Newsletter von Maulkorbzwang und den Dogangels

 

* Hunde bringen Roland Koch und die hessische Justiz erneut ins Zwielicht

* Genaue Protokollierung des Fernseh- Brisant- Berichtes über die Tötung eines sogenannten „Kampfhundes“ durch zwei Hamburger Polizeibeamte.

 

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http://www.tierheim-olpe.de/down/koch.pdf


Hunde bringen Roland Koch und die hessische Justiz erneut ins Zwielicht


 

Herbe Kritik an Koch und Bouffier durch Bundestierärztekammer


Sowohl der Offene Brief der Bundestierärztekammer als auch ein ähnlich lautendes Schreiben des Bundesverbandes praktizierender Tierärzte e.V. dürften in diesen Tagen wenig Freude bei den Adressaten Roland Koch und Volker Bouffier verbreiten.


Vorwurf massiver Verstösse gegen § 17 TierschG

Beide Verbände kritisieren die hohe Zahl in Hessen aufgrund nicht bestandener Wesensprüfungen getöteter Hunde, deren Zahl in nicht nachvollziehbarem Maße die Zahlen anderer Bundesländer übersteigt. Als Ursache dafür betrachtet die Standesorganisation, dass die aktuellen Standards der Wesensprüfung gemäß Hessischer Hundeverordnung sowie die Durchführungsbestimmungen des Hessischen Innenministeriums ethologischen Grundlagen nicht entsprechen. Der Bundesverband praktizierender Tierärzte sieht deshalb in Hundetötungen nach nur einer nicht bestandenen Wesensprüfung Verstöße gegen § 17 Tierschutzgesetz.

Die Verbände fordern Koch und das Hessische Innenministerium als oberste für den Tierschutz zuständige Fachaufsichtsbeschwerde auf, die Sicherstellung und Tötung von Hunden nach § 14 HundeVO auszusetzen und die Hessische Hundeverordnung und ihre Durchführungsbestimmungen nach verhaltenswissenschaftlichen Gesichtspunkten zu überarbeiten.

 

Innere Sicherheit - oder Tierquälerei durch Inkompetenz?


Die vom Bundesverband praktizierender Tierärzte mit Fristsetzung bis zum 3. März angeforderte Antwort wird Koch und Bouffier nicht leicht fallen.

Gerade Bouffier hatte sich noch anläßlich der Landtagswahl 2003 gebrüstet, er habe "300 potentielle Beißer aus dem Verkehr gezogen". Sollte sich nun erhärten, dass die insgesamt 456 zwischen August 2000 und September 2003 getöteten Hunde nicht einer bewiesenen Gefährlichkeit, sondern schlichter Inkompetenz zum Opfer fielen, wandelt sich das Bild des starken Mannes der inneren Sicherheit zu dem eines simplen Tierquälers aus Dummheit.

Anders als in anderen Bundesländern griff das Hessische Innenministerium zur Überprüfung des Hundeverhaltens in erster Linie auf VDH-Gutachter statt auf entsprechend ausgebildete Tierärzte zurück. Dazu Rechtsanwalt Jürgen Habermann: " Der VDH ist für die Schäferhunde zuständig. Aber in dem Verband sind zum wesentlichen Teil Polizeibeamte engagiert, also Dienstuntergebene des Innenministeriums. Die verdienen sich mit den Wesensprüfungen eine goldene Nase. Auch erledigen sie direkte Weisungen des Innenministers direkt an der Front. Dazu kommt, dass bissige Hunde zu 95 Prozent Schäferhunde sind. Jeder normale Mensch hätte doch bei dieser Rasse angefangen, und nicht bei den restlichen fünf Prozent."


Aufgrund dessen waren hessische Hundehalter, deren Hunde sich über Jahre beanstandungslos verhalten hatten, unerwartet für sie unvorhersehbaren und nicht nachvollziehbaren Grundrechtseingriffen wie Eigentumsentzug und - vernichtung ausgesetzt.

