörde müsse nachweisen, dass ein Hund gefährlich ist, sondern der Halter bestimmter Rassen, dass sein Tier keine Gefahr darstellt. Wem das gelinge, dem würden die Auflagen erlassen. Es stimme, dass die Durchführungsbestimmungen schnell kommen müssten, ein Entwurf dafür sei schon fertig. Noch in diesem Monat würden sie den Kommunen zugeleitet.

Jürgen W. Möllemann, FDP-Fraktionsvorsitzender, gab die Meinung Betroffener wieder: Die Verordnung sei eine "Katastrophe" und eine unvernünftige Regelung. Die Ministerin sei uneinsichtig und ratlos, weil sie nicht wisse, wie weiter vorzugehen sei. Darum solle sie "das Ding" zurückziehen und sich mit Experten an einem Tisch setzen. Möllemann wörtlich zu Höhn: "Sie haben hier Mist gebaut".

Jürgen Jentsch (SPD) forderte klare und eindeutige Bestimmungen zum Vollzug der Verordnung. Außerdem seien bundeseinheitliche Regelungen erforderlich, die nicht an der Landesgrenze Halt machten.

Theodor Kruse (CDU) rief die Ministerin auf, angesichts der tiefen Verunsicherung unter den Hundebesitzern und der Spaltung der Gesellschaft die Verordnung zurückzunehmen. Seine Fraktion werde dazu einen Antrag vorlegen.

Monika Düker (GRÜNE) warnte davor, die Spaltung der Gesellschaft herbei zureden, das Thema zu instrumentalisieren und Aggressionspotenziale zu schüren. "Wir sind zusammen an der konstruktiven Lösung aller offenen Fragen und Probleme interessiert", unterstrich sie. Mit den Durchführungsbestimmungen werde eine "wirklich gute Lösung" erreicht.

Dr. Georg Scholz (SPD) meinte, es gehe um seine sachgerechte Lösung für beide Seiten. Wie man die durch Emotionalisierung erreichen wolle, könne er nicht nachvollziehen. In den anstehenden Gesprächen mit Fachleuten müssten vernünftige Diskussionen geführt werden.

Ministerin Bärbel Höhn (GRÜNE) sagte zu, in den Durchführungsbestimmungen würden viele Anregungen der letzten Zeit aufgegriffen. Sie beklagte, dass das, was sie in der Debatte um die Hundeverordnung an persönlichen Vorwürfen und Bedrohungen erlebt habe, alles bisher Dagewesene in den Schatten stelle.

 

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