Bundesgesetzblatt

Teil 1

 

1999           Ausgegeben zu Bonn am 30. Februar 1999                            Nr. 13

 

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29.02.1999

Verordnung über die artgerechte Haltung von Männern (Männerhalteverordnung

175

 

 

 

Bekanntmachung der

Verordnung über die artgerechte Haltung von Männern

(Männerhalteverordnung MhaltVO)

 

Vom 29.02.1999

 

Aufgrund des § 32a Abs. 4 des Artenschutzgesetzes (BGB Nr. 584/1973) in der Fassung der Änderung vom 31.12.1985 (BGB Nr. 430/1985) wird im Einvernehmen mit der Bundesministerin für Frauenangelegen und Verbraucherschutz verordnet:

 

Artikel 1

Allgemeine Bestimmungen

 

Sich einen Mann zu halten ist bei weitem nicht mehr so problematisch wie zu Großmutters Zeiten und es erhebt die Frage, ob sich der Griff zum Mann überhaupt noch lohnt.

 

Gottlob gibt es ja auch noch einige gute Eigenschaften des Mannes, die jedoch nur selten zu finden sind. Zwei davon sollte der Auserwählte aber laut BGB Nr. 584/1973 unbedingt aufweisen:

 

§1

(1)     Er sollte nützlich sein (d.h. handwerkliche Fähigkeiten besitzen, fleißig im Haushalt, eine  Wucht im Bett u.v.a.m.)

 

(2)     Er sollte herzeigbar sein (d.h. sein Aussehen sollte kein Mitleid erregen.

 

(3)     Absatz 1 und 2 brauchen nicht zutreffen, wenn §2 erfüllt wird.

 

§2

Er ist reich.

 

 

Artikel 2

Tips und Empfehlungen

 

(1) Anschaffung

Nehmen Sie sich Zeit bei der Auswahl Ihres  Männchens und überzeugen Sie sich von seinen  Fähigkeiten. Tragen Sie nicht mit dazu bei, daß die  Zahl der Männer, die später ausgesetzt werden, noch weiter steigt.

 

(2) Ernährung

Wie der Mensch, so ist auch der Mann ein Allesfresser. Man kann ihm neben Dosenfutter auch ab und zu mit frischem Obst und Gemüse füttern. Vorsicht jedoch vor Überfütterung! Wenn er zu fett ist, wird er unbeweglich und kann nicht mehr so schnell arbeiten.

 

(3) Unterbringung

Man sollte ihn nicht auf längere Zeit den ganzen Tag einsperren, da er sonst depressiv werden kann, das Essen verweigert und bald eingeht. Wer keinen eigenen Garten hat (Gartenarbeit), sollte ihn ab und zu ins Freie führen, damit er etwas Auslauf hat.

 

(4) Pflege

Sorgen Sie dafür, daß er sich einmal am Tag wäscht. Um Verletzungen vorzubeugen, sollten die Nägel regelmäßig nachgeschnitten werden.

 

(5) Ausbildung

Empfehlenswert ist die Anschaffung eines bereits ausgebildeten Mannes. Sollten diese bereits vergriffen sein, ist der Besuch von entsprechenden Kursen unbedingt zu empfehlen. Das Befolgen der wichtigsten wie „Hol“, „Bleib“, „Mach“, „Tiefer“, „Fester“, „Jetzt nicht“, „Gib“ und „Sei still“ erleichtern die Haltung des Mannes erheblich und sind –entgegen bestehender Theorien- selbst von Männern erlernbar.

 

(6) Fortpflanzung

Männer sind das ganze Jahr über läufig und verhalten sich auch dementsprechend. In extremen Fällen empfiehlt sich die Kastration, denn ein ständig brünstiger Mann ist nur bedingt arbeitsfähig.

  

 

Bonn, den 29. Februar 1999

 

Die Bundesministerin

Für Artenschutz und Umweltangelegenheiten

 

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