VDH-Gutachter und Polizisten im Auftrag des Innenministeriums

Kerstin Stieglitz, deren Pitbullrüde Bexter seit 8 Jahren mit ihren drei Kindern zusammenlebte und dem sogar die gesamte Nachbarschaft ein gutartiges Wesen schriftlich bescheinigte, wurde von einem Tag auf den anderen vom Ordnungsamt zum Wesenstest bestellt. Der Hund ließ sich zwar von einem Gutachter des VDH mit den Beinen schubsen und tolerierte auch reaktionslos das mehrfache Schlagen eines Ordners auf seinen Kopf. Als Bexter jedoch ein geparktes Polizeiauto passieren sollte, aus dem ihn drei aggressive und gereizte Schäferhunde ankeiften, beging er einen tödlichen Fehler: Er bellte zurück.

Der Prüfer attestierte dem Hund daraufhin vorbildliches Verhalten gegenüber Menschen, beschlagnahmte ihn jedoch wegen angeblicher Gefährlichkeit aufgrund aggressivem Verhalten gegenüber Artgenossen. Das Ordnungsamt verfügte die Tötung des Hundes, vorzunehmen am Mittag desselben Tages. Familie Stieglitz wurde seitens der Beamten erklärt, sie könne zwar versuchen, gerichtlich gegen die Tötungsverfügung vorzugehen, in diesem Fall bliebe Bexter jedoch bis zur gerichtlichen Klärung im Gewahrsam des Ordnungsamtes. Bis die völlig überforderte Familie diese Informationen verarbeitet hatte, war der Hund tot.

Wie erklärt man drei traumatisierten Kindern im Alter von 10, 14 und 17 Jahren, dass weder Vater noch Mutter die grundlose Tötung des Familienhundes verhindern konnten?

Ähnliche Erfahrungen machte Ramona Bateineh mit ihrer Staffordmixhündin Melodie. Ein VDH-Gutachter, im Hauptberuf Polizist, stufte Melodie als gefährlich ein und empfahl ihre Tötung. Selbst zwei weitere, voneinander unabhängige Gutachten durch die Tierärztinnen für Verhaltenstherapie Dr. Heidi Bernauer-Münz und Christiane Quandt konnten das Ordnungsamt nicht vom Gegenteil überzeugen, Ramona Bateineh musste den Rechtsweg einschlagen, um die Tötung von Melodie zu verhindern.

 

Roland Koch und Hessische Justiz im Zwielicht

 

Eine besondere Brisanz erhält der Inhalt der Schreiben der Tierärzteorganisationen vor dem Hintergrund, dass der Regierung Koch seit Jahren massive Beeinflussung der hessischen Justiz vorgeworfen wird. Dieser Vorwurf scheint auch für aktuell anhängige Verfahren über die Rechtmässigkeit der Hessischen Hundeverordnung sowie deren Umsetzung zuzutreffen.

Verwaltungsgerichtshof Hessen urteilt im Widerspruch zum Bundesverwaltungsgericht

Die Hessische Hundeverordnung liegt mittlerweile in der vierten Variante vor, da drei Vorgängerversionen durch Normenkontrollklagen vor dem Verwaltungsgerichtshof Kassel (damals noch unter Leitung von Präsident Bernhard Heitsch) immer wieder in Teilen für nichtig erklärt wurden.

Erst nachdem Bernhard Heitsch durch Wolfgang Reimers als VGH-Präsident abgelöst wurde, scheiterte die vierte Normenkontrollklage, eine Rechtsbeschwerde ist anhängig. Der Urteilspruch des VGH Kassel vom Januar 2004 widerspricht eklatant der in mehreren bereits ergangenen Urteilen manifestierten Rechtsauffassung des Bundesverwaltungsgerichts.

Wolfgang Reimers, der im März 2002 zum VGH Kassel wechselte, betätigte sich vorher als Präsident des Verwaltungsgerichtes Koblenz und als Mitglied des Verfassungsgerichtshofes Rheinland Pfalz. Folgerichtig scheiterten in der Vergangenheit Klagen gegen die Hundeverordnung Rheinland Pfalz vor diesen Gerichten, so dass aktuell in der letzten Instanz eine Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe anhängig ist. Dabei ist das Urteil des Verfassungsgerichtshofes selbst in Rheinland-Pfälzer Justizkreisen nicht unumstritten: So setzte das Oberlandesgericht Zweibrücken ein Bußgeldverfahren bis zu einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes aus, da die OLG-Richter die Vereinbarkeit der Hundeverordnung mit dem Grundgesetz bezweifeln.

