Regierung bekräftigt: Hundeverordnung wird nicht zurückgenommenAuf Antrag der FDP-Fraktion hat sich der Landtag am 31. August im Rahmen einer Aktuellen Stunde mit dem Thema "Hundeverordnung NRW: Erfahrungen und Konsequenzen" auseinander gesetzt.Dr. Stefan
Grüll (FDP) warf der Umweltministerin vor, ihre
Hundeverordnung habe zu einem tiefen Riss im Lande geführt. Die vom
Ministerium vorgelegte Rasseliste sei in keiner Weise geeignet, das
Problem in den Griff zu bekommen, "diese Verordnung ist
handwerklich dilettantisch, sie ist nicht umsetzbar. Das sagen alle
Ordnungsämter dieses Landes". Grüll verlangte, zur
Gefahrhundeverordnung des Landes 1994 zurückzukehren, sie umzusetzen
und um ein paar Punkte zu ergänzen, die sich verantwortungslosen
Haltern befassen, die ihre Hunde zu Beißmaschinen abrichteten. Für
die müsse es schmerzhafte Strafen geben - nicht 2.000, sondern 50.000
Mark und befristetes oder unbefristetes Hundehalteverbot. Irmgard
Schmid (SPD) stellte klar: "Oberstes Ziel bleibt der
größtmögliche Schutz des Menschen vor gefährlichen Hunden".
Die Umweltministerin habe entsprechend gehandelt; es würden in Kürze
Gespräche mit Betroffenen, Tierschützern und Fachleuten geführt,
wie eine sachgerechte landesweite Anwendung sichergestellt werden könne.
Die SPD sei offen für Korrekturen, wenn sie sachlich begründet sind.
Sie dränge auf eine bundesweite Regel zu gefährlichen Hunden. Außerdem
wolle man eine obligatorische Haftpflichtversicherung für Hunde. Marie-Luise
Fasse (CDU) verlangte einen einheitlichen
Handlungsrahmen; die Verordnung der Ministerin sei ein Schnellschuss.
Darum habe die CDU den Antrag gestellt, die derzeitige
Landeshundeverordnung zu überarbeiten und detaillierte Änderungen
vorzunehmen, damit sie ihren Zweck, den Schutz des Menschen, erfüllen
kann. Das gehe nur, wenn die örtlichen Ordnungsbehörden in der Lage
seien, Hundebesitzer mit Geldstrafen bis zu 200.000 Mark zu belegen,
die gegen Haltungs- und Zuchtverbot verstoßen. Es könne nicht Ziel
einer Verordnung sein, die Bevölkerung zu spalten. Monika
Düker (GRÜNE) lehnte das Wort vom
"Schnellschuss" als Legendbildung ab, an der Verordnung sei
schon vor den blutigen Zwischenfällen gearbeitet worden. Man müsse
versuchen, beide Seiten zusammenzuführen und den Interessen und Bedürfnissen
beider Seiten gerecht zu werden. Bei der Rasseliste gehe es nicht um
Diskriminierung, sondern um die Aufzählung von potenziell gefährlichen
Hunden. Ihre Abschaffung würde eine Wesensprüfung für alle Rassen
bedingen, "das bedeutet einen pauschalen Generalverdacht gegen
jeden Hund". Umweltministerin Bärbel
Höhn (GRÜNE) betonte, die Verordnung habe den Ordnungsämtern
das Vorgehen erleichtert, indem jetzt die Beweispflicht umgekehrt
worden sei: Nicht mehr die Behörde müsse nachweisen, dass ein Hund
gefährlich ist, sondern der Halter bestimmter Rassen, dass sein Tier
keine Gefahr darstellt. Wem das gelinge, dem würden die Auflagen
erlassen. Es stimme, dass die Durchführungsbestimmungen schnell
kommen müssten, ein Entwurf dafür sei schon fertig. Noch in diesem
Monat würden sie den Kommunen zugeleitet. Jürgen
W. Möllemann, FDP-Fraktionsvorsitzender, gab die Meinung
Betroffener wieder: Die Verordnung sei eine "Katastrophe"
und eine unvernünftige Regelung. Die Ministerin sei uneinsichtig und
ratlos, weil sie nicht wisse, wie weiter vorzugehen sei. Darum solle
sie "das Ding" zurückziehen und sich mit Experten an einem
Tisch setzen. Möllemann wörtlich zu Höhn: "Sie haben hier Mist
gebaut". Jürgen
Jentsch
(SPD) forderte klare und eindeutige Bestimmungen zum Vollzug der
Verordnung. Außerdem seien bundeseinheitliche Regelungen
erforderlich, die nicht an der Landesgrenze Halt machten. Theodor
Kruse (CDU) rief die Ministerin auf, angesichts der
tiefen Verunsicherung unter den Hundebesitzern und der Spaltung der
Gesellschaft die Verordnung zurückzunehmen. Seine Fraktion werde dazu
einen Antrag vorlegen. Monika
Düker (GRÜNE) warnte davor, die Spaltung der
Gesellschaft herbei zureden, das Thema zu instrumentalisieren und
Aggressionspotenziale zu schüren. "Wir sind zusammen an der
konstruktiven Lösung aller offenen Fragen und Probleme
interessiert", unterstrich sie. Mit den Durchführungsbestimmungen
werde eine "wirklich gute Lösung" erreicht. Dr. Georg
Scholz (SPD) meinte, es gehe um seine sachgerechte Lösung
für beide Seiten. Wie man die durch Emotionalisierung erreichen
wolle, könne er nicht nachvollziehen. In den anstehenden Gesprächen
mit Fachleuten müssten vernünftige Diskussionen geführt werden. Ministerin Bärbel Höhn (GRÜNE) sagte zu, in den Durchführungsbestimmungen würden viele Anregungen der letzten Zeit aufgegriffen. Sie beklagte, dass das, was sie in der Debatte um die Hundeverordnung an persönlichen Vorwürfen und Bedrohungen erlebt habe, alles bisher Dagewesene in den Schatten stelle.
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