Das Rheinland Pfälzer Justizministerium jedoch war, wie sich aus seinen Mitteilungen ergibt, mit Wolfgang Reimers sehr zufrieden. Möglicherweise weniger zufriedener war die hessische Landesregierung mit dem ehemaligen VGH-Präsidenten Bernhard Heitsch, denn unter diesem waren nicht nur drei Hundeverordnungen gekippt worden. Auch Heitsch´ Fristsetzung zur Aktenherausgabe anlässlich des hessischen Wahlprüfungsverfahrens oder seine Einschätzung, der Einsatz verschleierten Vermögens zur Wahlkampffinanzierung sei sittenwidrig, dürften bei der hessische Landesregierung auf wenig Sympathie gestossen sein. Weil Heitsch im Jahr 1999 eine Zeitungsannonce zugunsten der doppelten Staatsbürgerschaft unterzeichnet hatte, versuchte die hessische CDU ihn im Jahr 2000 durch Rücktrittsforderungen aus seinem Amt als VGH-Präsident, vor allem aber aus dem Wahlprüfungsverfahren zu drängen.

Nicht nur in bezug auf die Hundeverordnungen mag man mit Reimers Wirken in Hessen zufriedener sein. Das letzte Wort über Reimers Rechtsauffassung jedoch bleibt den Richtern in Rot vorbehalten.

Verwaltungsgericht Frankfurt verschleppt rechtliche Klärung der Wesensprüfungspraktiken

Ebenfalls in der rechtlichen Diskussion sind die in Hessen praktizierten Wiederholungen der Wesensüberprüfung nach Ablauf der auf zwei Jahre befristeten Haltungsgenehmigung. Während der Verordnungstext selbst eine Wiederholung nicht vorsieht, beharrt das hessische Innenministerium in seine Erlassen und Stellungnahmen darauf, dass nur die Sachkunde (analog zum Waffenrecht) auf Lebenszeit erworben würde, die Wesensprüfung des Hundes jedoch regelmässig zu wiederholen sei, auch wenn es keinerlei Anhaltspunkte für eine Wesenänderung oder Auffälligkeit des Hundes gäbe.

Im Fall Fischer beugte das Verwaltungsgericht Frankfurt möglicherweise seine Rechtsprechung dem Wunsch des Innenministeriums. Die Hundehalter hatten den Aufschub der Wesenüberprüfungs-Wiederholung durch eine einstweilige Verfügung des Verwaltungsgerichts beantragt. Wie aus dem Schriftverkehr von Richter Huber und dem Hessischen Innenministerium hervor geht, kam die Kammer des Verwaltungsgerichts Frankfurt zunächst zu dem Ergebnis, dass keinerlei rechtliche Grundlage für eine Wiederholung des Wesenstests gegeben sei, und schlug eine gütliche Einigung durch Verlängerung der Haltungsgenehmigung ohne erneuten Wesentest vor.

Das Hessische Innenministerium jedoch wollte "solange wie möglich verhindern, dass wegen des Grundsatzes der Gleichbehandlung auch anderen Hundehaltern eine Erlaubnis ohne Absolvierung einer neuen Wesensprüfung erteilt werden muss". Die mangelnde Rechtsgrundlage und damit Rechtswidrigkeit seiner Erlaubnispraktiken waren dem Hessischen Innenministerium wohl bekannt, es galt aber zum Zeitpunkt des Verfahrens im Juli 2003 die Entdeckung dieser Tatbestände in der Öffentlichkeit möglichst lange hinaus zu zögern.

Wie durch ein Wunder rückte die Kammer des Verwaltungsgerichts Frankfurt von ihrer im Schreiben vom 26. Juni 2003 geäusserten Rechtsauffassung ab, und sprach ein gegenteiliges Urteil. Ein Schuft, wer Schlechtes dabei denkt.
Obwohl die Regierung Roland Koch ein ums andere Mal wegen Beeinflussung der Justiz ins Gerede gekommen ist, so anläßlich der Strafanzeige gegen Volker Bouffier, der Strafanzeige gegen Joschka Fischer, der CDU-Spendenaffäre ("jüdische Vermächtnisse" entpuppten sich als schwarze Kassen), und wegen des damit verbundenen Wahlprüfungsverfahrens.

Das alte Problem politischer Einflussnahme auf die Justiz liegt darin, dass man zwar einige Gerichte eine Zeitlang, aber nicht alle Gerichte für immer beeinflussen kann.
Sowohl das Verwaltungsgericht Giessen als auch das Verwaltungsgericht Darmstadt haben inzwischen gegenteilige Rechtsauffassungen zur Wiederholung der Wesensprüfungen vertreten. Das VG Darmstadt verfügte im Februar im Rahmen per einstweiliger Verfügung, dass die erneute Wesensprüfung des American Staffordshire Terriers Max bis zur Entscheidung in der Hauptsache auszusetzen ist.

Erklärungsnotstand bei der Hessischen Landesregierung

Roland Koch und die Hessische Landesregierung werden also über die Vorwürfe von Bundestierärztekammer und Bundesverband praktizierender Tierärzte hinaus noch einiges andere zu erklären haben.

Den beiden Tierärzteorganisationen sei gewünscht, dass ihre frischgewählten Präsidien ihre Arbeit nach Jahren der selbstgewählten Zurückhaltung so engagiert weiterführen, wie sie begonnen wurde.

Was jedoch - über 456 getötete Hunde und verletzte Grundrechte hinaus - die Hessische Landesregierung angeht, so ist man geneigt, das Wort von Christoph Maria Fröhder und Hans Leyendecker in "Maulkorb für den Staatsanwalt" über die Beeinflussung der Justiz situationsadäquat abzuwandeln:
"Nicht die innere Sicherheit wird von Hunden - sondern das Recht selbst wird von innen her bedroht."

 



Informationsquellen:


Offener Brief der Bundestierärztekammer an Roland Koch vom 23.02.2004
Schreiben des Bundesverbandes praktizierender Tierärzte an Volker Bouffier vom 18.02.2004

http://www.maulkorbzwang.de/Briefe/fakten/hessen/Bundestieraerztekammer.jpg

http://www.maulkorbzwang.de/Briefe/fakten/hessen/Tieraerzte_0204.pdf


Volker Bouffier - 300 Beißer aus dem Verkehr gezogen
http://www.maulkorbzwang.de/Briefe/presse/Kampfhundeverordnungetwasbesservorbereiten.jpg


Zitat Rechtsanwalt Jürgen Habermann
http://www.tierheim-olpe.de/news/vdh/022vdh.html


Familie Stieglitz - Bexter
http://www.tierheim-olpe.de/cgi-bin/thogoto.pl?page=news/vdh/005vdh.html

http://www.tierheim-olpe.de/cgi-bin/thogoto.pl?page=news/vdh/006vdh.html

http://www.tierheim-olpe.de/cgi-bin/thogoto.pl?page=news/vdh/007vdh.html

http://www.tierheim-olpe.de/cgi-bin/thogoto.pl?page=news/vdh/008vdh.html

http://www.tierheim-olpe.de/cgi-bin/thogoto.pl?page=news/vdh/009vdh.html


Ramona Bateineh - Melodie
http://www.tierheim-olpe.de/cgi-bin/thogoto.pl?page=news/vdh/023vdh.html

Dr. Heidi Bernauer-Münz Blankenfeld 29 35578 Wetzlar
Christiane Quandt Goethestraße 67 63067 Offenbach


Urteil VGH Hessen 4. Normenkontrollklage
http://www.tierheim-olpe.de/cgi-bin/thogoto.pl?page=news/laender/hessen/040hessen.html


Rechtssprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu Hundeverordnungen
http://www.tierheim-olpe.de/cgi-bin/thogoto.pl?page=news/info/045info.html

http://www.tierheim-olpe.de/cgi-bin/thogoto.pl?page=news/info/051info.html
http://www.tierheim-olpe.de/cgi-bin/thogoto.pl?page=news/info/055info.html

http://www.tierheim-olpe.de/cgi-bin/thogoto.pl?page=thnews/108Olpe22042003.html
http://www.tierheim-olpe.de/cgi-bin/thogoto.pl?page=news/info/056info.html

http://hundefuehrerschein.org/tiere/bverwg/

Ministerium der Justiz Rheinland Pfalz, Pressemitteilung 3/2002, Wechsel Wolfgang Reimers an VGH Hessen
http://www.tierheim-olpe.de/news/laender/hessen/041hessen.html


Widersprüchliche Urteile VGH Rheinland-Pfalz - OLG Zweibrücken
http://blawg.saschakremer.de/weblog/000391.html


ehemaliger VGH-Kassel-Präsident Bernhard Heitsch
http://home.t-online.de/home/E-J.Brauns/Gina/Urteil.htm

http://www.wahlrecht.de/news/2000/29.htm

http://www.wsws.org/de/2000/mar2000/Koch-m23.shtml

http://www.3sat.de/kulturzeit/themen/07491/

Das Wunder des Verwaltungsgerichts Frankfurt
http://www.maulkorbzwang.de/Briefe/fakten/hessen/fischer.htm

http://www.vg-frankfurt.justiz.hessen.de/C1256CD00048A06A/vwContentByKey/W25QBH9H988JUSZDE/$File/PR%2011.08.2003b.pdf

Beeinflussung der Justiz durch die Hessische Landesregierung
http://www.tierheim-olpe.de/down/bouffier.jpg

http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,97687,00.html

http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,67248,00.html

http://www.mbi-mh.de/maulkorbStA.pdf

http://www.faz.net/s/Rub6EAA9BF249C249FE86A5EFF3F83DC130/Doc~E59957E8F698D45C18455E128A10B0B51~ATpl~Ecommon~Scontent.html

Urteil VG Giessen

http://www.tierheim-olpe.de/news/info/061info.html


Urteil VG Darmstadt
http://www.maulkorbzwang.de/Briefe/urteile/vwg_darmstadt_0204/index.htm


Bundestierärztekammer
http://www.tieraerzteverband.de/cgi-local/wPermission.cgi?file=/wDeutsch/presse/meldungen/03_09_29_bptwahlen.shtml?navid=lastUnd

Bundesverband praktizierender Tierärzte e.V.
http://www.landestieraerztekammer-thueringen.de/aktuelles/2003/Pressemiteilung_Praesidiumswahl.pdf

Zitat Christoph Maria Fröhder / Hans Leyendecker
http://www.crc-watchdog.org/content/texts/tv/020925_ard.txt



Quelle des Artikels: www.tierheim-olpe.de
 


 

Genaue Protokollierung des Fernseh- Brisant- Berichtes über die Tötung eines sogenannten „Kampfhundes“ durch zwei Hamburger Polizeibeamte.

 Brisantsendung des ARD am 27.02.2004 gegen 17:25 Uhr.    (durch Aufzeichnung wortgetreue Wiedergabe) 

Moderator der Brisantsendung Herr Alexander Mazza:

Am 26.02.2004 wurde ein „Kampfhund“- Besitzer von seinem Vierbeiner attackiert und in den Arm gebissen.

In diesem Fall gab es jedoch einen ganz bestimmten Grund für das aggressive Verhalten des Tieres.

Als die Polizeiversuchte den Hund zu bändigen, kam es zu einer Tragödie.

 

Berichterstatterin Frau Anais Roth:

Dieser brutal mißhandelte Hund ist das traurige Ergebnis eines Polizeieinsatzes.  Und er starb ganz umsonst!

Noch gestern Abend sah alles hier noch nach einem Routineeinsatz aus.

Mit Schutzkleidung und Fangleine bewaffnet, machte sich die Polizei Hamburgs daran, den American – Staffordshire – Terrier einzufangen. Der Besitzer hatte die Polizei alarmiert, weil der Hund ihn angefallen hatte. Eigentlich wollte er nur, daß die Polizei den Hund kurzfristig an einen sicheren Ort mitnimmt, doch es kam anders. 

Brutal uns ungeschickt wurde das Tier mit einer Schlinge eingefangen und am Hals durch das Treppenhaus geschleift, bis es erstickte. Nicht nur der Besitzer, auch die Tierschützer sind schockiert.

 

Wolfgang Poggendorf vom Hamburger Tierschutzverein:

Es ist davon auszugehen, daß dieser Hund bei dieser Sicherstellung durch die Rechtsorgane stranguliert wurde.

 

Frau Anais Roth:

Die Blutspuren im Bad weisen auf den Kampf zwischen dem Hund und seinem Herrchen hin.

Und auf den ersten Blick scheint alles klar.

Ein „Kampfhund“ ist eben aggressiv und schwer zu kontrollieren.

Doch dieser Fall liegt anders und ist besonders tragisch.

Der Hund galt ganz offiziell als nicht gefährlich und er stand bei der Beißattacke unter dem Einfluß von Narkosemitteln.

 

Gesa Lakatosch, Hundebesitzer:

Mein Hund, „Herr Schmidt“ , für den ein Negativgutachten und ein Urteil zur Befreiung von Leine und Maulkorb vorliegt, wurde gestern operiert und mir in Narkose wieder ausgehändigt. Nach dem Erwachen aus der Narkose ist der Hund verwirrt gewesen und hat mich, nach Auskunft des Herrn Poggendorf, nicht erkannt und hat mich in die Hand gebissen.

 

Frau Anais Roth:

Daß der Hund bei der Polizeiaktion gleich getötet wird, damit hat der Besitzer überhaupt nicht gerechnet.

Und auch Wolfgang Poggendorf ist entsetzt.

Obwohl sein Verein einen Tierrettungsdienst hat, wurde er in diesem Fall einfach nicht dazugeholt.

 

Wolfgang Poggendorf:

Es ist uns unerklärlich, weil wir aus Spendenmitteln, ohne Kostenersatz für die Hansestadt Hamburg, einen 24 stündigen Tierrettungsdienst in Bereitschaft halten und wiederholt feststellen mußten, gerade in letzter zeit, daß von dem offiziellen Tierrettungsdienst seitens der Rechtsorgane kein Anspruch ausreichend gemacht wurde.

 

Frau Anais Roth zum Abschluß:

Der Tierrettungsdienst wäre beim Einfangen des „Kampfhundes“ professioneller vorgegangen.

Davon ist Poggendorf überzeugt.

Ob die Beamten das Tier aus Angst oder Selbstüberschätzung so behandelt haben, muß wohl die Staatsanwaltschaft klären.

Denn der Tierschutzverein Hamburg prüft nun, ob er ein Strafverfahren gegen die Polizei einleitet.

 

Anmekung: Bei dem Hund handelt es sich eindeutig um einen Rüde der Rasse „American – Staffordshire – Terrier.

                   Der Hund trägt den Name „Herr Schmidt“, er wurde am 02.09.1993 geboren.

 

Dieses Protokoll wurde aufgrund einer Aufzeichnung der „Brisant – Fernsehsendung“ vom 27.02.2004 vom Sender ARD gegen 17:25 Uhr am 28.02.2004 erstellt.

Für die Richtigkeit zeichnet :

Harald von Fehr, wohnhaft Tüttleber Weg 13 in 99867 G o t h a  

Zusatz:

Anderslautenden Meldungen von irgendwelchen Medien kann z. Zt. keinerlei offiziellen Glauben geschenkt werden, da diese eindeutig als unwahre Schutzbehauptungen der Verantwortlichen dieser Tiertragödie einzuordnen sind.

 

Gotha, den 28.02.2004

Harald von Fehr

 
Mit freundlichem Gruß

Achim Weber

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